Die allg. Geschäftsbestimmungen und –bedingungen für Umzugsarbeiten und Transporte:
Die unten ausgewiesenen Geschäftsbestimmungen und –bedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil der Vereinbarung und werden in der Folge als AGB bezeichnet.
Die AGB und der unterzeichnete Vertrag stellen die vollständige und ver-bindliche Vereinbarung für beide Vertragsparteien dar. Sie ersetzen alle vorgängig getätigten mündlichen und/oder schriftlichen Abmachungen der Parteien.
Der Auftraggeber (Kunde) ist verpflichtet sämtliche, für die Durchführung der Umzugssarbeiten notwendigen Angaben wahrheitstreu zu machen. Bei Abweichungen zwischen den Angaben des Auftraggebers und der, Vorort vorliegenden Lage steht es Umzug Kraft zu, einen angemessenen Zuschlag in Rechnung zu stellen.
Alle Arbeiten werden entweder Pauschal oder nach geleistetem Aufwand in Rechnung gestellt. Hierfür ist der Vertrag und dessen Inhalt verbindlich. Alle vertraglich ausgewiesenen Preise verstehen sich in Schweizerfranken, inklusive Mehrwertsteuer.
Mit Unterzeichnung des Vertrages verpflichtet sich der Auftraggeber (Kunde), den vertraglich vereinbarten Preis spätestens nach erbrachter Leistung dem, am Ort anwesenden Teamchef der Umzug Kraft in bar auszuzahlen. Eine andere Zahlungsmodalität bedarf grundsätzlich der schriftlichen und unterzeichneten Einwilligung der Umzug Kraft.
Gültigkeit der Offerten:
Die Offerten sind gültig solange Umzug Kraft am Tag der zu erbringenden Leistung über freie Kapazitäten verfügt. Anderenfalls steht Umzug Kraft das Recht zu, den Ausführungstag um einen Tag vorzuverlegen oder zu verschieben.
Regelungen im Falle eines Vertragsrücktrittes durch den Auftraggeber (Kunde):
Regelungen im Falle eines Vertragsrücktrittes seitens Umzug Kraft:
Umzug Kraft kann aus organisatorischen Gründen bis 30 Tage vor Umzug/Transport kostenlos aus dem Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist dem Auftraggeber (Kunde) schriftlich und in eingeschriebener Briefform mitzuteilen.
Transportschäden / Meldung:
Der Kunde ist verpflichtet, das Frachtgut sofort nach dem Abladen am Bestimmungsort zu prüfen. Im Falle offensichtlicher Schäden müssen diese unverzüglich dem Teamleiter der Umzug Kraft gemeldet werden. Zudem ist der Kunde verpflichtet, den Schaden innert 72 Stunden der Umzug Kraft in schriftlicher, eingeschriebener Briefform zu melden.
Haftung für Schäden oder mangelhaft erbrachte Leistungen seitens Umzug Kraft:
Anwendbares Recht und Gerichtsstand:
Allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag sind nach schweizerischem Recht zu beurteilen. Gerichtsstand für alle, aus dem Vertrag sich ergebenden Streitigkeiten ist das Bezirksgericht Aarau.
Umzug Kraft. 15. März 2015
Saalhosftrasse 2
5018 Erlinsbach