Entsorgung · Bauschutt
Nach dem Badumbau, dem Abbruch einer Wand oder der Renovation bleibt Bauschutt zurück. Wir holen ihn ab und bringen ihn getrennt in die passende Entsorgung, kleinere Mengen mit dem Fahrzeug, grössere mit einer Mulde. Vorher fragen wir nach Baujahr und Material, denn wer Bauschutt entsorgen will, muss in älteren Gebäuden an Asbest denken.
Das Wichtigste in Kürze
Material
Als Bauschutt bezeichnet man vor allem mineralische Bauabfälle, also Beton, Ziegel, Backstein, Plättli, Mörtel und Mischabbruch. Daneben fallen auf der Baustelle weitere Bauabfälle an, etwa Holz, Metall, Dämmstoffe, Bodenbeläge und Kunststoffe.
Diese Materialien gehen in unterschiedliche Entsorgungswege. Mineralische Abfälle werden wenn möglich aufbereitet, brennbare Abfälle gehen in die Verbrennung. Bauschutt gehört deshalb nicht in den Kehrichtsack.
Bauabfälle entsorgen, typische Materialien aus Wohnungen
Trennen
Die Abfallverordnung des Bundes (VVEA) verlangt in Art. 17, dass Bauabfälle getrennt werden. Mineralische Abfälle, brennbare Materialien und Metalle kommen zum Beispiel in getrennte Behälter oder Mulden. Das erleichtert das Recycling und senkt die Entsorgungskosten.
Beton, Ziegel, Backstein, Plättli und Mörtel. Sauber getrennt lassen sie sich aufbereiten.
Holz, Kunststoffe und Verpackungen gehen in die Verbrennung oder ins Recycling. Alte Beläge und Steinwolle brauchen eigene Entsorgungswege.
Rohre, Schienen und Beschläge gehen ins Metallrecycling.
Gipsplatten und Gipsputz gehören getrennt vom übrigen Bauschutt in die Entsorgung.
Schadstoffe
Asbesthaltige Wand- und Bodenbeläge wurden bis zum Verbot 1990 in vielen Gebäuden eingebaut. In Gebäuden aus dieser Zeit können ausserdem PCB in Fugen und Farbschichten oder PAK in Abdichtungen stecken. Bevor Sie Plättli, Beläge oder Wände entfernen, lohnt sich deshalb die Frage nach dem Baujahr.
Besteht ein Verdacht auf Asbest, stoppen Sie die Arbeiten und lassen das Material von Fachleuten abklären. Asbesthaltiges Material entsorgen wir nicht.
Grössere Umbauten
Bei Bauvorhaben mit mehr als 200 Kubikmetern Bauabfällen oder wenn Schadstoffe wie Asbest zu erwarten sind, verlangt Art. 16 VVEA Angaben zur Entsorgung. Die Bauherrschaft reicht sie mit dem Baugesuch ein. Für den Umbau einer Wohnung ist diese Menge selten erreicht. Bei Verdacht auf Schadstoffe gilt die Pflicht unabhängig von der Menge, und die Trennpflicht gilt in jedem Fall.
Bei kleineren Mengen aus dem Privathaushalt fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach, ob die Sammelstelle Bauschutt annimmt. Sonst holen wir ihn ab.
Abholung
Sie schicken Fotos und nennen Menge, Material und Baujahr des Gebäudes.
Nach der kostenlosen Besichtigung erhalten Sie eine Offerte mit Fixpreis für den vereinbarten Umfang.
Kleinere Mengen tragen wir auf Wunsch aus Wohnung oder Keller und laden sie ins Fahrzeug. Für grössere Mengen stellen wir eine Mulde.
Wir bringen das Material getrennt in die passende Entsorgung.
Nach dem Umbau machen wir die Räume auf Wunsch bezugsbereit, siehe Baureinigung.
Fragen und Antworten
Nein. Bauschutt gehört nicht in den Kehrichtsack. Er geht getrennt nach Material in die Aufbereitung oder auf eine passende Deponie.
Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach, ob die Sammelstelle kleine Mengen annimmt. Sonst holen wir den Bauschutt ab.
Ja. Die Abfallverordnung des Bundes verlangt, dass Bauabfälle getrennt werden, auf der Baustelle oder in einer Sortieranlage, etwa mineralische Abfälle, brennbare Materialien und Metalle.
Arbeiten stoppen und das Material von Fachleuten abklären lassen. Asbesthaltige Beläge wurden bis zum Verbot 1990 eingebaut. Asbesthaltiges Material entsorgen wir nicht.
Bei kleineren Mengen nicht, dann laden wir den Bauschutt ins Fahrzeug. Für grössere Mengen stellen wir eine Mulde.
Das hängt von Menge, Material, Gewicht und Zugang ab. Sie erhalten eine Offerte mit Fixpreis für den vereinbarten Umfang. Mehrmengen oder nicht vereinbarte Materialien gehören nicht dazu.
Weiterlesen
Mulde mit Lieferung, Abholung und Entsorgung.
Nach Neubau, Umbau oder Renovation bezugsbereit.
Wohnung, Keller und Estrich räumen lassen.
Wohnung oder Haus räumen und entsorgen.
Kühlschrank, Waschmaschine und Elektroschrott.
Sofa, Schrank und Sperrgut abholen lassen.
Quellen
Alle Quellen abgerufen am 9. Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr; massgebend sind die Regeln Ihrer Gemeinde, Ihres Kantons und Ihr Vertrag.
Schicken Sie uns Fotos, Menge und Baujahr. Nach der kostenlosen Besichtigung erhalten Sie eine Offerte mit Fixpreis für den vereinbarten Umfang.
Erreichbar Montag bis Freitag 08.00 bis 18.30 Uhr, Samstag 08.00 bis 16.00 Uhr.