Reinigung · Hausreinigung
Putzfrau gesucht und keine Lust auf Lohnabrechnung, AHV-Anmeldung und Ferienregelung? Dann übernehmen wir die Hausreinigung Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses. Als Haushaltshilfe reinigen wir Küche, Bad, Böden und Oberflächen nach einem Plan, den wir mit Ihnen festlegen, regelmässig oder einmalig. Anstellen müssen Sie niemanden.
Das Wichtigste in Kürze
Hausreinigung
Welche Arbeiten zu Ihrer Hausreinigung gehören, legen wir vor dem ersten Einsatz fest. Die folgenden Bereiche sind typisch. Was Ihnen wichtig ist, kommt auf den Plan, was Sie selbst erledigen, lassen wir weg.
Privat oder Firma
Wer eine Putzfrau privat anstellt, wird Arbeitgeber. In Privathaushalten sind die AHV-Beiträge ab dem ersten Franken geschuldet. Dazu kommen eine obligatorische Unfallversicherung, Ferienlohn und eine jährliche Abrechnung mit der Ausgleichskasse. Für Hausangestellte gelten zudem Mindestlöhne nach dem Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft des Bundes.
Beauftragen Sie uns, sind Sie nicht Arbeitgeber der Reinigungskräfte. Sie erhalten eine Rechnung für die vereinbarte Reinigung und haben keine Arbeitgeberpflichten. Welche Löhne und Abgaben bei einer privaten Anstellung anfallen, zeigt unser Ratgeber Putzfrau Stundenlohn.
Mit UmzugKraft als Reinigungsfirma
Haushaltshilfe
Eine Haushaltshilfe entlastet dort, wo im Alltag die Zeit fehlt. Familien gewinnen freie Abende, Berufstätige kommen nach der Arbeit in eine saubere Wohnung, ältere Menschen müssen nicht mehr auf die Leiter steigen oder schwere Eimer tragen.
Die wöchentliche Reinigung von Küche, Bad und Böden nimmt viel Arbeit ab. Was die Kinder herumliegen lassen, räumen Sie vorher weg, dann reinigen wir die freien Flächen.
Wenn Sie tagsüber arbeiten, reinigen wir auf Wunsch in Ihrer Abwesenheit. Wie Sie uns Zugang geben, legen wir vor dem ersten Einsatz fest.
Schwere Arbeiten wie Böden, Bad oder Fenster übernehmen wir. Für Pflege und Betreuung ist die Spitex zuständig, diese Arbeiten übernehmen wir nicht.
Steht ein Umzug ins Altersheim oder in eine kleinere Wohnung an, hilft unser Seniorenumzug mit Räumung und Endreinigung.
Kosten
Den Preis Ihrer Hausreinigung nennen wir nach der kostenlosen Besichtigung in der Offerte. Er richtet sich nach dem Aufwand pro Einsatz und nach dem Rhythmus. Für eine erste Einschätzung genügen oft Fotos und ein paar Angaben zur Wohnung.
Was eine privat angestellte Putzfrau mindestens verdient und welche Abgaben Sie als Arbeitgeber zusätzlich tragen, lesen Sie im Ratgeber Putzfrau Stundenlohn.
Das beeinflusst den Preis
Ablauf
Sie beschreiben kurz Wohnung, Wunschrhythmus und Aufgaben, gern mit Fotos per WhatsApp.
Wir kommen kostenlos vorbei und klären Reinigungsplan, Zugang und Termine.
Sie erhalten eine Offerte für den vereinbarten Umfang und entscheiden in Ruhe.
Ist die Wohnung stark verschmutzt, beginnen wir mit einer Grundreinigung, danach folgt der Rhythmus.
Fragen und Antworten
Nein. Beauftragen Sie eine Reinigungsfirma, sind Sie nicht Arbeitgeber der Reinigungskräfte. Anmelden müssen Sie nur, wenn Sie eine Putzfrau privat anstellen, mehr dazu im Ratgeber Putzfrau Stundenlohn.
So oft, wie wir es vereinbaren, zum Beispiel wöchentlich, alle zwei Wochen oder einmal im Monat. Auch einzelne Einsätze sind möglich.
Das legen wir vor dem ersten Einsatz mit Ihnen fest, etwa ob Sie zu Hause sind oder uns einen Schlüssel übergeben.
Das halten wir in der Offerte fest. Haben Sie für bestimmte Böden oder Oberflächen eigene Pflegemittel, verwenden wir diese gern.
Die Hausreinigung hält Ihr Zuhause regelmässig sauber. Bei der Grundreinigung reinigen wir einmal gründlich, auch Backofen, Schränke innen und Storen.
Ja. Für die Wohnungsabgabe gibt es die Endreinigung mit Abnahmegarantie für die Reinigung.
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Einmal gründlich, vom Backofen bis zu den Storen.
Mindestlöhne, AHV und Abgaben bei privater Anstellung.
Fenster putzen lassen, innen und aussen mit Rahmen.
Sofa und Sessel bei Ihnen zu Hause reinigen lassen.
Wohnungsreinigung beim Auszug mit Abnahmegarantie.
Alle Reinigungen von UmzugKraft im Überblick.
Quellen
Alle Quellen abgerufen am 9. Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr; massgebend sind die Regeln Ihrer Gemeinde, Ihres Kantons und Ihr Vertrag.
Beschreiben Sie kurz Wohnung, Rhythmus und Wünsche. Nach der kostenlosen Besichtigung erhalten Sie eine Offerte für den vereinbarten Umfang.
Erreichbar Montag bis Freitag 08.00 bis 18.30 Uhr, Samstag 08.00 bis 16.00 Uhr.