Umzug · Ausland

Umzug ins Ausland, Ihr Wegzug aus der Schweiz gut vorbereitet

Wer die Schweiz verlässt, muss sich abmelden, Verträge kündigen und entscheiden, was mitkommt. Einen Umzug ins Ausland übernehmen wir auf Anfrage. Wir verpacken, erstellen mit Ihnen die Inventarliste für den Zoll und kümmern uns um Entsorgung, Einlagerung und die Endreinigung Ihrer Wohnung in der Schweiz.

  • Besichtigung kostenlos, auch online
  • Umzüge ins Ausland auf Anfrage
  • Inventarliste für den Zoll
  • Einlagerung, Entsorgung und Endreinigung aus einer Hand

Das Wichtigste in Kürze

  • Umzüge ins Ausland übernehmen wir auf Anfrage, mit einer Offerte für Ihr Zielland.
  • Bei der Ausfuhr aus der Schweiz genügt eine Inventarliste mit den Adressen im In- und Ausland. Ausfuhrzölle fallen keine an.
  • Wer länger als drei Monate ins Ausland geht und die Unterkunft aufgibt, meldet sich bei der Gemeinde ab.
  • Die Einfuhrregeln bestimmt das Zielland. Auskunft gibt dessen Zollbehörde oder Vertretung in der Schweiz.
  • Was nicht mitkommt, lagern wir ein oder entsorgen es.

Leistungen

Was wir bei einem Umzug ins Ausland übernehmen

Beratung und Besichtigung

Wir besichtigen kostenlos vor Ort oder beraten Sie online und erstellen mit Ihnen einen Zeitplan bis zum Abreisetag.

Verpacken für den langen Weg

Wir packen Ihren Haushalt ein und verpacken empfindliche Gegenstände fachgerecht. Möbel bauen wir ab.

Inventarliste

Wir erstellen mit Ihnen die Liste des Umzugsguts mit den Adressen im In- und Ausland, wie sie der Zoll bei der Ausfuhr verlangt.

Transport auf Anfrage

Den Transport planen wir mit Zielort, Zoll, Fahrverboten und Ihrem Einzugstermin. Sie erhalten eine Offerte für Ihr Zielland.

Einlagerung in der Schweiz

Was Sie bei einer Rückkehr wieder brauchen, lagern wir in trockenen, beheizten Lagerräumen ein.

Räumung und Endreinigung

Was bleibt, entsorgen wir. Die Wohnung reinigen wir mit Abnahmegarantie für die Übergabe an die Verwaltung.

Checkliste

Formalitäten in der Schweiz vor dem Wegzug

eUmzugCH können Sie für einen Wegzug ins Ausland nicht nutzen. Die Abmeldung erledigen Sie am Schalter Ihrer Gemeinde. Welche Unterlagen Ihre Gemeinde verlangt, erfahren Sie dort oder auf ihrer Website.

Für die Kündigung gelten die gleichen Fristen und Termine wie bei einem Umzug innerhalb der Schweiz. Mehr dazu im Ratgeber Kündigungstermine Wohnung. Was bei der Übergabe der Wohnung geprüft wird, zeigt die Checkliste zur Wohnungsabgabe.

Zoll

Zoll beim Wegzug und im Zielland

Für die Ausfuhr aus der Schweiz verlangt der Zoll eine Inventarliste mit den Adressen im In- und Ausland. Ausfuhrzölle fallen keine an. Ihr Privatfahrzeug melden Sie mit einer Kopie des Fahrzeugausweises zur Ausfuhr an.

Für neu gekaufte Waren ab CHF 300 pro Einkauf können Sie die Schweizer Mehrwertsteuer zurückfordern, wenn das Ausfuhrdokument an der Grenze während der Abfertigungszeiten gestempelt wird.

Laut dem Aussendepartement EDA ist Umzugsgut in vielen Ländern zoll- und steuerfrei, oft gelten aber Einfuhrfristen. Einzelne Länder erheben Zoll oder Mehrwertsteuer. Durchquert der Transport andere Länder, wird ein Transitschein ausgestellt. In der EU ist Bargeld über 10'000 Euro anzumelden.

Ziehen Sie nach Deutschland, finden Sie die Regeln für Übersiedlungsgut auf der Seite Umzug Deutschland Schweiz.

Entscheiden

Mitnehmen, einlagern oder weggeben?

Jedes Möbelstück, das mitreist, kostet Transport und manchmal Zoll im Zielland. Bei Erbstücken, guten Möbeln und Dingen mit persönlichem Wert lohnt sich das meist. Einfache Möbel ersetzen viele lieber am neuen Ort.

Gehen Sie mit einer klaren Liste in die Besichtigung. Dann sehen Sie in der Offerte, was der Transport des Hausrats kostet, und können noch entscheiden.

Drei Wege für Ihren Hausrat

  • Mitnehmen, was Wert hat oder schwer zu ersetzen ist.
  • Einlagern, was Sie bei einer Rückkehr wieder brauchen. Mehr zur Einlagerung.
  • Weggeben, was niemand mehr braucht. Brockenhäuser holen gut erhaltene Möbel teils kostenlos ab, siehe Wohin mit alten Möbeln.

Preis

Umzug ins Ausland, Kosten und Offerte

Für Umzüge ins Ausland gibt es keine Richtpreise. Die Kosten hängen vom Zielort und der Distanz, vom Volumen, von Zoll und Abfertigung, von Strassenabgaben, vom Zugang an beiden Adressen und von Zusatzleistungen wie Verpackung, Einlagerung oder Endreinigung ab. Nennen Sie uns Zielort und Wunschtermin, dann erhalten Sie eine Offerte mit Fixpreis für den beschriebenen Umfang.

Zollabfertigung, Zoll und Zollspesen sowie Strassensteuern und amtliche Gebühren sind laut unseren AGB nicht automatisch im Preis enthalten. Was dazugehört, steht in der Offerte.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen zum Umzug ins Ausland

Übernehmen Sie Umzüge in jedes Land?

Umzüge ins Ausland übernehmen wir auf Anfrage. Nennen Sie uns Zielort, Volumen und Wunschtermin, dann prüfen wir den Auftrag und erstellen eine Offerte.

Muss ich in der Schweiz Zoll bezahlen, wenn ich auswandere?

Nein. Bei der Ausfuhr von Umzugsgut fallen in der Schweiz keine Ausfuhrzölle an. Es genügt eine Inventarliste mit den Adressen im In- und Ausland.

Welche Dokumente braucht das Zielland?

Das bestimmt das Zielland. Auskunft gibt dessen Zollbehörde oder Vertretung in der Schweiz. Für Deutschland finden Sie die Regeln auf unserer Seite Umzug Deutschland Schweiz.

Kann ich Möbel in der Schweiz einlagern, während ich im Ausland bin?

Ja. Wir lagern Möbel und Kartons kurz- oder langfristig in trockenen, beheizten Lagerräumen ein und liefern sie später an Ihre Adresse in der Schweiz.

Kann ich mich online abmelden?

Für einen Wegzug ins Ausland nicht. eUmzugCH gilt für Umzüge innerhalb der Schweiz. Melden Sie sich am Schalter Ihrer Gemeinde ab.

Wann sollte ich mit der Planung beginnen?

Planen Sie mindestens drei Monate ein, damit Kündigung, Abmeldung, Offerte und Inventarliste rechtzeitig bereit sind.

Neues Land, gut vorbereitet

Nennen Sie uns Zielort und Wunschtermin. Wir beraten Sie vor Ort oder online und erstellen eine Offerte für Umzug, Einlagerung, Entsorgung und Endreinigung.

Erreichbar Montag bis Freitag 08.00 bis 18.30 Uhr, Samstag 08.00 bis 16.00 Uhr.