Reinigung · Hauswartung
Ein sauberes Treppenhaus und gepflegte Allgemeinräume prägen den Eindruck einer Liegenschaft. Für Verwaltungen, Stockwerkeigentümer und private Vermieter übernehmen wir die Hauswartung mit Schwerpunkt Reinigung. Treppenhaus, Eingang, Lift und Waschküche reinigen wir nach einem festen Plan, die Tiefgarage nach Absprache.
Das Wichtigste in Kürze
Treppenhausreinigung
Bei der Treppenhausreinigung kommen wir im vereinbarten Rhythmus und arbeiten nach einem Reinigungsplan für Ihre Liegenschaft. Diese Bereiche gehören typischerweise dazu.
Hauswartung
Was eine Hauswartung umfasst, ist von Liegenschaft zu Liegenschaft verschieden. Der Kern ist die regelmässige Reinigung der Allgemeinräume. Dazu kommen oft Kontrollgänge, die Pflege der Umgebung oder der Winterdienst.
Welche Aufgaben wir für Ihre Liegenschaft übernehmen, klären wir bei der Besichtigung. In der Offerte steht dann genau, was dazugehört und in welchem Rhythmus.
Typische Aufgaben einer Hauswartung
Nebenkosten
Vermieter dürfen die Kosten der Hauswartung nur dann über die Nebenkosten abrechnen, wenn der Mietvertrag die Hauswartung als Nebenkostenposten nennt. Fehlt dieser Posten, gibt es keine Grundlage, den Mietern Hauswartkosten zu verrechnen.
Für die Abrechnung erhalten Sie von uns eine Rechnung für die vereinbarte Leistung. Die Verteilung auf die Parteien richtet sich nach Mietvertrag und Nebenkostenabrechnung.
Dieser Hinweis ersetzt keine Rechtsberatung. Massgebend sind der Mietvertrag und das Mietrecht.
Mieterwechsel
Zieht eine Partei aus, übernehmen wir auf Wunsch die Endreinigung der Wohnung mit Abnahmegarantie für die Reinigung. Bleibt Hausrat zurück, räumen wir die Wohnung, siehe Wohnungsräumung.
Sperrgut im Keller oder zurückgelassene Gegenstände entsorgen wir nach Absprache mit der Verwaltung, siehe Entsorgung und Entrümpelung.
Ablauf
Sie nennen Adresse, Zahl der Parteien und die gewünschten Aufgaben.
Wir gehen kostenlos durch die Liegenschaft und klären Zugang und Schlüssel.
Sie erhalten einen Reinigungsplan mit Offerte für den vereinbarten Umfang.
Wir reinigen im vereinbarten Rhythmus und melden Auffälligkeiten nach Absprache an die Verwaltung.
Fragen und Antworten
Das hängt von Zahl der Stockwerke, Fläche, Rhythmus und Zusatzaufgaben ab. Nach der kostenlosen Besichtigung erhalten Sie eine Offerte für den vereinbarten Umfang.
Das hängt von Grösse, Zahl der Parteien und Nutzung ab. Wöchentlich oder alle zwei Wochen sind übliche Rhythmen.
Welche Aufgaben neben der Reinigung dazukommen, klären wir bei der Besichtigung. In der Offerte steht genau, was wir übernehmen.
Nur wenn der Mietvertrag die Hauswartung als Nebenkostenposten nennt. Massgebend sind der Mietvertrag und das Mietrecht.
Ja. Den Auftrag erteilt die Verwaltung oder die Gemeinschaft der Stockwerkeigentümer.
Ja, mit der Endreinigung und Abnahmegarantie für die Reinigung.
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Nach Neubau, Umbau oder Renovation bezugsbereit.
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Quellen
Alle Quellen abgerufen am 9. Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr; massgebend sind die Regeln Ihrer Gemeinde, Ihres Kantons und Ihr Vertrag.
Nennen Sie uns Adresse, Zahl der Parteien und die gewünschten Aufgaben. Nach der kostenlosen Besichtigung erhalten Sie einen Reinigungsplan mit Offerte für den vereinbarten Umfang.
Erreichbar Montag bis Freitag 08.00 bis 18.30 Uhr, Samstag 08.00 bis 16.00 Uhr.