Wohnungssuche und Umzug planen: der richtige Zeitplan
Wer eine neue Wohnung sucht, sollte Kündigungsfrist, Wohnungssuche und Zügeltermin von Anfang an zusammen planen. So vermeiden Sie doppelte Mieten und einen Umzug unter Zeitdruck.
Veröffentlicht am 19. Oktober 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Klären Sie zuerst Kündigungsfrist und Kündigungstermine Ihrer aktuellen Wohnung. Bei Wohnungen beträgt die gesetzliche Frist mindestens drei Monate.
- Beginnen Sie die Wohnungssuche früh und halten Sie ein vollständiges Bewerbungsdossier bereit.
- Kündigen Sie erst, wenn der neue Mietvertrag unterschrieben ist, oder planen Sie einen Nachmieter ein.
- Reservieren Sie Umzugsfirma und Endreinigung, sobald die Termine feststehen. Begehrte Daten wie Monatsende sind schnell ausgebucht.

Ein Umzug beginnt nicht mit den Kartons, sondern mit dem Kalender. Wer Kündigung, Wohnungssuche und Zügeltag aufeinander abstimmt, vermeidet doppelte Mieten, Stress am Monatsende und eine hastige Endreinigung. Dieser Ratgeber zeigt einen bewährten Zeitplan und worauf Sie in jeder Phase achten.
Phase 1: Fristen klären
Schauen Sie zuerst in den Mietvertrag. Für Wohnungen gilt nach Art. 266c OR eine Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten auf einen ortsüblichen Termin, sofern der Vertrag nichts anderes vorsieht. Viele Verträge nennen längere Fristen oder bestimmte Termine. Notieren Sie sich, bis wann die Kündigung bei der Verwaltung eintreffen muss. Bei einer Familienwohnung unterschreiben beide Ehe- oder eingetragenen Partner.
Phase 2: Wohnung suchen
Je nach Region und Wohnungsgrösse dauert die Suche wenige Wochen oder mehrere Monate. Legen Sie Budget, Lage und Mindestanforderungen fest und richten Sie Suchaufträge ein. Einen guten Überblick über Mietwohnungen in der ganzen Schweiz bietet das Immobilienportal immobilien-365.ch, inklusive Suchabo, das Sie per E-Mail über neue Inserate informiert.
Halten Sie Ihr Dossier griffbereit: Anmeldeformular, aktueller Betreibungsauszug, Lohnnachweis und Ausweiskopie. Wer nach der Besichtigung noch am selben Tag eine vollständige Bewerbung einreicht, hat bessere Chancen. Praktische Vorlagen für Dossier, Besichtigung und Wohnungsabgabe finden Sie in den kostenlosen Checklisten fürs Mieten und Umziehen.
Phase 3: Kündigen oder Nachmieter suchen
Kündigen Sie die alte Wohnung idealerweise erst, wenn der neue Mietvertrag unterschrieben ist. Passt der Einzugstermin nicht zum nächsten Kündigungstermin, können Sie nach Art. 264 OR einen zumutbaren Nachmieter vorschlagen. Das spart unter Umständen mehrere Monatsmieten.
Phase 4: Umzug organisieren
Sobald beide Termine feststehen, holen Sie Offerten ein. Monatsenden und Freitage sind besonders gefragt, frühe Reservation lohnt sich. Bei UmzugKraft planen wir den Zügeltag nach einer kostenlosen Besichtigung und erstellen eine Offerte mit Fixpreis für den beschriebenen Umfang. Für Ihren Privatumzug tragen wir Möbel und Kartons und bringen auf Wunsch einen Möbellift mit.
Phase 5: Endreinigung und Abgabe
Planen Sie die Reinigung nach dem Auszug und vor der Abnahme ein. Mit einer Endreinigung mit Abnahmegarantie übernimmt die Reinigungsfirma allfällige Nachbesserungen. Melden Sie den Umzug fristgerecht bei der Gemeinde.
Zeitplan im Überblick
- 4 bis 6 Monate vorher: Fristen prüfen, Budget festlegen, Suche starten.
- 3 bis 4 Monate vorher: Besichtigungen, Bewerbungen, neuen Vertrag unterschreiben.
- Direkt danach: alte Wohnung kündigen oder Nachmieter suchen.
- 6 bis 8 Wochen vorher: Umzug und Endreinigung buchen.
- 2 Wochen vorher: Packen, Adressänderungen, Parkfelder für den Umzugswagen.
Telefon 062 558 77 59, WhatsApp 076 419 55 88, erreichbar Montag bis Freitag 08.00 bis 18.30 Uhr und Samstag 08.00 bis 16.00 Uhr.
Häufige Fragen
Wann sollte ich mit der Wohnungssuche beginnen?
Mit mindestens drei bis vier Monaten Vorlauf, in gefragten Städten eher früher. So bleibt Zeit für mehrere Besichtigungen, ohne die Kündigungsfrist zu verpassen.
Was tun, wenn die neue Wohnung früher frei ist?
Dann zahlen Sie unter Umständen kurz doppelt. Prüfen Sie, ob ein Nachmieter für die alte Wohnung infrage kommt, oder vereinbaren Sie einen späteren Mietbeginn.
Wie früh muss ich die Umzugsfirma buchen?
Für Termine am Monatsende empfehlen wir sechs bis acht Wochen Vorlauf. Kurzfristige Umzüge sind je nach Auslastung ebenfalls möglich.
Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.
Quellen
- Schweizerisches Obligationenrecht, Art. 264 und Art. 266c OR (fedlex.admin.ch)
Alle Quellen abgerufen am 19. Oktober 2026.
Angaben ohne Gewähr. Massgebend sind die Regeln Ihrer Gemeinde, Ihres Kantons und Ihr Vertrag.
Neue Wohnung gefunden? Wir übernehmen den Umzug
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