Umzug · Belgien

Umzug von der Schweiz nach Belgien

Sie ziehen von der Schweiz nach Belgien? Wir planen Ihren Umzug von der Besichtigung bis zur Wohnungsabgabe. Wir verpacken, erstellen mit Ihnen das Inventar für den Zoll, organisieren den Transport und reinigen Ihre Wohnung in der Schweiz mit Abnahmegarantie.

  • Besichtigung kostenlos, auch online
  • Offerte mit Fixpreis für den beschriebenen Umfang
  • Inventar für den Zoll
  • Einlagerung und Endreinigung in der Schweiz

Das Wichtigste in Kürze

  • Umzugsgut ist in Belgien nach den EU-Regeln frei von Zoll und Mehrwertsteuer, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Wohnsitz dorthin verlegen.
  • Voraussetzung sind mindestens zwölf Monate Wohnsitz ausserhalb der EU und mindestens sechs Monate eigener Gebrauch.
  • Bei mehr als drei Monaten Aufenthalt melden Sie sich bei der Gemeinde an. Danach prüft die Polizei Ihre Adresse.
  • Ein Auto wird verzollt, technisch geprüft, versichert und bei der DIV immatrikuliert.
  • Die Steuer bei der Inverkehrsetzung des Autos ist regional geregelt.

Leistungen

Unsere Leistungen beim Umzug nach Belgien

Planung und Besichtigung

Wir besichtigen vor Ort oder beraten Sie online und erstellen einen Zeitplan mit Zollstelle, Öffnungszeiten und Fahrverboten.

Verpacken und Montage

Auf Wunsch packen wir Ihren Haushalt ein, bauen Möbel ab und am neuen Ort wieder auf.

Inventar und Zoll

Wir unterstützen Sie bei der Inventarliste für die Ausfuhr aus der Schweiz und beim Inventar für den belgischen Zoll. Für die Richtigkeit der Angaben bleiben Sie verantwortlich, so sehen es unsere AGB vor.

Transport

Wir planen den Grenzübertritt während der Öffnungszeiten der Zollstelle, damit das Umzugsgut abgabenfrei abgefertigt werden kann.

Einlagerung

Ist die neue Wohnung noch nicht bereit, lagern wir Möbel und Kartons in der Schweiz ein. Mehr zur Einlagerung.

Endreinigung in der Schweiz

Ihre Schweizer Mietwohnung reinigen wir mit Abnahmegarantie für die Übergabe. Mehr zur Endreinigung.

Zoll Belgien

Umzugsgut nach Belgien, die Regeln kurz erklärt

In Belgien gilt für Umzugsgut die EU-Verordnung über Zollbefreiungen. Zuständig ist der belgische Zoll (SPF Finances, Douane et Accises). Die Befreiung gilt, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind.

  • Sie haben mindestens zwölf Monate ununterbrochen ausserhalb der EU gewohnt, etwa in der Schweiz.
  • Die Gegenstände gehören Ihnen und wurden mindestens sechs Monate vor dem Umzug privat benutzt.
  • Sie führen das Umzugsgut innert zwölf Monaten nach der Wohnsitznahme ein, auch in mehreren Sendungen.
  • Während zwölf Monaten nach der Einfuhr verkaufen, vermieten, verleihen oder verpfänden Sie die Sachen nicht ohne Meldung an den Zoll.
  • Alkohol, Tabak, Nutzfahrzeuge und Berufsausrüstung sind ausgeschlossen. Tragbare Berufsinstrumente sind erlaubt.

Diese Unterlagen sollten Sie bereithalten

  • Detailliertes Inventar des Umzugsguts mit geschätztem Wert
  • Pass oder Identitätskarte
  • Nachweis des bisherigen Wohnsitzes in der Schweiz, etwa die Abmeldebestätigung
  • Nachweis des neuen Wohnsitzes in Belgien, etwa Miet- oder Arbeitsvertrag

Welche Formulare die belgische Zollstelle im Einzelfall zusätzlich verlangt, klären wir vor dem Umzugstermin mit Ihnen ab. Zollspesen sind laut unseren AGB nicht automatisch im Preis enthalten.

Fahrzeug

Auto von der Schweiz nach Belgien mitnehmen

  • Ein Privatauto kann als Umzugsgut zollfrei eingeführt werden, wenn Sie es mindestens sechs Monate vor dem Umzug besessen und benutzt haben. Nutzfahrzeuge sind ausgeschlossen.
  • In Belgien wird das Auto verzollt, technisch kontrolliert, versichert und bei der Fahrzeugzulassungsstelle DIV immatrikuliert.
  • Bei der ersten Inverkehrsetzung wird eine regionale Steuer fällig, in Flandern die BIV, in Brüssel und in Wallonien die taxe de mise en circulation. Eine Befreiung für Zuzüger nennen die regionalen Behörden auf ihren Seiten nicht.
  • Klären Sie die Höhe der Steuer vor dem Umzug mit der zuständigen Region.

Checkliste

Abmelden in der Schweiz, ankommen in Belgien

Schweizer Seite

In Belgien

Preis

Umzug Schweiz Belgien, Kosten und wovon sie abhängen

Für Umzüge ins Ausland gibt es bei uns keine Richtpreise. Wir rechnen jeden Umzug einzeln. Nach der Besichtigung, vor Ort oder online, erhalten Sie eine Offerte mit Fixpreis für den beschriebenen Umfang.

  • Volumen und Gewicht, sie bestimmen die Grösse des Fahrzeugs
  • Distanz zwischen alter und neuer Adresse
  • Strassenabgaben wie die LSVA in der Schweiz sowie Strassengebühren auf der Strecke durch Frankreich oder Deutschland
  • Zollabfertigung und Zollspesen, die laut unseren AGB nicht automatisch im Preis enthalten sind
  • Zugang an beiden Adressen und Zusatzleistungen wie Verpackung, Einlagerung oder Endreinigung

Fragen und Antworten

Häufige Fragen zum Umzug von der Schweiz nach Belgien

Muss ich für mein Umzugsgut in Belgien Zoll bezahlen?

Nein, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Wohnsitz nach Belgien verlegen, mindestens zwölf Monate ausserhalb der EU gewohnt und die Sachen mindestens sechs Monate benutzt haben.

Wie melde ich mich in Belgien an?

Bei der Gemeinde Ihres neuen Wohnorts. Nach der Anmeldung prüft die Polizei, ob Sie an der Adresse wohnen.

Was kostet die Zulassung meines Autos in Belgien?

Neben den Gebühren für Kontrolle und Kontrollschilder wird eine regionale Steuer bei der Inverkehrsetzung fällig. Die Höhe hängt von Region und Fahrzeug ab.

Darf ich mein Umzugsgut nach dem Umzug verkaufen?

Nicht in den ersten zwölf Monaten nach der Einfuhr, ausser Sie melden es vorher dem Zoll.

Können Sie meine Möbel in der Schweiz einlagern?

Ja. Wir lagern Möbel und Kartons ein, bis die neue Wohnung in Belgien bereit ist.

Ihr Umzug nach Belgien, gut geplant

Nennen Sie uns Start, Ziel und Wunschtermin. Wir beraten Sie vor Ort oder online und erstellen eine Offerte mit Fixpreis für den beschriebenen Umfang.

Erreichbar Montag bis Freitag 08.00 bis 18.30 Uhr, Samstag 08.00 bis 16.00 Uhr.