Umzug · Frankreich

Umzug von der Schweiz nach Frankreich

Sie ziehen von der Schweiz nach Frankreich? Wir planen Ihren Umzug von der Besichtigung bis zur Wohnungsabgabe. Wir verpacken, erstellen mit Ihnen das Inventar für den französischen Zoll, organisieren den Transport über die Grenze und reinigen Ihre Wohnung in der Schweiz mit Abnahmegarantie.

  • Besichtigung kostenlos, auch online
  • Offerte mit Fixpreis für den beschriebenen Umfang
  • Inventar für den Zoll
  • Einlagerung und Endreinigung in der Schweiz

Das Wichtigste in Kürze

  • Persönliche Gegenstände sind in Frankreich frei von Zoll und Mehrwertsteuer, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz dorthin verlegen.
  • Sie haben mindestens zwölf Monate ausserhalb der EU gewohnt und die Sachen mindestens sechs Monate privat benutzt.
  • Für den Zoll braucht es das Formular Cerfa 10070 und ein detailliertes Inventar in zwei Exemplaren.
  • Während zwölf Monaten dürfen die Sachen nicht verkauft, vermietet oder verliehen werden.
  • Möbel für eine Zweitwohnung sind nicht befreit.

Leistungen

Unsere Leistungen beim Umzug nach Frankreich

Planung und Besichtigung

Wir besichtigen vor Ort oder beraten Sie online und erstellen einen Zeitplan mit Zollstelle, Öffnungszeiten und Fahrverboten.

Verpacken und Montage

Auf Wunsch packen wir Ihren Haushalt ein, bauen Möbel ab und am neuen Ort wieder auf.

Inventar und Zoll

Wir unterstützen Sie bei der Inventarliste für die Ausfuhr aus der Schweiz und beim Inventar für den französischen Zoll. Für die Richtigkeit der Angaben bleiben Sie verantwortlich, so sehen es unsere AGB vor.

Transport

Wir planen den Grenzübertritt während der Öffnungszeiten der Zollstelle, damit das Umzugsgut abgabenfrei abgefertigt werden kann.

Einlagerung

Ist die neue Wohnung noch nicht bereit, lagern wir Möbel und Kartons in der Schweiz ein. Mehr zur Einlagerung.

Endreinigung in der Schweiz

Ihre Schweizer Mietwohnung reinigen wir mit Abnahmegarantie für die Übergabe. Mehr zur Endreinigung.

Zoll Frankreich

Umzugsgut in Frankreich, die Regeln kurz erklärt

Laut dem französischen Zoll (Douane) sind persönliche Gegenstände beim Umzug aus einem Nicht-EU-Land abgabenfrei, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Sie verlegen Ihren Hauptwohnsitz nach Frankreich.
  • Sie haben mindestens zwölf Monate in einem Land ausserhalb der EU gewohnt, etwa in der Schweiz.
  • Die Gegenstände wurden mindestens sechs Monate vor dem Umzug privat benutzt.
  • Sie verkaufen, vermieten oder verleihen die Gegenstände in den ersten zwölf Monaten nach der Einfuhr nicht.

Diese Unterlagen braucht der Zoll

  • Formular Cerfa 10070, Erklärung für die abgabenfreie Einfuhr persönlicher Gegenstände
  • Detailliertes Inventar mit geschätztem Wert in Euro, datiert und unterschrieben, in zwei Exemplaren, Fahrzeuge eingeschlossen
  • Nachweis des bisherigen Wohnsitzes in der Schweiz
  • Nachweis des neuen Wohnsitzes in Frankreich, etwa Arbeits- oder Mietvertrag

Der Zoll gibt Ihnen ein abgestempeltes Exemplar des Inventars zurück. Für ein Auto erhalten Sie zusätzlich die Bescheinigung 846 A, die Sie für die Zulassung in Frankreich brauchen.

Checkliste

Abmelden in der Schweiz, ankommen in Frankreich

Schweizer Seite

Französische Seite

Preis

Umzug Schweiz Frankreich, Kosten und wovon sie abhängen

Für Umzüge ins Ausland gibt es bei uns keine Richtpreise. Wir rechnen jeden Umzug einzeln. Nach der Besichtigung, vor Ort oder online, erhalten Sie eine Offerte mit Fixpreis für den beschriebenen Umfang.

  • Volumen und Gewicht, sie bestimmen die Grösse des Fahrzeugs
  • Distanz zwischen alter und neuer Adresse
  • Strassenabgaben wie die LSVA in der Schweiz und Autobahngebühren in Frankreich
  • Zollabfertigung und Zollspesen, die laut unseren AGB nicht automatisch im Preis enthalten sind
  • Zugang an beiden Adressen und Zusatzleistungen wie Verpackung, Einlagerung oder Endreinigung

Fragen und Antworten

Häufige Fragen zum Umzug von der Schweiz nach Frankreich

Muss ich für mein Umzugsgut in Frankreich Zoll bezahlen?

Nein, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz nach Frankreich verlegen, mindestens zwölf Monate ausserhalb der EU gewohnt und die Sachen mindestens sechs Monate benutzt haben.

Welches Formular brauche ich?

Das Formular Cerfa 10070 und ein detailliertes, datiertes und unterschriebenes Inventar mit geschätztem Wert in zwei Exemplaren.

Gilt die Befreiung auch für eine Ferienwohnung?

Nein. Gegenstände zur Einrichtung einer Zweitwohnung sind laut französischem Zoll nicht mehr abgabenfrei.

Darf ich mein Umzugsgut nach dem Umzug verkaufen?

Nicht in den ersten zwölf Monaten nach der Einfuhr. Auch Vermieten, Verleihen oder Verpfänden ist in dieser Zeit nicht erlaubt.

Können Sie meine Möbel in der Schweiz einlagern?

Ja. Wir lagern Möbel und Kartons in trockenen, beheizten Lagerräumen ein, bis die neue Wohnung bereit ist.

Quellen

Alle Quellen abgerufen am 10. Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr; massgebend sind die Auskünfte der Behörden und Ihr Vertrag.

Ihr Umzug nach Frankreich, gut geplant

Nennen Sie uns Start, Ziel und Wunschtermin. Wir beraten Sie vor Ort oder online und erstellen eine Offerte mit Fixpreis für den beschriebenen Umfang.

Erreichbar Montag bis Freitag 08.00 bis 18.30 Uhr, Samstag 08.00 bis 16.00 Uhr.