Umzug · Frankreich
Sie ziehen von der Schweiz nach Frankreich? Wir planen Ihren Umzug von der Besichtigung bis zur Wohnungsabgabe. Wir verpacken, erstellen mit Ihnen das Inventar für den französischen Zoll, organisieren den Transport über die Grenze und reinigen Ihre Wohnung in der Schweiz mit Abnahmegarantie.
Das Wichtigste in Kürze
Leistungen
Wir besichtigen vor Ort oder beraten Sie online und erstellen einen Zeitplan mit Zollstelle, Öffnungszeiten und Fahrverboten.
Auf Wunsch packen wir Ihren Haushalt ein, bauen Möbel ab und am neuen Ort wieder auf.
Wir unterstützen Sie bei der Inventarliste für die Ausfuhr aus der Schweiz und beim Inventar für den französischen Zoll. Für die Richtigkeit der Angaben bleiben Sie verantwortlich, so sehen es unsere AGB vor.
Wir planen den Grenzübertritt während der Öffnungszeiten der Zollstelle, damit das Umzugsgut abgabenfrei abgefertigt werden kann.
Ist die neue Wohnung noch nicht bereit, lagern wir Möbel und Kartons in der Schweiz ein. Mehr zur Einlagerung.
Ihre Schweizer Mietwohnung reinigen wir mit Abnahmegarantie für die Übergabe. Mehr zur Endreinigung.
Zoll Frankreich
Laut dem französischen Zoll (Douane) sind persönliche Gegenstände beim Umzug aus einem Nicht-EU-Land abgabenfrei, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Diese Unterlagen braucht der Zoll
Der Zoll gibt Ihnen ein abgestempeltes Exemplar des Inventars zurück. Für ein Auto erhalten Sie zusätzlich die Bescheinigung 846 A, die Sie für die Zulassung in Frankreich brauchen.
Checkliste
Schweizer Seite
Französische Seite
Preis
Für Umzüge ins Ausland gibt es bei uns keine Richtpreise. Wir rechnen jeden Umzug einzeln. Nach der Besichtigung, vor Ort oder online, erhalten Sie eine Offerte mit Fixpreis für den beschriebenen Umfang.
Fragen und Antworten
Nein, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz nach Frankreich verlegen, mindestens zwölf Monate ausserhalb der EU gewohnt und die Sachen mindestens sechs Monate benutzt haben.
Das Formular Cerfa 10070 und ein detailliertes, datiertes und unterschriebenes Inventar mit geschätztem Wert in zwei Exemplaren.
Nein. Gegenstände zur Einrichtung einer Zweitwohnung sind laut französischem Zoll nicht mehr abgabenfrei.
Nicht in den ersten zwölf Monaten nach der Einfuhr. Auch Vermieten, Verleihen oder Verpfänden ist in dieser Zeit nicht erlaubt.
Ja. Wir lagern Möbel und Kartons in trockenen, beheizten Lagerräumen ein, bis die neue Wohnung bereit ist.
Quellen
Alle Quellen abgerufen am 10. Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr; massgebend sind die Auskünfte der Behörden und Ihr Vertrag.
Nennen Sie uns Start, Ziel und Wunschtermin. Wir beraten Sie vor Ort oder online und erstellen eine Offerte mit Fixpreis für den beschriebenen Umfang.
Erreichbar Montag bis Freitag 08.00 bis 18.30 Uhr, Samstag 08.00 bis 16.00 Uhr.