Umzug · Österreich
Sie ziehen von der Schweiz nach Österreich? Wir planen Ihren Umzug von der Besichtigung bis zur Wohnungsabgabe. Wir verpacken, erstellen mit Ihnen die Inventarliste für den Zoll, organisieren den Transport über die Grenze und reinigen Ihre Wohnung in der Schweiz mit Abnahmegarantie.
Das Wichtigste in Kürze
Leistungen
Wir besichtigen vor Ort oder beraten Sie online und erstellen einen Zeitplan mit Zollstelle, Öffnungszeiten und Fahrverboten.
Auf Wunsch packen wir Ihren Haushalt ein, bauen Möbel ab und am neuen Ort wieder auf.
Wir unterstützen Sie bei der Inventarliste für die Ausfuhr aus der Schweiz und beim Vordruck ZBefr 2. Für die Richtigkeit der Angaben bleiben Sie verantwortlich, so sehen es unsere AGB vor.
Wir planen den Grenzübertritt auf einen Werktag, an dem die Zollstellen auf beiden Seiten abfertigen.
Ist die neue Wohnung noch nicht bereit, lagern wir Möbel und Kartons in der Schweiz ein. Mehr zur Einlagerung.
Ihre Schweizer Mietwohnung reinigen wir mit Abnahmegarantie für die Übergabe. Mehr zur Endreinigung.
Zoll Österreich
Laut dem österreichischen Finanzministerium ist Übersiedlungsgut frei von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Nicht befreit
Für die Abfertigung legen Sie den Vordruck ZBefr 2 vor. Trifft er auf Ihre Situation nicht zu, beantragen Sie beim Zollamt einen Grundlagenbescheid mit dem Vordruck ZBefr 2a. Als Nachweise dienen etwa die Abmeldebestätigung aus der Schweiz, die Meldebestätigung in Österreich, ein Arbeits- oder Mietvertrag.
Fahrzeug
Ein Auto gehört zum Übersiedlungsgut, wenn Sie es mindestens sechs Monate benutzt haben. Die Abgabenbefreiung müssen Sie in diesem Fall schon vor der Einfuhr mit dem Vordruck ZBefr 2a beim Zollamt beantragen. Vor der ersten Zulassung in Österreich ist die Normverbrauchsabgabe (NoVA) beim Finanzamt zu bezahlen. In der Schweiz melden Sie das Fahrzeug mit einer Kopie des Fahrzeugausweises zur Ausfuhr an.
Checkliste
Schweizer Seite
Österreichische Seite
Preis
Für Umzüge ins Ausland gibt es bei uns keine Richtpreise. Wir rechnen jeden Umzug einzeln. Nach der Besichtigung, vor Ort oder online, erhalten Sie eine Offerte mit Fixpreis für den beschriebenen Umfang.
Fragen und Antworten
Nein, wenn Sie Ihren Wohnsitz nach Österreich verlegen, mindestens zwölf Monate ausserhalb der EU gewohnt und die Sachen mindestens sechs Monate benutzt haben. Neuwaren, Alkohol und Tabak sind nicht befreit.
In der Regel den Vordruck ZBefr 2. Gehört ein Auto dazu oder trifft ZBefr 2 nicht zu, beantragen Sie vorher einen Grundlagenbescheid mit dem Vordruck ZBefr 2a.
Zwölf Monate ab der Begründung des Wohnsitzes in Österreich. Teilsendungen sind innerhalb dieser Frist möglich.
Nicht in den ersten zwölf Monaten nach der Zollabfertigung. Sonst können Abgaben nachträglich fällig werden.
Ja. Wir lagern Möbel und Kartons in trockenen, beheizten Lagerräumen ein, bis die neue Wohnung bereit ist.
Quellen
Alle Quellen abgerufen am 10. Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr; massgebend sind die Auskünfte der Behörden und Ihr Vertrag.
Nennen Sie uns Start, Ziel und Wunschtermin. Wir beraten Sie vor Ort oder online und erstellen eine Offerte mit Fixpreis für den beschriebenen Umfang.
Erreichbar Montag bis Freitag 08.00 bis 18.30 Uhr, Samstag 08.00 bis 16.00 Uhr.