Umzug · Österreich

Umzug von der Schweiz nach Österreich

Sie ziehen von der Schweiz nach Österreich? Wir planen Ihren Umzug von der Besichtigung bis zur Wohnungsabgabe. Wir verpacken, erstellen mit Ihnen die Inventarliste für den Zoll, organisieren den Transport über die Grenze und reinigen Ihre Wohnung in der Schweiz mit Abnahmegarantie.

  • Besichtigung kostenlos, auch online
  • Offerte mit Fixpreis für den beschriebenen Umfang
  • Inventarliste für den Zoll
  • Einlagerung und Endreinigung in der Schweiz

Das Wichtigste in Kürze

  • Gebrauchtes Übersiedlungsgut ist in Österreich frei von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Sie haben mindestens zwölf Monate ausserhalb der EU gewohnt und die Sachen mindestens sechs Monate benutzt.
  • Anmeldung beim Zoll mit dem Vordruck ZBefr 2, innert zwölf Monaten nach der Wohnsitzbegründung.
  • Für ein Auto braucht es vorher einen Grundlagenbescheid (Vordruck ZBefr 2a) und vor der Zulassung die NoVA.
  • In Österreich melden Sie sich innert drei Tagen nach dem Einzug an.

Leistungen

Unsere Leistungen beim Umzug nach Österreich

Planung und Besichtigung

Wir besichtigen vor Ort oder beraten Sie online und erstellen einen Zeitplan mit Zollstelle, Öffnungszeiten und Fahrverboten.

Verpacken und Montage

Auf Wunsch packen wir Ihren Haushalt ein, bauen Möbel ab und am neuen Ort wieder auf.

Inventarliste und Zoll

Wir unterstützen Sie bei der Inventarliste für die Ausfuhr aus der Schweiz und beim Vordruck ZBefr 2. Für die Richtigkeit der Angaben bleiben Sie verantwortlich, so sehen es unsere AGB vor.

Transport

Wir planen den Grenzübertritt auf einen Werktag, an dem die Zollstellen auf beiden Seiten abfertigen.

Einlagerung

Ist die neue Wohnung noch nicht bereit, lagern wir Möbel und Kartons in der Schweiz ein. Mehr zur Einlagerung.

Endreinigung in der Schweiz

Ihre Schweizer Mietwohnung reinigen wir mit Abnahmegarantie für die Übergabe. Mehr zur Endreinigung.

Zoll Österreich

Übersiedlungsgut in Österreich, die Regeln kurz erklärt

Laut dem österreichischen Finanzministerium ist Übersiedlungsgut frei von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Sie verlegen Ihren gewöhnlichen Wohnsitz nach Österreich.
  • Sie hatten Ihren gewöhnlichen Wohnsitz mindestens zwölf Monate am Stück ausserhalb der EU.
  • Die Sachen gehören Ihnen und wurden mindestens sechs Monate am früheren Wohnsitz benutzt.
  • Sie benutzen die Sachen in Österreich zu den gleichen Zwecken weiter.
  • Sie melden das Übersiedlungsgut innert zwölf Monaten nach der Wohnsitzbegründung zur Zollabfertigung an.
  • Während zwölf Monaten nach der Abfertigung dürfen Sie die Sachen niemandem überlassen.

Nicht befreit

  • Alkoholische Getränke, Tabak und Tabakwaren
  • Nutzfahrzeuge
  • Gewerblich genutzte Gegenstände, ausser tragbaren Instrumenten für Ihren Beruf
  • Neuwaren

Für die Abfertigung legen Sie den Vordruck ZBefr 2 vor. Trifft er auf Ihre Situation nicht zu, beantragen Sie beim Zollamt einen Grundlagenbescheid mit dem Vordruck ZBefr 2a. Als Nachweise dienen etwa die Abmeldebestätigung aus der Schweiz, die Meldebestätigung in Österreich, ein Arbeits- oder Mietvertrag.

Fahrzeug

Auto beim Umzug nach Österreich

Ein Auto gehört zum Übersiedlungsgut, wenn Sie es mindestens sechs Monate benutzt haben. Die Abgabenbefreiung müssen Sie in diesem Fall schon vor der Einfuhr mit dem Vordruck ZBefr 2a beim Zollamt beantragen. Vor der ersten Zulassung in Österreich ist die Normverbrauchsabgabe (NoVA) beim Finanzamt zu bezahlen. In der Schweiz melden Sie das Fahrzeug mit einer Kopie des Fahrzeugausweises zur Ausfuhr an.

Checkliste

Abmelden in der Schweiz, anmelden in Österreich

Schweizer Seite

Österreichische Seite

Preis

Umzug Schweiz Österreich, Kosten und wovon sie abhängen

Für Umzüge ins Ausland gibt es bei uns keine Richtpreise. Wir rechnen jeden Umzug einzeln. Nach der Besichtigung, vor Ort oder online, erhalten Sie eine Offerte mit Fixpreis für den beschriebenen Umfang.

  • Volumen und Gewicht, sie bestimmen die Grösse des Fahrzeugs
  • Distanz zwischen alter und neuer Adresse
  • Strassenabgaben, in der Schweiz die LSVA, in Österreich die fahrleistungsabhängige Maut für Fahrzeuge über 3.5 Tonnen
  • Zollabfertigung und Zollspesen, die laut unseren AGB nicht automatisch im Preis enthalten sind
  • Zugang an beiden Adressen und Zusatzleistungen wie Verpackung, Einlagerung oder Endreinigung

Fragen und Antworten

Häufige Fragen zum Umzug von der Schweiz nach Österreich

Muss ich für mein Umzugsgut in Österreich Zoll bezahlen?

Nein, wenn Sie Ihren Wohnsitz nach Österreich verlegen, mindestens zwölf Monate ausserhalb der EU gewohnt und die Sachen mindestens sechs Monate benutzt haben. Neuwaren, Alkohol und Tabak sind nicht befreit.

Welches Formular brauche ich für den Zoll?

In der Regel den Vordruck ZBefr 2. Gehört ein Auto dazu oder trifft ZBefr 2 nicht zu, beantragen Sie vorher einen Grundlagenbescheid mit dem Vordruck ZBefr 2a.

Wie lange habe ich Zeit für die Zollanmeldung?

Zwölf Monate ab der Begründung des Wohnsitzes in Österreich. Teilsendungen sind innerhalb dieser Frist möglich.

Darf ich mein Umzugsgut nach dem Umzug verkaufen?

Nicht in den ersten zwölf Monaten nach der Zollabfertigung. Sonst können Abgaben nachträglich fällig werden.

Können Sie meine Möbel in der Schweiz einlagern?

Ja. Wir lagern Möbel und Kartons in trockenen, beheizten Lagerräumen ein, bis die neue Wohnung bereit ist.

Quellen

Alle Quellen abgerufen am 10. Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr; massgebend sind die Auskünfte der Behörden und Ihr Vertrag.

Ihr Umzug nach Österreich, gut geplant

Nennen Sie uns Start, Ziel und Wunschtermin. Wir beraten Sie vor Ort oder online und erstellen eine Offerte mit Fixpreis für den beschriebenen Umfang.

Erreichbar Montag bis Freitag 08.00 bis 18.30 Uhr, Samstag 08.00 bis 16.00 Uhr.