Umzug · Spanien

Umzug von der Schweiz nach Spanien

Sie ziehen von der Schweiz nach Spanien? Wir planen Ihren Umzug von der Besichtigung bis zur Wohnungsabgabe. Wir verpacken, erstellen mit Ihnen das Inventar für den spanischen Zoll, organisieren den Transport und reinigen Ihre Wohnung in der Schweiz mit Abnahmegarantie.

  • Besichtigung kostenlos, auch online
  • Offerte mit Fixpreis für den beschriebenen Umfang
  • Inventar für den Zoll
  • Einlagerung und Endreinigung in der Schweiz

Das Wichtigste in Kürze

  • Umzugsgut ist in Spanien frei von Zoll und Mehrwertsteuer (IVA), wenn Sie Ihren gewöhnlichen Wohnsitz dorthin verlegen.
  • Voraussetzung sind mindestens zwölf Monate Wohnsitz ausserhalb der EU und mindestens sechs Monate Besitz.
  • Die Befreiung wird direkt in der Zollanmeldung beantragt, ein separates Gesuch braucht es nicht.
  • Für den Zoll braucht es ein detailliertes Inventar mit geschätztem Wert und ungefährem Kaufdatum.
  • Bei mehr als drei Monaten Aufenthalt lassen Sie sich ins Registro Central de Extranjeros eintragen und erhalten die NIE.

Leistungen

Unsere Leistungen beim Umzug nach Spanien

Planung und Besichtigung

Wir besichtigen vor Ort oder beraten Sie online und erstellen einen Zeitplan mit Zollstelle, Öffnungszeiten und Fahrverboten.

Verpacken und Montage

Auf Wunsch packen wir Ihren Haushalt ein, bauen Möbel ab und am neuen Ort wieder auf.

Inventar und Zoll

Wir unterstützen Sie bei der Inventarliste für die Ausfuhr aus der Schweiz und beim Inventar für den spanischen Zoll. Für die Richtigkeit der Angaben bleiben Sie verantwortlich, so sehen es unsere AGB vor.

Transport

Wir planen den Grenzübertritt während der Öffnungszeiten der Zollstelle, damit das Umzugsgut abgabenfrei abgefertigt werden kann.

Einlagerung

Ist die neue Wohnung noch nicht bereit, lagern wir Möbel und Kartons in der Schweiz ein. Mehr zur Einlagerung.

Endreinigung in der Schweiz

Ihre Schweizer Mietwohnung reinigen wir mit Abnahmegarantie für die Übergabe. Mehr zur Endreinigung.

Zoll Spanien

Umzugsgut nach Spanien, die Regeln kurz erklärt

Laut der spanischen Steuer- und Zollbehörde Agencia Tributaria ist Umzugsgut beim Wohnsitzwechsel aus einem Land ausserhalb der EU abgabenfrei, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind.

  • Sie haben mindestens zwölf Monate ununterbrochen ausserhalb der EU gewohnt, etwa in der Schweiz.
  • Die Gegenstände gehören Ihnen und wurden mindestens sechs Monate vor dem Umzug privat benutzt.
  • Sie führen das Umzugsgut innert zwölf Monaten nach der Wohnsitznahme ein, auch in mehreren Sendungen.
  • Während zwölf Monaten nach der Einfuhr verkaufen, vermieten, verleihen oder verpfänden Sie die Sachen nicht ohne Meldung an den Zoll.
  • Alkohol, Tabak, Nutzfahrzeuge und Berufsausrüstung sind ausgeschlossen. Tragbare Berufsinstrumente sind erlaubt.

Diese Unterlagen sollten Sie bereithalten

  • Detailliertes Inventar mit geschätztem Wert und ungefährem Kaufdatum jedes Gegenstands
  • Abmeldung oder anderer Nachweis des Wohnsitzwechsels aus der Schweiz
  • Nachweis des Wohnsitzes in Spanien, etwa Certificado de registro mit NIE oder Eintrag im Padrón
  • Für Fahrzeuge Eigentumsnachweis und technische Unterlagen

Fehlen beim Grenzübertritt noch Unterlagen, ist eine Abfertigung nur gegen Sicherheit möglich. Die Unterlagen werden dann nachgereicht. Wir stimmen den Ablauf vor dem Termin mit Ihnen ab.

Fahrzeug

Auto von der Schweiz nach Spanien mitnehmen

  • Fahrzeuge werden einzeln beim Zoll angemeldet, nicht zusammen mit dem Hausrat.
  • Die spanische Zulassungssteuer (Impuesto especial sobre determinados medios de transporte) entfällt bei einem Umzug unter bestimmten Bedingungen. Die Befreiung muss vor der Zulassung mit dem Steuerformular 05 oder 06 erklärt werden.
  • Danach folgen die technische Prüfung ITV mit Konformitätsbescheinigung, die Gemeinde-Fahrzeugsteuer und die Zulassung (matriculación) bei der Verkehrsbehörde DGT.
  • Die Agencia Tributaria nennt in ihrem Merkblatt eine Frist von 30 Tagen für die Zulassung. Klären Sie die Fristen deshalb vor dem Umzug.

Checkliste

Abmelden in der Schweiz, ankommen in Spanien

Schweizer Seite

In Spanien

Preis

Umzug Schweiz Spanien, Kosten und wovon sie abhängen

Für Umzüge ins Ausland gibt es bei uns keine Richtpreise. Wir rechnen jeden Umzug einzeln. Nach der Besichtigung, vor Ort oder online, erhalten Sie eine Offerte mit Fixpreis für den beschriebenen Umfang.

  • Volumen und Gewicht, sie bestimmen die Grösse des Fahrzeugs
  • Distanz zwischen alter und neuer Adresse
  • Strassenabgaben wie die LSVA in der Schweiz sowie Autobahngebühren in Frankreich und Spanien
  • Zollabfertigung und Zollspesen, die laut unseren AGB nicht automatisch im Preis enthalten sind
  • Zugang an beiden Adressen und Zusatzleistungen wie Verpackung, Einlagerung oder Endreinigung

Fragen und Antworten

Häufige Fragen zum Umzug von der Schweiz nach Spanien

Muss ich für mein Umzugsgut in Spanien Zoll bezahlen?

Nein, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Wohnsitz nach Spanien verlegen, mindestens zwölf Monate ausserhalb der EU gewohnt und die Sachen mindestens sechs Monate besessen haben. Auch die Mehrwertsteuer entfällt.

Brauche ich ein separates Gesuch beim Zoll?

Nein. Die Befreiung wird direkt in der Zollanmeldung beantragt. Wichtig sind ein detailliertes Inventar und die Nachweise zum Wohnsitz.

Was ist die NIE?

Die Ausländernummer. Sie steht auf dem Certificado de registro, das Sie beim Eintrag ins Registro Central de Extranjeros erhalten.

Was passiert, wenn mir beim Umzug noch Dokumente fehlen?

Dann ist die Abfertigung gegen Sicherheit möglich, und die Unterlagen werden nachgereicht.

Können Sie meine Möbel in der Schweiz einlagern?

Ja. Wir lagern Möbel und Kartons ein, bis die neue Wohnung in Spanien bereit ist.

Ihr Umzug nach Spanien, gut geplant

Nennen Sie uns Start, Ziel und Wunschtermin. Wir beraten Sie vor Ort oder online und erstellen eine Offerte mit Fixpreis für den beschriebenen Umfang.

Erreichbar Montag bis Freitag 08.00 bis 18.30 Uhr, Samstag 08.00 bis 16.00 Uhr.