Räumung · Todesfall

Haushaltsauflösung nach Todesfall, mit Rücksicht und klarem Plan

Nach dem Tod eines Elternteils oder einer angehörigen Person bleibt neben der Trauer viel zu regeln. Wir übernehmen die Haushaltsauflösung nach Todesfall in Absprache mit den Erben, räumen Wohnung oder Haus, lagern auf Wunsch ein, entsorgen fachgerecht und reinigen die Wohnung für die Abgabe. Hier lesen Sie auch, was Sie vor der Räumung rechtlich beachten sollten.

  • Erste Besichtigung kostenlos
  • Offerte mit Fixpreis für den beschriebenen Umfang
  • Einsätze in der ganzen Schweiz
  • Umzug, Entsorgung und Endreinigung aus einer Hand

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Mietvertrag endet mit dem Tod nicht. Die Erben können mit der gesetzlichen Frist auf den nächsten gesetzlichen Termin kündigen.
  • Wer über die blosse Verwaltung hinaus über den Nachlass verfügt, kann das Recht verlieren, die Erbschaft auszuschlagen.
  • Verwertbare Gegenstände lagern wir auf Wunsch ein, bis die Erbfrage geklärt ist.
  • Kostenlose Besichtigung und Offerte mit Fixpreis für den beschriebenen Umfang.
  • Räumung, Einlagerung, Entsorgung und Endreinigung aus einer Hand.

Organisation

Die ersten Schritte nach einem Todesfall

Die Checkliste des Bundes auf ch.ch empfiehlt, die Vermieterschaft zu informieren. Lebte die verstorbene Person allein, kündigen die Erben den Mietvertrag und räumen die Wohnung innerhalb der Frist.

Ebenfalls auf der Checkliste steht eine Liste der Vermögenswerte in der Wohnung. Sie hilft später bei der Erbteilung. Um über Bankguthaben und andere Werte zu verfügen, brauchen die Erben einen Erbschein. Zuständig ist je nach Kanton eine andere Stelle, und das Verfahren dauert oft mehrere Wochen.

Vor der Räumung erledigen

Mietvertrag

Mietvertrag kündigen, die Fristen für Erben

Der Tod beendet die Miete nicht. Die Erben treten in den Mietvertrag ein, sofern sie die Erbschaft nicht ausschlagen. Nach Art. 266i OR dürfen sie mit der gesetzlichen Frist auf den nächsten gesetzlichen Termin kündigen, auch wenn der Vertrag fest für eine längere Dauer abgeschlossen ist. Bei Wohnungen beträgt die Frist drei Monate auf einen ortsüblichen Termin (Art. 266c OR).

Die Kündigung müssen alle Erben unterschreiben, sonst ist sie nichtig. Sieht der Mietvertrag vor, dass er mit dem Tod endet, braucht es keine Kündigung. Welche Termine in Ihrem Kanton gelten, lesen Sie im Ratgeber Kündigungstermine Wohnung.

Erbrecht

Räumung nach Todesfall, wann Sie räumen dürfen

Gesetzliche Erben haben drei Monate Zeit, die Erbschaft auszuschlagen. Die Frist läuft ab dem Zeitpunkt, an dem sie vom Tod erfahren. Wer sich in dieser Zeit in die Erbschaft einmischt, über die blosse Verwaltung hinaus handelt oder sich Nachlasswerte aneignet, verliert das Recht auszuschlagen (Art. 571 ZGB). Ausgenommen sind Gegenstände ohne Wert.

Die Zürcher Gerichte halten fest, dass die Mietwohnung ohne behördliche Bewilligung gekündigt und geräumt werden darf. Verwertbare Gegenstände sind einzulagern und zur Verfügung zu halten, und die Räumung sollte mit Protokoll und Fotos dokumentiert werden. Andere Kantone mahnen zu mehr Vorsicht. Das Erbschaftsamt Basel-Landschaft weist darauf hin, dass bei einer konkursamtlichen Liquidation die Verwertbarkeit des Hausrats geprüft wird.

Diese Hinweise ersetzen keine Rechtsberatung. Ist unklar, ob die Erben die Erbschaft annehmen, fragen Sie vor der Räumung die Erbschaftsbehörde am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person.

Inventar und Siegelung je nach Kanton

  • In Basel-Stadt nimmt das Erbschaftsamt bei jedem Todesfall ein Inventar auf.
  • Im Kanton Schwyz ist ein Steuerinventar obligatorisch. Vorher dürfen Erben nur mit Zustimmung der Inventarbehörde über Nachlasswerte verfügen.
  • Im Kanton Glarus wird laut Wegleitung innert zwei Wochen nach dem Tod ein amtliches Steuerinventar aufgenommen.
  • Im Kanton Aargau ist eine Siegelung möglich, wenn Erbschaftswerte gefährdet sind. Ein Siegelbruch ist strafbar.

Wir lagern Möbel und Hausrat auf Wunsch bei uns ein, bis die Erbfrage geklärt ist. Mehr zur Einlagerung.

Ablauf

So führen wir eine Haushaltsauflösung durch

Gespräch und Besichtigung

Wir besprechen mit den Erben vor Ort oder online, was verteilt, eingelagert oder entsorgt wird.

Offerte

Sie erhalten eine Offerte mit Fixpreis für den beschriebenen Umfang.

Räumung

Wir räumen nach Absprache, trennen nach Material und geben Brauchbares wo möglich weiter.

Abgabe

Auf Wunsch reinigen wir die Wohnung mit Abnahmegarantie für die Übergabe an die Verwaltung.

Möbel und Hausrat

Was mit Möbeln und Hausrat geschehen kann

Verteilen

Erben und Angehörige nehmen Erinnerungsstücke und Möbel. Auf Wunsch transportieren wir diese direkt an ihre Adressen.

Spenden oder verkaufen

Gut erhaltene Möbel holen manche Brockenhäuser kostenlos ab. Adressen finden Sie im Ratgeber Wohin mit alten Möbeln.

Einlagern

Bis die Erbteilung abgeschlossen ist, lagern wir Möbel und Kartons in trockenen, beheizten Lagerräumen ein.

Entsorgen

Was niemand mehr braucht, entsorgen wir fachgerecht. Elektrogeräte gehen ins Recycling.

Preis

Kosten einer Haushaltsauflösung

Die Kosten hängen vom Volumen, vom Zugang, von einer allfälligen Einlagerung und von den Entsorgungsgebühren ab. Nach einer kostenlosen Besichtigung erhalten Sie eine Offerte mit Fixpreis für den beschriebenen Umfang. So wissen alle Erben, womit sie rechnen können.

Räumt die Familie die Wohnung selbst, übernehmen wir auf Wunsch nur einzelne Teile, zum Beispiel den Transport schwerer Möbel, die Entsorgung oder die Endreinigung mit Abnahmegarantie.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen zur Haushaltsauflösung nach Todesfall

Wann dürfen wir die Wohnung nach einem Todesfall räumen?

Kündigen und räumen ist in der Regel möglich. Wer aber Nachlasswerte verkauft oder sich aneignet, kann das Recht verlieren, die Erbschaft auszuschlagen. Verwertbare Gegenstände sollten deshalb eingelagert werden. Fragen Sie im Zweifel die Erbschaftsbehörde.

Wie lange haben wir Zeit, die Wohnung zu kündigen?

Die Erben können mit der gesetzlichen Frist von drei Monaten auf den nächsten gesetzlichen Termin kündigen (Art. 266i und 266c OR). Welcher Termin gilt, hängt vom Vertrag und vom Ort ab.

Müssen alle Erben die Kündigung unterschreiben?

Ja. Fehlt eine Unterschrift, ist die Kündigung nichtig. Endet der Vertrag laut Mietvertrag mit dem Tod, braucht es keine Kündigung.

Können Sie Möbel einlagern, bis die Erben entschieden haben?

Ja. Wir lagern Möbel und Hausrat in trockenen, beheizten Lagerräumen ein, kurz- oder langfristig.

Übernehmen Sie auch die Endreinigung der Wohnung?

Ja. Nach der Räumung reinigen wir die Wohnung für die Übergabe. Die Abnahmegarantie gilt für die Reinigung.

Müssen die Erben bei der Räumung dabei sein?

Nicht unbedingt. Wichtig ist eine gemeinsame Begehung vorher. Danach genügt es, wenn der Zugang geregelt ist.

Wir nehmen uns Zeit für Ihre Familie

Rufen Sie an oder schreiben Sie uns. Wir vereinbaren eine kostenlose Besichtigung, besprechen das Vorgehen mit den Erben und erstellen eine Offerte mit Fixpreis für den beschriebenen Umfang.

Erreichbar Montag bis Freitag 08.00 bis 18.30 Uhr, Samstag 08.00 bis 16.00 Uhr.