Räumung · Todesfall
Nach dem Tod eines Elternteils oder einer angehörigen Person bleibt neben der Trauer viel zu regeln. Wir übernehmen die Haushaltsauflösung nach Todesfall in Absprache mit den Erben, räumen Wohnung oder Haus, lagern auf Wunsch ein, entsorgen fachgerecht und reinigen die Wohnung für die Abgabe. Hier lesen Sie auch, was Sie vor der Räumung rechtlich beachten sollten.
Das Wichtigste in Kürze
Organisation
Die Checkliste des Bundes auf ch.ch empfiehlt, die Vermieterschaft zu informieren. Lebte die verstorbene Person allein, kündigen die Erben den Mietvertrag und räumen die Wohnung innerhalb der Frist.
Ebenfalls auf der Checkliste steht eine Liste der Vermögenswerte in der Wohnung. Sie hilft später bei der Erbteilung. Um über Bankguthaben und andere Werte zu verfügen, brauchen die Erben einen Erbschein. Zuständig ist je nach Kanton eine andere Stelle, und das Verfahren dauert oft mehrere Wochen.
Mietvertrag
Der Tod beendet die Miete nicht. Die Erben treten in den Mietvertrag ein, sofern sie die Erbschaft nicht ausschlagen. Nach Art. 266i OR dürfen sie mit der gesetzlichen Frist auf den nächsten gesetzlichen Termin kündigen, auch wenn der Vertrag fest für eine längere Dauer abgeschlossen ist. Bei Wohnungen beträgt die Frist drei Monate auf einen ortsüblichen Termin (Art. 266c OR).
Die Kündigung müssen alle Erben unterschreiben, sonst ist sie nichtig. Sieht der Mietvertrag vor, dass er mit dem Tod endet, braucht es keine Kündigung. Welche Termine in Ihrem Kanton gelten, lesen Sie im Ratgeber Kündigungstermine Wohnung.
Erbrecht
Gesetzliche Erben haben drei Monate Zeit, die Erbschaft auszuschlagen. Die Frist läuft ab dem Zeitpunkt, an dem sie vom Tod erfahren. Wer sich in dieser Zeit in die Erbschaft einmischt, über die blosse Verwaltung hinaus handelt oder sich Nachlasswerte aneignet, verliert das Recht auszuschlagen (Art. 571 ZGB). Ausgenommen sind Gegenstände ohne Wert.
Die Zürcher Gerichte halten fest, dass die Mietwohnung ohne behördliche Bewilligung gekündigt und geräumt werden darf. Verwertbare Gegenstände sind einzulagern und zur Verfügung zu halten, und die Räumung sollte mit Protokoll und Fotos dokumentiert werden. Andere Kantone mahnen zu mehr Vorsicht. Das Erbschaftsamt Basel-Landschaft weist darauf hin, dass bei einer konkursamtlichen Liquidation die Verwertbarkeit des Hausrats geprüft wird.
Diese Hinweise ersetzen keine Rechtsberatung. Ist unklar, ob die Erben die Erbschaft annehmen, fragen Sie vor der Räumung die Erbschaftsbehörde am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person.
Inventar und Siegelung je nach Kanton
Wir lagern Möbel und Hausrat auf Wunsch bei uns ein, bis die Erbfrage geklärt ist. Mehr zur Einlagerung.
Ablauf
Wir besprechen mit den Erben vor Ort oder online, was verteilt, eingelagert oder entsorgt wird.
Sie erhalten eine Offerte mit Fixpreis für den beschriebenen Umfang.
Wir räumen nach Absprache, trennen nach Material und geben Brauchbares wo möglich weiter.
Auf Wunsch reinigen wir die Wohnung mit Abnahmegarantie für die Übergabe an die Verwaltung.
Möbel und Hausrat
Erben und Angehörige nehmen Erinnerungsstücke und Möbel. Auf Wunsch transportieren wir diese direkt an ihre Adressen.
Gut erhaltene Möbel holen manche Brockenhäuser kostenlos ab. Adressen finden Sie im Ratgeber Wohin mit alten Möbeln.
Bis die Erbteilung abgeschlossen ist, lagern wir Möbel und Kartons in trockenen, beheizten Lagerräumen ein.
Was niemand mehr braucht, entsorgen wir fachgerecht. Elektrogeräte gehen ins Recycling.
Preis
Die Kosten hängen vom Volumen, vom Zugang, von einer allfälligen Einlagerung und von den Entsorgungsgebühren ab. Nach einer kostenlosen Besichtigung erhalten Sie eine Offerte mit Fixpreis für den beschriebenen Umfang. So wissen alle Erben, womit sie rechnen können.
Räumt die Familie die Wohnung selbst, übernehmen wir auf Wunsch nur einzelne Teile, zum Beispiel den Transport schwerer Möbel, die Entsorgung oder die Endreinigung mit Abnahmegarantie.
Fragen und Antworten
Kündigen und räumen ist in der Regel möglich. Wer aber Nachlasswerte verkauft oder sich aneignet, kann das Recht verlieren, die Erbschaft auszuschlagen. Verwertbare Gegenstände sollten deshalb eingelagert werden. Fragen Sie im Zweifel die Erbschaftsbehörde.
Die Erben können mit der gesetzlichen Frist von drei Monaten auf den nächsten gesetzlichen Termin kündigen (Art. 266i und 266c OR). Welcher Termin gilt, hängt vom Vertrag und vom Ort ab.
Ja. Fehlt eine Unterschrift, ist die Kündigung nichtig. Endet der Vertrag laut Mietvertrag mit dem Tod, braucht es keine Kündigung.
Ja. Wir lagern Möbel und Hausrat in trockenen, beheizten Lagerräumen ein, kurz- oder langfristig.
Ja. Nach der Räumung reinigen wir die Wohnung für die Übergabe. Die Abnahmegarantie gilt für die Reinigung.
Nicht unbedingt. Wichtig ist eine gemeinsame Begehung vorher. Danach genügt es, wenn der Zugang geregelt ist.
Weiterlesen
Wohnungen und Häuser räumen, auch stark vollgestellte Wohnungen.
Fristen und ortsübliche Termine nach Kanton.
Möbel zwischenlagern, bis die Erbteilung abgeschlossen ist.
Wohnungsreinigung mit Abnahmegarantie für die Übergabe.
Brockenhäuser, Spenden und Entsorgung im Überblick.
Umzug ins Altersheim mit Räumung der Wohnung.
Quellen
Alle Quellen abgerufen am 9. Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr; massgebend sind die Regeln Ihrer Gemeinde, Ihres Kantons und Ihr Vertrag.
Rufen Sie an oder schreiben Sie uns. Wir vereinbaren eine kostenlose Besichtigung, besprechen das Vorgehen mit den Erben und erstellen eine Offerte mit Fixpreis für den beschriebenen Umfang.
Erreichbar Montag bis Freitag 08.00 bis 18.30 Uhr, Samstag 08.00 bis 16.00 Uhr.