Barrierefreie Wohnung finden, Kriterien und Tipps für den Umzug
Eine barrierefreie Wohnung erreichen Sie ohne Stufen, ihre Türen sind mindestens 80 Zentimeter breit und Bad und Küche bieten Platz für Rollstuhl oder Rollator. So finden Sie eine passende Wohnung und planen den Zügeltag.
Veröffentlicht am 11. Oktober 2026. Mit Quellenangaben am Ende der Seite.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Wohnung gilt als hindernisfrei, wenn sie alle Anforderungen der Norm SIA 500 erfüllt, etwa einen stufenlosen Zugang und Türen mit mindestens 80 Zentimetern nutzbarer Breite.
- Für bestehende Wohnungen nennt Procap sechs Minimalanforderungen an die Rollstuhlgängigkeit.
- Bauliche Änderungen in einer Mietwohnung brauchen die schriftliche Zustimmung der Vermieterschaft. Regeln Sie Kosten und Rückbau ebenfalls schriftlich.
- Die IV kann behinderungsbedingte Anpassungen finanzieren. Wer erst im AHV-Alter darauf angewiesen ist, hat gegenüber der AHV praktisch keinen Anspruch.
- Planen Sie Hilfsmittel, Pflegebett und Möbellift früh ein und richten Sie die neue Wohnung ohne Stolperfallen ein.

Eine barrierefreie Wohnung erreichen Sie ohne Stufen, ihre Türen haben eine nutzbare Breite von mindestens 80 Zentimetern und Bad, Küche und Schlafzimmer bieten genügend Platz für Rollstuhl oder Rollator. In der Schweiz gilt eine Wohnung als hindernisfrei, wenn sie alle Anforderungen der Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» erfüllt. Dieser Ratgeber zeigt, woran Sie eine geeignete Wohnung erkennen, wer bei Suche und Umbau hilft und wie Sie den Zügeltag gut vorbereiten.
Barrierefrei, hindernisfrei oder rollstuhlgängig?
Bei der Wohnungssuche ist oft von «barrierefrei» die Rede, die Norm SIA 500 und die Schweizer Fachstellen sprechen von «hindernisfrei». Procap unterscheidet zwei Begriffe. Hindernisfrei ist eine Wohnung, wenn sie alle Anforderungen der Norm SIA 500 erfüllt. Rollstuhlgängig ist sie, wenn sie die sechs Minimalanforderungen von Procap erfüllt. Diese gehen bewusst weniger weit und dienen dazu, bestehende Wohnungen zu beurteilen.
Wichtig ist zudem die Anpassbarkeit. Nach dem Konzept der Schweizer Fachstelle Hindernisfreie Architektur werden Wohnbauten zuerst hindernisfrei zugänglich, besuchsgeeignet und anpassbar gebaut. Im Bedarfsfall lässt sich die einzelne Wohnung später mit geringem Aufwand an die Bedürfnisse einer Person mit Behinderung anpassen.
Kantone regeln den Geltungsbereich unterschiedlich
Laut Procap ist die Norm SIA 500 fast in der ganzen Schweiz für den Wohnungsbau gesetzlich vorgeschrieben. Die Kantone haben aber sehr unterschiedlich festgelegt, für welche Bauten sie gilt. In der Mehrzahl der Kantone gelten die Vorgaben laut der Fachstelle Hindernisfreie Architektur bei Neu- und Umbauten ab vier oder fünf Wohnungen. Ein Blick auf neuere Mehrfamilienhäuser lohnt sich deshalb.
Woran erkennen Sie eine barrierefreie Wohnung?
Pro Infirmis fasst die Norm SIA 500 für Wohnbauten in drei Schwerpunkten zusammen, stufenlose Zugänge, ausreichend breite Durchgänge und genügend Bewegungsfläche in Lift, Bad, Küche und einem Schlafzimmer. Massgebend bleibt der Wortlaut der Norm.
Zugang und Lift
Der Weg von der Strasse oder dem Trottoir bis zur Wohnungstür ist stufen- und schwellenlos. Die Liftkabine misst nach SIA 500 mindestens 110 Zentimeter in der Breite und 140 Zentimeter in der Länge. Bedienelemente wie Sonnerie, Gegensprechanlage, Briefkasten und Schalter liegen 80 bis 110 Zentimeter über dem Boden, damit sie auch im Rollstuhl bedienbar sind.
Türen, Korridore und Schwellen
Alle Türen brauchen eine nutzbare Breite von mindestens 80 Zentimetern, Korridore von mindestens 120 Zentimetern. Bei geraden Korridoren ohne seitliche Abgänge genügen 100 Zentimeter. Die Böden in der Wohnung sind ohne Absätze und Stufen, Türen möglichst ohne Schwellen. Für Altbauten lässt Procap in seinen Minimalanforderungen ausnahmsweise auch Türen mit 75 Zentimetern Breite zu. Innerhalb der Wohnung darf es nach Procap keine Niveauunterschiede geben.
Bad, Küche und Schlafzimmer
Das Bad hat nach SIA 500 eine Nutzfläche von mindestens 3,80 Quadratmetern, in Kleinwohnungen von 3,60 Quadratmetern. Duschen sind bevorzugt bodeneben und ohne Schwelle. Bei einzeiligen und L-förmigen Küchen braucht es vor Spülbecken und Kochherd eine freie Fläche von mindestens 140 auf 170 Zentimeter. Mindestens ein Schlafzimmer oder Schlafbereich ist mindestens 3 Meter breit und 14 Quadratmeter gross. Zum Wenden um 180 Grad braucht ein Rollstuhl eine Fläche von 140 auf 170 Zentimeter.
Checkliste für die Besichtigung
Nehmen Sie einen Doppelmeter mit und prüfen Sie vor Ort diese Punkte.
- Ist der Weg von der Strasse bis zur Wohnungstür stufenlos, auch zu Keller, Waschküche und Parkplatz?
- Wie gross sind Liftkabine und Lifttür?
- Wie breit sind Türen und Korridore, gibt es Schwellen oder Absätze?
- Ist die Dusche bodeneben und gibt es neben WC und Lavabo genügend Platz?
- Reicht der Platz in Küche und Schlafzimmer, auch für ein Pflegebett?
- Gibt es Steckdosen für Elektrobett, Treppenlift oder das Ladegerät des Elektrorollstuhls?
- Ist die Vermieterschaft offen für Anpassungen wie Haltegriffe oder eine bodenebene Dusche?
Wo finden Sie eine hindernisfreie Wohnung?
Procap nennt in seinen Tipps zur Wohnungssuche mehrere Wege, die Sie parallel nutzen können.
- In der Wohnungsbörse von Procap nach rollstuhlgängigen Wohnungen suchen.
- Bei Online-Inseraten den Filter für rollstuhlgängige Wohnungen nutzen, oft in der erweiterten Suche.
- Bei Baugenossenschaften nach rollstuhlgängigen oder anpassbaren Wohnungen fragen und sich auf die Warteliste setzen lassen.
- Regelmässig bei Verwaltungen in der Region anrufen. Sie wissen oft schon vor dem Inserat von frei werdenden Wohnungen.
- Auf Bautafeln und Baugesuche in der Umgebung achten und fragen, ob dort rollstuhlgängige Wohnungen entstehen.
Schliessen Sie Wohnungen nicht vorschnell aus, die noch nicht ganz angepasst sind. Laut Procap lassen sich etwa eine unterfahrbare Küche oder eine befahrbare Dusche anstelle der Badewanne in der Regel über die IV finanzieren, sofern ein Anspruch besteht. Wichtig ist laut Pro Senectute auch die Lage nahe bei öffentlichem Verkehr, Einkaufsmöglichkeiten, Ärzten und Apotheken. Kündigen Sie die bisherige Wohnung erst, wenn der neue Mietvertrag unterschrieben ist.
Beratung nutzen
Procap Wohnen beantwortet Fragen zur Wohnungssuche und sucht auf Anfrage für Personen ohne Internetzugang. Pro Senectute berät ältere Menschen bei der Frage, ob ein Umbau oder ein Umzug sinnvoll ist. Für bauliche Anpassungen empfiehlt die Schweizer Fachstelle Hindernisfreie Architektur, die Spezialisten der kantonalen Fachstellen für hindernisfreies Bauen beizuziehen.
Anpassungen mit der Vermieterschaft absprechen
Bauliche Veränderungen durch Mieterinnen und Mieter sind laut Gesetz ohne schriftliche Zustimmung der Vermieterschaft nicht erlaubt. Der Mieterinnen- und Mieterverband rät, die Zustimmung vor Beginn der Arbeiten einzuholen, im Zweifelsfall auch bei kleinen Änderungen. Klären Sie laut Pro Infirmis zudem, wer die Kosten trägt und ob die Vermieterschaft beim Auszug einen Rückbau verlangt. Die IV übernimmt die Kosten für die Wiederherstellung des früheren Zustands nur, wenn das bereits bei der Anpassung schriftlich vereinbart wurde.
Die Fachstelle Hindernisfreie Architektur rät, Massnahmen mit der betroffenen Person, ihren Angehörigen sowie Hilfs- und Pflegepersonen festzulegen und künftige Entwicklungen zu berücksichtigen.
Wer bezahlt Umbau und Hilfsmittel?
Die IV übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen invaliditätsbedingte bauliche Änderungen in der Wohnung, laut Pro Infirmis etwa breitere Türen oder angepasste Bade-, Dusch- und WC-Räume, dazu Treppenlifte, Rampen und Elektrobetten. Kostspielige Hilfsmittel gibt sie in der Regel leihweise ab. Den Anspruch melden Sie bei der IV-Stelle Ihres Wohnsitzkantons an. In Mietwohnungen bezahlt die IV Anpassungen laut Pro Infirmis nur, wenn das Mietverhältnis eine gewisse Stabilität aufweist.
Wer erst im AHV-Alter auf Hilfsmittel angewiesen ist, hat laut Pro Infirmis praktisch keinen Anspruch auf Finanzierung baulicher Anpassungen durch die AHV, ein vorher erworbener Anspruch bleibt aber erhalten. Je nach Wohnkanton können die Ergänzungsleistungen gewisse Hilfsmittel finanzieren. Ist eine rollstuhlgängige Wohnung notwendig, steigt bei den Ergänzungsleistungen der anrechenbare Höchstbetrag für die Miete um CHF 6'900 pro Jahr. So steht es im Merkblatt 5.01 der Informationsstelle AHV/IV mit Stand 1. Januar 2025, das auch 2026 gilt. Einzelne Kantone kennen weitere Beiträge, Basel-Stadt etwa einen einkommensabhängigen Mietbeitrag für rollstuhlgängige Wohnungen.
Den Zügeltag ohne Hindernisse planen
Ein Umzug mit eingeschränkter Mobilität braucht mehr Vorbereitung. Legen Sie früh fest, wer am Zügeltag hilft und wo die betroffene Person den Tag verbringt, etwa bei Angehörigen oder in einem bereits eingerichteten Zimmer der neuen Wohnung.
Sprechen Sie mit der Verwaltung ab, wann der Lift genutzt werden kann, und sorgen Sie für einen Parkplatz nahe beim Eingang. Mit einem Möbellift gelangen Möbel über Balkon oder Fenster in die Wohnung, Treppenhaus und Lift bleiben frei.
Was die Umzugskosten beeinflusst
Die Kosten hängen vor allem vom Umfang des Hausrats, von Stockwerk, Lift und Zugang an beiden Adressen, von der Distanz und von Zusatzleistungen ab. Dazu gehören etwa ein Möbellift, das Einlagern von Möbeln, die Entsorgung oder die Endreinigung. Rechnen Sie für den sorgfältigen Umgang mit Hilfsmitteln etwas mehr Zeit ein. Eine erste Einschätzung gibt Ihnen der Umzugskostenrechner.
Hilfsmittel und Pflegebett transportieren
Rollstuhl, Rollator, Medikamente, Hörgerät und wichtige Unterlagen bleiben bei der betroffenen Person und kommen nicht in den Umzugswagen. Weil die IV kostspielige Hilfsmittel in der Regel leihweise abgibt, klären Sie mit der abgebenden Stelle, wer ein Elektrobett abbaut, transportiert und wieder aufstellt und was mit einem Treppenlift in der alten Wohnung geschieht. Stellen Sie das Pflegebett in der neuen Wohnung als Erstes auf, mit Steckdose und genügend Platz für die Pflege.
Vertraute Ordnung in der neuen Wohnung
Eine vertraute Einrichtung erleichtert das Ankommen. Stellen Sie Bett, Lieblingssessel und häufig genutzte Dinge möglichst ähnlich auf wie bisher und halten Sie die Wege frei. Die Checkliste der BFU für einen sicheren Haushalt fragt unter anderem, ob der Boden frei von Stolperfallen wie Kabeln oder hochstehenden Teppichecken ist und ob sich die Beleuchtung vom Bett aus bedienen lässt. Für Menschen mit Demenz empfiehlt Alzheimer Schweiz Orientierungshilfen, eine ausreichende Beleuchtung und wenig Reizüberflutung.
So unterstützt UmzugKraft Sie beim Umzug in eine barrierefreie Wohnung
UmzugKraft ist eine Umzugs- und Reinigungsfirma mit Einsätzen in der ganzen Schweiz. Ob Privatumzug oder Seniorenumzug, wir planen den Zügeltag gemeinsam mit Ihnen und Ihren Angehörigen und bringen auf Wunsch einen Möbellift mit Bedienung mit. Ziehen Sie von einem Haus in eine kleinere Wohnung, übernehmen wir auch die Haushaltsauflösung, die Entsorgung und die Endreinigung mit Abnahmegarantie. Möbel, die vorerst keinen Platz finden, können Sie bei uns einlagern.
Bei einer kostenlosen Besichtigung schauen wir uns Zugang, Lift und Parkmöglichkeiten an und besprechen, welche Möbel mitkommen und wie Hilfsmittel transportiert werden. Danach erhalten Sie eine Offerte mit Fixpreis für den beschriebenen Umfang. Für Fragen und Termine erreichen Sie uns per Telefon 062 558 77 59 oder WhatsApp 076 419 55 88, Montag bis Freitag 08.00 bis 18.30 Uhr und Samstag 08.00 bis 16.00 Uhr.
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Checkliste für den barrierefreien Umzug
- Neuen Mietvertrag unterschreiben und erst danach die bisherige Wohnung kündigen.
- Schriftliche Zustimmung der Vermieterschaft zu Anpassungen einholen und Kosten und Rückbau festhalten.
- Finanzierung früh mit der IV-Stelle oder der EL-Stelle klären.
- Grundriss der neuen Wohnung zeichnen und Möbel ausmessen, damit die Wege breit genug bleiben.
- Abbau, Transport und Aufbau von Pflegebett und weiteren Hilfsmitteln mit der abgebenden Stelle absprechen.
- Spitex, Therapie und Mahlzeitendienst über Umzugstermin und neue Adresse informieren.
- Tasche mit Medikamenten, Unterlagen, Brille, Hörgerät und Ladegeräten bereitstellen.
- Rückgabeprotokoll in der alten und Antrittsprotokoll in der neuen Wohnung mit der Vermieterschaft ausfüllen.
- Bei der neuen Wohngemeinde anmelden und Ausgleichskasse, Krankenkasse und Bank über die neue Adresse informieren.
Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen hindernisfrei und rollstuhlgängig?
Hindernisfrei ist eine Wohnung, die alle Anforderungen der Norm SIA 500 erfüllt. Rollstuhlgängig nennt Procap eine bestehende Wohnung, die sechs weniger strenge Minimalanforderungen erfüllt, etwa einen stufenlosen Zugang.
Wie breit müssen Türen in einer barrierefreien Wohnung sein?
Nach SIA 500 brauchen Türen mindestens 80 Zentimeter nutzbare Breite, Korridore in der Regel mindestens 120 Zentimeter. Für Altbauten lässt Procap ausnahmsweise 75 Zentimeter zu.
Darf ich meine Mietwohnung barrierefrei umbauen?
Ja, mit schriftlicher Zustimmung der Vermieterschaft. Halten Sie zudem fest, wer die Kosten trägt und ob Sie beim Auszug den früheren Zustand wiederherstellen müssen.
Zahlt die IV die Anpassungen auch in der neuen Wohnung?
Wer eine Mietwohnung aufgeben muss, kann laut Pro Infirmis für die neue Wohnung wieder einen Beitrag erhalten. Bei häufigen Wohnungswechseln ist die IV sehr zurückhaltend. Klären Sie die Finanzierung deshalb vor dem Umzug mit der IV-Stelle.
Was gilt im AHV-Alter?
Wer erst im AHV-Alter auf Anpassungen angewiesen ist, hat praktisch keinen Anspruch auf deren Finanzierung durch die AHV. Je nach Wohnkanton helfen die Ergänzungsleistungen bei gewissen Hilfsmitteln.
Quellen
- Procap, Begriffserklärung hindernisfrei oder rollstuhlgängig
- Procap, Minimalanforderungen an rollstuhlgängige Wohnungen
- Procap, Tipps für die erfolgreiche Suche nach rollstuhlgängigen Mietwohnungen
- Procap, Hindernisfreie Wohnungen
- Pro Infirmis, Zukunftsweisend umbauen, Weitere Informationen
- Pro Infirmis, Hilfsmittel und bauliche Anpassungen
- Schweizer Fachstelle Hindernisfreie Architektur, Anpassbarer Wohnungsbau
- Schweizer Fachstelle Hindernisfreie Architektur, Bauten mit Wohnungen
- Schweizer Fachstelle Hindernisfreie Architektur, Anpassbarkeit des Wohnungsinneren
- Schweizer Fachstelle Hindernisfreie Architektur, Individuelle Anpassungen
- Mieterinnen- und Mieterverband, Miettipp bauliche Veränderung durch Mieterschaft
- Informationsstelle AHV/IV, Merkblatt 4.03 Hilfsmittel der IV
- Informationsstelle AHV/IV, Merkblatt 5.01 Ergänzungsleistungen zur AHV und IV
- Kanton Basel-Stadt, Gesetz über die Wohnraumförderung
- Pro Senectute Schweiz, Alterswohnung
- BFU, Checkliste sicherer Haushalt
- Alzheimer Schweiz, Das Zuhause anpassen
- ch.ch, Zügeln in der Schweiz, die Checkliste für Ihren Umzug
Alle Quellen abgerufen am 11. Oktober 2026.
Angaben ohne Gewähr. Massgebend sind die Regeln Ihrer Gemeinde, Ihres Kantons und Ihr Vertrag.
Umzug ohne Hindernisse planen
Wir planen Ihren Umzug in die barrierefreie Wohnung mit Ihnen und Ihren Angehörigen, bringen auf Wunsch einen Möbellift mit und übernehmen die Endreinigung. Die Besichtigung ist kostenlos.
Erreichbar Montag bis Freitag 08.00 bis 18.30 Uhr, Samstag 08.00 bis 16.00 Uhr.















