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Garten und Balkon bei der Wohnungsabgabe, Pflichten und Checkliste
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Garten und Balkon bei der Wohnungsabgabe, Pflichten und Checkliste

Ob Sie bei der Wohnungsabgabe Rasen mähen und Hecken schneiden müssen, regelt Ihr Mietvertrag. Den Balkon geben Sie geräumt und gereinigt ab, eigene Pflanzen und Gartenmöbel nehmen Sie mit oder entsorgen sie.

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Veröffentlicht am 11. Oktober 2026. Mit Quellenangaben am Ende der Seite.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ob Sie den Garten pflegen müssen, steht im Mietvertrag. Der Mieterinnen- und Mieterverband rät, den Garten dort in Ordnung zu bringen, wo diese Pflicht vertraglich festgelegt ist.
  • Kosten der Gartenpflege darf die Vermieterschaft laut Verband nur als Nebenkosten verrechnen, wenn der Mietvertrag dies ausdrücklich vorsieht. Neubepflanzungen oder das Fällen von Bäumen gehören auch dann nicht dazu.
  • Der Balkon gehört zur Wohnung. Räumen Sie ihn leer, entfernen Sie eigene Befestigungen und reinigen Sie Boden, Geländer und Ablauf.
  • Grüngut und Sperrgut entsorgen Sie nach den Regeln Ihrer Gemeinde. Sammelsystem und Gebühren sind von Gemeinde zu Gemeinde verschieden.
  • Garten und Balkon gehören ins Abgabeprotokoll. Eine Pflicht zur Unterschrift gibt es nicht, unterschreiben Sie nur, was zutrifft.
Umzugswagen und Möbellift von UmzugKraft vor einem Mehrfamilienhaus

Bei der Wohnungsabgabe räumen Sie den Balkon leer und geben ihn gereinigt ab. Ob Sie im Garten zusätzlich Rasen mähen, jäten oder die Hecke schneiden müssen, regelt Ihr Mietvertrag. Grössere Arbeiten wie Neubepflanzungen oder das Fällen von Bäumen darf die Vermieterschaft laut Mieterinnen- und Mieterverband nicht über die Nebenkosten auf Sie abwälzen.

Was der Mietvertrag zum Garten regelt

Ein Garten kann Ihnen zur alleinigen Nutzung vermietet sein, etwa als Gartenanteil vor einer Parterrewohnung, oder Sie benützen ihn mit anderen Mietparteien. Welche Gartenarbeiten Sie selbst übernehmen und welche Sache der Vermieterschaft sind, steht im Mietvertrag und in der Hausordnung. Eine Hausordnung gilt laut Mieterverband grundsätzlich nur, wenn der Mietvertrag ausdrücklich auf sie verweist.

In seiner Checkliste zum Umzug rät der Mieterverband, den Garten dort in Ordnung zu bringen, wo diese Pflicht vertraglich festgelegt ist. Benützen Sie den Garten mit anderen, räumen Sie vor der Abgabe mindestens Ihre eigenen Sachen wie Spielgeräte, Möbel oder Töpfe weg.

Laufende Pflege und grössere Arbeiten

Kosten für die Gartenpflege darf die Vermieterschaft laut Mieterverband nur als Nebenkosten verrechnen, wenn der Mietvertrag dies ausdrücklich vorsieht. Zulässig sind dann laut Merkblatt des Verbands etwa Kosten für Rasenmähen, Laub- und Unkrautentfernung oder den periodischen Rückschnitt von Sträuchern. Neubepflanzungen, das Fällen von Bäumen oder eine Rasensanierung gehören dagegen nicht in die Nebenkosten. Grössere Unterhaltsarbeiten zählen laut Verband zum eigentlichen Liegenschaftsunterhalt und sind mit dem Nettomietzins abgegolten.

Zahlen Sie bereits Nebenkosten für die Gartenpflege, fragen Sie die Verwaltung, was vor der Abgabe noch von Ihnen erwartet wird.

Den Garten vor der Abgabe in Ordnung bringen

Planen Sie die Gartenarbeiten einige Tage vor dem Abgabetermin ein, damit Schnittgut und Laub rechtzeitig weg sind. Nach der Schlüsselrückgabe haben Sie laut Mieterverband kein Zutrittsrecht mehr, auch nicht für Reparaturen oder Reinigungsarbeiten. Verlangt Ihr Vertrag die Gartenpflege, können zum Beispiel diese Arbeiten anfallen.

  • Rasen mähen und das Schnittgut wegräumen
  • Beete, Kies- und Plattenflächen jäten
  • Laub zusammenrechen und entsorgen
  • Hecken und Sträucher zurückschneiden, soweit dies zur vereinbarten Pflege gehört
  • Gartenmöbel, Spielgeräte, Töpfe und Werkzeug wegräumen

Hecken und Sträucher schneiden Sie wenn möglich ausserhalb der Brutzeit. Die Schweizerische Vogelwarte und BirdLife Schweiz empfehlen dafür den Winter von November bis März und verweisen für die geltenden Vorschriften auf die Gemeindeverwaltung. Fällt Ihr Auszug in den Sommer, sprechen Sie den Heckenschnitt mit der Verwaltung ab.

Grössere Eingriffe wie das Fällen eines Baums nehmen Sie nicht auf eigene Faust vor. Ob ein selbst angelegtes Beet bleiben darf, klären Sie früh mit der Vermieterschaft. Gegenstände, die Sie beim Einzug von der Vormieterschaft übernommen haben, müssen Sie laut Bundesamt für Wohnungswesen beim Auszug unter Umständen auf eigene Kosten entfernen oder entsorgen.

Eigene Pflanzen, Töpfe und Gartenmöbel

Eigene Pflanzen, Töpfe, Blumenkisten und Gartenmöbel nehmen Sie mit. Der Mieterverband rät, Pflanzen geeignet zu verpacken und sie im Winter am Umzugstag nicht zu giessen und vor Frost zu schützen. Möchten Sie der Nachmieterschaft etwas überlassen, halten Sie das schriftlich fest und informieren Sie die Vermieterschaft.

Grüngut richtig entsorgen

Zu den Grünabfällen zählen laut Bundesamt für Umwelt zum Beispiel Baum-, Strauch- und Rasenschnitt. Wie Sie Grüngut abgeben, regelt Ihre Gemeinde. Laut einer Erhebung im Auftrag des Bundesamts für Umwelt (Stand 2016) holen manche Gemeinden Grüngut ab, andere nehmen es an Sammelstellen entgegen, manche bieten beides an. Die Häufigkeit der Abfuhr reichte 2016 von einer Sammlung pro Jahr bis zu zwei Sammlungen pro Woche. Schauen Sie deshalb früh in den Abfallkalender Ihrer Gemeinde.

Gartenmöbel und Sperrgut

Was wegen seiner Abmessungen oder seines Gewichts nicht in zulässige Gebinde wie den Kehrichtsack passt, gilt laut Kanton Aargau als Sperrgut. Das betrifft oft ausgediente Gartenmöbel oder einen grossen Sonnenschirm. Wie Sie Sperrgut abgeben, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde. Gut erhaltene Möbel holen laut ch.ch manche Brockenhäuser bei Ihnen zu Hause ab.

Balkon und Sitzplatz reinigen

Der Balkon gehört laut Mieterverband zur Wohnung. Sie räumen und reinigen ihn deshalb wie die übrigen Räume. Im Merkblatt des Verbands zur Reinigung beim Auszug heisst es kurz «Balkon gründlich schrubben». Wie gründlich gereinigt werden muss, regelt der Mietvertrag. In der Nordwestschweiz sehen laut Mieterverband viele Verträge nur eine besenreine Abgabe vor.

Boden, Geländer und Ablauf

  • Pflanzen, Möbel, Balkonteppich, Kunstrasen und Dekoration wegräumen
  • Laub, Erde und Spinnweben wischen, auch in den Ecken
  • den Boden schrubben und Topfränder entfernen, Reinigungsmittel zuerst an einer unauffälligen Stelle testen
  • Geländer, Brüstung und Glasflächen abwaschen, aussen nur, soweit Sie gefahrlos hinkommen
  • den Bodenablauf von Laub und Erde befreien und prüfen, ob das Wasser abfliesst

Verwenden Sie beim Schrubben wenig Wasser, damit nichts auf den Balkon darunter läuft. Bevor Sie einen Hochdruckreiniger einsetzen, fragen Sie die Verwaltung.

Fenster, Fensterläden und Arbeiten mit Risiko

Verlangt der Mietvertrag eine gründliche Reinigung, gehören laut Mieterverband die Fensterscheiben innen und aussen dazu, samt Innensimsen und zugänglichen Aussensimsen. Fensterläden werden gereinigt, geölt nur, wenn es im Mietvertrag steht. Arbeiten, die gefährlich sind oder Fachkenntnisse erfordern, müssen Sie nicht ausführen, zum Beispiel an der Fassade herumklettern.

Schnee und Eis im Winter

Findet die Abgabe im Winter statt, räumen Sie Schnee und Eis vom Balkon. Der Mieterverband nennt die Schnee- und Eisräumung auf Balkonen als Beispiel für den kleinen Unterhalt. Gartenarbeiten, die im Winter kaum möglich sind, sprechen Sie mit der Verwaltung ab und halten die Abmachung schriftlich fest.

Befestigungen, Dübel und Veränderungen

Entfernen Sie alles, was Sie am Balkon oder im Garten angebracht haben, zum Beispiel Haken, Halterungen für Blumenkisten, Lichterketten, Sichtschutzmatten oder Klebestreifen. Kontrollieren Sie danach Wände, Geländer und Boden auf Löcher und Rückstände.

Nägel- und Dübellöcher in den Wänden gelten laut Mieterverband als normale Abnützung, sofern sie fachgerecht zugespachtelt und nicht zu zahlreich sind. Ähnlich sieht es der HEV Schweiz, der die fachgerechte Verschliessung der Dübellöcher zu den Arbeiten vor der Abgabe zählt. Bei Löchern in Fassade, Balkonplatten oder Geländer fragen Sie die Verwaltung, wie sie verschlossen werden sollen.

Bauliche Veränderungen sind laut Mieterverband ohne schriftliche Zustimmung der Vermieterschaft nicht erlaubt. Fehlt die Zustimmung, müssen Sie beim Auszug den ursprünglichen Zustand herstellen, sofern die Vermieterschaft das verlangt. Hat sie schriftlich zugestimmt, kann sie den Rückbau laut Verband nur verlangen, wenn Sie der Rückbaupflicht ausdrücklich zugestimmt haben.

Garten und Balkon im Abgabeprotokoll

Am Abgabetermin füllen Sie mit der Vermieterschaft das Rückgabeprotokoll aus. Im Musterprotokoll von mietrechtspraxis, das der Mieterverband anbietet, ist der Balkon oder Sitzplatz eine eigene Position. Achten Sie darauf, dass auch der Garten erfasst ist, und legen Sie das Antrittsprotokoll vom Einzug bereit.

Eine Pflicht, das Protokoll zu unterschreiben, gibt es nicht. Mit Ihrer Unterschrift akzeptieren Sie laut Mieterverband die aufgeführten Schäden und müssen sie bezahlen. Sind Sie mit einer Position nicht einverstanden, können Sie dazu «Gilt nicht als Schuldanerkennung» schreiben.

Für normale Abnützung haften Sie nicht, sie ist laut HEV Schweiz mit dem Mietzins abgegolten. Bei übermässiger Abnützung ersetzen Sie laut Mieterverband nur den Zeitwert, berechnet mit der Lebensdauertabelle. Die Vermieterschaft prüft die Wohnung bei der Rückgabe und muss Mängel, für die Sie einstehen, umgehend rügen. Fehlt ein Protokoll oder geht daraus nicht klar hervor, wofür Sie haften sollen, muss sie Ihnen laut Mieterverband innert weniger Arbeitstage eine schriftliche Mängelrüge schicken. Sonst kann sie keine Ansprüche mehr stellen. Eine Ausnahme gilt für Mängel, die bei der Abgabe trotz der üblichen Aufmerksamkeit nicht erkennbar waren.

Welche Kosten entstehen können

Konkrete Beträge hängen von Gemeinde, Vertrag und Aufwand ab, deshalb nennen wir hier nur die Faktoren.

  • Gebühren für Grüngut, laut der Erhebung im Auftrag des Bundesamts für Umwelt (Stand 2016) etwa als Vignette pro Leerung, Jahresvignette, Grundgebühr oder nach Gewicht
  • allfällige Gebühren für Sperrgut wie alte Gartenmöbel
  • Nebenkosten für die Gartenpflege, wenn der Mietvertrag sie ausdrücklich vorsieht
  • eine Nachreinigung, die die Vermieterschaft laut Mieterverband nach einer kurzen Nachfrist auf Ihre Rechnung veranlassen kann
  • Schäden durch übermässige Abnützung, zum Zeitwert
  • Gartenarbeiten durch eine Gartenbaufirma, falls Sie die vereinbarte Pflege nicht selbst erledigen
  • eine Endreinigung durch eine Firma, deren Aufwand von der Grösse von Wohnung und Balkon, der Zahl der Fenster und Storen und vom Zustand abhängt

So unterstützt Sie UmzugKraft

UmzugKraft ist eine Umzugs- und Reinigungsfirma mit Einsätzen in der ganzen Schweiz. Gartenarbeiten wie Rasenmähen oder Heckenschneiden bieten wir nicht an. Bei Reinigung, Entsorgung und Umzug entlasten wir Sie.

  • Die Endreinigung mit Abnahmegarantie umfasst auch Balkon, Terrasse und Sitzplatz, Voraussetzung ist eine leere Wohnung.
  • Die Fensterreinigung umfasst auch Balkon- und Terrassentüren und nach Absprache Glasgeländer.
  • Ausgediente Gartenmöbel und Gerümpel aus Keller und Estrich nehmen wir im Rahmen von Entsorgung und Entrümpelung mit. Bei grossen Mengen können Sie bei uns auch eine Mulde mieten.
  • Beim Privatumzug zügeln wir Ihren Hausrat samt Balkon- und Gartenmöbeln in die neue Wohnung.

Die Besichtigung ist kostenlos. Danach erhalten Sie eine Offerte mit Fixpreis für den beschriebenen Umfang. Sie erreichen uns unter Telefon 062 558 77 59 oder WhatsApp 076 419 55 88, Montag bis Freitag 08.00 bis 18.30 Uhr und Samstag 08.00 bis 16.00 Uhr. Jetzt unverbindliche Offerte für die Endreinigung anfragen.

Checkliste für Garten und Balkon

  • Mietvertrag und Hausordnung auf Pflichten zu Garten und Balkon prüfen.
  • Offene Fragen zur Gartenpflege früh mit der Verwaltung klären.
  • Abfallkalender der Gemeinde prüfen und die Abgabe von Grüngut und Sperrgut einplanen.
  • Vereinbarte Gartenarbeiten einige Tage vor der Abgabe erledigen.
  • Eigene Pflanzen, Töpfe, Möbel und Geräte mitnehmen, verschenken oder entsorgen.
  • Befestigungen entfernen und Dübellöcher fachgerecht verschliessen.
  • Balkon wischen und schrubben, Geländer, Ablauf, Fenster und Balkontür reinigen.
  • Schäden frühzeitig der Verwaltung und der Haftpflichtversicherung melden.
  • Antrittsprotokoll bereitlegen und im Abgabeprotokoll Garten und Balkon kontrollieren.

Die Punkte für die ganze Wohnung finden Sie in der Checkliste zur Wohnungsabgabe. Massgebend sind Ihr Mietvertrag und die Hausordnung. Bei Unsicherheit hilft eine Beratung, zum Beispiel beim Mieterinnen- und Mieterverband. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Muss ich bei der Wohnungsabgabe den Rasen mähen?

Wenn der Mietvertrag Ihnen die Gartenpflege überträgt, in der Regel ja. Ist der Vertrag dazu unklar, fragen Sie die Verwaltung vor der Abgabe, was sie erwartet.

Wer bezahlt das Fällen eines Baums oder eine neue Hecke?

In der Regel die Vermieterschaft, auch wenn der Mietvertrag Nebenkosten für die Gartenpflege vorsieht. Neubepflanzungen und das Fällen von Bäumen gehören laut Mieterverband nicht in die Nebenkosten, grössere Unterhaltsarbeiten sind mit dem Nettomietzins abgegolten. Anders kann es sein, wenn Sie einen Schaden verursacht haben.

Muss ich Dübellöcher vor der Abgabe verschliessen?

In Innenwänden ja, und zwar fachgerecht. Dann gelten Nägel- und Dübellöcher laut Mieterverband als normale Abnützung, sofern es nicht zu viele sind. Bei Löchern in Fassade, Geländer oder Balkonplatten fragen Sie die Verwaltung.

Wie entsorge ich Grüngut beim Auszug?

Nach den Regeln Ihrer Gemeinde, die Grüngut abholt, an einer Sammelstelle annimmt oder beides anbietet. Prüfen Sie den Abfallkalender früh, damit das Grüngut vor der Abgabe weg ist.

Muss ich das Abgabeprotokoll unterschreiben?

Nein, eine Pflicht zur Unterschrift gibt es nicht. Unterschreiben Sie nur, was zutrifft. Bei strittigen Positionen können Sie «Gilt nicht als Schuldanerkennung» vermerken.

Quellen

Angaben ohne Gewähr. Massgebend sind die Regeln Ihrer Gemeinde, Ihres Kantons und Ihr Vertrag.

Wohnung samt Balkon sauber abgeben

Wir übernehmen die Endreinigung mit Abnahmegarantie samt Balkon und Fenstern und entsorgen ausgediente Gartenmöbel. Die Besichtigung ist kostenlos.

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Erreichbar Montag bis Freitag 08.00 bis 18.30 Uhr, Samstag 08.00 bis 16.00 Uhr.

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