Sitzverlegung der Firma, Ablauf, Gebühren und Checkliste zum Umzug
Für eine Sitzverlegung melden Sie den neuen Sitz beim Handelsregisteramt an. Zieht eine AG oder GmbH in eine andere Gemeinde, braucht es in der Regel zusätzlich eine öffentlich beurkundete Statutenänderung, danach informieren Sie weitere Stellen.
Veröffentlicht am 11. Oktober 2026. Mit Quellenangaben am Ende der Seite.
Das Wichtigste in Kürze
- Bleibt Ihre Firma in derselben Gemeinde, ändert nur das Rechtsdomizil. Ein Anmeldeschreiben an das Handelsregisteramt genügt grundsätzlich.
- Zieht eine AG oder GmbH in eine andere Gemeinde, braucht es in der Regel eine Statutenänderung mit öffentlich beurkundetem Beschluss.
- Bei einem Kantonswechsel melden Sie sich nur beim Handelsregisteramt am neuen Sitz an. Der alte Eintrag wird von Amtes wegen gelöscht.
- Laut Gebührenverordnung des Bundes (Stand 2021) kostet bei AG und GmbH die Eintragung einer Statutenänderung CHF 200, die Änderung des Rechtsdomizils CHF 30.
- Bei AG und GmbH erhält die ESTV die neue Sitzadresse für die MWST laut eigener Angabe automatisch vom Handelsregister. Ausgleichskasse, Banken und Kundschaft informieren Sie selbst.

Für eine Sitzverlegung melden Sie den neuen Firmensitz beim zuständigen Handelsregisteramt an. Ob zusätzlich eine Statutenänderung mit öffentlicher Urkunde nötig ist, hängt von der Rechtsform ab und davon, ob Sie innerhalb der Gemeinde, in eine andere Gemeinde oder in einen anderen Kanton ziehen. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen den Ablauf, die Gebühren, die nötigen Meldungen und die Planung des Büroumzugs.
Sitz und Rechtsdomizil, der Unterschied
Im Handelsregister steht als Sitz der Name der politischen Gemeinde. Das Rechtsdomizil ist die Adresse, unter der Ihr Unternehmen an diesem Sitz erreichbar ist. Eine Postfachadresse gilt nicht als Rechtsdomizil. Nutzen Sie eine c/o-Adresse, legen Sie der Anmeldung eine Erklärung der Domizilhalterin oder des Domizilhalters bei.
Drei Fälle der Sitzverlegung
Neue Adresse in derselben Gemeinde
Bleibt Ihr Unternehmen in derselben politischen Gemeinde, ändert sich nur das Rechtsdomizil. Das Handelsregisteramt St. Gallen spricht von einer einfachen Adressänderung, für die ein Anmeldeschreiben grundsätzlich genügt. Auch in Basel-Stadt reicht es, dem Amt die neue Adresse schriftlich mitzuteilen. Die Anmeldung unterzeichnen grundsätzlich zeichnungsberechtigte Personen des Unternehmens.
Wechsel in eine andere Gemeinde
Ziehen Sie in eine andere Gemeinde, melden Sie den neuen Sitz und das neue Rechtsdomizil an. Bei einer AG oder GmbH ist dafür in der Regel eine Statutenänderung nötig. Der Beschluss der Generalversammlung oder der Gesellschafterversammlung muss öffentlich beurkundet werden. Dem Handelsregisteramt reichen Sie die Anmeldung, die öffentliche Urkunde und ein beglaubigtes Exemplar der neuen Statuten ein. Das KMU-Portal des Bundes nennt zudem beglaubigte Unterschriften der anmeldenden Personen. Bei Einzelunternehmen sowie Kollektiv- und Kommanditgesellschaften genügt in der Regel das Anmeldeschreiben. Welche Belege Ihr Kanton genau verlangt, steht im Merkblatt oder auf der Website des zuständigen Handelsregisteramts, die Anforderungen können sich im Detail unterscheiden.
Wechsel in einen anderen Kanton
Bei einer Sitzverlegung in einen anderen Kanton melden Sie sich nur beim Handelsregisteramt am neuen Sitz an. Die Belege sind dieselben wie bei einem Wechsel innerhalb des Kantons, zusätzlich müssen die Unterschriften der anmeldenden Personen amtlich beglaubigt sein. Das neue Amt prüft die Sitzverlegung und informiert das bisherige Amt. Dort wird der alte Eintrag von Amtes wegen gelöscht, laut Handelsregisteramt Basel-Stadt am selben Tag wie die Eintragung am neuen Sitz.
Ablauf beim Handelsregister und Gebühren
Liegen alle Belege vor, bei AG und GmbH also auch die öffentliche Urkunde, reichen Sie die Anmeldung beim zuständigen Amt ein. Im Kanton Zürich läuft die elektronische Einreichung über vom Bund anerkannte Zustellplattformen. Weil Notarinnen und Notare dort keine digitalen Ausfertigungen öffentlicher Urkunden anfertigen, reichen Sie die Originalurkunde per Post oder am Schalter ein. Das Handelsregisteramt St. Gallen empfiehlt, die Sitzverlegung so schnell wie möglich am neuen Ort anzumelden, damit das Unternehmen nicht von Amtes wegen gelöscht wird oder unnötige Kosten entstehen.
Planen Sie die Bearbeitungszeit ein. Im Kanton Zürich dauert die Prüfung der Unterlagen laut Handelsregisteramt (Stand Oktober 2026) in der Regel eine Arbeitswoche, von Mai bis Juli und von November bis Januar kann es länger dauern. Bis der Eintrag im Register ersichtlich ist, vergehen dort weitere drei Arbeitstage.
Seit Herbst 2024 steht der Unternehmensumzug auch auf dem Online-Schalter EasyGov.swiss des Bundes zur Verfügung. Dort melden Sie die neue Unternehmensadresse an alle in EasyGov integrierten Behörden.
Gebühren des Handelsregisters
Die Gebühren legt die Verordnung des Bundes über die Gebühren für das Handelsregister fest (Stand 1. Januar 2021). Für Kapitalgesellschaften wie AG und GmbH kostet die Eintragung von Statutenänderungen CHF 200, die Eintragung oder Änderung des Rechtsdomizils CHF 30. Bei Einzelunternehmen sowie Kollektiv- und Kommanditgesellschaften kostet die Eintragung einer Sitzverlegung CHF 30. Bei aussergewöhnlichem Umfang, besonderer Schwierigkeit oder Dringlichkeit kann das Amt einen Zuschlag von bis zur Hälfte der Gebühr erheben. Auslagen werden gesondert berechnet. Die Verordnung regelt nur die Gebühren des Handelsregisters, nicht die öffentliche Beurkundung.
Wen Sie über die neue Adresse informieren
Verlassen Sie sich nicht darauf, dass alle Stellen die neue Adresse automatisch erfahren. Das KMU-Portal des Bundes hält fest, dass bei einem Kantonswechsel zwar das bisherige Handelsregisteramt informiert wird, eine automatische Meldung an weitere Behörden aber nicht erfolgt. Eine Ausnahme nennt die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) für die Mehrwertsteuer, alle anderen Stellen informieren Sie selbst.
Mehrwertsteuer
Für AG, GmbH, Genossenschaften und Kollektivgesellschaften schreibt die ESTV, dass Sie die neue Sitzadresse direkt dem Handelsregister melden und die ESTV die Änderung von dort automatisch erhält. Soll die MWST-Korrespondenz an eine andere Adresse gehen, zum Beispiel an ein Treuhandbüro, verlangt die ESTV eine unterschriebene Vollmacht per Post.
AHV-Ausgleichskasse
Teilen Sie Ihrer Ausgleichskasse die neue Adresse mit. Rechnet Ihr Betrieb mit einer kantonalen Ausgleichskasse ab, ist laut Wegleitung des Bundesamts für Sozialversicherungen (Stand 1. Januar 2026) grundsätzlich die Kasse des Kantons zuständig, in dem der rechtliche Sitz des Unternehmens oder der Ort der Verwaltung liegt. Bei einem Kantonswechsel klären Sie deshalb frühzeitig, ob die Ausgleichskasse wechselt.
Steuern
Verlegt eine juristische Person ihren Sitz während der Steuerperiode in einen anderen Kanton, ist sie nach dem Steuerharmonisierungsgesetz in den beteiligten Kantonen für die gesamte Steuerperiode steuerpflichtig (Art. 22 Abs. 1 StHG). Besprechen Sie die Folgen deshalb früh mit den Steuerämtern beider Kantone oder mit Ihrer Treuhänderin oder Ihrem Treuhänder.
Post, Banken, Kundschaft und Website
Die Post bietet die Adressänderung mit Nachsendung auch für Firmen an. Innerhalb der Schweiz können Sie Sendungen 6, 12 oder 18 Monate nachsenden lassen. Die Post empfiehlt (Stand Oktober 2026), den Auftrag spätestens vier Werktage vor dem Umzug zu erteilen. Banken, Versicherer, Lieferanten und Kundschaft informieren Sie selbst. Passen Sie auch Briefpapier, Rechnungsvorlagen, E-Mail-Signaturen, Einträge in Online-Verzeichnissen und die Website an. Wer Waren, Werke oder Leistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbietet, muss nach dem Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb klare und vollständige Angaben zu Identität und Kontaktadresse einschliesslich E-Mail-Adresse machen (Art. 3 Abs. 1 Bst. s UWG). Aktualisieren Sie deshalb das Impressum auf den Umzugstag.
Büroumzug planen
Zeitplan und Mietvertrag
Beginnen Sie beim Mietvertrag der bisherigen Räume. Für Geschäftsräume gilt laut Mieterinnen- und Mieterverband (Stand Oktober 2026) eine gesetzliche Kündigungsfrist von sechs Monaten. Der Mietvertrag darf eine längere, aber keine kürzere Frist vorsehen. Die Kündigung muss schriftlich und eigenhändig unterschrieben sein, eine E-Mail genügt nicht. Stimmen Sie danach Kündigung, Bezug der neuen Räume, Beurkundungstermin und Zügeltag aufeinander ab.
IT, Telefonie und Arbeitsplätze
Klären Sie früh, ab wann Internet und Telefonie am neuen Standort funktionieren. Sichern Sie alle Daten vor dem Abbau, beschriften Sie Kabel und Geräte und legen Sie fest, wer Server, Drucker und Bildschirme ab- und wieder anschliesst. Ein Belegungsplan der neuen Räume zeigt, welcher Arbeitsplatz wohin kommt. Nummerieren Sie Möbel und Kartons nach diesem Plan, dann landet am Zügeltag jedes Stück am richtigen Ort.
Akten, Möbel und Entsorgung
Sortieren Sie Akten und Möbel vor dem Umzug aus. Prüfen Sie vor dem Wegwerfen, welche Geschäftsunterlagen Sie noch aufbewahren müssen, und vernichten Sie vertrauliche Dokumente sicher. Was nicht mitkommt, geben Sie in die Entsorgung oder lagern es ein, bis die neuen Räume bereit sind. Je weniger Volumen Sie zügeln, desto kleiner wird der Aufwand am Zügeltag.
Alte Räume reinigen und abgeben
Klären Sie mit der Verwaltung früh, in welchem Zustand Sie die Räume zurückgeben und wann die Abnahme stattfindet. Planen Sie zwischen Auszug und Abgabe genügend Zeit für die Büroreinigung ein.
Kostenfaktoren beim Büroumzug
Was ein Büroumzug kostet, hängt von mehreren Faktoren ab. Diese Punkte bestimmen den Aufwand.
- Anzahl Arbeitsplätze, Möbel, Geräte und Akten, also das Volumen.
- Distanz zwischen altem und neuem Standort.
- Zugang an beiden Orten, etwa Stockwerk, Lift, Treppenhaus und Weg zum Parkplatz.
- Bedarf an einem Möbellift bei engen Treppenhäusern oder schweren Stücken.
- Abbau und Aufbau von Möbeln sowie Verpacken von Akten und IT.
- Zeitfenster, etwa ein Umzug am Abend oder am Samstag, damit der Betrieb weiterläuft.
- Zwischenlagerung, Entsorgung alter Möbel und Reinigung der alten Räume.
- Gebühren des Handelsregisters für die Sitzverlegung.
Eine erste Orientierung zu den Umzugskosten gibt Ihnen der Umzugskostenrechner.
Büroumzug mit UmzugKraft
UmzugKraft ist eine Umzugs- und Reinigungsfirma mit Einsätzen in der ganzen Schweiz. Für Ihre Sitzverlegung übernehmen wir den Firmenumzug und Büroumzug zum neuen Standort. Bei engen Zugängen setzen wir einen Möbellift mit Bedienung ein. Möbel, die am neuen Standort noch keinen Platz haben, können Sie bei uns einlagern. Ausrangierte Büromöbel übernehmen wir mit unserer Entsorgung und Entrümpelung, die alten Räume reinigen wir mit der Büroreinigung für die Abgabe.
Die Besichtigung vor Ort ist kostenlos. Danach erhalten Sie eine Offerte mit Fixpreis für den beschriebenen Umfang. Sie erreichen uns per Telefon 062 558 77 59 oder WhatsApp 076 419 55 88, erreichbar Montag bis Freitag 08.00 bis 18.30 Uhr und Samstag 08.00 bis 16.00 Uhr. Jetzt unverbindliche Offerte für Ihren Büroumzug anfragen.
Checkliste für die Sitzverlegung
Diese Liste hilft Ihnen, keinen Schritt zu vergessen.
- Mietvertrag der alten Räume prüfen und fristgerecht schriftlich kündigen.
- Klären, ob Sie in derselben Gemeinde bleiben, in eine andere Gemeinde oder in einen anderen Kanton ziehen.
- Bei AG und GmbH die Statutenänderung beschliessen und öffentlich beurkunden lassen.
- Anmeldung mit allen Belegen beim zuständigen Handelsregisteramt einreichen, bei einer c/o-Adresse mit Erklärung der Domizilhalterin oder des Domizilhalters.
- Neuen Eintrag im Handelsregister kontrollieren, sobald er ersichtlich ist.
- Ausgleichskasse, Steueramt, Banken, Versicherer, Lieferanten und Kundschaft informieren.
- Nachsendeauftrag bei der Post rechtzeitig erteilen.
- Website, Impressum, Briefpapier, Rechnungsvorlagen und E-Mail-Signaturen anpassen.
- Internet und Telefonie für den neuen Standort bestellen.
- Belegungsplan erstellen, Möbel und Kartons beschriften.
- Akten aussortieren, Aufbewahrungspflichten prüfen, Entsorgung und Lagerung organisieren.
- Büroreinigung und Abgabetermin für die alten Räume festlegen.
Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Massgebend sind die Angaben Ihres kantonalen Steueramts.
Häufige Fragen
Muss ich bei einem Umzug innerhalb der Gemeinde die Statuten ändern?
In der Regel nicht. Der Sitz bleibt gleich, es ändert nur das Rechtsdomizil. Ein Anmeldeschreiben an das Handelsregisteramt genügt grundsätzlich.
Was kostet die Sitzverlegung beim Handelsregister?
Nach der Gebührenverordnung des Bundes (Stand 1. Januar 2021) kostet bei AG und GmbH die Eintragung einer Statutenänderung CHF 200 und die Änderung des Rechtsdomizils CHF 30. Bei Einzelunternehmen kostet die Eintragung der Sitzverlegung CHF 30. Die öffentliche Beurkundung regelt die Verordnung nicht.
Wo melde ich eine Sitzverlegung in einen anderen Kanton an?
Beim Handelsregisteramt am neuen Sitz. Dieses informiert das bisherige Amt, das den alten Eintrag von Amtes wegen löscht.
Erfährt die ESTV die neue Adresse automatisch?
Laut ESTV meldet das Handelsregister die neue Sitzadresse von AG, GmbH, Genossenschaften und Kollektivgesellschaften für die MWST automatisch. Ausgleichskasse, Banken und Kundschaft informieren Sie selbst.
Wie früh sollte ich einen Büroumzug planen?
Richten Sie den Zeitplan nach der Kündigungsfrist der alten Räume. Für Geschäftsräume beträgt die gesetzliche Mindestfrist laut Mieterverband (Stand 2026) sechs Monate, der Mietvertrag kann eine längere Frist vorsehen. Planen Sie Handelsregister, IT und Umzug deshalb parallel.
Kann ich den Unternehmensumzug online melden?
Ja, seit Herbst 2024 steht der Unternehmensumzug auf dem Online-Schalter EasyGov.swiss zur Verfügung. Welche Belege Sie im Original einreichen müssen, erfahren Sie beim zuständigen Handelsregisteramt.
Quellen
- KMU-Portal des Bundes, Sitz oder Adresse eines Unternehmens ändern
- KMU-Portal des Bundes, EasyGov verringert die administrative Belastung der Unternehmen
- Kanton Zürich, Domizil einer Aktiengesellschaft ausserhalb der politischen Gemeinde ändern
- Kanton St. Gallen, Amt für Handelsregister und Notariate, Informationen zu Sitz und Domizil
- Kanton Basel-Stadt, Handelsregisteramt, Belege für Domizil- und Sitzverlegungen
- Fedlex, Verordnung über die Gebühren für das Handelsregister (GebV-HReg)
- Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV, Mehrwertsteuer für juristische Personen und Kollektivgesellschaft
- Bundesamt für Sozialversicherungen, Wegleitung über die Kassenzugehörigkeit der Beitragspflichtigen (WKB)
- Fedlex, Steuerharmonisierungsgesetz (StHG)
- Die Schweizerische Post, Post an neue Adresse nachsenden
- Fedlex, Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
- Mieterinnen- und Mieterverband, Merkblatt Wohnung kündigen
Alle Quellen abgerufen am 11. Oktober 2026.
Angaben ohne Gewähr. Massgebend sind die Regeln Ihrer Gemeinde, Ihres Kantons und Ihr Vertrag.
Büroumzug zum neuen Firmensitz planen
Wir zügeln Ihr Büro an den neuen Firmensitz, lagern Möbel bei Bedarf ein, entsorgen Ausrangiertes und reinigen die alten Räume für die Abgabe. Die Besichtigung ist kostenlos.
Erreichbar Montag bis Freitag 08.00 bis 18.30 Uhr, Samstag 08.00 bis 16.00 Uhr.















