StartseiteRatgeber
Lampe anschliessen nach dem Umzug, was Mieter selbst dürfen
Wohnen

Lampe anschliessen nach dem Umzug, was Mieter selbst dürfen

Lampen und die zugehörigen Schalter dürfen Sie als Mieterin oder Mieter in der eigenen Wohnung ohne Bewilligung montieren und abnehmen. Vorher schalten Sie die Sicherung aus, neue Leitungen sind Sache einer Elektrofachperson.

Offerte anfragen062 558 77 59 anrufenWhatsApp 076 419 55 88

Veröffentlicht am 15. Oktober 2026. Mit Quellenangaben am Ende der Seite.

Das Wichtigste in Kürze

  • Lampen und die zugehörigen Schalter dürfen Sie in der Wohnung, die Sie selbst bewohnen, ohne Bewilligung montieren und abnehmen. Das gilt auch für Mieterinnen und Mieter.
  • Für die Montage einer Leuchte braucht es laut ESTI keine Kontrolle. Einzelne Steckdosen und Schalter dürfen Laien nur unter Bedingungen installieren, danach ist eine Kontrolle Pflicht.
  • Schalten Sie vor der Arbeit die Sicherung aus und prüfen Sie mit einem Spannungsprüfgerät, ob die Drähte spannungsfrei sind.
  • Neue Leitungen, Installationen im Sicherungskasten und elektrische Arbeiten im Badezimmer gehören in die Hände einer Elektrofachperson.
  • Beim Auszug nehmen Sie Ihre Lampen mit, sichern die Drähte mit Klemmen oder Isolierung und stellen auf Verlangen den ursprünglichen Zustand wieder her.
Zwei Umzugshelfer tragen einen aufgerollten Teppich durch eine helle Wohnung

Als Mieterin oder Mieter dürfen Sie Lampen in Ihrer Wohnung grundsätzlich selbst anschliessen und wieder abnehmen. Die Niederspannungs-Installationsverordnung des Bundes (NIV) erlaubt Laien, Leuchten und die zugehörigen Schalter in Räumen zu montieren, die sie selbst bewohnen, und zwar ohne Bewilligung und ohne Kontrolle. Dieser Ratgeber zeigt, wo die Grenze liegt, wie Sie beim Anschliessen sicher vorgehen und was beim Auszug mit Ihren Lampen gilt.

Was Laien bei Lampen selbst machen dürfen

Wer in der Schweiz elektrische Installationen erstellt, ändert oder instand stellt, braucht dafür grundsätzlich eine Installationsbewilligung des Eidgenössischen Starkstrominspektorats (ESTI). Laien dürfen laut ESTI nur wenige, genau eingegrenzte Arbeiten selbst ausführen. Seit der Teilrevision der NIV, die am 1. Januar 2018 in Kraft trat, ist dieser Spielraum kleiner als früher, weil die alte Regelung missbraucht wurde.

Arbeiten an Lampen gehören zu den erlaubten Ausnahmen. Personen ohne Bewilligung dürfen Beleuchtungskörper und die zugehörigen Schalter montieren und demontieren, und zwar in Wohnräumen und Nebenräumen, die sie selbst bewohnen. Als Beispiel für Beleuchtungskörper nennt das ESTI Lampenfassungen. Die Ausnahme gilt laut ESTI für Eigentümer und Mieter, die Laien sind. Eine Kontrolle der Arbeit ist dafür nicht nötig.

Was Laien als «Lampe» kennen, heisst in der Fachsprache «Leuchte». Sie verbindet laut Electrosuisse das Leuchtmittel mit dem Strom, lenkt das Licht und schützt das Leuchtmittel. Das Leuchtmittel ist das, was umgangssprachlich «Birne» heisst.

Steckdosen und Schalter nur mit Kontrolle

Eine zweite Ausnahme betrifft einzelne Steckdosen und Schalter. Laien dürfen sie in selbst bewohnten Räumen in bestehenden Installationen installieren, aber nur an einphasigen Endstromkreisen, die durch einen Fehlerstrom-Schutzschalter für maximal 30 mA geschützt sind. Danach muss laut ESTI eine Person mit Kontrollbewilligung die Arbeit prüfen und dem Eigentümer der Installation einen Sicherheitsnachweis übergeben. In einer Mietwohnung ist das in der Regel die Vermieterschaft. Sprechen Sie solche Arbeiten deshalb vorher mit der Verwaltung ab.

Was Fachleuten vorbehalten bleibt

Alles, was über diese beiden Ausnahmen hinausgeht, ist Sache einer Elektrofachperson mit Installationsbewilligung. Die BFU rät, Installationen nur von einer konzessionierten Elektrikerin oder einem konzessionierten Elektriker ausführen zu lassen. Diese Arbeiten gehören nicht in Laienhände.

  • Neue Leitungen. Neuinstallationen, etwa neue Leitungen oder ein zusätzlicher Lampenanschluss, lassen Sie laut BFU nur von Elektrofachleuten ausführen.
  • Grössere Anschlüsse. Für dreiphasige Zuleitungen sowie Anschlüsse für Herd, Waschmaschine oder Heizung braucht es laut AEW Energie AG einen Elektroinstallateur mit Installationsbewilligung.
  • Sicherungskasten. Smart-Home-Komponenten, die ins Niederspannungsnetz eingreifen, dürfen Laien laut dem Verband EIT.swiss nicht im Sicherungstableau installieren.
  • Badezimmer. Im Bad gelten laut BFU besondere Regeln. Ziehen Sie für Arbeiten an der Elektrik dort eine Fachperson bei.

Wer vorsätzlich Installationsarbeiten ohne Bewilligung ausführt, die über die erlaubten Ausnahmen hinausgehen, kann laut ESTI mit einer Busse bis CHF 100'000 bestraft werden. Für die Sicherheit der elektrischen Installationen ist ausserdem der Eigentümer verantwortlich. Ein Verzeichnis der Firmen mit Installations- und Kontrollbewilligung führt das ESTI auf seiner Website.

Lampe anschliessen, so gehen Sie sicher vor

Stromunfälle sind in der Schweiz laut BFU relativ selten, haben aber besonders schlimme Folgen. Planen Sie für die Montage deshalb genug Zeit ein und arbeiten Sie bei Tageslicht oder mit einer Taschenlampe.

  1. Sicherung ausschalten. Schalten Sie im Sicherungskasten die Sicherung für den betreffenden Stromkreis aus. Das empfiehlt die AEW vor jeder Arbeit an Lampen, Steckdosen oder Leitungen.
  2. Gegen Wiedereinschalten sichern. Bringen Sie am Sicherungskasten einen gut sichtbaren Hinweis an und informieren Sie alle im Haushalt. Auch das ESTI nennt Hinweisschilder als Massnahme gegen unbefugtes Wiedereinschalten.
  3. Spannungsfreiheit prüfen. Kontrollieren Sie mit einem Spannungsprüfgerät, ob die Drähte an der Decke spannungsfrei sind. Auch dazu rät die AEW.
  4. Leuchte montieren. Befestigen Sie die Leuchte nach der Montageanleitung des Herstellers und schliessen Sie die Drähte an die vorgesehenen Klemmen an. Stehen Sie dabei auf einer standfesten Leiter, wie es die BFU beim Heimwerken empfiehlt.
  5. Strom wieder einschalten. Entfernen Sie den Hinweis, schalten Sie die Sicherung ein und testen Sie die Lampe. Leuchtet sie nicht, prüfen Sie zuerst das Leuchtmittel und danach die Klemmen, wieder bei ausgeschalteter Sicherung.

Für Fachleute nennt das ESTI fünf Sicherheitsregeln, nämlich freischalten und allseitig trennen, gegen Wiedereinschalten sichern, auf Spannungsfreiheit prüfen, erden und kurzschliessen sowie gegen benachbarte, unter Spannung stehende Teile schützen. Die ersten drei Schritte oben folgen diesen Regeln.

FI-Schutzschalter in der neuen Wohnung

Ein Fehlerstrom-Schutzschalter, kurz FI-Schutzschalter, unterbricht bei einem Fehlerstrom die Stromzufuhr und verhindert so einen Stromschlag. Moderne Sicherungskästen haben laut AEW einen FI-Schutzschalter, viele ältere Installationen nicht. Die BFU empfiehlt, ihn nach Herstellerangaben oder zweimal pro Jahr mit der Prüftaste zu testen. Ein guter Zeitpunkt für den ersten Test sind die ersten Tage in der neuen Wohnung.

Wann Sie eine Elektrofachperson beiziehen

Ziehen Sie eine Fachperson bei, wenn einer dieser Fälle zutrifft.

  • An der Decke fehlt ein Anschluss für die Lampe.
  • Drähte, Klemmen oder Isolationen sind beschädigt oder brüchig.
  • Die Sicherung lässt sich nicht eindeutig zuordnen, oder das Prüfgerät zeigt weiterhin Spannung an.
  • Die Leuchte soll ins Badezimmer.
  • Sie fühlen sich bei der Arbeit unsicher.

Was Sie in der Mietwohnung mit der Verwaltung klären

Die NIV regelt die elektrische Sicherheit, nicht das Mietverhältnis. Was Sie an der Wohnung verändern dürfen, bestimmen Mietvertrag und Vermieterschaft. Wer in der Wohnung etwas verändern will, braucht laut Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) zuerst die schriftliche Einwilligung der Vermieterin oder des Vermieters. Klären Sie deshalb früh diese Punkte.

  • Welche Leuchten und Fassungen gehören zur Wohnung und bleiben beim Auszug zurück?
  • Dürfen Sie Leuchten der Vermieterschaft durch eigene Lampen ersetzen, und wo bewahren Sie die Originale auf?
  • Dürfen Sie für schwere Leuchten zusätzliche Löcher in die Decke bohren, und wie sollen Sie diese beim Auszug verschliessen?
  • Wer ersetzt Steckdosen oder Schalter, wenn Sie andere Modelle möchten?

Halten Sie beim Einzug im Protokoll fest, welche Leuchten und Fassungen vorhanden sind und ob sie funktionieren. Laut BWO werden Mängel bei der Übergabe schriftlich in einem Protokoll festgehalten, auch kleine Schäden. So können Sie beim Auszug belegen, was schon da war. Die NIV gilt in der ganzen Schweiz. Was eine Verwaltung beim Auszug verlangt, ist dagegen in Mietverträgen und Merkblättern unterschiedlich geregelt.

Lampen beim Auszug abnehmen und Anschlüsse sichern

Ihre eigenen Lampen nehmen Sie beim Auszug mit. Die Checkliste des HEV Zürich zur Wohnungsrückgabe verlangt, eigene Installationen zu entfernen, sofern die Nachmieterschaft sie nicht ausdrücklich übernimmt. Möchte die Nachmieterschaft eine Lampe behalten, halten Sie das schriftlich fest und informieren Sie die Verwaltung.

Haben Sie an der Wohnung etwas verändert, müssen Sie beim Auszug laut Mieterinnen- und Mieterverband den ursprünglichen Zustand wiederherstellen, sofern die Vermieterschaft das verlangt. Montieren Sie deshalb Fassungen oder Leuchten, die Sie beim Einzug abgenommen haben, vor der Abgabe wieder.

Drähte und Bohrlöcher richtig zurücklassen

  • Sicher abnehmen. Auch beim Abmontieren schalten Sie zuerst die Sicherung aus und prüfen, ob die Drähte spannungsfrei sind.
  • Drähte sichern. Lassen Sie keine ungeschützten Kabel aus der Decke hängen. Die Verwaltung Apleona verlangt in ihrem Flyer zur Wohnungsübergabe zum Beispiel, dass Isolierung oder Klemmen vorhanden sind.
  • Löcher verschliessen. Nägel, Dübel und Schrauben entfernen Sie, die Löcher sind laut HEV-Checkliste fachmännisch zu verschliessen. Fachgerecht verspachtelte Dübellöcher gelten laut Mieterverband als normale Abnützung.
  • Leuchtmittel prüfen. Die HEV-Checkliste nennt Glühbirnen, Lampengläser, Schalter und Steckdosen als Punkte, die vor der Rückgabe zu ersetzen sind, falls sie defekt sind. Der Mieterverband hält dagegen fest, dass die fachgerechte Reparatur von Schaltern und Steckdosen nicht zum kleinen Unterhalt gehört, ausser Sie haben den Schaden verursacht.

Was sonst zum kleinen Unterhalt gehört, lesen Sie im Ratgeber Kleiner Unterhalt in der Mietwohnung. Wie Sie die Abgabe Schritt für Schritt vorbereiten, zeigt unsere Checkliste für die Wohnungsabgabe. Wohin ausgediente Leuchten und Leuchtmittel gehören, lesen Sie unter Elektrogeräte entsorgen.

Lampen beim Zügeln einplanen

Damit der Zügeltag rund läuft, gehören die Lampen in Ihren Zeitplan.

  • Vor dem Zügeltag. Nehmen Sie die Lampen in der alten Wohnung ab oder lassen Sie das eine Elektrofachperson erledigen.
  • Gut verpacken. Leuchten, Glasschirme und Leuchtmittel einzeln und gepolstert verpacken. Auch die AGB von UmzugKraft verlangen für Lampen und Lampenschirme eine geeignete Verpackung.
  • Kleinteile sammeln. Schrauben, Klemmen und Abdeckungen in einem beschrifteten Beutel an der Leuchte befestigen oder in einen eigenen Karton legen.
  • Erster Abend. Eine Steh- oder Tischlampe mit Stecker und eine Taschenlampe griffbereit einpacken. So haben Sie Licht, bevor die Deckenlampen hängen.
  • Nach dem Einzug. Montieren Sie die Lampen erst, wenn die Möbel stehen und Sie in Ruhe arbeiten können.

So unterstützt Sie UmzugKraft

Lampen und andere ans Stromnetz angeschlossene Apparate nimmt unser Transportpersonal laut AGB aus gesetzlichen Gründen weder ab noch bringt es sie an. Das Zügeln selbst übernehmen wir als Privatumzug in der ganzen Schweiz, bei wenigen Möbeln auch als Kleinumzug mit Zügelhilfe. Auf Wunsch bringen wir einen Möbellift mit Bedienung mit. Die alte Wohnung übergeben Sie nach unserer Endreinigung mit Abnahmegarantie. Die Besichtigung ist kostenlos, danach erhalten Sie eine Offerte mit Fixpreis für den beschriebenen Umfang.

Telefon 062 558 77 59, WhatsApp 076 419 55 88, erreichbar Montag bis Freitag 08.00 bis 18.30 Uhr und Samstag 08.00 bis 16.00 Uhr.

Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Darf ich als Mieterin oder Mieter eine Deckenlampe selbst anschliessen?

Ja. Laien dürfen Beleuchtungskörper und die zugehörigen Schalter in Räumen montieren und demontieren, die sie selbst bewohnen. Das gilt laut ESTI für Mieterinnen und Mieter wie für Eigentümer. Schalten Sie vorher die Sicherung aus und prüfen Sie, ob die Drähte spannungsfrei sind. Möchten Sie eine Leuchte der Vermieterschaft ersetzen, fragen Sie vorher die Verwaltung.

Muss eine selbst montierte Lampe kontrolliert werden?

Nein. Für die Montage von Leuchten ist laut ESTI keine Kontrolle nötig. Installieren Laien dagegen einzelne Steckdosen oder Schalter, muss eine Person mit Kontrollbewilligung die Arbeit prüfen und dem Eigentümer einen Sicherheitsnachweis übergeben.

Darf ich selbst einen zusätzlichen Lampenanschluss einbauen?

Nein. Ein zusätzlicher Anschluss ist eine Neuinstallation, und Neuinstallationen lassen Sie laut BFU von Elektrofachleuten ausführen. In der Mietwohnung brauchen Sie dafür ausserdem die schriftliche Einwilligung der Vermieterschaft.

Muss ich meine Lampen beim Auszug abmontieren?

Eigene Lampen nehmen Sie mit, ausser die Nachmieterschaft übernimmt sie ausdrücklich. Lassen Sie keine ungeschützten Drähte zurück und montieren Sie auf Verlangen der Vermieterschaft die ursprünglichen Fassungen oder Leuchten wieder.

Nimmt das Umzugsteam die Lampen ab?

Nein. Laut AGB von UmzugKraft darf das Transportpersonal Beleuchtungskörper und andere ans Stromnetz angeschlossene Apparate aus gesetzlichen Gründen weder abnehmen noch anbringen. Planen Sie das vor dem Zügeltag ein.

Wer bezahlt einen defekten Lichtschalter in der Mietwohnung?

Die fachgerechte Reparatur von Schaltern und Steckdosen gehört laut Mieterverband nicht zum kleinen Unterhalt. Reparaturen, die eine Fachperson erfordern, zahlt die Vermieterschaft, ausser Sie haben den Schaden selbst verursacht. Melden Sie den Defekt der Verwaltung.

Beitrag teilen

Quellen

  • Eidgenössisches Starkstrominspektorat ESTI, Verkauf von Elektromaterial und Laieninstallationen, Bulletin 6/2018 (esti.admin.ch)
  • Eidgenössisches Starkstrominspektorat ESTI, Gegen Wiedereinschalten sichern, Bulletin 1/2015 (esti.admin.ch)
  • BFU, Elektrizität, Stromunfälle verhindern (bfu.ch)
  • BFU, FI-Schutzschalter, Schutz vor Stromschlag (bfu.ch)
  • BFU, Heimwerken (bfu.ch)
  • AEW Energie AG, Mit Sicherheit gut geschützt, Magazin AEW ON, Herbst 2021 (aew.ch)
  • Electrosuisse und Schweizer Licht Gesellschaft, LEDs go, Tipps und Hinweise zu LED-Beleuchtungen, 2013 (electrosuisse.ch)
  • Bundesamt für Wohnungswesen, Wohnen in der Schweiz, Informationen rund um das Mieten einer Wohnung, 2022 (hallo.sg.ch)
  • Mieterinnen- und Mieterverband, Wissenswertes rund um Wohnungsabgabe und Protokoll (mieterverband.ch)
  • Mieterinnen- und Mieterverband, Merkblatt zum Auszug, für welche Schäden Mietende aufkommen (mieterverband.ch)
  • Mieterinnen- und Mieterverband, Kleiner Unterhalt (mieterverband.ch)
  • HEV Zürich, Checkliste Wohnungsrückgabe (hev-zuerich.ch)
  • Apleona Schweiz AG, Flyer Wohnungsübergabe (realestate-ch.apleona.com)
  • UmzugKraft, Allgemeine Geschäftsbedingungen (umzugkraft.ch)

Alle Quellen abgerufen am 15. Oktober 2026.

Angaben ohne Gewähr. Massgebend sind die Regeln Ihrer Gemeinde, Ihres Kantons und Ihr Vertrag.

Zügeltag und Wohnungsabgabe mit Unterstützung planen

Wir zügeln Ihren Haushalt in der ganzen Schweiz und reinigen die alte Wohnung mit Abnahmegarantie. Die Besichtigung ist kostenlos, danach erhalten Sie eine Offerte mit Fixpreis für den beschriebenen Umfang.

Umzug anfragen062 558 77 59 anrufenWhatsApp 076 419 55 88

Erreichbar Montag bis Freitag 08.00 bis 18.30 Uhr, Samstag 08.00 bis 16.00 Uhr.

Weitere Ratgeber

Alle Ratgeber ansehen ›