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Kleiner Unterhalt, was Mieter selbst reparieren und bezahlen müssen
Recht

Kleiner Unterhalt, was Mieter selbst reparieren und bezahlen müssen

Den kleinen Unterhalt, also kleine Reinigungen und Ausbesserungen, die mühelos von Hand und ohne Fachwissen gehen, erledigen und bezahlen Mieterinnen und Mieter selbst. Braucht es eine Fachperson, ist in der Regel die Vermieterschaft zuständig.

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Veröffentlicht am 11. Oktober 2026. Mit Quellenangaben am Ende der Seite.

Das Wichtigste in Kürze

  • Unterhalt und Reparaturen sind grundsätzlich Sache der Vermieterschaft. Ausnahme ist der kleine Unterhalt, also kleine Reinigungen und Ausbesserungen, die Sie mühelos von Hand und ohne Fachwissen erledigen können.
  • Typische Beispiele sind Scharniere ölen, Glühbirnen ersetzen, den Filter im Dampfabzug wechseln und defekte Kleinteile wie Duschschläuche oder Backbleche ersetzen, auch wenn ihre Lebensdauer abgelaufen ist.
  • Eine genau festgelegte Kostengrenze gibt es nicht. Als verbreitet nennt der Mieterverband für Material bei Kleinteilen CHF 150, der HEV Schweiz CHF 150 bis 250 pro Einzelfall (Stand Oktober 2026).
  • Andere Mängel melden Sie der Vermieterschaft oder der Verwaltung, bei ausbleibender Reaktion schriftlich per Einschreiben mit einer angemessenen Frist.
  • Den kleinen Unterhalt erledigen Sie spätestens bis zur Wohnungsabgabe. Massgebend sind Mietvertrag, Ortsgebrauch und Rechtsprechung im Einzelfall.
Zwei Umzugshelfer tragen einen aufgerollten Teppich durch eine helle Wohnung

Zum kleinen Unterhalt gehören kleine Reinigungen und Ausbesserungen in der Mietwohnung, die Sie mühelos von Hand und ohne spezielles Fachwissen erledigen können, etwa Scharniere ölen oder einen defekten Duschschlauch ersetzen. Diese Arbeiten übernehmen und bezahlen Sie als Mieterin oder Mieter selbst, für den übrigen Unterhalt ist grundsätzlich die Vermieterschaft zuständig. Hier lesen Sie, wo die Grenze liegt, wie Sie Mängel melden und was vor der Wohnungsabgabe zu tun ist.

Was zum kleinen Unterhalt gehört

Reparaturen und Unterhalt sind laut Mieterinnen- und Mieterverband eine Gegenpflicht der Vermieterschaft für den Mietzins. Ausgenommen ist der kleine Unterhalt. Der Hauseigentümerverband HEV Schweiz versteht darunter kleine, für den gewöhnlichen Unterhalt erforderliche Reinigungen oder Ausbesserungen. Laut Mieterverband gilt das nur, wenn die Arbeit mühelos von Hand und ohne spezielles Fachwissen möglich ist.

Für den kleinen Unterhalt kommen Sie laut HEV Schweiz von Gesetzes wegen und im Rahmen des Ortsgebrauchs auf, also nach den örtlichen Gepflogenheiten. Eine besondere Bestimmung im Mietvertrag braucht es dafür nicht.

Beispiele aus der Praxis

Mieterverband, HEV Schweiz, das Behördenportal ch.ch und das Bundesamt für Wohnungswesen BWO nennen unter anderem diese Arbeiten.

  • Scharniere ölen und eine lockere Schraube bei einer Steckdose anziehen
  • defekte Glühbirnen und Sicherungen ersetzen sowie abgenutzte Dichtungen erneuern
  • den Filter im Dampfabzug wechseln
  • Installationen, Armaturen und Apparate in Küche und Bad instand halten, zum Beispiel Duschschlauch, WC-Deckel und Ablaufdeckel in Lavabo und Badewanne
  • ein Backblech oder zerbrochene Zahngläser ersetzen

Kleinteile auch bei abgelaufener Lebensdauer

Kleinteile wie Backbleche, Filter beim Dampfabzug, Zahngläser oder Duschschläuche ersetzen Sie selbst, laut Mieterverband aber nur, wenn der Gegenstand im Fachhandel erhältlich ist. Mieterverband und HEV Schweiz halten fest, dass das auch dann gilt, wenn die Lebensdauer des Kleinteils bereits abgelaufen ist.

Was nicht mehr zum kleinen Unterhalt gehört

Braucht eine Arbeit Fachkenntnisse oder ist sie gefährlich, liegt sie in der Regel nicht mehr bei Ihnen. Diese Beispiele nennen Mieterverband und HEV Schweiz.

  • den Geschirrspüler durch eine Fachperson reparieren lassen
  • Fensterläden reinigen, wenn das ohne Gerüst gefährlich ist
  • aufs Dach steigen, zum Beispiel um die Dachrinne zu kontrollieren
  • Mängel ausserhalb der Mietsache beheben, etwa an der Gebäudehülle oder an der Haupteingangstüre

Verlangen Sie in solchen Fällen die Behebung schriftlich von der Vermieterschaft und beauftragen Sie nicht selbst einen Handwerksbetrieb. Erhalten Sie später eine Rechnung für eine solche Reparatur, weisen Sie diese laut Mieterverband per Einschreiben zurück.

Verstopfter Abfluss

Den Siphon beim Lavabo entstopfen Sie laut Mieterverband selbst, sofern er sich mit einfachen Handgriffen öffnen lässt. Der HEV Schweiz zählt das Entstopfen von Abwasserleitungen bis zur Hauptleitung zum kleinen Unterhalt. Das Entstopfen der Hauptleitung selbst gehört laut Mieterverband nicht mehr dazu.

Wer was bezahlt

Ob Sie oder die Vermieterschaft eine Reparatur bezahlen, hängt vor allem von diesen Punkten ab.

  • Art der Arbeit. Geht sie mühelos von Hand und ohne Fachwissen, gehört sie zum kleinen Unterhalt.
  • Fachperson. Braucht es Fachkenntnisse, ist laut Mieterverband nach neuerer Gerichtspraxis die Vermieterschaft zuständig. Der HEV Schweiz berücksichtigt zusätzlich die Höhe der Rechnung.
  • Ursache. Normale Abnutzung trägt die Vermieterschaft. Schäden durch übermässige Abnutzung oder ein Missgeschick bezahlen laut Mieterverband Sie selbst beziehungsweise Ihre Privathaftpflichtversicherung.
  • Lebensdauer. Ist sie ganz oder teilweise abgelaufen, trägt die Vermieterschaft die Kosten ganz oder anteilsmässig. Kleinteile ersetzen Sie trotzdem selbst.

Ein 15-jähriger Kühlschrank, der schon dreimal repariert werden musste, ist laut Mieterverband zu ersetzen, und zwar auf Kosten der Vermieterschaft. Die Lebensdauer von Bauteilen und Einrichtungen ermitteln Sie mit der paritätischen Lebensdauertabelle, die Mieterverband und HEV gemeinsam erarbeitet haben. In Streitfällen stellen Schlichtungsbehörden und Gerichte laut Mieterverband darauf ab.

Gibt es eine Kostengrenze?

Eine genau festgelegte Kostengrenze gibt es nicht. Der Mieterverband schreibt dazu, früher sei man eher von einer Faustregel von CHF 150 Reparaturkosten ausgegangen. In letzter Zeit hätten aber verschiedene Gerichte entschieden, dass nur Reparaturen dazugehören, die handwerklich normal begabte Mieterinnen und Mieter selbst ausführen können. Sobald Fachkenntnisse nötig sind, müsse die Vermieterschaft zahlen. Diese Praxis scheint sich laut Verband zunehmend in der ganzen Schweiz durchzusetzen.

Was die Verbände angeben

Die Verbände nennen diese Werte und Beispiele (Stand Oktober 2026).

  • Der Mieterinnen- und Mieterverband bezeichnet für Kleinteile eine Kostengrenze für Material bis CHF 150 als weit verbreitet.
  • Der HEV Schweiz bezeichnet eine Kostengrenze von CHF 150 bis 250 pro Einzelfall als weit verbreitet.
  • Laut HEV Schweiz liegt kein kleiner Unterhalt mehr vor, wenn nur eine Fachperson mit spezifischen Fachkenntnissen und speziellen Geräten die Arbeit erledigen kann und die Rechnung zudem über CHF 150 liegt.
  • Laut Mieterverband geht die Reparatur eines Herdreglers für CHF 100 nicht zulasten der Mieterschaft, weil eine Fachperson den Regler austauschen muss.

Die beiden Verbände beurteilen Grenzfälle also unterschiedlich, und die Beträge beschreiben eine verbreitete Praxis, keine gesetzliche Grenze.

Was im Mietvertrag gilt

Steht in Ihrem Mietvertrag eine Regel zum kleinen Unterhalt, lesen Sie diese genau. Laut Mieterverband lässt das Gesetz nur wenig Raum, die Unterhaltspflicht der Vermieterschaft vertraglich einzuschränken. Ungültig sind demnach Klauseln, wonach Sie mehr als Kleinreparaturen selbst beheben müssen, zum Beispiel, dass Sie Rechnungen bis zu einem Hundertstel der Jahresmiete in jedem Fall selbst bezahlen müssen.

Mängel richtig melden

Laut Mieterverband sind Sie verpflichtet, Mängel zu melden, sonst müssen Sie unter Umständen für Folgeschäden aufkommen. Das gilt für Mängel, die Sie ohne besonderen Aufwand und ohne technische Kenntnisse feststellen können.

Verwaltung, Hauswart oder Vermieterschaft

Das Bundesamt für Wohnungswesen BWO beschreibt die Rollen so. Hat die Vermieterschaft eine Liegenschaftsverwaltung beauftragt, ist diese Ihre Kontaktstelle. Besonders in grösseren Häusern gibt es zudem Hauswarte, die für kleinere Reparaturen sowie für Sicherheit und Unterhalt des Gebäudes zuständig sind und Fragen der Mieterschaft beantworten. Bei grösseren Schäden benachrichtigen Sie umgehend den Hauswart oder die Vermieterschaft.

So gehen Sie vor

  1. Beschreiben Sie den Mangel möglichst genau und halten Sie ihn mit Fotos fest.
  2. Melden Sie ihn möglichst rasch. In vielen Fällen reicht laut Mieterverband zuerst eine E-Mail oder ein Anruf.
  3. Geschieht nichts, senden Sie eine Mängelrüge per Einschreiben mit genauem Beschrieb, Foto und einer angemessenen Frist. Mieterverband und ch.ch nennen als Beispiel rund 14 Tage (Stand Oktober 2026). In Eilfällen wie einem Ausfall der Heizung können Sie laut Mieterverband eine kürzere Frist setzen.
  4. Bewahren Sie Briefkopie und Postbeleg auf.
  5. Kürzen Sie den Mietzins nicht eigenmächtig.

Kann ein Mangel Folgeschäden verursachen, etwa wenn Wasser aus der Badewanne austritt, informieren Sie die Vermieterschaft laut Mieterverband umgehend. Auch Schimmel melden Sie umgehend und unbedingt schriftlich per Einschreiben.

Beim Einzug und vor der Wohnungsabgabe

Beim Einzug

Beim Einzug können Sie laut Mieterverband verlangen, dass die Vermieterschaft alle erforderlichen Kleinreparaturen auf ihre Kosten beheben lässt. Teilen Sie der Vermieterschaft schriftlich mit, was nicht in Ordnung ist. Das Behördenportal ch.ch rät, beim Antritt der Wohnung auf einer Mängelliste zu bestehen. Tauchen kurz nach dem Einzug weitere Mängel auf, können Sie diese laut ch.ch je nach Mietvertrag zwischen 10 und 30 Tage später schriftlich nachmelden (Stand Oktober 2026).

Vor der Wohnungsabgabe

Spätestens vor der Wohnungsabgabe bringen Sie alles in Ordnung, was unter den kleinen Unterhalt fällt. Das rät der Mieterverband, und laut HEV Schweiz muss die Mängelbeseitigung spätestens auf den Termin der Wohnungsabgabe erfolgen. Sind die Kleinreparaturen dann nicht erledigt, kann die Vermieterschaft sie Ihnen laut Mieterverband in Rechnung stellen.

Laut BWO geben Sie die Wohnung beim Auszug zudem gründlich gereinigt ab. Wer eine Reinigungsfirma beauftragt, sollte laut HEV Schweiz darauf achten, dass im vereinbarten Preis eine Abnahmegarantie enthalten ist. Den ganzen Ablauf finden Sie in unserer Checkliste für die Wohnungsabgabe.

Checkliste für den kleinen Unterhalt vor dem Auszug

  • Scharniere an Türen und Schränken ölen und lockere Schrauben anziehen
  • Siphon beim Lavabo reinigen, sofern er sich mit einfachen Handgriffen öffnen lässt
  • Defekte Glühbirnen ersetzen
  • Filter im Dampfabzug wechseln
  • Defekte Duschschläuche, WC-Deckel und Ablaufdeckel ersetzen
  • Zerbrochene Zahngläser und beschädigte Backbleche ersetzen
  • Abgenutzte Dichtungen erneuern, wenn das ohne Fachwissen möglich ist
  • Mängel, für die es eine Fachperson braucht, frühzeitig schriftlich melden
  • Quittungen für Ersatzteile aufbewahren
  • Endreinigung und Abgabetermin frühzeitig planen

So unterstützt Sie UmzugKraft beim Auszug

Während Sie sich um den kleinen Unterhalt kümmern, übernimmt UmzugKraft auf Wunsch Umzug und Reinigung. Wir sind eine Umzugs- und Reinigungsfirma mit Einsätzen in der ganzen Schweiz. Wir planen Ihren Privatumzug und übernehmen die Endreinigung mit Abnahmegarantie. Für Eigentümerschaften und Verwaltungen bieten wir zudem eine Hauswartung an.

Die Besichtigung ist kostenlos. Danach erhalten Sie eine Offerte mit Fixpreis für den beschriebenen Umfang. Sie erreichen uns unter Telefon 062 558 77 59 oder WhatsApp 076 419 55 88, Montag bis Freitag 08.00 bis 18.30 Uhr und Samstag 08.00 bis 16.00 Uhr. Jetzt unverbindliche Offerte für Umzug und Endreinigung anfragen.

Wenn Sie sich nicht einig werden

Behebt die Vermieterschaft einen gemeldeten Mangel nicht innert der angemessenen Frist, können Sie laut ch.ch einen mittleren Mangel wie einen defekten Kühlschrank selbst beseitigen lassen. Oder Sie hinterlegen den Mietzins bei einer vom Kanton angegebenen Stelle und beantragen eine Mietzinsreduktion. Dabei sind Bedingungen und Formalitäten zu beachten. Eine Reparatur auf eigene Faust empfiehlt der Mieterverband nur in dringenden Fällen und bei überblickbaren Arbeiten. Sie bezahlen diese zuerst selbst und fordern das Geld danach von der Vermieterschaft zurück. Für Mängel, die Sie im Rahmen des kleinen Unterhalts selbst beheben müssen, kommt laut HEV Schweiz keine Herabsetzung des Mietzinses in Frage.

Die Schlichtungsbehörde kann Sie laut ch.ch unterstützen. Lassen Sie sich vor solchen Schritten beraten, zum Beispiel beim Mieterinnen- und Mieterverband. Ob eine Arbeit zum kleinen Unterhalt gehört, entscheidet sich im Streitfall nach Mietvertrag, Ortsgebrauch und Rechtsprechung im Einzelfall. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Was gehört zum kleinen Unterhalt?

Kleine Reinigungen und Ausbesserungen, die Sie mühelos von Hand und ohne Fachwissen erledigen können, etwa Scharniere ölen, Glühbirnen ersetzen oder den Filter im Dampfabzug wechseln.

Gilt beim kleinen Unterhalt eine Grenze von CHF 150?

Eine genau festgelegte Grenze gibt es nicht. Als verbreitet nennt der Mieterverband für Material bei Kleinteilen CHF 150, der HEV Schweiz CHF 150 bis 250 pro Einzelfall (Stand Oktober 2026). Laut Mieterverband zählt nach neuerer Gerichtspraxis vor allem, ob eine Fachperson nötig ist.

Muss ich alte Kleinteile auf eigene Kosten ersetzen?

Ja. Laut Mieterverband und HEV Schweiz ersetzen Sie Kleinteile wie Duschschläuche oder Backbleche auch dann selbst, wenn ihre Lebensdauer abgelaufen ist. Der Mieterverband setzt voraus, dass der Gegenstand im Fachhandel erhältlich ist.

Wer bezahlt, wenn eine Fachperson kommen muss?

Sobald eine Reparatur Fachkenntnisse braucht, ist laut Mieterverband nach neuerer Gerichtspraxis die Vermieterschaft zuständig. Der HEV Schweiz stellt zusätzlich auf die Höhe der Rechnung ab. Haben Sie den Schaden durch ein Missgeschick verursacht, zahlen Sie selbst oder Ihre Privathaftpflichtversicherung.

Gilt eine Kostengrenze aus meinem Mietvertrag?

Nicht in jedem Fall. Laut Mieterverband sind Klauseln ungültig, die Ihnen mehr als Kleinreparaturen auferlegen. Lassen Sie eine unklare Klausel prüfen.

Was passiert, wenn ich den kleinen Unterhalt vor dem Auszug nicht erledige?

Dann kann Ihnen die Vermieterschaft die Kleinreparaturen laut Mieterverband in Rechnung stellen. Erledigen Sie diese deshalb spätestens bis zum Termin der Wohnungsabgabe.

Quellen

Angaben ohne Gewähr. Massgebend sind die Regeln Ihrer Gemeinde, Ihres Kantons und Ihr Vertrag.

Gut vorbereitet zur Wohnungsabgabe

Sie erledigen den kleinen Unterhalt, wir übernehmen auf Wunsch Umzug und Endreinigung mit Abnahmegarantie. Die Besichtigung ist kostenlos, danach erhalten Sie eine Offerte mit Fixpreis für den beschriebenen Umfang.

Reinigung unverbindlich anfragen062 558 77 59 anrufenWhatsApp 076 419 55 88

Erreichbar Montag bis Freitag 08.00 bis 18.30 Uhr, Samstag 08.00 bis 16.00 Uhr.

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