Mieterstreckung, Fristen und Ablauf für mehr Zeit bei der Wohnungssuche
Bedeutet die Kündigung für Sie oder Ihre Familie eine Härte, können Sie bei der Schlichtungsbehörde eine Mieterstreckung verlangen, bei Wohnungen um höchstens vier Jahre. Nach einer Kündigung haben Sie dafür 30 Tage ab Empfang Zeit.
Veröffentlicht am 11. Oktober 2026. Mit Quellenangaben am Ende der Seite.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Mieterstreckung verlängert ein gekündigtes Mietverhältnis, wenn die Kündigung für Sie oder Ihre Familie eine Härte bedeutet, die sich durch die Interessen der Vermieterschaft nicht rechtfertigen lässt.
- Das Gesuch geht an die Schlichtungsbehörde am Ort der Wohnung, bei einem unbefristeten Mietvertrag innert 30 Tagen nach Empfang der Kündigung.
- Wohnungen können um höchstens vier Jahre erstreckt werden, Geschäftsräume um höchstens sechs Jahre, jeweils in einer oder zwei Erstreckungen.
- Das Schlichtungsverfahren ist grundsätzlich kostenlos. Nach einer Kündigung wegen Zahlungsrückstand, schwerer Verletzung der Pflicht zu Sorgfalt und Rücksichtnahme oder Konkurs ist keine Erstreckung möglich.
- Suchen Sie trotz Gesuch weiter nach einer Wohnung und halten Sie jede Bewerbung schriftlich fest.

Eine Mieterstreckung verlängert ein gekündigtes Mietverhältnis um eine bestimmte Zeit, damit Sie eine neue Wohnung finden können. Sie verlangen sie bei der Schlichtungsbehörde, bei einem unbefristeten Mietvertrag innert 30 Tagen nach Empfang der Kündigung. Voraussetzung ist, dass die Kündigung für Sie oder Ihre Familie eine Härte bedeutet, die sich durch die Interessen der Vermieterschaft nicht rechtfertigen lässt. Hier erfahren Sie, wie lange eine Erstreckung dauern kann, wie das Verfahren abläuft und wie Sie den Umzug trotz offenem Auszugstermin planen.
Was ist eine Mieterstreckung?
Im Gesetz heisst die Mieterstreckung «Erstreckung des Mietverhältnisses». Die Regeln dazu stehen im Obligationenrecht und gelten für Wohnungen und Geschäftsräume, für unbefristete wie für befristete Mietverträge. Die Kündigung bleibt gültig, das Mietverhältnis endet aber später.
Davon zu unterscheiden ist die Anfechtung. Damit verlangen Sie, dass eine missbräuchliche Kündigung aufgehoben wird. Beides können Sie innert derselben Frist verlangen. Weist die zuständige Behörde die Anfechtung ab, prüft sie von Amtes wegen, ob das Mietverhältnis erstreckt werden kann.
Die Regeln zur Erstreckung sind zwingend. Auf Ihre Rechte können Sie nur verzichten, wo das Gesetz dies ausdrücklich vorsieht. Abweichende Vereinbarungen sind nichtig.
Wann Sie Anspruch auf eine Erstreckung haben
Sie können eine Erstreckung verlangen, wenn das Ende der Miete für Sie oder Ihre Familie eine Härte zur Folge hätte, die durch die Interessen der Vermieterschaft nicht zu rechtfertigen wäre. Ob das zutrifft, entscheidet die Behörde nach einer Abwägung der Interessen beider Seiten.
Was bei der Interessenabwägung zählt
Das Gesetz nennt insbesondere diese Punkte.
- Umstände des Vertragsabschlusses und Inhalt des Mietvertrags
- Dauer des Mietverhältnisses
- persönliche, familiäre und wirtschaftliche Verhältnisse beider Parteien und deren Verhalten
- ein allfälliger Eigenbedarf der Vermieterschaft für sich, nahe Verwandte oder Verschwägerte und wie dringend dieser ist
- Lage auf dem örtlichen Markt für Wohn- und Geschäftsräume
Als Härtegründe bei Wohnungen nennt der Mieterinnen- und Mieterverband unter anderem knappe finanzielle Verhältnisse, ein vorgerücktes Alter, einen angeschlagenen Gesundheitszustand, einen Schulwechsel der Kinder und ein knappes Angebot an erschwinglichen Wohnungen. Ein Eigenbedarf der Vermieterschaft ist laut Mieterverband ein Element, das die Schlichtungsbehörde bei ihrer Abwägung zu berücksichtigen hat. Er schliesst eine Erstreckung also nicht von vornherein aus.
Wann eine Erstreckung ausgeschlossen ist
In diesen Fällen schliesst das Gesetz eine Erstreckung aus.
- Kündigung wegen Zahlungsrückstand
- Kündigung wegen schwerer Verletzung der Pflicht zu Sorgfalt und Rücksichtnahme
- Kündigung wegen Konkurs der Mieterin oder des Mieters
- Mietvertrag, der wegen eines bevorstehenden Umbaus oder Abbruchs ausdrücklich nur bis zum Baubeginn oder bis zum Erhalt der nötigen Bewilligung abgeschlossen wurde
In der Regel gibt es zudem keine Erstreckung, wenn die Vermieterschaft Ihnen einen gleichwertigen Ersatz anbietet.
Wie lange eine Mieterstreckung dauern kann
Bei Wohnungen kann das Mietverhältnis um höchstens vier Jahre erstreckt werden, bei Geschäftsräumen um höchstens sechs Jahre. Innerhalb dieser Höchstdauer sind eine oder zwei Erstreckungen möglich. Wie lange im Einzelfall erstreckt wird, ist laut Mieterverband eine Ermessensfrage. Die Maximaldauer werde selten gewährt, jedenfalls nicht in einem ersten Schritt. Üblich seien mindestens einige Monate, und wer finanziell knapp dastehe oder Kinder habe, erhalte eher eine längere Erstreckung.
Zweite Erstreckung
Reicht die erste Erstreckung nicht aus, können Sie innerhalb der Höchstdauer eine zweite verlangen. Laut Mieterverband braucht es dafür sehr schwerwiegende Gründe. Das Gesuch müssen Sie spätestens 60 Tage vor Ablauf der ersten Erstreckung einreichen. Die Behörde prüft dann auch, ob Sie alles unternommen haben, was Ihnen zur Abwendung der Härte zuzumuten war. Belegen Sie Ihre Suche deshalb mit Inseraten, Briefkopien, Telefonnotizen und Absagen. Wird im Schlichtungsverfahren ausdrücklich nur eine einmalige Erstreckung festgelegt, ist eine zweite ausgeschlossen.
Erstreckung durch Vereinbarung
Sie können sich mit der Vermieterschaft oder der Verwaltung auch direkt auf eine Erstreckung einigen. Dann gilt keine Höchstdauer, und Sie können auf eine zweite Erstreckung verzichten. Bei einer Familienwohnung ist eine solche Vereinbarung nur gültig, wenn beide Ehegatten sie abschliessen. Für eingetragene Partnerschaften gilt das sinngemäss.
Frist für das Erstreckungsgesuch
Die Frist hängt von der Art Ihres Mietvertrags ab.
- Bei einem unbefristeten Mietvertrag reichen Sie das Gesuch innert 30 Tagen nach Empfang der Kündigung ein.
- Bei einem befristeten Mietvertrag reichen Sie es spätestens 60 Tage vor Ablauf der Vertragsdauer ein.
- Für eine zweite Erstreckung gilt spätestens 60 Tage vor Ablauf der ersten.
Laut Mieterverband läuft die Frist für Anfechtung und Erstreckung auch dann, wenn Sie ein Einschreiben nicht auf der Post abholen. Ein Protest bei der Vermieterschaft genügt nicht. Wer die Frist von 30 Tagen verpasst, verliert nach Angaben des Mieterverbands jede Möglichkeit, die Kündigung aufheben oder das Mietverhältnis erstrecken zu lassen.
Bei einer Familienwohnung kann auch die Ehegattin oder der Ehegatte eine Erstreckung verlangen, bei eingetragenen Partnerschaften gilt das sinngemäss. Wer zur Untermiete wohnt, kann eine Erstreckung nur für die Dauer des Hauptmietverhältnisses erhalten.
Ablauf beim Schlichtungsverfahren
Zuständig ist die Schlichtungsbehörde am Ort der Wohnung, die Adresse steht in der Regel auf dem Kündigungsformular. Die Organisation ist kantonal verschieden. Im Kanton Aargau ist die Schlichtungsbehörde für Miete und Pacht beim Bezirksgericht des Bezirks angesiedelt, in dem die Wohnung liegt, in Basel-Stadt ist es die Staatliche Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten. Eine Adressliste veröffentlicht das Bundesamt für Wohnungswesen. Neben einer unabhängigen vorsitzenden Person sitzen in der Behörde paritätisch Vertretungen der Mieter- und der Vermieterseite.
- Sie reichen das Schlichtungsgesuch ein. Es nennt die Parteien, Ihr Rechtsbegehren und eine Begründung, die Kündigung legen Sie bei. Im Kanton Aargau steht dafür ein Schlichtungsformular bereit, Basel-Stadt verlangt ein schriftliches Gesuch. Laut Mieterverband können Sie für eine Anfechtung auch persönlich bei der Schlichtungsbehörde vorbeigehen.
- Die Behörde lädt Sie und die Vermieterschaft zu einer Verhandlung ein. Die Parteien müssen grundsätzlich persönlich erscheinen.
- An der Verhandlung versucht die Behörde, eine Einigung zu erreichen. Bringen Sie Belege mit, etwa Arztzeugnisse, Ihren Lohnausweis und bisherige Wohnungsbewerbungen. Eine Einigung vor der Schlichtungsbehörde hat die gleiche Wirkung wie eine Einigung vor Gericht.
- Kommt keine Einigung zustande, kann die Behörde bei Streitigkeiten über eine Erstreckung einen Urteilsvorschlag machen. Lehnt ihn eine Partei innert 20 Tagen ab, muss sie innert 30 Tagen ans Gericht gelangen, sonst tritt er laut Mieterverband in Kraft.
- Ohne Urteilsvorschlag erhalten Sie eine Klagebewilligung und können den Fall innert 30 Tagen vor Gericht bringen.
Laut Mieterverband können Sie ein Erstreckungsbegehren auch vorsorglich einreichen und wieder zurückziehen, wenn Sie sich mit der Vermieterschaft einigen.
Was das Verfahren kostet
Das Schlichtungsverfahren ist grundsätzlich kostenlos, wie etwa die Kantone Aargau, Zug und Basel-Stadt festhalten (Stand Oktober 2026). Ausnahmen sind laut Kanton Zug bei mutwilliger Prozessführung und trölerischem Verhalten möglich. Geht der Fall weiter ans Gericht, können Kosten entstehen. Der Mieterverband spricht beim Gang ans Gericht von einem hohen Kostenrisiko.
Was während der Erstreckung gilt
Während der Erstreckung gilt Ihr Mietvertrag unverändert weiter, sofern der Erstreckungsentscheid ihn nicht anpasst. Jede Partei kann verlangen, dass der Vertrag im Entscheid an veränderte Verhältnisse angepasst wird. Die gesetzlichen Anpassungsmöglichkeiten bleiben vorbehalten. Der Mietzins bleibt also gleich, solange er nicht im Entscheid oder auf dem gesetzlichen Weg geändert wird.
Zahlen Sie Mietzins und Nebenkosten weiterhin pünktlich, denn Ausstände oder regelmässige Verzögerungen können laut Mieterverband die Chancen auf eine Erstreckung verringern. Der Mieterverband rät zudem, unverzüglich mit der Wohnungssuche zu beginnen, auch wenn Sie die Kündigung angefochten haben.
Früher ausziehen während der Erstreckung
Finden Sie während der Erstreckung eine neue Wohnung, können Sie selbst kündigen. Legt der Erstreckungsentscheid oder die Vereinbarung nichts anderes fest, gelten diese Fristen.
- Bei einer Erstreckung bis zu einem Jahr kündigen Sie mit einer Frist von einem Monat auf Ende eines Monats.
- Bei einer Erstreckung von mehr als einem Jahr gilt eine Frist von drei Monaten auf einen gesetzlichen Termin.
Ohne Erstreckung ist der Mietzins laut Mieterverband grundsätzlich bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zu bezahlen. Die kurze Frist bei einer Erstreckung bis zu einem Jahr kann Ihnen deshalb helfen, Auszug und Einzug aufeinander abzustimmen. Mehr zu Fristen und Terminen lesen Sie im Beitrag zu den Kündigungsterminen für Wohnungen.
Zwischenlösung mit Einlagerung oder kurzfristigem Umzug
Eine Erstreckung verschafft Zeit, der Auszugstermin bleibt aber oft lange offen. Ist die neue Wohnung erst später frei oder endet die Erstreckung vor dem nächsten Mietbeginn, helfen Zwischenlösungen.
- Möbel einlagern, wenn Sie vorübergehend kleiner oder bei Angehörigen wohnen
- den Umzug in zwei Etappen planen, zuerst ins Lager und später in die neue Wohnung
- früh aussortieren, damit beim Zügeln und Einlagern weniger Volumen anfällt
- die Endreinigung für die Wohnungsabgabe früh einplanen
Die Kosten für Umzug und Einlagerung hängen vor allem vom Umfang des Hausrats, von Stockwerk und Zugang, von der Distanz, vom Termin und von der Dauer der Einlagerung ab. Eine erste Schätzung erhalten Sie mit dem Umzugskostenrechner.
So unterstützt Sie UmzugKraft beim Auszug
UmzugKraft ist eine Umzugs- und Reinigungsfirma mit Einsätzen in der ganzen Schweiz. Sobald Ihr Auszugstermin feststeht, planen wir Ihren Privatumzug auf dieses Datum. Muss es schnell gehen, fragen Sie nach einem kurzfristigen Umzug. Ist die neue Wohnung noch nicht bereit, können Sie Ihre Möbel einlagern. Auf Wunsch übernehmen wir auch die Endreinigung mit Abnahmegarantie für die Wohnungsabgabe.
Die Besichtigung ist kostenlos. Danach erhalten Sie eine Offerte mit Fixpreis für den beschriebenen Umfang. Sie erreichen uns unter Telefon 062 558 77 59 oder WhatsApp 076 419 55 88, Montag bis Freitag 08.00 bis 18.30 Uhr und Samstag 08.00 bis 16.00 Uhr. Jetzt unverbindliche Umzugsofferte anfragen.
Checkliste nach einer Kündigung durch die Vermieterschaft
- Prüfen Sie, ob die Kündigung auf einem amtlich genehmigten Formular erfolgt ist. Sonst ist sie laut Mieterverband nichtig.
- Notieren Sie das Empfangsdatum und tragen Sie das Ende der Frist von 30 Tagen in Ihre Agenda ein.
- Entscheiden Sie, ob Sie anfechten, eine Erstreckung verlangen oder beides.
- Suchen Sie die Adresse der zuständigen Schlichtungsbehörde heraus.
- Reichen Sie das Gesuch rechtzeitig ein, zum Beispiel per Einschreiben, und bewahren Sie Kopie und Postbeleg auf.
- Sammeln Sie Belege wie Arztzeugnisse, Lohnausweis und Wohnungsbewerbungen.
- Suchen Sie weiter und notieren Sie jede Bewerbung mit Datum, Ort, Grösse und Mietzins.
- Zahlen Sie Mietzins und Nebenkosten weiterhin pünktlich.
- Planen Sie Umzug, Einlagerung und Endreinigung früh, damit Sie auch bei einem kurzfristigen Termin bereit sind.
Bei Unsicherheit lassen Sie sich beraten, zum Beispiel beim Mieterinnen- und Mieterverband. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Wie lange dauert eine Mieterstreckung?
Bei Wohnungen höchstens vier Jahre, bei Geschäftsräumen höchstens sechs Jahre, verteilt auf eine oder zwei Erstreckungen. Die Maximaldauer wird laut Mieterverband selten gewährt.
Was kostet ein Gesuch um Erstreckung?
Das Verfahren vor der Schlichtungsbehörde ist grundsätzlich kostenlos. Kosten können bei mutwilliger Prozessführung oder in einem späteren Gerichtsverfahren entstehen.
Kann ich während der Erstreckung früher ausziehen?
Ja. Ohne andere Regelung kündigen Sie bei einer Erstreckung bis zu einem Jahr mit einem Monat Frist auf Ende eines Monats. Bei einer längeren Erstreckung gilt eine Frist von drei Monaten auf einen gesetzlichen Termin.
Verhindert Eigenbedarf der Vermieterschaft eine Erstreckung?
Nicht automatisch. Ein Eigenbedarf und seine Dringlichkeit fliessen in die Interessenabwägung ein und werden gegen Ihre Härte abgewogen.
Was gilt, wenn ich die Frist von 30 Tagen verpasst habe?
Dann können Sie laut Mieterverband weder die Aufhebung der Kündigung noch eine Erstreckung bei der Schlichtungsbehörde durchsetzen. Möglich bleibt eine Vereinbarung mit der Vermieterschaft über einen späteren Auszug.
Quellen
- Kanton Aargau, Formular für die Kündigung von Miet- und Pachtverträgen über Wohn- und Geschäftsräume
- Kanton Aargau, Schlichtungsbehörden für Miete und Pacht
- Mieterinnen- und Mieterverband, Kündigung durch die Vermieterschaft
- Mieterinnen- und Mieterverband, Wissenswertes rund um die Kündigung durch die Vermieterschaft
- Mieterinnen- und Mieterverband, Kündigung wegen Totalsanierung
- Mieterinnen- und Mieterverband, Merkblatt zur Kündigung durch die Vermieterschaft und zur Anfechtung
- Bundesamt für Wohnungswesen BWO, Schlichtungsverfahren Miete und Pacht
- Kanton Zug, Verfahren vor der Schlichtungsbehörde Miet- und Pachtrecht
- Kanton Basel-Stadt, Schlichtungsverfahren der Staatlichen Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten
Alle Quellen abgerufen am 11. Oktober 2026.
Angaben ohne Gewähr. Massgebend sind die Regeln Ihrer Gemeinde, Ihres Kantons und Ihr Vertrag.
Wenn der Auszug plötzlich schnell gehen muss
Steht Ihr Auszugstermin fest, planen wir Ihren Umzug, lagern Möbel bei Bedarf ein und übernehmen die Endreinigung mit Abnahmegarantie. Die Besichtigung ist kostenlos.
Erreichbar Montag bis Freitag 08.00 bis 18.30 Uhr, Samstag 08.00 bis 16.00 Uhr.















