Büro räumen bei Geschäftsaufgabe, Fristen, Akten und Checkliste
Wer sein Geschäft aufgibt, kündigt die Geschäftsräume fristgerecht, bewahrt Geschäftsbücher zehn Jahre auf und meldet die Firma zur Löschung an. So planen Sie die Büroräumung mit Fristen, Kostenfaktoren und Checkliste.
Veröffentlicht am 11. Oktober 2026. Mit Quellenangaben am Ende der Seite.
Das Wichtigste in Kürze
- Geschäftsräume kündigen Sie schriftlich und eigenhändig unterschrieben, die gesetzliche Frist beträgt sechs Monate.
- Geschäftsbücher, Belege sowie Geschäfts- und Revisionsbericht bewahren Sie zehn Jahre ab Ende des Geschäftsjahres auf.
- Ein eingetragenes Einzelunternehmen melden Sie beim Handelsregisteramt zur Löschung an, bei einer GmbH oder AG folgt die Löschung erst nach der Liquidation.
- Elektrogeräte gehören nicht ins Sperrgut, und Daten auf Festplatten löschen Sie vor der Abgabe sicher.
- Für normale Abnützung haften Sie bei der Rückgabe nicht, und das Rückgabeprotokoll müssen Sie nicht unterschreiben.

Bei einer Geschäftsaufgabe kündigen Sie zuerst die Geschäftsräume fristgerecht und sichern die Geschäftsbücher für die gesetzliche Aufbewahrung von zehn Jahren. Danach räumen Sie das Büro geordnet, löschen Daten sicher, geben Elektrogeräte zurück und melden die Firma beim Handelsregister zur Löschung an. Dieser Ratgeber zeigt die Reihenfolge, die Fristen und die Kostenfaktoren einer Büroräumung.
In welcher Reihenfolge gehen Sie vor?
Rechnen Sie mit mehreren Monaten, denn schon die Kündigung der Geschäftsräume braucht einen langen Vorlauf. Planen Sie die Schritte so, dass Buchhaltung und Akten greifbar bleiben, solange Treuhand, Behörden oder Liquidatoren sie brauchen.
- Mietvertrag prüfen und die Geschäftsräume kündigen.
- Verträge für Telefon, Internet, Strom und Leasing kündigen.
- Inventar aufnehmen und über Verkauf, Einlagerung oder Entsorgung entscheiden.
- Akten sichten, archivieren oder sicher vernichten.
- Daten auf allen Geräten sicher löschen.
- Büro räumen, reinigen und der Verwaltung zurückgeben.
- Die Firma beim Handelsregisteramt zur Löschung anmelden.
Wie kündigen Sie die Geschäftsräume?
Für Geschäftsräume gilt laut Mieterinnen- und Mieterverband eine gesetzliche Kündigungsfrist von sechs Monaten (Stand 2026). Der Mietvertrag darf längere Fristen vorsehen, aber keine kürzeren. Gekündigt wird auf den vertraglichen oder einen ortsüblichen Termin. Fehlen beide, ist eine Kündigung auf das Ende einer dreimonatigen Mietdauer möglich. Prüfen Sie ausserdem, ob Ihr Vertrag auf eine feste Dauer abgeschlossen ist oder eine Verlängerungsoption enthält.
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und eigenhändig unterschrieben sein, eine E-Mail genügt nicht. Sie muss bei der Vermieterschaft eintreffen, bevor die Kündigungsfrist beginnt. Senden Sie den Brief deshalb früh und eingeschrieben.
Früher ausziehen mit Nachmieter
Wer vor dem Kündigungstermin auszieht, schuldet den Mietzins grundsätzlich bis zum nächstmöglichen Termin. Das gilt nicht, wenn Sie der Vermieterschaft zumutbare und zahlungsfähige neue Mieterinnen oder Mieter vorschlagen. Suchen Sie deshalb früh nach einem Betrieb, der die Räume übernehmen möchte.
Wie lange müssen Sie Geschäftsbücher aufbewahren?
Geschäftsbücher, Buchungsbelege, Geschäftsbericht und Revisionsbericht müssen nach dem Obligationenrecht zehn Jahre lang aufbewahrt werden. Die Frist beginnt mit dem Ablauf des Geschäftsjahres, so das KMU-Portal des Bundes (Stand 2026). Für das letzte Geschäftsjahr läuft sie also noch zehn Jahre über die Geschäftsaufgabe hinaus. Vom Geschäftsbericht und vom Revisionsbericht bewahren Sie je ein gedrucktes und unterschriebenes Exemplar auf.
Bücher und Belege dürfen auf Papier oder elektronisch aufbewahrt werden. Elektronisch gespeicherte Bücher müssen unveränderbar sein oder mit technischen Verfahren wie der elektronischen Signatur gesichert werden, und sie müssen sich jederzeit wieder lesbar machen lassen. Eine Speicherung in der Cloud gilt laut KMU-Portal nicht als unveränderbarer Datenträger, es gelten dann strengere Anforderungen. Halten Sie schriftlich fest, wer die Unterlagen nach der Geschäftsaufgabe aufbewahrt und wo sie liegen.
Akten einlagern
Fehlt zu Hause der Platz, lagern Sie die Archivschachteln trocken und abschliessbar ein. Beschriften Sie jede Schachtel mit Geschäftsjahr, Inhalt und dem Jahr, in dem die Aufbewahrungsfrist endet.
Akten sicher vernichten
Werfen Sie Unterlagen mit Personendaten von Kundschaft oder Mitarbeitenden nicht unvernichtet ins Altpapier. Nach dem Datenschutzgesetz sind Personendaten zu vernichten oder zu anonymisieren, sobald sie für den Zweck der Bearbeitung nicht mehr erforderlich sind (Art. 6 Abs. 4 DSG). Was Sie noch aufbewahren müssen, kommt ins Archiv. Den Rest schreddern Sie oder geben ihn einem Aktenvernichtungsdienst, der die Vernichtung schriftlich bestätigt.
Wie löschen Sie die Firma im Handelsregister?
Ist Ihr Einzelunternehmen im Handelsregister eingetragen, müssen Sie die Löschung anmelden, wenn Sie die Geschäftstätigkeit aufgeben oder das Geschäft übertragen (Art. 39 Handelsregisterverordnung). Sie wenden sich dafür an das Handelsregisteramt Ihres Kantons. Das Handelsregisteramt des Kantons Freiburg weist darauf hin, dass es keine rückwirkenden Löschungen vornimmt. Melden Sie die Löschung deshalb rechtzeitig auf das Datum an, an dem Sie die Tätigkeit beenden.
Formulare und Einreichung unterscheiden sich je nach Kanton. In Zürich reichen Sie die Unterlagen elektronisch über eine vom Bund anerkannte Zustellplattform, per Post oder am Schalter ein. Die Prüfung dauert laut Handelsregisteramt in der Regel eine Arbeitswoche (Stand 2026). In Freiburg kostet eine Löschung laut Handelsregisteramt CHF 30 (Stand 2026).
GmbH und AG, zuerst Liquidation, dann Löschung
Bei einer GmbH oder AG beschliessen die Gesellschafter oder Aktionäre die Auflösung, und ein Notariat hält den Beschluss in einer öffentlichen Urkunde fest. Die Liquidatorin oder der Liquidator lässt einen Schuldenruf im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) erscheinen, verwertet die Sachwerte, tilgt die Schulden und löst die Bankkonten auf.
Die Löschung kann frühestens ein Jahr nach der Veröffentlichung des Schuldenrufs angemeldet werden. Laut Kanton Zürich verkürzt sich diese Frist auf drei Monate, wenn eine zugelassene Revisionsstelle bestätigt, dass alle Schulden getilgt und keine Interessen Dritter gefährdet sind (Stand 2026). Gelöscht wird erst, wenn auch die Steuerbehörden die Bewilligung erteilt haben. Planen Sie die Räumung deshalb so, dass die Buchhaltung bis zum Schluss greifbar bleibt.
Ausgleichskasse und Steuern
Geben Sie als Selbstständigerwerbende die Erwerbstätigkeit vor dem Referenzalter ganz auf, sind Sie danach als Nichterwerbstätige AHV-beitragspflichtig (Informationsstelle AHV/IV, Stand 2026). Klären Sie die Beiträge mit Ihrer Ausgleichskasse und steuerliche Fragen mit Ihrer Treuhand.
Wohin mit Büromöbeln, Elektrogeräten und Daten?
Erstellen Sie zuerst eine Inventarliste und trennen Sie, was Ihnen gehört, was geleast ist und was im Mietobjekt bleiben muss. Geleaste Geräte gehen nach den Regeln des Vertrags an den Anbieter zurück.
Verkaufen, weitergeben oder entsorgen
Gut erhaltene Büromöbel, Regale und Bildschirme lassen sich verkaufen oder an Mitarbeitende, Vereine und gemeinnützige Organisationen weitergeben. Was übrig bleibt, wird nach Material getrennt. Abfälle aus Unternehmen mit weniger als 250 Vollzeitstellen gelten als Siedlungsabfälle, wenn sie ähnlich zusammengesetzt sind wie Abfälle aus Haushalten, und unterliegen dem Entsorgungsmonopol des Gemeinwesens (BAFU, Stand 2025). Ab 250 Vollzeitstellen muss der Betrieb die Entsorgung selbst organisieren. Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach, wie sie Kehricht und Sperrgut aus Betrieben annimmt.
Elektrogeräte zurückgeben
Computer, Bildschirme, Drucker und andere Elektrogeräte dürfen nicht in den Kehricht oder ins Sperrgut. Händler, Hersteller und Importeure müssen Geräte, die sie im Sortiment führen, kostenlos zurücknehmen, auch wenn Sie nichts Neues kaufen. Ein vorgezogener Recyclingbeitrag ist bereits im Kaufpreis enthalten, die Rücknahme organisieren SENS eRecycling und Swico Recycling (BAFU, Stand 2025). Mehr dazu lesen Sie auf unserer Seite Elektrogeräte entsorgen.
Daten sicher löschen
Wer Dateien löscht oder den Papierkorb leert, entfernt die Daten nicht vom Speicher. Das Nationale Zentrum für Cybersicherheit, heute Bundesamt für Cybersicherheit, empfahl 2023, Festplatten mit einem spezialisierten Programm mehrfach zufällig zu überschreiben, auch die Wiederherstellungspartition. Wird ein Datenträger physisch zerstört, muss er möglichst stark beschädigt werden, bei SSD-Speichern jeder einzelne Speicherchip. Smartphones setzen Sie auf die Werkseinstellungen zurück und überschreiben die Daten zusätzlich. Prüfen Sie auch, ob Server, Multifunktionsdrucker oder Telefonanlagen eigene Speicher haben.
Was gilt bei Reinigung und Rückgabe der Räume?
Vereinbaren Sie früh einen Rückgabetermin und klären Sie mit der Verwaltung, in welchem Zustand die Räume übergeben werden. Prüfen Sie im Mietvertrag, ob Trennwände, Kabelkanäle, Schilder oder andere Einbauten entfernt werden müssen.
Für normale Abnützung haften Mieterinnen und Mieter nicht, sie ist mit dem Mietzins abgegolten. Bei der Rückgabe prüft die Vermieterschaft die Räume, Mängel werden in einem Protokoll festgehalten. Laut Mieterinnen- und Mieterverband besteht keine Pflicht, dieses Protokoll zu unterschreiben. Sind Sie unsicher, bringen Sie einen Vorbehalt an, etwa «gilt nicht als Schuldanerkennung». Fehlt ein Protokoll oder ist es unklar, muss die Vermieterschaft Mängel innert weniger Arbeitstage schriftlich rügen, sonst verliert sie ihre Ansprüche. Ausgenommen sind Mängel, die bei einer gewöhnlichen Prüfung nicht erkennbar sind.
Was kostet eine Büroräumung?
Den Aufwand und damit die Kosten bestimmen vor allem diese Faktoren.
- Menge und Art des Inventars, etwa Möbel, Akten, Geräte und Lagerbestände
- Stockwerk, Lift, Zufahrt und Weg bis zum Fahrzeug
- Abbau von Möbeln und Regalen
- Trennung nach Material und allfällige Gebühren für Kehricht und Sperrgut
- Einlagerung, je nach Volumen und Dauer
- Reinigung bei der Rückgabe, je nach Fläche und Zustand, mit oder ohne Fenster und Teppiche
- Arbeiten am Abend oder am Samstag
Sparen können Sie, wenn Sie früh aussortieren, verwertbare Möbel verkaufen und Elektrogeräte wo möglich kostenlos beim Händler zurückgeben. Je genauer Ihre Inventarliste, desto genauer lässt sich der Aufwand einschätzen.
So unterstützt UmzugKraft Ihre Büroräumung
UmzugKraft ist eine Umzugs- und Reinigungsfirma mit Einsätzen in der ganzen Schweiz. Mit unserer Leistung Entsorgung und Entrümpelung räumen wir Büros und Geschäftsräume und entsorgen Möbel, Geräte und anderes Inventar, das Sie nicht mehr brauchen. Für grosse Mengen können Sie bei uns eine Mulde mieten. Möbel und Aktenschränke, die Sie behalten möchten, können Sie bei uns einlagern. Zügeln Sie einen Teil des Inventars an einen neuen Standort, übernehmen wir den Büroumzug. Für die Rückgabe reinigen wir die Räume mit unserer Büroreinigung, auf Wunsch inklusive Fensterreinigung.
Nach einer kostenlosen Besichtigung erhalten Sie eine Offerte mit Fixpreis für den beschriebenen Umfang. Kontakt per Telefon 062 558 77 59 oder WhatsApp 076 419 55 88, erreichbar Montag bis Freitag 08.00 bis 18.30 Uhr und Samstag 08.00 bis 16.00 Uhr. Jetzt unverbindliche Offerte für Ihre Büroräumung anfragen.
Checkliste für die Büroräumung
Diese Punkte sollten vor dem Rückgabetermin erledigt sein.
- Mietvertrag geprüft, Geschäftsräume schriftlich und fristgerecht gekündigt
- Rückgabetermin vereinbart und Rückbau von Einbauten geklärt
- Telefon, Internet, Strom, Leasing und Abos gekündigt
- Mitarbeitende, Kundschaft und Lieferanten informiert
- Inventarliste erstellt, eigene Geräte und Leasinggeräte getrennt
- Möbel verkauft, weitergegeben, eingelagert oder entsorgt
- Daten auf Computern, Servern, Druckern und Smartphones sicher gelöscht
- Elektrogeräte beim Händler zurückgegeben
- Aufbewahrungspflichtige Unterlagen archiviert und beschriftet
- Nicht mehr benötigte Akten mit Personendaten vernichtet
- Neue Postadresse an Behörden und Geschäftspartner gemeldet
- Büro geräumt, gereinigt und Schlüssel gegen Quittung abgegeben
- Löschung beim Handelsregisteramt angemeldet und Beiträge mit der Ausgleichskasse geklärt
Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Massgebend sind die Angaben Ihres kantonalen Steueramts.
Häufige Fragen
Wie lange muss ich Geschäftsunterlagen nach der Geschäftsaufgabe aufbewahren?
Laut KMU-Portal des Bundes sind Geschäftsbücher, Buchungsbelege, Geschäfts- und Revisionsbericht zehn Jahre aufzubewahren (Stand 2026). Die Frist beginnt mit dem Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres und läuft deshalb auch nach der Aufgabe weiter.
Was kostet die Löschung eines Einzelunternehmens?
Das Handelsregisteramt des Kantons Freiburg nennt für eine Löschung CHF 30 (Stand 2026). Die Gebühren richten sich nach der Gebührenverordnung des Bundes für das Handelsregister. Ob weitere Kosten anfallen, erfahren Sie beim Handelsregisteramt Ihres Kantons.
Welche Kündigungsfrist gilt für Büroräume?
Laut Mieterinnen- und Mieterverband beträgt die gesetzliche Frist für Geschäftsräume sechs Monate auf den vertraglichen oder ortsüblichen Termin (Stand 2026). Der Vertrag kann längere Fristen festlegen. Die Kündigung muss schriftlich und eigenhändig unterschrieben sein.
Darf ich alte Computer mit dem Sperrgut entsorgen?
Nein. Elektrogeräte gehören laut BAFU weder in den Kehricht noch ins Sperrgut. Geben Sie sie bei einem Händler zurück, der solche Geräte verkauft, und löschen Sie vorher alle Daten sicher.
Muss ich das Rückgabeprotokoll unterschreiben?
Nein, laut Mieterinnen- und Mieterverband besteht dazu keine Pflicht. Unterschreiben Sie nur, was stimmt, und bringen Sie bei Unsicherheit einen Vorbehalt an.
Wann sollte ich mit der Planung der Büroräumung beginnen?
Beginnen Sie, sobald der Entscheid zur Geschäftsaufgabe feststeht. Dann bleibt neben der langen Kündigungsfrist genug Zeit für Inventar, Akten und die Termine für Räumung und Reinigung.
Quellen
- KMU-Portal des SECO, Elektronische Aufbewahrung der Geschäftsbücher
- KMU-Portal des SECO, Die einzelnen Schritte einer Unternehmensschliessung
- Fedlex Bundesrecht, Handelsregisterverordnung (HRegV) Art. 39
- Fedlex Bundesrecht, Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) Art. 6
- Kanton Zürich, Handelsregisteramt, Einzelunternehmen löschen
- Kanton Zürich, GmbH auflösen und löschen
- Kanton Zürich, AG auflösen und löschen
- Kanton Freiburg, Handelsregisteramt, Ein Einzelunternehmen aus dem Handelsregister löschen
- Informationsstelle AHV/IV, Merkblatt 2.02 Beiträge der Selbstständigerwerbenden an die AHV, die IV und die EO
- Mieterinnen- und Mieterverband, Merkblatt Wohnung kündigen, woran Mieterinnen und Mieter denken müssen
- Mieterinnen- und Mieterverband, Merkblatt Auszug, für welche Schäden Mieterinnen und Mieter aufkommen müssen
- Bundesamt für Umwelt BAFU, Elektrische und elektronische Geräte
- Bundesamt für Umwelt BAFU, Definition Siedlungsabfälle
- Nationales Zentrum für Cybersicherheit NCSC (heute BACS), Wie Sie einen Computer korrekt entsorgen
Alle Quellen abgerufen am 11. Oktober 2026.
Angaben ohne Gewähr. Massgebend sind die Regeln Ihrer Gemeinde, Ihres Kantons und Ihr Vertrag.
Büro räumen und sauber übergeben
Wir räumen Ihr Büro, entsorgen Möbel und Geräte, lagern auf Wunsch ein und übernehmen die Büroreinigung für die Rückgabe. Die Besichtigung ist kostenlos.
Erreichbar Montag bis Freitag 08.00 bis 18.30 Uhr, Samstag 08.00 bis 16.00 Uhr.















