Ratgeber · Umzug melden

Umzug melden, so klappt die Ab- und Anmeldung bei der Gemeinde

Nach einem Umzug müssen Sie den Umzug melden und sich innert 14 Tagen bei der neuen Gemeinde anmelden. In 24 Kantonen geht das online mit eUmzugCH. Hier lesen Sie, wer den Dienst nutzen kann, welche Unterlagen Sie am Schalter brauchen und wem Sie die neue Adresse sonst noch melden.

Stand Oktober 2026. Mit Quellenangaben am Ende der Seite.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Anmeldung bei der neuen Gemeinde muss innert 14 Tagen nach dem Umzug erfolgen.
  • Mit eUmzugCH melden Sie Wegzug und Zuzug online, rund um die Uhr.
  • Minderjährige, Wochenaufenthalter und Personen, die ins Ausland ziehen oder von dort kommen, melden sich am Schalter.
  • Gebühren sind je nach Kanton und Gemeinde verschieden.
  • Post, Krankenkasse, Strassenverkehrsamt und Arbeitgeber brauchen Ihre neue Adresse ebenfalls.

Wann Sie den Umzug melden müssen

Das Bundesgesetz über die Harmonisierung der Einwohnerregister verpflichtet die Kantone, eine Meldung innert 14 Tagen nach dem Umzug vorzuschreiben (Art. 11 RHG). Gemeldet wird bei der Stelle, die das Einwohnerregister führt, meist die Einwohnerkontrolle der Gemeinde.

Bei der neuen Gemeinde melden Sie sich in der Regel innert 14 Tagen an. Bei der bisherigen Gemeinde melden Sie sich rechtzeitig ab. Wer die Frist verpasst, kann gebüsst werden. Die Höhe der Busse regelt der Kanton.

KantonWas gilt
Basel-StadtZuzug innert 14 Tagen. Massgebend ist das Datum, an dem Sie online einen Termin reservieren. Auch Wegzug und Adressänderung im Kanton innert 14 Tagen.
Bern (Stadt)14 Tage, auch bei einem Umzug innerhalb der Gemeinde. Der Heimatschein muss seit dem 1. Februar 2024 nicht mehr hinterlegt werden.
Zürich14 Tage laut Informationsportal des Kantons.
LuzernAnmeldung innerhalb von zwei Wochen.

Beispiele aus kantonalen und städtischen Quellen, Stand Oktober 2026. Den Zeitpunkt der Abmeldung, Unterlagen und Gebühren regelt das kantonale und kommunale Recht.

Umzug online melden mit eUmzugCH

Mit eUmzugCH melden Sie den Wohnortwechsel online. Das ersetzt den Gang an den Schalter der Wegzugs- und der Zuzugsgemeinde. Betrieben wird die Plattform von der eOperations Schweiz AG, einer Gesellschaft der öffentlichen Hand. Im Fuss der Website steht «Eine Dienstleistung von Bund, Kantonen und Gemeinden».

Laut Betreiberin ist eUmzugCH in 24 Kantonen verfügbar. Ob Ihre Gemeinde mitmacht, sehen Sie bei der Auswahl der Gemeinde auf eumzug.swiss. Nimmt eine der beiden Gemeinden nicht teil, geht nur ein Teil online, der Rest am Schalter.

Allfällige Gebühren bezahlen Sie online per Kreditkarte. Laut Betreiberin entstehen gegenüber der Meldung am Schalter keine Mehrkosten. Mit der Umzugsmeldung ist auch die militärische Meldepflicht erfüllt.

So läuft die Meldung auf eumzug.swiss

  • Kanton und Gemeinde wählen.
  • Personalien so erfassen, wie sie in einem amtlichen Dokument stehen, dazu die AHV-Nummer.
  • Mietvertrag oder Wohnungsausweis der neuen Wohnung angeben.
  • Kartennummer der Krankenkasse erfassen. Mit Ihrer Zustimmung erhält die Krankenkasse die neue Adresse.
  • Falls vorhanden, Hund oder Parkkarte erfassen.
  • Gebühren bezahlen. Danach bearbeiten die Einwohnerdienste die Meldung.

Wer eUmzugCH nicht nutzen kann

  • Minderjährige und Personen, die nicht handlungsfähig sind.
  • Wochenaufenthalterinnen und Wochenaufenthalter. Nebenwohnsitze lassen sich auf der Plattform nicht anmelden.
  • Wer aus dem Ausland zuzieht oder ins Ausland wegzieht.
  • Ausländerinnen und Ausländer je nach Aufenthaltsstatus und Kanton. In Basel-Stadt steht der Dienst Personen mit Schweizer oder EU- und EFTA-Staatsangehörigkeit offen.
  • Umzüge innerhalb der Gemeinde, wenn die Gemeinde dafür ein eigenes Verfahren hat. Die Stadt Zürich nutzt für Umzüge innerhalb der Stadt eine eigene Website.

Ziehen Sie ins Ausland, lesen Sie mehr auf der Seite Umzug ins Ausland. Kommen Sie aus Deutschland, hilft die Seite Umzug Deutschland Schweiz.

Umzug bei der Gemeinde am Schalter melden

Wer nicht online meldet, geht zur Einwohnerkontrolle der neuen Gemeinde. Laut ch.ch nehmen Sie diese Unterlagen mit.

  • den Heimatschein, den Ihnen die bisherige Gemeinde zurückgibt
  • bei Kindern das Familienbüchlein oder den Familienausweis
  • falls verlangt die Karte der Krankenkasse oder einen Versicherungsnachweis

Kantone können davon abweichen. In der Stadt Bern muss der Heimatschein seit 2024 nicht mehr hinterlegt werden. Ausländerinnen und Ausländer brauchen zusätzliche Unterlagen, etwa Ausländerausweis, Reisedokument und Mietvertrag. Basel-Stadt verlangt den Mietvertrag oder die administrative Wohnungsnummer.

Die Gebühren sind je nach Kanton und Gemeinde verschieden. Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach oder schauen Sie auf deren Website.

Wem Sie die neue Adresse sonst noch melden

Post

Die Adressänderung ist kostenlos. Die Nachsendung kostet und sollte etwa vier Werktage vor dem Umzug bestellt sein. Ohne Nachsendung gehen Sendungen an den Absender zurück.

Krankenkasse

Melden Sie die neue Adresse. Die Prämie hängt von der Prämienregion Ihrer Wohngemeinde ab. Mit eUmzugCH geht die Meldung auf Wunsch automatisch.

Strassenverkehrsamt

Die Adressänderung für Führer- und Fahrzeugausweis muss innert 14 Tagen erfolgen. Bei einem Kantonswechsel erhalten Sie dort neue Kontrollschilder.

Arbeitgeber

Melden Sie die neue Adresse. Meist besteht Anspruch auf einen freien Tag für den Umzug.

Steuern

Bei einem Umzug innerhalb der Schweiz sind Sie für das ganze Jahr dort steuerpflichtig, wo Sie am 31. Dezember wohnen.

Serafe

Für die Radio- und Fernsehabgabe müssen Sie nichts melden. Serafe erhält die Daten aus den Einwohnerregistern.

Laut der Checkliste auf ch.ch gehören ausserdem Bank, Ärztinnen und Ärzte, Versicherungen, Vereine, Zeitungen, Strom, Gas, Wasser, Telefon, Internet und TV auf die Liste. Rentnerinnen, Rentner und Selbständige melden die Adresse der kantonalen AHV-Ausgleichskasse. Einen Hund melden Sie bei der alten Gemeinde ab und bei der neuen an. Für Schule, Militär, Zivildienst und Zivilschutz gilt die neue Adresse ebenfalls.

Checkliste zum Abhaken

Vor dem Umzug

Innert 14 Tagen nach dem Umzug

In den Wochen danach

Fragen und Antworten

Häufige Fragen zum Umzug melden

Wie lange habe ich Zeit, mich nach dem Umzug anzumelden?

In der Regel 14 Tage. Das Bundesrecht verpflichtet die Kantone, eine Meldung innert 14 Tagen nach dem Umzug vorzuschreiben.

Muss ich mich bei der alten Gemeinde abmelden?

Ja. Mit eUmzugCH erledigen Sie Abmeldung und Anmeldung in einem Schritt. Am Schalter melden Sie sich bei der alten Gemeinde ab und bei der neuen an.

Kann ich einen Umzug innerhalb der Gemeinde online melden?

Das hängt von der Gemeinde ab. In der Stadt Bern geht es über eUmzugCH, die Stadt Zürich hat für Umzüge innerhalb der Stadt eine eigene Website.

Kostet die Anmeldung etwas?

Das ist je nach Kanton und Gemeinde verschieden. Laut Betreiberin kostet die Meldung über eUmzugCH nicht mehr als am Schalter.

Muss ich Serafe über den Umzug informieren?

Nein. Serafe erhält die Adressen aus den Einwohnerregistern der Gemeinden.

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Wer die gesetzliche Meldefrist überschreitet, kann gebüsst werden. Die Höhe regelt der Kanton. Melden Sie den Umzug deshalb so bald wie möglich nach.

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