Ratgeber · Umzug melden
Nach einem Umzug müssen Sie den Umzug melden und sich innert 14 Tagen bei der neuen Gemeinde anmelden. In 24 Kantonen geht das online mit eUmzugCH. Hier lesen Sie, wer den Dienst nutzen kann, welche Unterlagen Sie am Schalter brauchen und wem Sie die neue Adresse sonst noch melden.
Stand Oktober 2026. Mit Quellenangaben am Ende der Seite.
Das Wichtigste in Kürze
Das Bundesgesetz über die Harmonisierung der Einwohnerregister verpflichtet die Kantone, eine Meldung innert 14 Tagen nach dem Umzug vorzuschreiben (Art. 11 RHG). Gemeldet wird bei der Stelle, die das Einwohnerregister führt, meist die Einwohnerkontrolle der Gemeinde.
Bei der neuen Gemeinde melden Sie sich in der Regel innert 14 Tagen an. Bei der bisherigen Gemeinde melden Sie sich rechtzeitig ab. Wer die Frist verpasst, kann gebüsst werden. Die Höhe der Busse regelt der Kanton.
| Kanton | Was gilt |
|---|---|
| Basel-Stadt | Zuzug innert 14 Tagen. Massgebend ist das Datum, an dem Sie online einen Termin reservieren. Auch Wegzug und Adressänderung im Kanton innert 14 Tagen. |
| Bern (Stadt) | 14 Tage, auch bei einem Umzug innerhalb der Gemeinde. Der Heimatschein muss seit dem 1. Februar 2024 nicht mehr hinterlegt werden. |
| Zürich | 14 Tage laut Informationsportal des Kantons. |
| Luzern | Anmeldung innerhalb von zwei Wochen. |
Beispiele aus kantonalen und städtischen Quellen, Stand Oktober 2026. Den Zeitpunkt der Abmeldung, Unterlagen und Gebühren regelt das kantonale und kommunale Recht.
Mit eUmzugCH melden Sie den Wohnortwechsel online. Das ersetzt den Gang an den Schalter der Wegzugs- und der Zuzugsgemeinde. Betrieben wird die Plattform von der eOperations Schweiz AG, einer Gesellschaft der öffentlichen Hand. Im Fuss der Website steht «Eine Dienstleistung von Bund, Kantonen und Gemeinden».
Laut Betreiberin ist eUmzugCH in 24 Kantonen verfügbar. Ob Ihre Gemeinde mitmacht, sehen Sie bei der Auswahl der Gemeinde auf eumzug.swiss. Nimmt eine der beiden Gemeinden nicht teil, geht nur ein Teil online, der Rest am Schalter.
Allfällige Gebühren bezahlen Sie online per Kreditkarte. Laut Betreiberin entstehen gegenüber der Meldung am Schalter keine Mehrkosten. Mit der Umzugsmeldung ist auch die militärische Meldepflicht erfüllt.
So läuft die Meldung auf eumzug.swiss
Ziehen Sie ins Ausland, lesen Sie mehr auf der Seite Umzug ins Ausland. Kommen Sie aus Deutschland, hilft die Seite Umzug Deutschland Schweiz.
Wer nicht online meldet, geht zur Einwohnerkontrolle der neuen Gemeinde. Laut ch.ch nehmen Sie diese Unterlagen mit.
Kantone können davon abweichen. In der Stadt Bern muss der Heimatschein seit 2024 nicht mehr hinterlegt werden. Ausländerinnen und Ausländer brauchen zusätzliche Unterlagen, etwa Ausländerausweis, Reisedokument und Mietvertrag. Basel-Stadt verlangt den Mietvertrag oder die administrative Wohnungsnummer.
Die Gebühren sind je nach Kanton und Gemeinde verschieden. Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach oder schauen Sie auf deren Website.
Die Adressänderung ist kostenlos. Die Nachsendung kostet und sollte etwa vier Werktage vor dem Umzug bestellt sein. Ohne Nachsendung gehen Sendungen an den Absender zurück.
Melden Sie die neue Adresse. Die Prämie hängt von der Prämienregion Ihrer Wohngemeinde ab. Mit eUmzugCH geht die Meldung auf Wunsch automatisch.
Die Adressänderung für Führer- und Fahrzeugausweis muss innert 14 Tagen erfolgen. Bei einem Kantonswechsel erhalten Sie dort neue Kontrollschilder.
Melden Sie die neue Adresse. Meist besteht Anspruch auf einen freien Tag für den Umzug.
Bei einem Umzug innerhalb der Schweiz sind Sie für das ganze Jahr dort steuerpflichtig, wo Sie am 31. Dezember wohnen.
Für die Radio- und Fernsehabgabe müssen Sie nichts melden. Serafe erhält die Daten aus den Einwohnerregistern.
Laut der Checkliste auf ch.ch gehören ausserdem Bank, Ärztinnen und Ärzte, Versicherungen, Vereine, Zeitungen, Strom, Gas, Wasser, Telefon, Internet und TV auf die Liste. Rentnerinnen, Rentner und Selbständige melden die Adresse der kantonalen AHV-Ausgleichskasse. Einen Hund melden Sie bei der alten Gemeinde ab und bei der neuen an. Für Schule, Militär, Zivildienst und Zivilschutz gilt die neue Adresse ebenfalls.
Fragen und Antworten
In der Regel 14 Tage. Das Bundesrecht verpflichtet die Kantone, eine Meldung innert 14 Tagen nach dem Umzug vorzuschreiben.
Ja. Mit eUmzugCH erledigen Sie Abmeldung und Anmeldung in einem Schritt. Am Schalter melden Sie sich bei der alten Gemeinde ab und bei der neuen an.
Das hängt von der Gemeinde ab. In der Stadt Bern geht es über eUmzugCH, die Stadt Zürich hat für Umzüge innerhalb der Stadt eine eigene Website.
Das ist je nach Kanton und Gemeinde verschieden. Laut Betreiberin kostet die Meldung über eUmzugCH nicht mehr als am Schalter.
Nein. Serafe erhält die Adressen aus den Einwohnerregistern der Gemeinden.
Wer die gesetzliche Meldefrist überschreitet, kann gebüsst werden. Die Höhe regelt der Kanton. Melden Sie den Umzug deshalb so bald wie möglich nach.
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Quellen
Alle Quellen abgerufen am 9. Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr; massgebend sind die Regeln Ihrer Gemeinde, Ihres Kantons und Ihr Vertrag.
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