Ratgeber · Steuern

Umzugskosten von den Steuern abziehen, was in der Schweiz gilt

Viele hoffen, die Umzugskosten von den Steuern abziehen zu können. Ein privater Umzug ist in der Schweiz aber in der Regel nicht abziehbar. Ausnahmen gibt es, wenn der Arbeitgeber den Umzug verlangt, bei Selbständigen mit geschäftlichem Grund und bei Expatriates. Hier finden Sie die Regeln mit den Quellen der Steuerbehörden.

Stand Oktober 2026. Mit Quellenangaben am Ende der Seite.

Das Wichtigste in Kürze

  • Private Umzugskosten gelten als Lebenshaltungskosten und sind nicht abziehbar.
  • Verlangt der Arbeitgeber den Umzug, etwa wegen einer Residenzpflicht oder Sitzverlegung, können die Kosten als Berufskosten gelten (Praxis Kanton Zürich).
  • Abziehbar sind dann nur die eigentlichen Umzugskosten, nicht neue Möbel oder Geräte.
  • Was der Arbeitgeber bezahlt, können Sie nicht nochmals abziehen.
  • Expatriates können notwendige Umzugskosten als besondere Berufskosten geltend machen.

Umzugskosten von den Steuern abziehen, die Grundregel

Die Praxis des Kantons Zürich hält fest, dass Umzugskosten in der Regel nicht unmittelbar mit dem Beruf zusammenhängen. Sie gelten deshalb als Lebenshaltungskosten und sind nicht abziehbar. Auch ein Umzug wegen einer neuen Stelle gilt nach dieser Praxis grundsätzlich als privat, solange keine Zwangslage durch den Arbeitgeber besteht.

Für die direkte Bundessteuer regelt das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer die Berufskosten in Art. 26 und die nicht abziehbaren Lebenshaltungskosten in Art. 34. Eine eigene Aussage der Eidgenössischen Steuerverwaltung zu privaten Umzugskosten haben wir nicht gefunden.

Wann Umzugskosten als Berufskosten gelten

Eine Ausnahme macht die Zürcher Praxis, wenn der Arbeitgeber eine Zwangslage verursacht. Dann sind die Umzugskosten als Berufskosten abziehbar (§ 26 Abs. 1 lit. c Steuergesetz Zürich). Abziehbar sind nur die eigentlichen Umzugskosten, also die Kosten der Umzugsfirma. Möbel, Teppiche, Vorhänge oder Geräte für die neue Wohnung sind nicht abziehbar.

Andere Kantone äussern sich weniger klar. Die Wegleitung des Kantons Aargau zu den Berufskosten und die Übersicht des Kantons Bern zu den Abzügen 2025 erwähnen Umzugskosten nicht. Fragen Sie im Zweifel bei der Steuerverwaltung Ihres Kantons nach.

Typische Fälle einer Zwangslage

  • Der Arbeitgeber verlangt, dass Sie in der Nähe des Arbeitsorts wohnen, zum Beispiel wegen einer Residenzpflicht.
  • Der Arbeitgeber verlegt seinen Sitz oder Betrieb an einen anderen Ort.

Wenn der Arbeitgeber die Umzugskosten bezahlt

Die Wegleitung zum Lohnausweis von Eidgenössischer Steuerverwaltung und Schweizerischer Steuerkonferenz, gültig ab 2026, ordnet Umzugsentschädigungen der Ziffer 3 zu, den unregelmässigen Leistungen. Diese gehören zum Bruttolohn. Das gilt für pauschale und für effektive Entschädigungen.

Erfolgt der Umzug aus äusserem beruflichem Zwang, etwa wegen einer Sitzverlegung, und vergütet der Arbeitgeber die tatsächlichen Kosten, werden diese nur unter Ziffer 15 als Bemerkung bescheinigt. Pauschal vergütete Umzugskosten gehören in jedem Fall in Ziffer 3.

Was der Arbeitgeber trägt, können Sie nicht nochmals als Berufskosten abziehen. Darauf weisen zum Beispiel die Kantone Aargau und Luzern hin.

Selbständige und Firmen

Selbständige können geschäftlich begründete Kosten abziehen, private Lebenshaltungskosten nicht. Den geschäftlichen Charakter müssen Sie darlegen, zum Beispiel beim Umzug von Büro, Praxis oder Werkstatt. Das Steuerbuch des Kantons Solothurn hält diese Abgrenzung fest, nennt Umzugskosten aber nicht ausdrücklich.

Planen Sie einen Geschäftsumzug, lesen Sie mehr auf den Seiten Firmenumzug und Büroumzug.

Expatriates, besondere Regeln für den Umzug in die Schweiz

Für Expatriates gelten nach der Expatriates-Verordnung des Bundes besondere Berufskosten. Dazu gehören die notwendigen Kosten für den Umzug in die Schweiz und zurück in den früheren Wohnsitzstaat. Als Expatriates gelten leitende Angestellte sowie Spezialistinnen und Spezialisten, die vorübergehend in der Schweiz arbeiten, höchstens fünf Jahre. Zahlt der Arbeitgeber die Kosten direkt oder gegen Beleg, ist kein Abzug möglich.

Kommen Sie aus Deutschland, finden Sie Zoll, Anmeldung und Kosten auf der Seite Umzug Deutschland Schweiz.

Wo Sie nach dem Umzug steuerpflichtig sind

Laut der Steuerverwaltung des Kantons Bern sind Sie bei einem Umzug innerhalb der Schweiz für das ganze Jahr in dem Kanton steuerpflichtig, in dem Sie am 31. Dezember wohnen. Bereits bezahlte Raten erstattet der bisherige Kanton zurück. Bei einem Zuzug aus dem Ausland oder einem Wegzug ins Ausland sind Sie nur für einen Teil des Jahres steuerpflichtig.

Belege sammeln und richtig angeben

  • Offerte und Rechnung der Umzugsfirma aufbewahren
  • Zahlungsnachweis aufbewahren
  • Bestätigung des Arbeitgebers zur beruflichen Notwendigkeit einholen, etwa zur Residenzpflicht oder Sitzverlegung
  • Im Lohnausweis prüfen, ob Umzugskosten unter Ziffer 3 oder 15 stehen
  • Bei Unsicherheit die Steuerverwaltung Ihres Kantons fragen

Dieser Ratgeber ersetzt keine Steuerberatung. Massgebend sind die Praxis Ihres Kantons und Ihre persönliche Situation.

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Fragen und Antworten

Häufige Fragen zu Umzugskosten und Steuern

Kann ich meinen Umzug von den Steuern abziehen?

In der Regel nicht. Private Umzugskosten gelten als Lebenshaltungskosten. Ausnahmen gibt es bei einer beruflichen Zwangslage durch den Arbeitgeber, bei Selbständigen mit geschäftlichem Grund und bei Expatriates.

Gilt ein Umzug wegen eines neuen Jobs als Berufskosten?

Nach der Praxis des Kantons Zürich grundsätzlich nicht, solange der Arbeitgeber keine Zwangslage verursacht, etwa durch eine Residenzpflicht oder eine Sitzverlegung.

Mein Arbeitgeber bezahlt den Umzug. Muss ich das versteuern?

Umzugsentschädigungen gehören grundsätzlich zum Lohn und stehen im Lohnausweis unter Ziffer 3. Erfolgt der Umzug aus äusserem beruflichem Zwang und vergütet der Arbeitgeber die tatsächlichen Kosten, werden sie nur unter Ziffer 15 vermerkt.

Welche Kosten sind abziehbar, wenn ein Abzug möglich ist?

Nach der Zürcher Praxis nur die eigentlichen Umzugskosten, also die Kosten der Umzugsfirma. Neue Möbel, Teppiche, Vorhänge oder Geräte sind nicht abziehbar.

Kann ich als Selbständiger den Umzug meines Büros abziehen?

Geschäftlich begründete Kosten sind abziehbar. Den geschäftlichen Charakter müssen Sie gegenüber der Steuerverwaltung darlegen.

Wo bin ich nach dem Umzug steuerpflichtig?

Bei einem Umzug innerhalb der Schweiz dort, wo Sie am 31. Dezember wohnen, und zwar für das ganze Jahr.

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