Ratgeber · Steuern
Viele hoffen, die Umzugskosten von den Steuern abziehen zu können. Ein privater Umzug ist in der Schweiz aber in der Regel nicht abziehbar. Ausnahmen gibt es, wenn der Arbeitgeber den Umzug verlangt, bei Selbständigen mit geschäftlichem Grund und bei Expatriates. Hier finden Sie die Regeln mit den Quellen der Steuerbehörden.
Stand Oktober 2026. Mit Quellenangaben am Ende der Seite.
Das Wichtigste in Kürze
Inhalt
Die Praxis des Kantons Zürich hält fest, dass Umzugskosten in der Regel nicht unmittelbar mit dem Beruf zusammenhängen. Sie gelten deshalb als Lebenshaltungskosten und sind nicht abziehbar. Auch ein Umzug wegen einer neuen Stelle gilt nach dieser Praxis grundsätzlich als privat, solange keine Zwangslage durch den Arbeitgeber besteht.
Für die direkte Bundessteuer regelt das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer die Berufskosten in Art. 26 und die nicht abziehbaren Lebenshaltungskosten in Art. 34. Eine eigene Aussage der Eidgenössischen Steuerverwaltung zu privaten Umzugskosten haben wir nicht gefunden.
Eine Ausnahme macht die Zürcher Praxis, wenn der Arbeitgeber eine Zwangslage verursacht. Dann sind die Umzugskosten als Berufskosten abziehbar (§ 26 Abs. 1 lit. c Steuergesetz Zürich). Abziehbar sind nur die eigentlichen Umzugskosten, also die Kosten der Umzugsfirma. Möbel, Teppiche, Vorhänge oder Geräte für die neue Wohnung sind nicht abziehbar.
Andere Kantone äussern sich weniger klar. Die Wegleitung des Kantons Aargau zu den Berufskosten und die Übersicht des Kantons Bern zu den Abzügen 2025 erwähnen Umzugskosten nicht. Fragen Sie im Zweifel bei der Steuerverwaltung Ihres Kantons nach.
Typische Fälle einer Zwangslage
Die Wegleitung zum Lohnausweis von Eidgenössischer Steuerverwaltung und Schweizerischer Steuerkonferenz, gültig ab 2026, ordnet Umzugsentschädigungen der Ziffer 3 zu, den unregelmässigen Leistungen. Diese gehören zum Bruttolohn. Das gilt für pauschale und für effektive Entschädigungen.
Erfolgt der Umzug aus äusserem beruflichem Zwang, etwa wegen einer Sitzverlegung, und vergütet der Arbeitgeber die tatsächlichen Kosten, werden diese nur unter Ziffer 15 als Bemerkung bescheinigt. Pauschal vergütete Umzugskosten gehören in jedem Fall in Ziffer 3.
Was der Arbeitgeber trägt, können Sie nicht nochmals als Berufskosten abziehen. Darauf weisen zum Beispiel die Kantone Aargau und Luzern hin.
Selbständige können geschäftlich begründete Kosten abziehen, private Lebenshaltungskosten nicht. Den geschäftlichen Charakter müssen Sie darlegen, zum Beispiel beim Umzug von Büro, Praxis oder Werkstatt. Das Steuerbuch des Kantons Solothurn hält diese Abgrenzung fest, nennt Umzugskosten aber nicht ausdrücklich.
Planen Sie einen Geschäftsumzug, lesen Sie mehr auf den Seiten Firmenumzug und Büroumzug.
Für Expatriates gelten nach der Expatriates-Verordnung des Bundes besondere Berufskosten. Dazu gehören die notwendigen Kosten für den Umzug in die Schweiz und zurück in den früheren Wohnsitzstaat. Als Expatriates gelten leitende Angestellte sowie Spezialistinnen und Spezialisten, die vorübergehend in der Schweiz arbeiten, höchstens fünf Jahre. Zahlt der Arbeitgeber die Kosten direkt oder gegen Beleg, ist kein Abzug möglich.
Kommen Sie aus Deutschland, finden Sie Zoll, Anmeldung und Kosten auf der Seite Umzug Deutschland Schweiz.
Laut der Steuerverwaltung des Kantons Bern sind Sie bei einem Umzug innerhalb der Schweiz für das ganze Jahr in dem Kanton steuerpflichtig, in dem Sie am 31. Dezember wohnen. Bereits bezahlte Raten erstattet der bisherige Kanton zurück. Bei einem Zuzug aus dem Ausland oder einem Wegzug ins Ausland sind Sie nur für einen Teil des Jahres steuerpflichtig.
Dieser Ratgeber ersetzt keine Steuerberatung. Massgebend sind die Praxis Ihres Kantons und Ihre persönliche Situation.
Für Ihren Umzug erhalten Sie von uns nach der kostenlosen Besichtigung eine Offerte mit Fixpreis für den beschriebenen Umfang. Richtpreise nach Wohnungsgrösse finden Sie auf der Preisseite.
Fragen und Antworten
In der Regel nicht. Private Umzugskosten gelten als Lebenshaltungskosten. Ausnahmen gibt es bei einer beruflichen Zwangslage durch den Arbeitgeber, bei Selbständigen mit geschäftlichem Grund und bei Expatriates.
Nach der Praxis des Kantons Zürich grundsätzlich nicht, solange der Arbeitgeber keine Zwangslage verursacht, etwa durch eine Residenzpflicht oder eine Sitzverlegung.
Umzugsentschädigungen gehören grundsätzlich zum Lohn und stehen im Lohnausweis unter Ziffer 3. Erfolgt der Umzug aus äusserem beruflichem Zwang und vergütet der Arbeitgeber die tatsächlichen Kosten, werden sie nur unter Ziffer 15 vermerkt.
Nach der Zürcher Praxis nur die eigentlichen Umzugskosten, also die Kosten der Umzugsfirma. Neue Möbel, Teppiche, Vorhänge oder Geräte sind nicht abziehbar.
Geschäftlich begründete Kosten sind abziehbar. Den geschäftlichen Charakter müssen Sie gegenüber der Steuerverwaltung darlegen.
Bei einem Umzug innerhalb der Schweiz dort, wo Sie am 31. Dezember wohnen, und zwar für das ganze Jahr.
Weiterlesen
Richtpreise für Umzug und Reinigung nach Wohnungsgrösse.
Verpackung, Transport und Möbelmontage für Ihren Umzug.
An- und Abmeldung und wem Sie die neue Adresse melden.
Zoll, Anmeldung und Kosten für Zuziehende.
Umzug von Büro und Betrieb mit klarer Planung.
Fristen und ortsübliche Termine nach Kanton.
Quellen
Alle Quellen abgerufen am 9. Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr; massgebend sind die Regeln Ihrer Gemeinde, Ihres Kantons und Ihr Vertrag.
Nach der kostenlosen Besichtigung erhalten Sie eine Offerte mit Fixpreis für den beschriebenen Umfang. Offerte und Rechnung haben Sie damit für Ihre Unterlagen bereit.
Erreichbar Montag bis Freitag 08.00 bis 18.30 Uhr, Samstag 08.00 bis 16.00 Uhr.