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Medikamente entsorgen, so geben Sie alte Arzneimittel richtig zurück
Entsorgung

Medikamente entsorgen, so geben Sie alte Arzneimittel richtig zurück

Alte Medikamente bringen Sie in eine Apotheke, eine Drogerie, eine Arztpraxis oder zur Sammelstelle der Gemeinde, nicht in den Kehricht oder ins WC. In Apotheken und bei Sammelstellen ist die Rückgabe laut BAFU in der Regel kostenlos.

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Veröffentlicht am 11. Oktober 2026. Mit Quellenangaben am Ende der Seite.

Das Wichtigste in Kürze

  • Alte und nicht mehr benötigte Medikamente gehören in eine Apotheke, eine Drogerie, eine Arztpraxis oder zu einer Sammelstelle der Gemeinde.
  • WC, Abfluss und Kehricht sind tabu, denn Altmedikamente sind Sonderabfall und Wirkstoffe gelangen über das Abwasser in die Gewässer.
  • In Apotheken und bei Sammelstellen ist die Rückgabe laut BAFU in der Regel kostenlos, je nach Kanton, Geschäft und Menge kann aber ein Entgelt anfallen.
  • Gebrauchte Spritzennadeln sammeln Sie in einem durchstichfesten Behälter, alte Quecksilberthermometer gehören zum Sonderabfall.
  • Misten Sie die Hausapotheke vor dem Zügeln aus, Tox Info Suisse empfiehlt das mindestens einmal im Jahr.
Alte Möbel und Sperrgut im Freien

Alte und nicht mehr benötigte Medikamente geben Sie in einer Apotheke, einer Drogerie, einer Arztpraxis oder bei einer Sammelstelle Ihrer Gemeinde ab. In den Kehricht, ins WC oder in den Abfluss gehören sie nicht, denn Altmedikamente sind Sonderabfall. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wann die Rückgabe kostenlos ist, wie Sie Spritzen und Quecksilberthermometer entsorgen und wie Sie die Hausapotheke vor dem Zügeln oder bei einer Haushaltsauflösung ausmisten.

Wohin mit alten Medikamenten?

Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) nennt zwei Wege. Abgelaufene oder nicht mehr benötigte Arzneimittel aus Haushalten geben Sie entweder bei einer Abgabestelle zurück, zum Beispiel in einer Apotheke, einer Drogerie oder einer Arztpraxis, oder bei einer dafür vorgesehenen Sammelstelle. Medizinische Sonderabfälle werden laut BAFU anschliessend unter kontrollierten Bedingungen verbrannt.

Apotheke, Drogerie oder Arztpraxis

Für kleine Mengen ist die Apotheke oder Drogerie in Ihrer Nähe der naheliegende Weg. Wie die Rücknahme im Detail geregelt ist, unterscheidet sich von Kanton zu Kanton.

  • Im Kanton Freiburg beteiligen sich Apotheken und Drogerien an der Sammlung abgelaufener oder beschädigter Heilmittel, unabhängig davon, wo diese gekauft wurden.
  • Im Kanton St.Gallen nehmen gewisse Apotheken, Arztpraxen und Drogerien medizinische Sonderabfälle von ihren Kundinnen und Kunden kostenlos entgegen.
  • Im Kanton Uri empfiehlt das Amt für Gesundheit, Medikamente mit überschrittenem Verfalldatum der Stelle zurückzubringen, die sie abgegeben hat.
  • Im Kanton Basel-Stadt gehören mehrere Apotheken und Drogerien zu den freiwilligen Annahmestellen für Sonderabfälle aus Privathaushalten.

Sammelstellen und Sonderabfallmobil der Gemeinde

Welche Sammelstellen in Ihrer Region Medikamente annehmen, erfahren Sie laut BAFU bei Ihrer Gemeinde. Auch der Kanton Aargau nennt die Wohngemeinde als erste Ansprechpartnerin für Fragen zur Entsorgung. Im Kanton Zürich kommt das Sonderabfallmobil mindestens einmal jährlich in jede Gemeinde und nimmt dabei auch Medikamente und Quecksilberthermometer an. Im Kanton Solothurn führen die Gemeinden regelmässig Sammlungen für Sonderabfälle aus Haushalten durch. Der Kanton St.Gallen verweist für Ort und Öffnungszeiten der Sammelstellen auf den Abfallkalender der Gemeinde.

Verpackungen richtig vorbereiten

Lassen Sie Tabletten, Salben, Tropfen und Säfte in der Originalverpackung. Die Kantone Basel-Stadt und Solothurn verlangen, Sonderabfälle wenn möglich in der Originalverpackung abzugeben, Basel-Stadt zudem nur in dicht verschlossenen Behältern. Schütten Sie flüssige Reste nicht zusammen und füllen Sie Medikamente nicht in andere Gefässe um. Grössere Mengen transportieren Sie in einer stabilen Schachtel, damit unterwegs nichts ausläuft.

Ist die Rückgabe kostenlos?

Laut BAFU können Privatpersonen alte Medikamente aus dem Haushalt in der Regel kostenlos in Apotheken oder bei Sammelstellen abgeben. Die Kantone regeln die Details aber unterschiedlich. Der Kanton Zürich weist darauf hin, dass Verkaufsstellen Medikamente eventuell gegen Entgelt zurücknehmen. Bei Sammelstellen ist die kostenlose Abgabe in mehreren Kantonen auf bestimmte Mengen begrenzt, grössere Mengen kosten etwas.

  • Im Kanton Zürich nimmt das Sonderabfallmobil Sonderabfall aus Haushalten bis 20 Kilogramm pro Abgeber und Jahr kostenlos an (Stand 2026).
  • Im Kanton Basel-Stadt nehmen die freiwilligen Annahmestellen im Stadtgebiet Sonderabfall von Privathaushalten bis 5 Kilogramm kostenlos an (Stand 2024).
  • Im Kanton Freiburg können Sie kleine Mengen Sonderabfall bis 20 Kilogramm kostenlos bei den kantonalen Sammelstellen abgeben (Stand 2026).
  • Im Kanton Aargau sind grössere Mengen, etwa aus Wohnungs- oder Hausräumungen, gegen Bezahlung bei einem bewilligten Entsorgungsunternehmen abzugeben. Der Kanton nennt Kosten in der Grössenordnung von zirka CHF 2 pro Kilogramm, je nach Art des Sonderabfalls (Stand 2026).

Was die Kosten beeinflusst

  • Die Menge, denn die kostenlose Abgabe ist bei Sammelstellen zum Beispiel auf 5 oder 20 Kilogramm begrenzt.
  • Die Art des Abfalls, denn laut Kanton Aargau variiert der Preis je nach Art des Sonderabfalls.
  • Der Kanton und die Gemeinde, die Sammlungen und Freimengen unterschiedlich regeln.
  • Die Abgabestelle, also Apotheke, Gemeindesammlung oder bewilligtes Entsorgungsunternehmen.

Warum Medikamente nicht ins WC, in den Abfluss oder in den Kehricht gehören

Das BAFU hält fest, dass Arzneimittel weder ins Abwasser noch in den Kehricht gehören. Ein wichtiger Grund ist der Gewässerschutz. Viele Abwasserreinigungsanlagen entfernen zwar zahlreiche Verunreinigungen, Mikroverunreinigungen wie Arzneimittel halten sie aber nicht oder nur teilweise zurück. Arzneimittel gelangen deshalb mit dem gereinigten Abwasser in die Gewässer. Einige davon sind laut BAFU schon in sehr tiefen Konzentrationen giftig für empfindliche Wasserlebewesen.

Auch im Kehrichtsack haben Medikamente nichts verloren. Sie zählen zum Sonderabfall, und Sonderabfälle dürfen laut Kanton Basel-Stadt weder über den Hauskehricht noch über die Kanalisation entsorgt werden. Der Staat Freiburg schreibt, dass Sonderabfälle keinesfalls in den Kehricht oder in die Toilette geworfen werden dürfen.

Spritzen, Nadeln und Quecksilberthermometer

Gebrauchte Spritzen und Nadeln

Gebrauchte Spritzennadeln können Verletzungen verursachen. Laut BAFU sammeln Privathaushalte sie deshalb in sicheren, durchstichfesten Spezialbehältern und geben diese bei einer Sammelstelle, einer Apotheke oder einer Drogerie ab. Einen solchen Behälter können Sie beim Kauf oder bei der Abgabe der Spritzen verlangen. Nadeln werden nicht überall zusammen mit Medikamenten gesammelt. Im Kanton Freiburg zum Beispiel zählen Spritzennadeln in der Liste der Sonderabfälle nicht zur Kategorie Medikamente. Klären Sie deshalb vorher ab, wo Sie den vollen Behälter abgeben können.

Wird jemand zu Hause von einem ambulanten Pflegedienst wie der Spitex oder von einem ärztlichen Dienst behandelt, gilt eine eigene Regel. Medizinische Sonderabfälle, die bei solchen Einsätzen anfallen, muss laut BAFU der Dienst selbst sammeln und korrekt entsorgen.

Alte Quecksilberthermometer

Fieberthermometer mit Quecksilber gehören zum Sonderabfall. Laut BAG wurde der Verkauf von Quecksilberthermometern an Privatpersonen verboten, in älteren Hausapotheken kann aber noch eines liegen. Ein intaktes Thermometer bringen Sie bruchsicher verpackt zu einer Verkaufsstelle oder zu einer Sonderabfallsammlung, im Kanton Zürich zum Beispiel zum Sonderabfallmobil. Ist ein Thermometer zerbrochen, empfiehlt das BAG folgendes Vorgehen.

  1. Lüften Sie den Raum gut.
  2. Nehmen Sie die Reste mit einem geknickten Papier auf, feine Rückstände mit Klebeband.
  3. Geben Sie alles in ein gut schliessendes Schraubdeckelglas.
  4. Verwenden Sie möglichst keinen Staubsauger.
  5. Bringen Sie das verschlossene Glas einer Verkaufsstelle zur Entsorgung zurück.

Hausapotheke vor dem Umzug ausmisten

Ein Umzug ist ein guter Anlass, die Hausapotheke durchzusehen. Tox Info Suisse empfiehlt, nicht gebrauchte Medikamente mindestens einmal im Jahr entsorgen zu lassen. Prüfen Sie bei jeder Packung das Verfalldatum. Das Amt für Gesundheit des Kantons Uri weist darauf hin, dass die Haltbarkeit bis zum Verfalldatum bei richtiger Lagerung gilt. Achten Sie deshalb auch auf die Lagerhinweise auf der Packung, etwa zur Temperatur.

Beim Packen ist Vorsicht geboten, wenn Kinder im Haushalt leben, denn in offenen Umzugskartons sind Tabletten schnell erreichbar. Tox Info Suisse rät, Medikamente in der Originalverpackung und für Kinder unerreichbar aufzubewahren. Hat ein Kind trotzdem Medikamente geschluckt, erreichen Sie Tox Info Suisse unter der Notfallnummer 145. Bei Bewusstlosigkeit alarmieren Sie den Rettungsdienst unter 144.

Medikamente, die Sie täglich brauchen, gehören am Zügeltag in Ihre persönliche Tasche und nicht in einen Karton im Möbelwagen. Bei Medikamenten, die gekühlt werden müssen, fragen Sie in der Apotheke nach, wie Sie sie sicher transportieren.

Checkliste für die Hausapotheke vor dem Zügeln

  • Sammeln Sie alle Medikamente aus Bad, Küche, Schlafzimmer, Handtaschen und Auto an einem Ort.
  • Prüfen Sie das Verfalldatum und sortieren Sie abgelaufene Packungen aus.
  • Sortieren Sie auch Medikamente aus, die Sie nicht mehr brauchen.
  • Lassen Sie alles in der Originalverpackung und schütten Sie flüssige Reste nicht zusammen.
  • Geben Sie gebrauchte Spritzennadeln in einen durchstichfesten Behälter.
  • Verpacken Sie ein altes Quecksilberthermometer bruchsicher und separat.
  • Bringen Sie alles Aussortierte vor dem Umzug in eine Apotheke, eine Drogerie oder zur Sammelstelle.
  • Packen Sie die Medikamente für die ersten Tage in Ihre persönliche Tasche.
  • Beschriften Sie den Karton mit der übrigen Hausapotheke und bewahren Sie ihn für Kinder unerreichbar auf.

Medikamente bei Haushaltsauflösung und Wohnungsräumung

Wird nach einem Todesfall oder beim Umzug in ein Pflegeheim ein ganzer Haushalt geräumt, kommen manchmal grössere Mengen Medikamente, gebrauchte Spritzen oder ein altes Quecksilberthermometer zum Vorschein. Für diese Abfälle gelten die gleichen Regeln wie im eigenen Haushalt. Sie gehören nicht zum übrigen Räumungsgut, sondern werden separat entsorgt.

Kleine Mengen bringen Sie in eine Apotheke, eine Drogerie oder zur Sammelstelle. Bei grösseren Mengen klären Sie vorher ab, ob die Stelle sie annimmt. Der Kanton Solothurn schreibt in einem Merkblatt von 2018, dass grössere Mengen Sonderabfall, zum Beispiel aus Hausräumungen, nach Anmeldung direkt einem Sonderabfallentsorger abgegeben oder von ihm abgeholt werden. Diese Dienstleistung ist kostenpflichtig. Auch der Kanton Aargau verweist für grössere Mengen aus Wohnungs- oder Hausräumungen auf bewilligte Entsorgungsunternehmen.

Verwenden Sie Medikamente, die für eine andere Person verschrieben wurden, nicht selbst weiter. Bewahren Sie die aussortierten Packungen bis zur Rückgabe verschlossen und für Kinder unerreichbar auf. War ein ambulanter Pflegedienst im Einsatz, fragen Sie dort nach, welches Material der Dienst selbst mitnimmt.

Unterstützung bei Räumung und Umzug

Bei einer Haushaltsauflösung oder einer Wohnungsräumung übernimmt UmzugKraft das Räumen und den Abtransport von Möbeln, Hausrat und Sperrgut. Sortieren Sie Medikamente, Spritzen und Quecksilberthermometer vor dem Räumungstermin aus. So bleibt der Sonderabfall vom übrigen Räumungsgut getrennt, und Sie bringen ihn selbst wie beschrieben zurück. Mehr zur Entsorgung und Entrümpelung finden Sie auf unserer Leistungsseite.

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Häufige Fragen

Kann ich abgelaufene Medikamente in jeder Apotheke abgeben?

Das BAFU nennt Apotheken, Drogerien und Arztpraxen als Abgabestellen. Ob eine Apotheke auch Medikamente annimmt, die Sie anderswo gekauft haben, ist je nach Kanton und Geschäft verschieden. Fragen Sie bei grösseren Mengen vorher nach.

Kostet die Rückgabe von Medikamenten etwas?

Laut BAFU ist die Abgabe alter Medikamente aus dem Haushalt in Apotheken und bei Sammelstellen in der Regel kostenlos. Einzelne Verkaufsstellen können ein Entgelt verlangen, darauf weist der Kanton Zürich hin. Grössere Mengen, etwa aus einer Hausräumung, sind in den Kantonen Aargau und Solothurn kostenpflichtig.

Darf ich Tabletten in den Kehricht werfen, wenn sie gut verpackt sind?

Nein. Das BAFU rät davon ab, Arzneimittel im Kehricht oder im Abwasser zu entsorgen. Auch gut verpackt bleiben Altmedikamente Sonderabfall und gehören in die Apotheke, die Drogerie oder zur Sammelstelle.

Wohin mit gebrauchten Insulinnadeln und Spritzen?

Sammeln Sie die Nadeln in einem durchstichfesten Spezialbehälter. Den vollen Behälter geben Sie laut BAFU bei einer Sammelstelle, einer Apotheke oder einer Drogerie ab. Einen Behälter können Sie beim Kauf der Spritzen verlangen.

Muss ich die Verpackung vor der Rückgabe entfernen?

Nein, sofern die Abgabestelle nichts anderes wünscht. Die Kantone Basel-Stadt und Solothurn verlangen, Sonderabfälle wenn möglich in der Originalverpackung abzugeben. Flüssigkeiten sollten dicht verschlossen sein.

Was mache ich mit den Medikamenten einer verstorbenen Person?

Bringen Sie sie wie andere Altmedikamente in eine Apotheke, eine Drogerie, eine Arztpraxis oder zur Sammelstelle. Bei grösseren Mengen klären Sie die Abgabe vorher mit der Stelle oder mit Ihrer Gemeinde ab. Verwenden Sie verschriebene Medikamente nicht weiter.

Quellen

Angaben ohne Gewähr. Massgebend sind die Regeln Ihrer Gemeinde, Ihres Kantons und Ihr Vertrag.

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