Sonderabfall entsorgen, wohin mit Farben, Lacken und Chemikalien
Farben, Lösungsmittel, Spraydosen und andere Sonderabfälle aus dem Haushalt gehören nicht in den Kehricht. Kleinmengen nehmen Geschäfte, die solche Produkte verkaufen, kostenlos zurück, und auch die Sammelstellen der Gemeinden sind in der Regel kostenlos.
Veröffentlicht am 11. Oktober 2026. Mit Quellenangaben am Ende der Seite.
Das Wichtigste in Kürze
- Sonderabfall erkennen Sie in der Regel am Gefahrensymbol. Er gehört weder in den Kehricht noch in den Abfluss oder ins WC.
- Händler müssen Kleinmengen gefährlicher Stoffe aus ihrem Sortiment von Privatpersonen kostenlos zurücknehmen, auch ohne Neukauf.
- Sammelstellen und Sammeltage regeln Kantone und Gemeinden unterschiedlich. Auskunft gibt der Abfallkalender Ihrer Gemeinde.
- Lassen Sie Produkte in der Originalverpackung, mischen Sie nichts und transportieren Sie Flüssigkeiten auslaufsicher.
- Grössere Mengen aus einer Räumung nehmen bewilligte Entsorgungsunternehmen gegen Bezahlung an.

Sonderabfall aus dem Haushalt, etwa Farben, Lacke, Lösungsmittel, Spraydosen oder Pflanzenschutzmittel, bringen Sie zurück in ein Geschäft, das solche Produkte verkauft, oder an eine Sammelstelle Ihrer Gemeinde oder Ihres Kantons. Kleinmengen nehmen Händler von Privatpersonen kostenlos zurück, und auch die Sammelstellen sind in der Regel kostenlos. In den Kehricht, in den Abfluss oder ins WC gehören solche Reste nicht. Dieser Ratgeber zeigt, woran Sie Sonderabfall erkennen, wie Sie ihn sicher transportieren und worauf Sie beim Zügeln oder bei einer Räumung achten.
Was gilt im Haushalt als Sonderabfall?
Als Sonderabfall bezeichnet man Abfälle, die eine Gefahr für Menschen oder die Umwelt darstellen und deshalb speziell behandelt werden müssen. Sie erkennen solche Produkte in der Regel an den international harmonisierten Gefahrensymbolen auf der Verpackung. Ältere Produkte tragen teilweise noch Symbole auf orangem Grund oder Angaben zu Giftklassen. Abfälle von Chemikalien gelten laut Bundesamt für Umwelt (BAFU) in vielen Fällen als Sonderabfall.
Zum Sonderabfall aus dem Haushalt zählen insbesondere diese Produkte.
- Farben, Lacke und Holzbearbeitungsmittel
- Lösungsmittel und Verdünner
- Säuren, Laugen, Javelwasser und Entkalker
- Spraydosen
- Pflanzenschutzmittel und Biozide, etwa Mittel gegen Unkraut, Pilze oder Insekten
- Quecksilberthermometer
- Altöl
- Batterien und Akkus
- Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren
- alte Medikamente
Sind Sie unsicher, ob ein Produkt dazugehört, achten Sie auf das Gefahrensymbol und auf die Angaben auf der Etikette.
Wo Sie Sonderabfall abgeben können
Für Privatpersonen gilt eine klare Regel des Bundes. Haushalte dürfen Sonderabfälle nur an Stellen übergeben, die zur Entgegennahme berechtigt sind. Dazu zählen Verkaufsstellen, soweit es um Produkte aus ihrem Sortiment geht, Entsorgungsunternehmen mit Bewilligung wie Gemeindesammelstellen und von den Behörden bezeichnete Sammelstellen.
Zurück in die Verkaufsstelle
Soweit es sich um gefährliche Stoffe nach dem Chemikaliengesetz handelt, müssen Händler Kleinmengen solcher Abfälle von Privatpersonen kostenlos zurücknehmen. Das betrifft Geschäfte, die solche Produkte im Kleinverkauf anbieten, etwa Fachmärkte, Drogerien oder Apotheken. Einen Neukauf setzt die Rückgabe laut Swiss Recycle nicht voraus. Für Pflanzenschutzmittel und Biozide besteht laut BAFU sogar eine ausdrückliche Rückgabepflicht.
Der Kanton Zürich hält fest, dass Hersteller und Handel per Gesetz zur Rücknahme von Sonderabfällen privater Endverbraucher verpflichtet sind. Verweigert ein Geschäft im Kanton Zürich die Rücknahme, können Sie das dem Kanton mit einem Formular melden.
Sammelstellen und Sammeltage
Chemikalien können Sie auch an den Sammelstellen oder an speziellen Sammeltagen der Gemeinde oder des Kantons abgeben. Die Entsorgung ist dort laut BAFU in der Regel ebenfalls kostenlos. Wann und wo gesammelt wird, steht im Abfallkalender Ihrer Gemeinde oder bei der kantonalen Fachstelle für Abfall.
Wie die Sammlung organisiert ist, unterscheidet sich von Kanton zu Kanton. Drei Beispiele zeigen das (Stand 2026).
- Im Kanton Zürich kommt das Sonderabfallmobil mindestens einmal jährlich in jede Gemeinde und mindestens jedes Vierteljahr in eine Nachbargemeinde. Bei diesen Sammelaktionen nimmt es bis 20 Kilogramm pro Abgeber und Jahr kostenlos an.
- Im Kanton Freiburg nehmen regionale Sammelzentren und mobile Sammlungen kleine Mengen bis 20 Kilogramm pro Person kostenlos an. Die mobilen Sammlungen finden zweimal im Jahr in bestimmten Gemeinden statt. Leuchtstoffröhren, Akkus, Feuerlöscher und Gasflaschen gehören dort in erster Linie zurück an die Verkaufsstelle.
- Im Kanton Aargau sind Drogerien und Apotheken, die Sonderabfälle aus dem Haushalt annehmen, in einer Liste des Kantons als Sammelstellen aufgeführt.
Spraydosen, Altöl, Batterien und Lampen richtig abgeben
Spraydosen sowie Farb- und Lackdosen
Spraydosen enthalten häufig entzündliche Gase und stehen unter Druck. Weil sie nur selten vollständig leer sind, empfiehlt Swiss Recycle, alle Spraydosen als Sonderabfall zu behandeln. Auch leere Farb- und Lackdosen führt Swiss Recycle als Sonderabfall auf, nicht als Teil der Alu- oder Blechsammlung. Bringen Sie solche Dosen zurück in ein Geschäft, das sie verkauft, oder zur Sonderabfallsammlung. Die Regeln sind je nach Kanton verschieden, massgebend ist der Abfallkalender Ihrer Gemeinde.
Altöl und Speiseöl
Motorenöl, Getriebeöl und Speiseöl gehören laut Swiss Recycle in die Separatsammlung der Gemeinde. Für Motorenöl und Speiseöl bezeichnen die Behörden eigene Sammelstellen, im Kanton Zürich etwa die Gemeindesammelstelle. Über die Kanalisation darf Altöl auf keinen Fall entsorgt werden.
Batterien und Akkus
Für Batterien und Akkus besteht in der Schweiz eine gesetzliche Rückgabepflicht für alle Verbraucherinnen und Verbraucher. Sie können Batterien überall dort kostenlos zurückgeben, wo man sie kaufen kann, auch ohne etwas zu kaufen. Die vorgezogene Entsorgungsgebühr ist bereits im Kaufpreis enthalten. Falsch entsorgte Lithium-Ionen-Akkus können Brände in Kehrichtfahrzeugen auslösen. Die Batterieorganisation INOBAT empfiehlt aus Sicherheitsgründen, bei Lithium-Ionen-Akkus die aussen liegenden Pole mit Klebeband abzudecken. Autobatterien gehören an den Fachhandel oder an ein Entsorgungsunternehmen mit Bewilligung.
Energiesparlampen, LED und Leuchtstoffröhren
Energiesparlampen enthalten geringe Mengen Quecksilber. Sie müssen deshalb separat gesammelt werden und gehören nicht in den Abfallsack. Auch LED und Leuchtstoffröhren gehören in die Leuchtmittelsammlung. Händler, die solche Lampen verkaufen, müssen sie kostenlos zurücknehmen, und auch Sammelstellen nehmen sie kostenlos an. Bringen Sie die Lampen unzerbrochen zurück. Klassische Glühlampen und Halogenlampen enthalten laut SENS eRecycling keine Schadstoffe und dürfen in den Kehricht. Für ausgediente Geräte mit Stecker oder Batterie finden Sie Hinweise auf unserer Seite Elektrogeräte entsorgen.
Medikamente und Quecksilberthermometer
Alte Medikamente nehmen Apotheken und Drogerien zurück, im Kanton Freiburg unabhängig vom Kaufort. Swiss Recycle weist darauf hin, dass Verkaufsstellen für die Rücknahme von Medikamenten ein Entgelt verlangen können. Quecksilberthermometer zählen zum Sonderabfall und gehören in die Sonderabfallsammlung oder zurück in den Fachhandel.
Warum Sonderabfall nicht in Kehricht, Abfluss oder WC gehört
Die Kantone Zürich und Freiburg halten klar fest, dass Sonderabfälle weder in den Kehricht noch in die Kanalisation oder die Toilette gehören. Dafür gibt es handfeste Gründe.
- Falsch entsorgte Lithium-Ionen-Akkus können in Kehrichtfahrzeugen, Recyclinganlagen oder Sammelstellen Brände auslösen.
- Beschädigte Spraydosen können wegen des austretenden Gases geschossartig durch die Luft fliegen, zum Beispiel im Kehrichtfahrzeug.
- Wertvolle Rohstoffe, etwa aus Batterien, gehen mit dem Kehricht verloren.
Sonderabfall sicher lagern und transportieren
Bis zur Abgabe lagern Sie Sonderabfälle getrennt an einem trockenen und sicheren Ort, ausser Reichweite von Kindern. Lassen Sie die Produkte in der Originalverpackung oder verwenden Sie einen auslaufsicheren Behälter, der klar mit dem Inhalt beschriftet ist. Füllen Sie Reste nie in Getränkeflaschen oder andere Lebensmittelgebinde um. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) warnt davor zum Beispiel bei Javelwasser.
Nichts zusammenschütten
Mischen Sie nie Produkte aus verschiedenen Behältern, denn dabei können chemische Reaktionen auftreten. Ein bekanntes Beispiel ist Javelwasser. Laut BAG darf es nicht mit Säuren oder säurehaltigen Reinigungsmitteln wie Entkalker gemischt werden, weil sonst giftiges Chlorgas entsteht.
Sicher zur Sammelstelle
Kleine Mengen dürfen Sie in wasserdichten Kunststoffkisten oder stabilen Kartons transportieren. Stellen Sie Flüssigkeiten so hin, dass sie unterwegs nicht auslaufen können. Bei einem Verdacht auf eine Vergiftung erreichen Sie Tox Info Suisse rund um die Uhr unter der Notfallnummer 145.
Sonderabfall beim Zügeln, Räumen und Entrümpeln
Beim Zügeln kommen in Keller, Estrich, Garage oder auf dem Balkon oft angebrochene Farbkessel, alte Spraydosen oder Pflanzenschutzmittel zum Vorschein. Nehmen Sie nur mit, was Sie in der neuen Wohnung wirklich brauchen. Für alles andere planen Sie den Weg zur Verkaufsstelle oder zur Sammelstelle früh ein, denn mobile Sammlungen finden nur an bestimmten Tagen statt. So sind Keller und Estrich vor der Wohnungsabgabe rechtzeitig leer.
Grössere Mengen aus einer Räumung
Bei einer Wohnungsräumung oder Haushaltsauflösung kommt oft mehr zusammen als ein paar Dosen. Grössere Mengen aus Wohnungs- oder Hausräumungen sind im Kanton Aargau bei bewilligten Entsorgungsunternehmen gegen Bezahlung abzugeben. Eine telefonische Anmeldung beim Unternehmen ist erwünscht. Im Kanton Freiburg gehen Mengen über 20 Kilogramm pro Person zuerst zurück an den Fachhandel, sonst an eine Abfallsortieranlage, die den Sonderabfall annimmt, oder an ein spezialisiertes Entsorgungsunternehmen (Stand 2026). Sonderabfall gehört nicht zum Sperrgut in die Mulde, sondern getrennt an eine der genannten Stellen.
Was die Entsorgung kostet
Kleinmengen geben Sie an der Verkaufsstelle kostenlos ab, an den Sammelstellen der Gemeinde oder des Kantons in der Regel ebenfalls. Grössere Mengen sind kostenpflichtig, etwa an der kantonalen Sammelstelle im Kanton Zürich. Der Kanton Aargau nennt für grössere Mengen aus Räumungen Kosten in der Grössenordnung von rund CHF 2 pro Kilogramm, wobei der Preis je nach Art des Sonderabfalls variiert (Stand 2026). Die Kosten hängen vor allem von diesen Faktoren ab.
- Menge in Kilogramm und Art des Sonderabfalls
- ob die Menge noch als kostenlose Kleinmenge gilt
- gewählte Annahmestelle, also Verkaufsstelle, Sammelstelle oder Entsorgungsunternehmen
- Aufwand für Sortieren, Verpacken und Transport
Checkliste für Sonderabfall vor dem Umzug
- Keller, Estrich, Garage, Balkon und Putzschrank nach Farben, Lösungsmitteln, Spraydosen und Pflanzenschutzmitteln durchsehen
- Produkte mit Gefahrensymbol aussortieren und in der Originalverpackung lassen
- nichts zusammenschütten und Behälter ohne Etikette klar mit dem Inhalt beschriften
- Batterien und Lampen getrennt sammeln, bei Lithium-Ionen-Akkus die Pole abkleben
- im Abfallkalender den nächsten Sammeltag oder die Öffnungszeiten der Sammelstelle nachsehen
- Kleinmengen zur Verkaufsstelle oder Sammelstelle bringen, Altöl zur Separatsammlung der Gemeinde
- für grosse Mengen frühzeitig ein bewilligtes Entsorgungsunternehmen anfragen
- Sonderabfall in dichten Kisten und getrennt vom übrigen Umzugsgut transportieren
Räumung und Entrümpelung mit UmzugKraft
Wenn Sie zügeln, eine Wohnung räumen oder einen Haushalt auflösen, unterstützt Sie UmzugKraft in der ganzen Schweiz. Wir übernehmen die Wohnungsräumung, die Haushaltsauflösung sowie die Entsorgung und Entrümpelung von Möbeln, Sperrgut und Hausrat. Für grössere Mengen Sperrgut können Sie bei uns auch eine Mulde mieten.
Sprechen Sie Farben, Chemikalien und Spraydosen bei der kostenlosen Besichtigung an. Dann klären wir gemeinsam, wohin Sie diese Reste vorab selbst bringen, zur Verkaufsstelle, zur Sammelstelle oder bei grösseren Mengen zu einem bewilligten Entsorgungsunternehmen. Sie erhalten eine Offerte mit Fixpreis für den beschriebenen Umfang. Auf Wunsch übernehmen wir nach der Räumung auch die Endreinigung mit Abnahmegarantie.
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Häufige Fragen
Muss ein Geschäft meinen Sonderabfall zurücknehmen?
Ja, wenn es solche Produkte verkauft. Händler müssen Kleinmengen gefährlicher Stoffe von Privatpersonen kostenlos zurücknehmen, auch ohne Neukauf. Batterien können Sie überall dort zurückgeben, wo Batterien verkauft werden.
Wie viel Sonderabfall kann ich kostenlos abgeben?
Das ist je nach Kanton verschieden. Im Kanton Zürich sind bis 20 Kilogramm pro Abgeber und Jahr kostenlos, im Kanton Freiburg bis 20 Kilogramm pro Person (Stand 2026). Fragen Sie Ihre Gemeinde, welche Grenze bei Ihnen gilt.
Gehören leere Spraydosen ins Altmetall?
Swiss Recycle zählt Spraydosen auch in leerem Zustand zum Sonderabfall, weil sie selten vollständig entleert sind. Geben Sie sie deshalb an der Verkaufsstelle oder bei der Sonderabfallsammlung ab. Massgebend ist der Abfallkalender Ihrer Gemeinde.
Brauche ich für Sonderabfall aus dem Haushalt einen Beleg?
Nein. Laut BAFU müssen Haushalte die Übergabe nicht belegen. Sie dürfen Sonderabfälle aber nur an berechtigte Stellen übergeben, etwa an Verkaufsstellen, Gemeindesammelstellen oder bewilligte Entsorgungsunternehmen.
Was kostet die Entsorgung von Sonderabfall nach einer Räumung?
Kleinmengen sind an Verkaufsstellen kostenlos. Für grössere Mengen aus Wohnungs- oder Hausräumungen nennt der Kanton Aargau rund CHF 2 pro Kilogramm, je nach Art des Sonderabfalls (Stand 2026).
Quellen
- Bundesamt für Umwelt BAFU, Abfallwegweiser Chemikalien
- Bundesamt für Umwelt BAFU, Pflichten der Haushalte
- Bundesamt für Umwelt BAFU, Batterien
- Bundesamt für Umwelt BAFU, Energiesparlampen
- Bundesamt für Gesundheit BAG, Javelwasser
- Kanton Zürich, Sonderabfall
- Kanton Freiburg, Sonderabfälle
- Kanton Aargau, Siedlungsabfälle, Informationen für Privatpersonen
- Swiss Recycle, Fraktions-Mustertexte für den Recyclingkalender
- Swiss Recycle, Entsorgung von Spraydosen
- SENS eRecycling, Leuchtmittel
- INOBAT, Tipps für Batteriesammlungen in Verkaufsstellen
Alle Quellen abgerufen am 11. Oktober 2026.
Angaben ohne Gewähr. Massgebend sind die Regeln Ihrer Gemeinde, Ihres Kantons und Ihr Vertrag.
Räumung mit sauberer Entsorgung
Wir räumen Wohnung, Keller und Estrich und entsorgen Möbel, Sperrgut und Hausrat. Bei der kostenlosen Besichtigung klären wir, wohin Sie Farben, Chemikalien und Spraydosen vorab selbst bringen.
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