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Daten löschen auf Handy und Computer, bevor Sie Geräte entsorgen
Entsorgung

Daten löschen auf Handy und Computer, bevor Sie Geräte entsorgen

Bevor Sie Handy oder Computer entsorgen, sichern Sie Ihre Daten, melden alle Konten ab und setzen das Gerät mit der Löschfunktion auf die Werkseinstellungen zurück. Die Rückgabe im Handel und bei Abgabestellen ist kostenlos.

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Veröffentlicht am 16. Oktober 2026. Mit Quellenangaben am Ende der Seite.

Das Wichtigste in Kürze

  • Sichern Sie zuerst Ihre Daten und melden Sie alle Konten ab. Beim iPhone schalten Sie «Wo ist?» aus, bei Android entfernen Sie das Google-Konto.
  • Handy und Tablet setzen Sie mit der Löschfunktion auf die Werkseinstellungen zurück. Das NCSC rät zusätzlich zum Überschreiben, weil die Sicherheit von der Verschlüsselung des Herstellers abhängt.
  • Beim Windows-PC wählen Sie «Alles entfernen» und «Daten bereinigen», beim Mac die Funktion, die alle Inhalte und Einstellungen löscht.
  • SIM-Karte und Speicherkarte nehmen Sie heraus. Bei defekten Geräten bauen Sie den Datenträger aus und zerstören ihn oder lassen ihn vernichten.
  • Altgeräte geben Sie kostenlos im Handel oder bei einer Abgabestelle zurück, auch ohne Neukauf. Je nach Gemeinde gibt es weitere Sammelstellen.
Alte Möbel und Sperrgut im Freien

Bevor Sie Handy, Tablet oder Computer entsorgen, verkaufen oder verschenken, sichern Sie Ihre Daten, melden alle Konten ab und setzen das Gerät mit der Löschfunktion auf die Werkseinstellungen zurück. Einzelne Dateien zu löschen oder den Papierkorb zu leeren, genügt nicht, denn solche Daten lassen sich laut Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) oft wiederherstellen. Dieser Ratgeber zeigt, wie Sie die Daten auf Handy und Computer richtig löschen und wo Sie Altgeräte kostenlos zurückgeben.

Warum gelöschte Daten oft noch lesbar sind

Wer eine Datei löscht oder den Papierkorb leert, entfernt laut dem Nationalen Zentrum für Cybersicherheit (NCSC), dem heutigen BACS, nur den Verweis auf den Speicherort. Die Daten bleiben auf dem Speicher, bis sie überschrieben werden, und lassen sich mit passenden Programmen zurückholen.

Wie heikel das ist, zeigen Meldungen an den Bund. 2023 berichtete das NCSC über ein MacBook, das bei einer Entsorgungsstelle abgegeben worden war. Wenige Tage später erhielt der frühere Besitzer eine Sicherheitswarnung. Das Gerät war aktiviert worden, und jemand hatte versucht, den hinterlegten Apple Account zu ändern. 2025 schilderte das BACS einen defekten Laptop, der ohne zerstörte Festplatte entsorgt wurde und ins Ausland gelangte. Dort fand eine fremde Person die Daten des Vorbesitzers. Im selben Bericht nutzte der Käufer einer verkauften Spielkonsole das noch verknüpfte Konto des Vorbesitzers weiter und hinterlegte dort seine eigene Kreditkarte.

Auch der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) greift in einem Lehrmittel den Verkauf eines iPhones auf. Auf dem Gerät sind viele vertrauliche Informationen gespeichert, und die Käuferschaft kann darauf zugreifen, wenn die Daten nicht korrekt gelöscht wurden.

Die Abgabestellen schützen abgegebene Geräte zwar. Alle Stellen im Rücknahmesystem von Swico sind vertraglich verpflichtet, die Daten vor unbefugtem Auslesen zu schützen, und die Abgabestellen dürfen keine Geräte oder Teile davon herausgeben. Swico rät trotzdem, vor der Abgabe selbst eine vollständige Löschung durchzuführen.

Vor dem Löschen Daten sichern und Konten abmelden

Was Sie behalten möchten, sichern Sie zuerst. Das BACS empfiehlt eine vollständige Sicherung auf einem externen Speicher oder in einer sicheren Cloud. Danach gehen Sie diese Punkte durch.

  • Konten abmelden. Melden Sie sich laut BACS von allen persönlichen Konten ab und entfernen Sie die Verknüpfungen, etwa für E-Mail, App-Stores, soziale Netzwerke und weitere Dienste. Das gilt auch für Spielkonsolen. Am Computer nennt das NCSC zusätzlich E-Mail-Programme und Office-Konten.
  • Ortung ausschalten. Beim iPhone deaktivieren Sie laut BACS die Funktion «Wo ist?». Löschen Sie das Gerät, schaltet das laut Apple «Wo ist?» und die Aktivierungssperre aus. Halten Sie dafür Ihren Apple Account und das Passwort bereit.
  • Google-Konto entfernen. Android-Geräte sind laut Samsung durch die Funktion Factory Reset Protection (FRP) von Google geschützt. Um diesen Schutz aufzuheben, entfernen Sie Ihr Google-Konto vor dem Zurücksetzen.
  • Uhr entkoppeln. Ist eine Apple Watch mit dem iPhone gekoppelt, entkoppeln Sie sie laut Apple vor dem Löschen.
  • Karten herausnehmen. Nehmen Sie SIM-Karte und Speicherkarte aus dem Gerät. Samsung empfiehlt das für die microSD-Karte, Apple für SIM- und Speicherkarten von Android-Geräten. Nutzt Ihr Gerät eine eSIM, wählen Sie beim Löschen laut Apple die Option, auch das eSIM-Profil zu löschen.

Handy und Tablet zurücksetzen

iPhone und iPad

Öffnen Sie die Einstellungen, tippen Sie auf «Allgemein» und dann auf «Übertragen/Zurücksetzen». Dort wählen Sie «Alle Inhalte & Einstellungen löschen» und folgen der Anleitung, so beschreibt es Swico. Laut Apple entfernt das Löschen unter anderem Fotos, Apps und die Karten für Apple Pay vom Gerät. Was in der iCloud gespeichert ist, bleibt dagegen erhalten.

Android-Geräte

Bei Android entfernen Sie laut Swico zuerst das Google-Konto, etwa unter «Konten und Sicherung», und setzen das Gerät danach auf die Werkseinstellungen zurück. Die Menüs unterscheiden sich je nach Hersteller, folgen Sie deshalb dessen Anleitung. Laut Google werden beim Zurücksetzen alle Daten vom Smartphone gelöscht. Halten Sie PIN, Muster oder Passwort der Displaysperre bereit und rechnen Sie mit bis zu einer Stunde.

Bei Samsung-Geräten löscht das Zurücksetzen keine Daten auf einer SD-Karte, darauf weist der Hersteller hin. Nehmen Sie die Karte deshalb heraus oder formatieren Sie sie, nachdem Sie die Daten gesichert haben.

Verschlüsselung und zusätzliches Überschreiben

Moderne Android- und Apple-Geräte verschlüsseln ihren Speicher laut NCSC oft standardmässig. Das Zurücksetzen löscht den Schlüssel, ohne den sich die Daten nicht mehr lesen lassen. Wie sicher das ist, hängt vom Verfahren des Herstellers ab. Das NCSC empfiehlt deshalb, den Speicher zusätzlich mit einem Löschprogramm zu überschreiben. Bei älteren Geräten ohne Verschlüsselung ist das Überschreiben die einzige Möglichkeit. Prüfen Sie nach dem Zurücksetzen, ob wirklich keine persönlichen Informationen mehr vorhanden sind, wie es das BACS rät.

Computer und Festplatten sicher löschen

Auch Apple und Microsoft bieten Funktionen, um einen Computer auf die Werkseinstellungen zurückzusetzen. Laut NCSC wurden darin in der Vergangenheit aber Mängel gefunden, durch die Daten wiederherstellbar blieben. Bei Computern und sensiblen Geräten kann laut BACS eine gründliche Formatierung mit spezieller Software sinnvoll sein.

Windows-PC

Suchen Sie in den Einstellungen nach «Wiederherstellungseinstellungen» und wählen Sie «Diesen PC zurücksetzen». Swico rät, dabei unbedingt die Option «Alles entfernen» zu nutzen. Microsoft empfiehlt zusätzlich die Einstellung «Daten bereinigen», wenn Sie den PC verkaufen, weitergeben oder recyceln. Das dauert länger, erschwert aber die Wiederherstellung der Dateien. Laut Microsoft erfüllt die Funktion jedoch nicht die Standards von Behörden und Branchen für die Datenlöschung.

Mac

Beim Mac wählen Sie laut Swico in den Einstellungen unter «Allgemein» die Option «Übertragen/Zurücksetzen» und danach die Funktion, die alle Einstellungen und Inhalte löscht.

Festplatten, USB-Sticks und Speicherkarten

Für Festplatten empfiehlt das NCSC ein spezialisiertes Programm, das den Speicher mehrfach mit zufälligen Daten überschreibt, auch die Wiederherstellungspartition des Herstellers. Bei älteren Computern bleibt laut NCSC nur dieser Weg. Für USB-Sticks, externe Festplatten und Speicherkarten gibt es frei verfügbare Lösch- und Shredder-Programme. Ihre Wirkung ist laut NCSC aber nicht in jedem Fall klar. Im Zweifel ziehen Sie eine Fachperson bei.

Defekte Geräte und alte Datenträger

Startet ein Gerät nicht mehr, lässt es sich in der Regel auch nicht zurücksetzen. Dann bleibt die Zerstörung des Datenträgers. Das NCSC rät, das Speichermedium zuerst aus dem Gerät auszubauen und es möglichst stark zu beschädigen. Viele Medien können dabei stark splittern. Bei einer SSD muss jeder einzelne Speicherchip beschädigt werden. Swico verweist ausserdem auf einen Dienst, der Datenträger in einem Datenschredder nach der Norm DIN 66399 vernichtet und danach ein Vernichtungszertifikat ausstellt.

Wo Sie Altgeräte kostenlos zurückgeben

Ausgediente Elektrogeräte gehören nicht in den Kehricht. Die Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG) verpflichtet Sie laut der Stiftung SENS, ausgediente Geräte zurück ins Recycling zu bringen. Die VREG gilt seit 1998 und wurde 2022 revidiert. Im Gegenzug müssen Hersteller, Händler und Importeure Geräte, die ihrem Sortiment ähneln, kostenlos annehmen. Bezahlt ist die Entsorgung laut SENS mit einem Beitrag, der im Kaufpreis fast aller in der Schweiz verkauften Elektrogeräte enthalten ist. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hält fest, dass die Geräte umweltverträglich und nach dem Stand der Technik zu entsorgen sind.

  • Im Handel. Ein Geschäft, das Handys oder Computer verkauft, nimmt solche Geräte kostenlos zurück. Laut Swico brauchen Sie dafür weder eine Quittung noch ein neues Gerät. Auch die Stadt Zürich weist auf die Pflicht des Fachhandels zur kostenlosen Rücknahme hin.
  • Bei einer Abgabestelle. Swico zählt laut eigener Website rund 600 Abgabestellen für Büro- und Unterhaltungselektronik (Stand Oktober 2026). Eine Abholung bietet Swico nur in Ausnahmefällen und gegen eine Gebühr an.
  • Bei der Gemeinde. Die Angebote der Gemeinden sind verschieden. In der Stadt Bern geben Sie Elektrogeräte zum Beispiel kostenlos an Verkaufsstellen, im Entsorgungshof oder im ÖkoInfoMobil ab, dort bis 15 Kilo (Stand 2026). Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde, was dort gilt.

Funktioniert ein Gerät noch, können Sie es auch verkaufen oder verschenken. Dann zählt das Löschen besonders, denn die nächste Person hält das Gerät direkt in den Händen. Wohin grössere Geräte wie Kühlschrank und Waschmaschine gehören, lesen Sie unter Elektrogeräte entsorgen.

Daten löschen vor Umzug und Räumung

Sammeln Sie beim Packen alte Handys, Laptops, Festplatten und USB-Sticks aus Schubladen, Keller und Estrich in einem eigenen Karton. Löschen Sie die Geräte in Ruhe vor dem Zügeltag oder vor dem Räumungstermin. So landen keine Datenträger mit persönlichen Daten im Entsorgungsgut.

Kennen Sie bei einer Haushaltsauflösung die Codes und Passwörter eines Geräts nicht, lässt es sich in der Regel nicht wie vorgesehen zurücksetzen. Google nennt PIN, Muster oder Passwort der Displaysperre und die Zugangsdaten eines Google-Kontos auf dem Gerät als Voraussetzung. Bauen Sie bei Computern in diesem Fall den Datenträger aus und zerstören Sie ihn wie beschrieben. Im Zweifel ziehen Sie eine Fachperson bei.

Für Firmen gelten eigene Regeln. Bei Unternehmen mit besonderen Vorgaben, etwa im Finanz- oder Gesundheitsbereich, bestimmt laut Swico der Gesetzgeber das Schutzniveau. Was beim Räumen eines Büros zu beachten ist, lesen Sie im Ratgeber Büro räumen bei Geschäftsaufgabe.

So unterstützt Sie UmzugKraft

Bei einer Wohnungsräumung oder einer Haushaltsauflösung räumt UmzugKraft Wohnung, Keller und Estrich in der ganzen Schweiz. Elektrogeräte wie Computer und Fernseher geben wir ins Recycling. Was bleiben soll, legen wir vor der Räumung gemeinsam mit Ihnen fest. Die Daten auf Handys, Computern und Speichermedien löschen Sie vorher selbst, wie oben beschrieben. Mehr zu Abholung und Recycling lesen Sie unter Entsorgung und Entrümpelung.

Für Ihren Privatumzug planen wir den Zügeltag mit Ihnen, und nach dem Auszug übernehmen wir auf Wunsch die Endreinigung mit Abnahmegarantie. Die Besichtigung ist kostenlos. Danach erhalten Sie eine Offerte mit Fixpreis für den beschriebenen Umfang.

Telefon 062 558 77 59, WhatsApp 076 419 55 88, erreichbar Montag bis Freitag 08.00 bis 18.30 Uhr und Samstag 08.00 bis 16.00 Uhr.

Häufige Fragen

Reicht das Zurücksetzen auf Werkseinstellungen beim Handy?

Bei neueren Geräten mit verschlüsseltem Speicher macht das Zurücksetzen die Daten unlesbar, weil es den Schlüssel löscht. Das NCSC rät trotzdem zusätzlich zum Überschreiben. Ältere Geräte ohne Verschlüsselung lassen sich nur durch Überschreiben sicher löschen.

Muss ich SIM-Karte und Speicherkarte herausnehmen?

Ja. Bei Samsung-Geräten löscht das Zurücksetzen keine Daten auf der SD-Karte. Nehmen Sie deshalb Speicherkarte und SIM-Karte vor der Abgabe heraus und löschen Sie ein eSIM-Profil zusammen mit dem Gerät.

Kostet die Rückgabe eines alten Handys oder Computers etwas?

Nein. Händler müssen Geräte der Art, die sie verkaufen, kostenlos zurücknehmen, auch ohne Neukauf. Die Entsorgung ist mit dem vorgezogenen Recyclingbeitrag bezahlt. Eine Abholung durch Swico ist nur ausnahmsweise und gegen Gebühr möglich.

Löscht die Sammelstelle meine Daten?

Darauf sollten Sie sich nicht verlassen. Swico verpflichtet die Stellen im Rücknahmesystem zwar, die Geräte unter Verschluss zu lagern und vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Trotzdem empfiehlt Swico, die Daten vor der Abgabe selbst vollständig zu löschen.

Was tun, wenn das Gerät schon weg ist?

Apple empfiehlt, das Passwort des Apple Accounts zu ändern, die Zwei-Faktor-Authentifizierung einzuschalten und das Gerät aus der Liste der vertrauenswürdigen Geräte zu entfernen. Ändern Sie auch die Passwörter Ihrer übrigen Konten, etwa für E-Mail und Cloud. Haben Sie das Gerät verkauft oder verschenkt, bitten Sie die neue Besitzerin oder den neuen Besitzer, alle Inhalte zu löschen.

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Quellen

  • Nationales Zentrum für Cybersicherheit NCSC, Woche 10, Zwei Jahre Wochenrückblick und wie Sie einen Computer korrekt entsorgen (2023) (ncsc.admin.ch)
  • Nationales Zentrum für Cybersicherheit NCSC, S-U-P-E-R.ch, So löschen Sie nicht mehr benötigte Daten richtig (2023) (ncsc.admin.ch)
  • Bundesamt für Cybersicherheit BACS, Woche 16, Geräte-Recycling schont die Umwelt, dabei gibt es aber einiges zu beachten (2025) (bacs.admin.ch)
  • Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter EDÖB, Lehrmittel Datenschutz für die Sekundarstufe II, Info für Lehrpersonen (edoeb.admin.ch)
  • Bundesamt für Umwelt BAFU, Umweltverträgliche Entsorgung von elektrischen und elektronischen Geräten (2025) (bafu.admin.ch)
  • Stiftung SENS, Gesetzliche Grundlage (erecycling.ch)
  • Stiftung SENS, Elektrogeräte sammeln und recyclen (erecycling.ch)
  • Swico, So löschen Sie Ihre Daten (swico.ch)
  • Swico Recycling, Datenschutz (swico.ch)
  • Swico Recycling, Privatpersonen (swico.ch)
  • Stadt Bern, Entsorgungs-ABC, Elektrogeräte und Elektronik (bern.ch)
  • Stadt Zürich, Zurück an die Verkaufsstelle (stadt-zuerich.ch)
  • Apple, What to do before you sell, give away, or trade in your iPhone or iPad (support.apple.com)
  • Google, Android-Hilfe, Android-Gerät auf Werkseinstellungen zurücksetzen (support.google.com)
  • Microsoft, Zurücksetzen des PCs (support.microsoft.com)
  • Samsung Schweiz, Wie kann ich mein Galaxy Smartphone auf Werkseinstellungen zurücksetzen? (samsung.com)
  • Samsung Österreich, Wie lösche ich alle meine persönlichen Daten vom Gerät? (samsung.com)

Alle Quellen abgerufen am 16. Oktober 2026.

Angaben ohne Gewähr. Massgebend sind die Regeln Ihrer Gemeinde, Ihres Kantons und Ihr Vertrag.

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