Reinigungskosten 1.5 Zimmer, Preise für die Umzugsreinigung 2026
Die Endreinigung einer 1.5-Zimmer-Wohnung kostet bei UmzugKraft nach Richtpreis 2026 CHF 690 bis 990 inkl. MWST, im Mittel CHF 840. Die Abnahmegarantie für die Reinigung ist eingeschlossen.
Veröffentlicht am 12. Oktober 2026. Mit Quellenangaben am Ende der Seite.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Endreinigung von 1.5 Zimmern kostet nach Richtpreis 2026 CHF 690 bis 990 inkl. MWST, der mittlere Richtwert liegt bei CHF 840.
- Mit Abnahmegarantie reinigen wir ohne Zusatzkosten nach, wenn bei der Abnahme ein Reinigungspunkt beanstandet wird.
- Umzug und Endreinigung zusammen kosten für 1.5 Zimmer CHF 1'580 bis 2'190.
- Die Offerte erhalten Sie nach der kostenlosen Besichtigung oder nach Ihren Angaben.

Die Endreinigung einer 1.5-Zimmer-Wohnung kostet nach den Richtpreisen 2026 von UmzugKraft CHF 690 bis 990 inklusive MWST. Der mittlere Richtwert liegt bei CHF 840, die Abnahmegarantie für die Reinigung ist eingeschlossen. Bei kleinen Wohnungen stellt sich oft die Frage, ob sich die Reinigung durch eine Firma lohnt. Hier lesen Sie, was die Reinigung umfasst, wie die Abnahme abläuft und worauf Sie achten sollten.
Richtpreis 2026 für die Endreinigung von 1.5 Zimmern
Die Spanne von CHF 690 bis 990 gilt für die Endreinigung der geräumten Wohnung mit Abnahmegarantie. Wo Ihr Preis darin liegt, entscheiden Grösse, Zustand und Ausstattung der Wohnung. Zur Einordnung kostet die Endreinigung von 2.5 Zimmern CHF 990 bis 1'200.
Den genauen Betrag nennt die Offerte, die Sie nach der kostenlosen Besichtigung oder nach Ihren Angaben erhalten. Mehr zur Leistung lesen Sie unter Endreinigung mit Abnahmegarantie, alle Richtpreise in der Preisliste für Umzug und Reinigung.
Was den Preis für 1.5 Zimmer verändert
Eine kleine Wohnung mit Kochnische, Duschbad und wenigen Fenstern liegt eher am unteren Ende der Spanne. Ein grosser Balkon, viele Einbauschränke oder starke Kalkablagerungen schieben den Preis nach oben.
- Grösse. Die Zahl der Zimmer und Nasszellen sowie Nebenräume wie Keller, Estrich und Garage bestimmen den Umfang.
- Zustand. Starke Verschmutzungen, Kalk in Bad und Küche oder Fett im Dampfabzug erhöhen den Aufwand.
- Ausstattung. Die Zahl der Fenster, ein Cheminée oder ein Wintergarten beeinflussen den Aufwand.
Was die Endreinigung umfasst
Gereinigt wird nach der Checkliste von UmzugKraft. Bei 1.5 Zimmern sind das in der Regel eine Küche oder Kochnische, ein Bad und ein Wohn- und Schlafraum, dazu Balkon, Keller- oder Estrichabteil, falls vorhanden.
- Küche. Backofen, Herd und Dampfabzug inklusive Filter, Kühlschrank und abgetautes Gefrierfach, Geschirrspüler, Spüle und entkalkte Armaturen, Schränke innen und aussen sowie Fliesen, Fugen, Wände und Boden.
- Bad und WC. Badewanne, Dusche und Duschwand, WC, Lavabo und entkalkte Armaturen sowie Waschmaschine und Tumbler, sofern vorhanden.
- Wohn- und Schlafräume. Fenster innen und aussen inklusive Rahmen, Storen, Rollläden und Fensterläden, nass gereinigte Böden und gepflegtes Parkett, Heizkörper, Sockelleisten und Einbauschränke.
- Nebenräume. Balkon, Terrasse und Sitzplatz, Keller- und Estrichabteil, Briefkasten, Garage oder Einstellplatz, der Anteil Waschküche, sofern verlangt, und auf Wunsch die Entsorgung von Restmüll.
Für die Endreinigung muss die Wohnung vollständig geräumt sein, auch Keller und Estrich. Was Sie selbst kontrollieren können, zeigt die Checkliste für die Umzugsreinigung.
Selber putzen oder reinigen lassen
Laut Mieterinnen- und Mieterverband müssen Mieterinnen und Mieter die gründliche Reinigung nur so weit übernehmen, wie sie diese selbst erledigen können. Klauseln, die für die Reinigung bestimmter Gegenstände, etwa die Spezialpflege von Parkett, eine Fachperson vorschreiben, sind laut Verband unverbindlich.
Eine Reinigungsfirma müssen Sie also nicht beauftragen. Reinigen Sie selbst, tragen Sie aber das Risiko einer Beanstandung. Was beim Selberputzen zu beachten ist, lesen Sie unter Umzugsreinigung selber machen. Bei einer Endreinigung durch UmzugKraft gilt dagegen die Abnahmegarantie, wie sie weiter unten beschrieben ist.
So funktioniert die Abnahmegarantie
Die Abnahmegarantie für die Reinigung steht schriftlich in der Offerte. Beanstandet die Vermieterschaft bei der Abgabe einen Reinigungspunkt, reinigen wir ohne Zusatzkosten nach. Auf Wunsch ist jemand aus unserem Team bei der Abgabe dabei. Die Abnahmegarantie gilt für die Reinigung, nicht für Schäden in der Wohnung oder die Rückzahlung des Mietzinsdepots.
Was der Mietvertrag verlangt
Wie gründlich gereinigt werden muss, steht im Mietvertrag. Fehlt eine Regel, ist die Wohnung gründlich zu reinigen. In der Nordwestschweiz sehen viele Mietverträge eine besenreine Abgabe vor, Küche und Bad sind laut Mieterinnen- und Mieterverband aber auch dann gründlich zu reinigen, also von Kalk und Fett zu befreien.
Auch wenn eine Firma reinigt, bleiben Sie gegenüber der Vermieterschaft für die Reinigung verantwortlich. Der Mieterinnen- und Mieterverband empfiehlt deshalb, Pauschalpreis und Termin schriftlich zu vereinbaren, eine kostenlose Nachreinigung bestätigen zu lassen und erst nach der Abnahme zu bezahlen.
Das Abgabeprotokoll füllt die Vermieterschaft aus. Lesen Sie es genau und unterschreiben Sie nur, womit Sie einverstanden sind, denn mit der Unterschrift anerkennen Sie die notierten Schäden. Mehr dazu in der Checkliste zur Wohnungsabgabe.
Endreinigung und Umzug für 1.5 Zimmer zusammen
Der Umzug von 1.5 Zimmern kostet nach Richtpreis CHF 890 bis 1'200. Zusammen mit der Endreinigung ergibt das CHF 1'580 bis 2'190, im Mittel rund CHF 1'890. Beides erhalten Sie in einer Offerte mit einer Ansprechperson, Zügeltag und Reinigung stimmen wir aufeinander ab. Mehr zum Umzug lesen Sie im Ratgeber Umzugskosten 1.5 Zimmer.
So halten Sie die Reinigungskosten für 1.5 Zimmer tief
- Zustand pflegen. Ein sauber gehaltener Backofen und ein gepflegtes Bad senken den Aufwand, denn der Zustand fliesst in den Preis ein.
- Kleinen Unterhalt erledigen. Einen verbrauchten Filter im Dampfabzug, ein altes Backblech oder einen Duschschlauch können Sie selbst ersetzen.
- Früh buchen. Zwei bis vier Wochen Vorlauf sind ideal, besonders vor dem Monatsende.
Häufige Fragen
Was kostet die Endreinigung einer 1.5-Zimmer-Wohnung?
Nach Richtpreis 2026 CHF 690 bis 990 inkl. MWST, im Mittel CHF 840, mit Abnahmegarantie für die Reinigung.
Kann ich die Endreinigung auch ohne Umzug buchen?
Ja, Sie können die Endreinigung auch einzeln buchen, zum Beispiel wenn Sie selbst zügeln oder eine andere Firma den Umzug übernimmt.
Ist die MWST im Richtpreis enthalten?
Ja. Sowohl die Richtpreise als auch die schriftliche Offerte verstehen sich inklusive MWST, samt Abnahmegarantie für die Reinigung.
Sollte ich bei der Wohnungsabgabe dabei sein?
Ja, denn dort wird das Protokoll erstellt, und nur Sie entscheiden, ob Sie es unterschreiben. Laut Mieterinnen- und Mieterverband sollte auch jemand von der Reinigungsfirma dabei sein, damit Beanstandungen gleich nachgereinigt werden können.
Wie lange dauert die Endreinigung?
Eine 3-Zimmer-Wohnung schaffen wir meist an einem Tag, grössere Wohnungen und Häuser brauchen ein bis zwei Tage. Wie lange es bei Ihren 1.5 Zimmern dauert, klären wir bei der kostenlosen Besichtigung.
Was gilt bei einer besenreinen Abgabe?
Auch wenn der Mietvertrag eine besenreine Abgabe vorsieht, verlangt der Nordwestschweizer Gebrauch laut Mieterinnen- und Mieterverband mehr als Wischen. Neben Küche und Bad wird in den übrigen Räumen der Boden gesaugt oder nass aufgewischt. Im Keller wird der Boden nass aufgewischt, und Spinnweben werden entfernt. Fenster, Rahmen, Holzwerk und Rollläden gehören nicht dazu.
Quellen
- Mieterinnen- und Mieterverband, Wohnungsreinigung beim Umzug durch ein Reinigungsinstitut (mieterverband.ch)
- Mieterinnen- und Mieterverband, Merkblatt zur Reinigung beim Auszug (mieterverband.ch)
- Mieterinnen- und Mieterverband, Wohnungsabgabe und Protokoll (mieterverband.ch)
- Mieterinnen- und Mieterverband, Checkliste Umzug (mieterverband.ch)
Alle Quellen abgerufen am 11. Oktober 2026. Richtpreise und Leistungen stammen von UmzugKraft, Stand Oktober 2026.
Angaben ohne Gewähr. Massgebend sind die Regeln Ihrer Gemeinde, Ihres Kantons und Ihr Vertrag.
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