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Komfortlüftung in der Wohnung, Filter wechseln beim Ein- und Auszug
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Komfortlüftung in der Wohnung, Filter wechseln beim Ein- und Auszug

Filter einer Komfortlüftung werden ersetzt und nie ausgewaschen, laut einer Minergie-Broschüre von 2025 etwa zwei- bis dreimal pro Jahr. Ob Sie das in der Mietwohnung selbst erledigen, klären Sie beim Einzug mit der Verwaltung.

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Veröffentlicht am 3. November 2026. Mit Quellenangaben am Ende der Seite.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Komfortlüftung bringt gefilterte Aussenluft in die Zimmer und führt verbrauchte Luft aus Bad, WC und Küche ab. Die Wärmerückgewinnung überträgt laut Minergie (2022) rund vier Fünftel der spürbaren Wärme auf die Zuluft.
  • Minergie empfiehlt in einer Broschüre von 2025, die Filter nach Bedarf etwa zwei- bis dreimal pro Jahr zu wechseln. Filter sind Einwegprodukte und werden nie gereinigt oder gewaschen.
  • Wer in der Mietwohnung die Filter wechselt und bezahlt, klären Sie beim Einzug mit der Verwaltung. Verlangen Sie dazu die Bedienungsanleitung und eine Instruktion.
  • Alle drei bis fünf Jahre sollte laut Minergie (2025) eine Fachperson die Anlage kontrollieren.
  • Bei der Endreinigung wischen Sie die Ventile feucht ab, ohne sie zu verstellen. Neue Filter setzen Sie nur nach Absprache ein.
Reinigungskräfte mit Putzwagen in einer hellen Wohnung

Die Filter einer Komfortlüftung sind Einwegprodukte und werden ersetzt, nicht gereinigt. Minergie empfiehlt Bewohnenden in einer Broschüre von 2025, sie nach Bedarf etwa zwei- bis dreimal pro Jahr zu wechseln. Wer in einer Mietwohnung dafür zuständig ist, klären Sie gleich beim Einzug mit der Verwaltung. Dieser Ratgeber zeigt, wie die Anlage funktioniert, wie Sie sie im Alltag bedienen und worauf Sie bei Einzug, Auszug und Endreinigung achten.

So funktioniert eine Komfortlüftung

Eine Komfortlüftung tauscht die Luft in der Wohnung automatisch aus. Laut Minergie strömt frische Luft in die Zimmer, während die verbrauchte Luft aus Bad, WC und Küche abgesaugt wird. Das Lüftungsgerät filtert die angesaugte Aussenluft und verteilt sie über ein Leitungsnetz. Damit die Wärme der Abluft nicht verloren geht, gehört eine Wärmerückgewinnung dazu. Sie überträgt laut der Minergie-Broschüre «Gute Raumluft» in der Überarbeitung von 2022 rund vier Fünftel der spürbaren Wärme von der Abluft auf die Zuluft.

Bedient wird die Anlage über ein Bediengerät. EnergieSchweiz beschreibt in einer Vorlage für Leistungsgarantien von 2019 drei Stufen, nämlich Grundlüftung, Normalbetrieb und Intensivlüftung. Die Vorlage verlangt für die Zuluft einen Feinstaubfilter mindestens der Klasse F7 und eine Anzeige «Filter wechseln» direkt am Bediengerät oder daneben. Nicht jede Wohnung hat allerdings ein eigenes Bediengerät. Fehlt es, fragen Sie die Verwaltung, wie die Anlage eingestellt ist.

Komfortlüftung oder einfache Abluftanlage

Nicht jede Lüftung ist eine Komfortlüftung. Eine einfache Abluftanlage saugt laut Minergie nur die verbrauchte Luft maschinell ab. Frische Luft strömt über sogenannte Aussenluftdurchlässe nach. Für diese Anlagen nennt Minergie in der Broschüre von 2022 einen Rhythmus von zwei- bis dreimal pro Jahr, um die Filter in allen Aussenluftdurchlässen zu wechseln und die Durchlässe innen und aussen zu reinigen. Welche Lüftung Sie haben, steht in der Bedienungsanleitung.

Filter wechseln, wie oft und wie

Wie schnell ein Filter verschmutzt, hängt von der Aussenluft ab. Die Minergie-Broschüre «Gute Raumluft» von 2022 rechnet üblicherweise mit zwei Filterwechseln pro Jahr. Unter guten Bedingungen reiche allenfalls einer, bei hoher Belastung der Aussenluft könne ein häufigerer Wechsel nötig sein. Im Ratgeber für Bewohnende von 2025 empfiehlt Minergie, die Filter nach Bedarf etwa zwei- bis dreimal jährlich zu wechseln. Wann es so weit ist, zeigt laut Minergie eine Filterüberwachung an, sofern die Anlage eine hat.

Filter nie auswaschen

Filter sind Einwegprodukte. Laut einer Dimensionierungshilfe von EnergieSchweiz aus dem Jahr 2015 büsst ein Filter fast seine ganze Wirkung ein, wenn er gereinigt oder gewaschen wird. Klopfen oder saugen Sie gebrauchte Filter deshalb auch nicht aus. Nach dem Ausbau gehören sie laut EnergieSchweiz direkt in einen Plastiksack.

So wechseln Sie den Filter

  1. Lesen Sie in der Bedienungsanleitung nach, wo die Filter sitzen und wie sich das Gerät öffnen lässt.
  2. Besorgen Sie Ersatzfilter in der Grösse und Filterklasse, die der Hersteller oder die Verwaltung angibt.
  3. Nehmen Sie den alten Filter heraus und legen Sie ihn direkt in einen Plastiksack.
  4. Setzen Sie den neuen Filter so ein, wie es die Anleitung zeigt, und schliessen Sie das Gerät wieder.
  5. Setzen Sie die Filteranzeige zurück, falls die Anleitung das vorsieht, und notieren Sie das Datum.

Auf die passende Filterklasse kommt es an. Die Hochschule Luzern wertete 2014 Inspektionen in 50 Einfamilienhäusern aus. Rund jede dritte Anlage hatte einen Zuluftfilter mit zu tiefer Filterklasse. Zudem zeigte die Auswertung, dass Bewohnende bei der Inbetriebnahme der Lüftung schlecht eingeführt werden. Die Hochschule bezeichnet die Resultate selbst als nicht repräsentativ und rät Bewohnenden, die Anlage ein- bis zweimal im Jahr anzuschauen und dabei den Filter zu ersetzen.

Wer ist in der Mietwohnung zuständig?

Laut Minergie können Bewohnende die Filter selbst wechseln, sobald sie dafür instruiert wurden. Alternativ übernimmt das eine Fachperson. EnergieSchweiz hält fest, dass bei der Instandhaltung geregelt sein muss, wer welche Arbeiten übernimmt, etwa ein Hausdienst oder eine externe Firma. Eine einheitliche Regel für alle Mietwohnungen gibt es deshalb nicht. Fragen Sie bei der Wohnungsübernahme nach, ob Sie die Filter selbst wechseln, wer die Ersatzfilter bezahlt und wann sie zuletzt gewechselt wurden.

Wer die Kosten trägt

Nebenkosten müssen Sie laut Mieterinnen- und Mieterverband nur bezahlen, wenn Sie das mit der Vermieterschaft besonders vereinbart haben. Reparaturen und Unterhaltskosten gehören laut Verband nicht in die Nebenkosten. Ob Serviceabos für Kontrolle und Wartung technischer Einrichtungen als Nebenkosten verrechnet werden dürfen, ist laut Mieterverband rechtlich umstritten. Schauen Sie deshalb in den Mietvertrag und in die Nebenkostenabrechnung, bevor Sie Ersatzfilter auf eigene Kosten kaufen.

Kontrolle durch eine Fachperson

Minergie empfiehlt in der Broschüre von 2025, die Lüftungsanlage alle drei bis fünf Jahre durch eine Fachperson kontrollieren zu lassen. Für Mietwohnungen nennt EnergieSchweiz in der Dimensionierungshilfe von 2015 eine Inspektion des Leitungsnetzes alle 6 Jahre. Melden Sie der Verwaltung, wenn die Anlage ungewohnt laut ist, unangenehm riecht oder die Filteranzeige nach einem Wechsel weiter leuchtet.

Komfortlüftung im Alltag richtig bedienen

Hat Ihre Wohnung ein eigenes Bediengerät, empfiehlt Minergie den Normalbetrieb für den Alltag, den Sommerbetrieb im Sommer und den reduzierten Betrieb in den Ferien oder bei längerer Abwesenheit. Bei starken Gerüchen, etwa beim Kochen, schalten Sie vorübergehend eine Stufe höher. Laut EnergieSchweiz können Bewohnende die Intensivlüftung bei der Benutzung von Bad und Küche einschalten.

  • Fenster öffnen. Die Fenster dürfen Sie jederzeit öffnen. Minergie rät aber, dauernd gekippte Fenster zu vermeiden. Wer bei Bedarf kurz und weit öffnet, verliert dabei laut Minergie kaum Energie.
  • Lüftungsöffnungen frei halten. Planen Sie beim Einrichten genug Abstand ein, damit Schränke, Sofas oder Bilder die Lüftungsöffnungen nicht verdecken. Laut Minergie müssen diese Öffnungen komplett frei sein.
  • Bei Kälte nicht zusätzlich lüften. Ist es Ihnen im Winter zu kalt, rät EnergieSchweiz, mit einer Lüftungsanlage nicht zusätzlich über die Fenster zu lüften.

Trockene Luft im Winter

Ist die Luft zu trocken, was im Winter häufig vorkommt, rät Minergie, die Lüftung und die Raumtemperatur so weit wie möglich zu senken. Feuchtigkeit bringen laut Minergie zum Beispiel Pflanzen oder Wäsche, die in der Wohnung trocknet. Ein Hygrometer zeigt den aktuellen Wert. EnergieSchweiz empfiehlt in einer Broschüre von 2022, bei trockener Luft den Regler der Lüftungsanlage um eine Stufe zurückzustellen. Steht eine Wohnung im Winter mehrere Tage oder Wochen leer, kann die Raumluft laut EnergieSchweiz so trocken werden, dass Materialschäden drohen. Stellen Sie die Anlage dann auf den reduzierten Betrieb. Wie Sie die Raumtemperatur einstellen, lesen Sie im Beitrag Heizung einstellen in der neuen Wohnung.

Beim Einzug, das sollten Sie klären

Die ersten Tage in der neuen Wohnung eignen sich, um die Lüftung kennenzulernen. Laut EnergieSchweiz sollen die Benutzerinnen und Benutzer instruiert werden, und beim Filterwechsel ist eine Vorführung sinnvoll.

  • Bedienungsanleitung und eine kurze Instruktion bei der Verwaltung oder beim Hausdienst verlangen.
  • Fragen, wann die Filter zuletzt gewechselt wurden, wer sie wechselt und wer die Ersatzfilter bezahlt.
  • Die Filteranzeige am Bediengerät prüfen und auffällige Geräusche oder Gerüche im Antrittsprotokoll festhalten lassen.
  • Beim Möblieren die Lüftungsöffnungen frei lassen.
  • Ersatzfilter in der passenden Grösse und Filterklasse bereitlegen, wenn der Wechsel Ihre Aufgabe ist.

Einzug in einen Neubau

Auf Baustellen entsteht viel Staub. In ihrem Planungsleitfaden zur Komfortlüftung für Architekten sehen EnergieSchweiz und Minergie vor, nach der Baureinigung neue Filter einzusetzen. Ziehen Sie in einen Neubau oder in eine frisch renovierte Wohnung, fragen Sie nach, ob das geschehen ist. Wie eine Baureinigung abläuft, lesen Sie auf unserer Seite dazu.

Auszug und Endreinigung mit Komfortlüftung

Beim Auszug reinigen Sie die Wohnung so, wie es der Mietvertrag vorsieht. Fehlen dort Bestimmungen, ist laut Mieterinnen- und Mieterverband gründlich zu reinigen. Verlangt werden darf dabei nur, was Mieterinnen und Mieter selbst erledigen können. Gefährliche Reinigungsarbeiten gehören nicht dazu. So gehen Sie bei der Komfortlüftung vor.

  • Ventile abwischen. Wischen Sie die sichtbaren Zuluft- und Abluftventile an Decke und Wänden von aussen feucht ab. Drehen Sie dabei nicht an den Ventilen, denn laut EnergieSchweiz werden die Luftmengen bei der Inbetriebnahme in jedem Raum eingestellt, gemessen und protokolliert.
  • Filter nur nach Absprache. Ist der Filterwechsel laut Mietvertrag oder Absprache Ihre Aufgabe, setzen Sie vor der Abgabe neue Filter ein und notieren das Datum.
  • Leitungen nicht öffnen. Kontrolle und Reinigung der Luftleitungen gehören zur Wartung durch eine Fachperson. Öffnen Sie keine Teile der Anlage, die nicht für den Filterwechsel vorgesehen sind.
  • Aussenluftdurchlässe bei einer Abluftanlage. Klären Sie mit der Verwaltung, ob Sie deren Filter vor der Abgabe selbst wechseln und die Durchlässe reinigen.

Den Dampfabzug in der Küche behandeln Sie separat. Er hat laut EnergieSchweiz einen eigenen Filter, der Fett und Öl auffängt. Welche kleinen Arbeiten Sie vor dem Auszug selbst erledigen, lesen Sie im Beitrag zum kleinen Unterhalt in der Mietwohnung. Einen Überblick über alle Aufgaben bis zur Übergabe gibt die Checkliste für die Wohnungsabgabe.

Unterstützung von UmzugKraft

UmzugKraft ist ein Umzugs- und Reinigungsunternehmen mit Einsätzen in der ganzen Schweiz. Beim Auszug übernehmen wir die Endreinigung mit Abnahmegarantie. Vor dem Einzug reinigen wir die neue Wohnung auf Wunsch mit einer Grundreinigung, nach Bauarbeiten mit einer Baureinigung. Den Privatumzug und das Einlagern von Möbeln können Sie ebenfalls bei uns anfragen.

Die Besichtigung ist kostenlos. Dabei besprechen wir, was zur Reinigung gehört. Wer die Filter der Komfortlüftung wechselt, klären Sie vorab mit Ihrer Verwaltung. Nach der Besichtigung erhalten Sie eine Offerte mit Fixpreis für den beschriebenen Umfang.

Telefon 062 558 77 59, WhatsApp 076 419 55 88, erreichbar Montag bis Freitag 08.00 bis 18.30 Uhr und Samstag 08.00 bis 16.00 Uhr.

Checkliste Komfortlüftung bei Ein- und Auszug

  • Bedienungsanleitung und Instruktion verlangen
  • Klären, wer die Filter wechselt, wer sie bezahlt und wann sie zuletzt gewechselt wurden
  • Lüftungsöffnungen beim Möblieren frei lassen
  • Filter bei Anzeige oder nach Bedarf ersetzen, nie auswaschen
  • In den Ferien auf reduzierten Betrieb stellen
  • Vor der Abgabe die Ventile feucht abwischen, ohne sie zu verstellen
  • Filterwechsel vor dem Auszug nur nach Absprache und mit Datum festhalten

Prüfen Sie im Zweifel Ihren Mietvertrag und fragen Sie die Verwaltung. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Wie oft wechselt man den Filter einer Komfortlüftung?

Minergie empfiehlt Bewohnenden in der Broschüre von 2025, die Filter nach Bedarf etwa zwei- bis dreimal pro Jahr zu wechseln. Zeigt das Bediengerät «Filter wechseln» an, ist ein Wechsel fällig.

Kann ich den Filter auswaschen oder aussaugen?

Nein. Filter sind Einwegprodukte. Laut EnergieSchweiz büsst ein gereinigter oder gewaschener Filter fast seine ganze Wirkung ein.

Muss ich in der Mietwohnung die Filter selbst wechseln?

Das hängt von Mietvertrag und Absprache ab. Laut Minergie ist beides möglich, der Wechsel durch Bewohnende nach einer Instruktion oder durch eine Fachperson. Klären Sie mit der Verwaltung, ob Sie oder der Hausdienst zuständig sind.

Darf ich bei einer Komfortlüftung die Fenster öffnen?

Ja, jederzeit. Vermeiden Sie aber dauernd gekippte Fenster. Sie verschlechtern laut Minergie die Wärmerückgewinnung deutlich und können im Winter zu trockener Raumluft führen.

Was gehört bei der Endreinigung zur Komfortlüftung?

Sie wischen die sichtbaren Ventile feucht ab, ohne sie zu verstellen. Neue Filter setzen Sie nur ein, wenn das Ihre Aufgabe ist. Kontrolle und Reinigung der Leitungen gehören zur Wartung durch eine Fachperson.

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Quellen

  • Minergie, Leben im Minergie-Gebäude, Tipps für maximalen Komfort zu Hause, Ausgabe 2025 (minergie.ch)
  • Minergie, Gute Raumluft, Standardlüftungssysteme im Minergie-Wohnhaus, Überarbeitung September 2022 (minergie.ch)
  • EnergieSchweiz, Komfortlüftung, Dimensionierungshilfe, Dezember 2015 (pubdb.bfe.admin.ch)
  • EnergieSchweiz, Komfortlüftung, Leistungsgarantie, Januar 2019 (pubdb.bfe.admin.ch)
  • EnergieSchweiz, Tipps und Tricks, Besser wohnen für mehr Komfort, 2022 (pubdb.bfe.admin.ch)
  • EnergieSchweiz und Minergie, Planer-KiT für den Architekten, Komfortlüftung für Wohnbauten (pubdb.bfe.admin.ch)
  • Hochschule Luzern, Handlungsbedarf bei Hygiene von Komfortlüftungen, Mitteilung vom 19. Dezember 2014 (hslu.ch)
  • Mieterinnen- und Mieterverband, Merkblatt Zulässige und unzulässige Nebenkosten (mieterverband.ch)
  • Mieterinnen- und Mieterverband, Merkblatt Auszug, was Mieterinnen und Mieter reinigen müssen (mieterverband.ch)

Alle Quellen abgerufen am 3. November 2026.

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