Umzug und Endreinigung planen, Zeitplan bis zur Wohnungsabgabe
Umzug und Endreinigung lassen sich zusammen planen. Sie haben dann einen Zeitplan, eine Ansprechperson und eine Offerte für beides, bei der Reinigung mit Abnahmegarantie für die Wohnungsabgabe.
Veröffentlicht am 12. Oktober 2026. Mit Quellenangaben am Ende der Seite.
Das Wichtigste in Kürze
- Wer Umzug und Endreinigung zusammen plant, stimmt Zügeltag, Reinigung und Wohnungsabgabe aufeinander ab.
- Eine Offerte mit Fixpreis für den beschriebenen Umfang zeigt, was enthalten ist.
- Bei der Abgabe füllen Sie mit der Vermieterschaft das Rückgabeprotokoll aus.
- Für die normale Abnützung haften Mieterinnen und Mieter nicht.
- Bei der neuen Gemeinde melden Sie sich in der Regel innerhalb von 14 Tagen an.

Wer zügelt, muss die alte Wohnung leeren und sauber abgeben. Planen Sie Umzug und Endreinigung zusammen, greifen Zügeltag, Reinigung und Wohnungsabgabe ineinander, und Sie haben für beides eine Ansprechperson. Dieser Ratgeber zeigt, wie Sie vorgehen, was in die Offerte gehört und worauf Sie bei der Abgabe achten.
Was für eine gemeinsame Planung spricht
Umzug und Reinigung hängen eng zusammen. Gereinigt wird die alte Wohnung, wenn sie leer ist, und die Abgabe an die Verwaltung folgt kurz danach. Verschiebt sich der Zügeltag, verschiebt sich auch die Reinigung. Wer beides getrennt organisiert, stimmt zwei Termine mit zwei Firmen ab und muss bei jeder Änderung zweimal nachfragen.
Liegt der Ablauf in einer Hand, entfällt diese Abstimmung. Das hat im Alltag mehrere Vorteile.
- Ein Zeitplan für Zügeltag, Reinigung und Abgabetermin
- Eine Ansprechperson für Fragen und Änderungen
- Eine Offerte, in der Umzug und Reinigung zusammen aufgeführt sind
- Klare Übergänge zwischen Auszug, Reinigung und Abgabe
Gerade bei grösseren Wohnungen oder wenn zwischen Auszug und Abgabe nur wenig Zeit bleibt, hilft eine gemeinsame Planung, den Überblick zu behalten.
So läuft ein Umzug mit Endreinigung ab
Der Ablauf folgt in der Regel diesen Schritten.
- Besichtigung. Vor Ort werden Volumen, Stockwerke, Zugang und der Umfang der Reinigung erfasst. Gehen Sie dabei gemeinsam durch, was mitkommt und was gereinigt werden soll.
- Offerte. Danach erhalten Sie eine schriftliche Offerte, in der Umzug und Endreinigung aufgeführt sind.
- Termine. Legen Sie den Zügeltag und den Abgabetermin mit der Verwaltung fest und planen Sie die Reinigung dazwischen ein.
- Parkplatz. Klären Sie mit der Verwaltung, der Polizei oder der Gemeinde, ob es für den Zügelwagen eine Bewilligung braucht. Die Regeln sind je nach Ort verschieden.
- Zügeltag. Möbel und Kartons werden transportiert, bei engen Treppenhäusern auch mit Möbellift.
- Endreinigung. Die leere Wohnung wird gereinigt, samt den Nebenräumen, die im Umfang vereinbart sind.
- Abgabe. Sie füllen mit der Vermieterschaft das Rückgabeprotokoll aus und geben alle Schlüssel zurück.
Was eine Offerte mit Fixpreis für den beschriebenen Umfang klärt
Eine Offerte mit Fixpreis für den beschriebenen Umfang zeigt, welche Leistungen enthalten sind. Je genauer der Umfang beschrieben ist, desto weniger Fragen gibt es am Zügeltag. Prüfen Sie deshalb diese Punkte.
- Anzahl Zimmer, Volumen und schwere Stücke wie Klavier oder Tresor
- Stockwerke, Lift und Zugang, auch für einen Möbellift
- Verpacken, Kartons und Entsorgung von Möbeln, die nicht mitkommen
- Umfang der Endreinigung, etwa Fenster, Storen, Keller, Estrich, Balkon und Garage
- Datum der Reinigung und Datum der Abgabe
Kommen nach der Offerte weitere Arbeiten dazu, zum Beispiel ein zusätzlicher Kellerraum, klären Sie das vor dem Zügeltag. So bleibt klar, was im vereinbarten Umfang enthalten ist und was nicht.
Worauf Sie bei der Reinigungsfirma achten
Der Mieterinnen- und Mieterverband gibt in einem Merkblatt Tipps für alle, die für die Endreinigung eine Firma beauftragen. Sie lassen sich so zusammenfassen.
- Lassen Sie die Wohnung vorab von einer zuständigen Person der Firma besichtigen und gehen Sie die Checkliste gemeinsam durch.
- Halten Sie Preis und Termin schriftlich fest und verlangen Sie eine schriftliche Auftragsbestätigung.
- Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, dass bei ungenügender Reinigung kostenlos nachgereinigt wird.
- Vereinbaren Sie, dass jemand von der Firma bei der Abgabe dabei ist.
- Buchen Sie früh. Rund um die üblichen Kündigungstermine sind viele Reinigungsfirmen ausgelastet.
Auch wenn eine Firma reinigt, bleiben Sie gegenüber der Vermieterschaft für eine einwandfreie Reinigung verantwortlich. Gleichzeitig sind Mieterinnen und Mieter laut Mieterverband nicht verpflichtet, eine Reinigungsfirma beizuziehen. Wer selbst putzen möchte, findet Hinweise im Ratgeber Umzugsreinigung selber machen.
Zeitplan rund um den Zügeltag
Ein klarer Zeitplan nimmt Druck aus den letzten Tagen vor dem Auszug. So können Sie vorgehen.
- Einige Wochen vorher Besichtigung vereinbaren, Offerte prüfen und den Abgabetermin mit der Verwaltung festlegen.
- Vor dem Zügeltag den freien Umzugstag beim Arbeitgeber beantragen und Strom, Wasser, Internet und Post über die neue Adresse informieren.
- Am Zügeltag die Zählerstände von Strom und Wasser und allenfalls von Wärme und Gas ablesen lassen.
- Am Abgabetag das Rückgabeprotokoll ausfüllen und alle Schlüssel abgeben.
- Nach dem Umzug bei der neuen Gemeinde anmelden, in der Regel innerhalb von 14 Tagen.
Bei der alten Gemeinde melden Sie sich rechtzeitig ab. In vielen Kantonen geht das online über eUmzugCH. Mehr dazu lesen Sie im Ratgeber Umzug melden.
Umzug und Endreinigung mit UmzugKraft
UmzugKraft übernimmt Privatumzug und Endreinigung mit Abnahmegarantie aus einer Hand. Nach der kostenlosen Besichtigung erhalten Sie eine Offerte mit Fixpreis für den beschriebenen Umfang, in der Umzug und Reinigung zusammen aufgeführt sind. Für beides haben Sie eine Ansprechperson.
Die Abnahmegarantie für die Reinigung hält UmzugKraft schriftlich in der Offerte fest. Beanstandet die Verwaltung bei der Abgabe einen Punkt der Reinigung, wird umgehend und ohne Zusatzkosten nachgereinigt. Auf Wunsch ist das Team bei der Übergabe dabei. Die Abnahmegarantie gilt für die Reinigung, nicht für Schäden an der Wohnung oder die Rückzahlung des Mietzinsdepots.
Bei Bedarf kommen ein Möbellift mit Bedienung sowie Entsorgung und Entrümpelung dazu. Einsätze sind in der ganzen Schweiz möglich. Sie erreichen UmzugKraft unter Telefon 062 558 77 59 oder WhatsApp 076 419 55 88, Montag bis Freitag 08.00 bis 18.30 Uhr und Samstag 08.00 bis 16.00 Uhr.
Worauf es bei der Wohnungsabgabe ankommt
Am Abgabetermin füllen Sie mit der Vermieterschaft das Rückgabeprotokoll aus. Darin werden Räume und Einrichtungen sowie allfällige Schäden festgehalten. Eine Übersicht zu den Aufgaben vor der Abgabe finden Sie in der Wohnungsabgabe Checkliste.
Normale Abnützung
Für die normale Abnützung der Mieträume haften Mieterinnen und Mieter nicht. Dazu zählen laut Mieterverband zum Beispiel verblasste Tapeten, Abdrücke von Möbeln oder fachgerecht verschlossene Nagellöcher. Für übermässige Abnützung, etwa durch Unachtsamkeit oder Haustiere, kann die Vermieterschaft dagegen Ersatz verlangen.
Protokoll und Schlüssel
Unterschreiben Sie nichts, wovon Sie nicht überzeugt sind. Der Mieterverband rät, bei Bedarf Vorbehalte anzubringen, etwa den Hinweis, dass das Protokoll nicht als Schuldanerkennung gilt. Geben Sie alle Schlüssel zurück, auch nachgemachte, und lassen Sie sich die Rückgabe mit Datum und Unterschrift bestätigen.
Mängel nach der Abgabe
Gibt es kein Protokoll oder geht daraus nicht klar hervor, wofür Sie aufkommen müssen, muss die Vermieterschaft Mängel laut Mieterverband innert weniger Arbeitstage schriftlich und genau melden. Verpasst sie diese Frist, verliert sie ihre Ansprüche. Ausgenommen sind Mängel, die bei einer gewöhnlichen Prüfung der Räume nicht erkennbar waren. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Muss die Wohnung vor der Endreinigung leer sein?
Für eine gründliche Endreinigung sollte die Wohnung leer sein. Deshalb wird die Reinigung nach dem Auszug und vor der Abgabe eingeplant.
Was ist in einer Offerte mit Fixpreis für den beschriebenen Umfang enthalten?
Enthalten sind die Leistungen, die in der Offerte beschrieben sind, zum Beispiel Transport, Möbellift und Endreinigung. Zusätzliche Arbeiten sollten Sie vorab klären.
Muss ich für die Endreinigung eine Firma beauftragen?
Nein. Laut Mieterverband sind Mieterinnen und Mieter nicht verpflichtet, eine Reinigungsfirma beizuziehen. Gegenüber der Vermieterschaft bleiben Sie in jedem Fall für eine einwandfreie Reinigung verantwortlich.
Habe ich Anspruch auf einen freien Tag zum Zügeln?
Laut ch.ch haben Sie in der Regel Anrecht auf einen Umzugstag. Sprechen Sie den Termin früh mit Ihrem Arbeitgeber ab.
Bis wann muss ich mich bei der neuen Gemeinde anmelden?
In der Regel innerhalb von 14 Tagen nach dem Umzug. In vielen Kantonen ist die Meldung auch online über eUmzugCH möglich.
Quellen
- ch.ch, Checkliste für den Umzug (ch.ch)
- ch.ch, Ab- und Anmelden bei der Wohngemeinde (ch.ch)
- Mieterinnen- und Mieterverband, Merkblatt Wohnungsreinigung beim Umzug durch ein Reinigungsinstitut (mieterverband.ch)
- Mieterinnen- und Mieterverband, Merkblatt zur Reinigung beim Auszug (mieterverband.ch)
- Mieterinnen- und Mieterverband, Merkblatt zu Schäden beim Auszug (mieterverband.ch)
Alle Quellen abgerufen am 12. Oktober 2026.
Angaben ohne Gewähr. Massgebend sind die Regeln Ihrer Gemeinde, Ihres Kantons und Ihr Vertrag.
Umzug und Endreinigung in einer Offerte planen
Wir planen Zügeltag, Endreinigung und Abgabe mit Ihnen und halten die Abnahmegarantie für die Reinigung schriftlich in der Offerte fest. Die erste Besichtigung ist kostenlos.
Erreichbar Montag bis Freitag 08.00 bis 18.30 Uhr, Samstag 08.00 bis 16.00 Uhr.






