Lebensmittel beim Umzug, so bleiben Vorräte und Tiefgekühltes sicher
Brauchen Sie Vorräte und Tiefgekühltes vor dem Umzug möglichst auf und transportieren Sie Gekühltes und Gefrorenes in einer Kühlbox mit Kühlelementen. Aufgetaute Lebensmittel frieren Sie laut BLV nicht wieder ein.
Veröffentlicht am 27. Oktober 2026. Mit Quellenangaben am Ende der Seite.
Das Wichtigste in Kürze
- Planen Sie die Mahlzeiten der letzten zwei bis drei Wochen vor dem Umzug so, dass Tiefkühler, Kühlschrank und Vorratsschrank am Zügeltag fast leer sind.
- Tiefgekühltes gehört in eine Kühlbox oder Kühltasche mit Kühlelementen. Die Schweizerische Gesellschaft für Ernährung empfiehlt das, wenn der Transport länger als eine Stunde dauert oder es sommerlich warm ist.
- Aufgetaute Lebensmittel frieren Sie laut BLV nicht wieder ein. Fleisch, Geflügel und Fisch lagern Sie in der neuen Wohnung gleich wieder im Kühlschrank bei unter 5 Grad.
- Nach Ablauf des Verbrauchsdatums essen Sie ein Produkt nicht mehr. Viele Lebensmittel mit Mindesthaltbarkeitsdatum sind laut BLV auch danach geniessbar, solange sie einwandfrei riechen, aussehen und schmecken.
- Stand die neue Wohnung leer, lassen Sie das kalte Wasser laufen, bis es konstant kühl aus der Leitung kommt.

Brauchen Sie Vorräte und Tiefgekühltes in den Wochen vor dem Umzug möglichst auf und nehmen Sie Gekühltes und Gefrorenes am Zügeltag in einer Kühlbox mit Kühlelementen mit. In der neuen Wohnung kommen gekühlte Lebensmittel gleich wieder in den Kühlschrank, denn bei Zimmertemperatur vermehren sich Keime laut dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) schnell. Dieser Ratgeber zeigt, wie Sie Vorräte planen, die Kühlkette einhalten und was mit angetauten Lebensmitteln geschieht.
Vorräte rechtzeitig aufbrauchen
Je weniger Lebensmittel Sie zügeln, desto einfacher wird der Zügeltag. Beginnen Sie zwei bis drei Wochen vor dem Umzug mit einer Bestandesaufnahme von Tiefkühler, Kühlschrank und Vorratsschrank. Planen Sie die Mahlzeiten danach so, dass Sie zuerst Tiefgekühltes und Frisches aufbrauchen. Trockenes wie Teigwaren, Reis oder Konserven lässt sich leichter transportieren und kommt zuletzt an die Reihe.
So leeren Sie Tiefkühler und Vorratsschrank
- Schreiben Sie auf, was im Tiefkühler liegt, und bauen Sie es in den Menüplan der nächsten Tage ein.
- Kaufen Sie in den letzten Wochen nur kleine Mengen ein und verzichten Sie auf grosse Vorratspackungen.
- Brauchen Sie angebrochene Packungen vor den ungeöffneten auf. Ungeöffnetes lässt sich gut verpacken oder verschenken.
- Reduzieren Sie Getränke und Konserven. Sie sind schwer und füllen schnell mehrere Kartons.
- Frieren Sie in dieser Zeit nichts Neues mehr ein.
Das lohnt sich auch ohne Umzug. Laut dem Aktionsplan des Bundesrats gegen die Lebensmittelverschwendung von 2022 fallen in Schweizer Haushalten pro Jahr rund 778'000 Tonnen vermeidbare Lebensmittelabfälle an. Das sind knapp drei von zehn Tonnen aller vermeidbaren Verluste. Der Bundesrat will die vermeidbaren Lebensmittelverluste in der Schweiz bis 2030 gegenüber 2017 halbieren.
Wenn wenig Zeit bleibt
Bei einem kurzfristigen Umzug konzentrieren Sie sich auf Tiefkühler und Kühlschrank, denn Gekühltes und Gefrorenes ist beim Transport heikler als Trockenes. Einen Plan für die letzten sieben Tage finden Sie im Ratgeber Last-Minute-Umzug in einer Woche.
Mindestens haltbar bis oder zu verbrauchen bis
Beim Ausmisten hilft ein Blick auf das Datum. Das Mindesthaltbarkeitsdatum «mindestens haltbar bis» betrifft laut BLV die Qualität, nicht die Sicherheit. Viele Produkte sind auch danach geniessbar, solange sie einwandfrei riechen, aussehen und schmecken. Anders ist es beim Verbrauchsdatum «zu verbrauchen bis», das auf besonders empfindlichen Lebensmitteln steht. Nach Ablauf dieses Datums ist ein sicherer Verzehr laut BLV nicht mehr gewährleistet, auch wenn Geruch, Aussehen und Geschmack unauffällig sind. Solche Produkte packen Sie nicht ein, sondern entsorgen sie.
Verschenken, mitnehmen oder entsorgen
Was bis zum Zügeltag übrig bleibt, teilen Sie in drei Gruppen ein. Ungeöffnete, haltbare Vorräte nehmen Sie mit. Frisches, das Sie nicht mehr essen, verschenken Sie an Nachbarn, Freunde oder Familie. Verdorbenes und Produkte mit abgelaufenem Verbrauchsdatum gehören in die Entsorgung.
Vorratsschädlinge nicht mitzügeln
Kontrollieren Sie angebrochene Packungen, bevor Sie sie einpacken. Die Dörrobstmotte befällt laut der Fachstelle Schädlingsprävention der Stadt Zürich unter anderem Flocken, Teigwaren, Reis, Nüsse, Mandeln, Dörrobst und Schokolade. Feine Fäden, verklumpter Inhalt oder kleine Raupen weisen auf einen Befall hin. Befallene Lebensmittel entsorgen Sie, damit die Motten nicht in die neue Küche mitreisen. In der neuen Wohnung schützen dicht schliessende Gläser wie Einmach- oder Bülachergläser die Vorräte, so die Fachstelle.
Essensreste richtig entsorgen
Wohin verdorbene Lebensmittel und Speisereste gehören, regelt Ihre Gemeinde. In der Stadt Bern dürfen gekochte und ungekochte Speisereste ins Grüngut, verpackte Lebensmittel dagegen nicht. Die Stadt Zürich nimmt Speisereste aus dem Haushalt nur im Container für Bioabfall entgegen, ebenfalls ohne Verpackung. Im Kanton Freiburg sind die Gemeinden laut dem kantonalen Amt für Umwelt noch nicht verpflichtet, Bioabfälle zu sammeln. Fragen Sie deshalb bei Ihrer Gemeinde nach, ob Essensreste ins Grüngut oder in den Kehricht gehören.
Die Kühlkette am Zügeltag einhalten
Gekühlte und gefrorene Lebensmittel sollen möglichst kurz ohne Kühlung sein. Die Schweizerische Gesellschaft für Ernährung (SGE) empfiehlt eine Isolier- oder Kühltasche, wenn Tiefkühlprodukte länger als eine Stunde unterwegs sind oder es sommerlich warm ist, bei Bedarf mit Kühlelementen. Am Zügeltag trifft das oft zu, denn zwischen dem Ausräumen der alten und dem Einräumen der neuen Küche können einige Stunden vergehen.
Kühlbox richtig packen
- Legen Sie Kühlelemente am Vortag ins Tiefkühlfach, solange das Gerät noch läuft.
- Packen Sie Gefrorenes dicht zusammen und füllen Sie Lücken mit Kühlelementen.
- Verpacken Sie rohes Fleisch und rohen Fisch dicht. Das BLV rät, rohe Fleisch- und Fischprodukte von anderen Lebensmitteln zu trennen.
- Öffnen Sie die Kühlbox unterwegs möglichst selten.
- Laden Sie die Kühlbox zuletzt ins Auto und räumen Sie sie in der neuen Wohnung zuerst aus.
Nehmen Sie die Kühlbox selbst mit, statt sie zwischen die Umzugskartons zu stellen. So behalten Sie die Lebensmittel im Blick und können sie nach der Ankunft gleich einräumen.
Wenn Tiefgekühltes angetaut ist
Aufgetaute Lebensmittel frieren Sie nicht wieder ein, das empfehlen das BLV und das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL). Lagern Sie solche Lebensmittel im Kühlschrank und verwenden Sie sie bald. Geöffnete, aufgetaute Tiefkühlprodukte sind laut SGE im Kühlschrank rund einen Tag haltbar. Fleisch, Geflügel und Fisch erhitzen Sie beim Kochen laut BLV auf mindestens 70 Grad, bereits gekochte Speisen beim Aufwärmen nochmals auf 70 Grad.
Trockene Vorräte, Konserven und Flaschen packen
Trockenvorräte, Konserven und ungeöffnete Flaschen zügeln Sie in normalen Umzugskartons. Verschliessen Sie angebrochene Packungen gut, zum Beispiel mit einer Klammer, oder füllen Sie den Inhalt in ein dichtes Glas um. Flaschen mit Öl, Essig oder Sirup stellen Sie aufrecht in den Karton und polstern sie mit Küchenpapier oder Zeitungspapier.
Konserven und Getränke sind schwer. Packen Sie sie in kleine Kartons und füllen Sie den Rest mit leichten Sachen auf, damit sich jeder Karton gut tragen lässt. Tipps für Rücken und Hebetechnik finden Sie im Ratgeber Richtig heben und tragen beim Zügeln. Beschriften Sie die Kartons mit «Küche» und dem Inhalt.
Eine eigene Kiste für den ersten Abend erspart Ihnen die Suche. Packen Sie etwas Essen, Getränke, Geschirr, Besteck, einen Topf und Abwaschmittel ein. In der neuen Wohnung lagern Sie Trockenvorräte kühl und trocken, die SGE nennt dafür 15 bis 20 Grad.
Kühlschrank und Tiefkühler beim Auszug
Gehört der Kühlschrank zur Wohnung, bleibt er dort und wird leer und sauber übergeben. Leeren Sie Kühlschrank und Gefrierfach deshalb vor der Endreinigung, damit am Reinigungstag alles zugänglich ist. Ein vereistes Gefrierfach braucht Zeit zum Abtauen, planen Sie das ein.
Eine eigene Tiefkühltruhe oder einen eigenen Kühlschrank leeren Sie vor dem Transport vollständig. Wie Sie das Gerät für den Transport vorbereiten und ob es danach eine Weile stehen soll, bevor Sie es wieder einschalten, steht in der Bedienungsanleitung Ihres Geräts. Räumen Sie Lebensmittel erst ein, wenn das Gerät wieder kühlt.
Die ersten Tage in der neuen Wohnung
Räumen Sie die Kühlbox gleich nach der Ankunft aus. Gekühltes kommt in den Kühlschrank, Gefrorenes in den Tiefkühler. Die Kiste für den ersten Abend stellen Sie in die Küche, dann ist das Nötigste griffbereit.
Temperaturen im Kühlschrank und im Tiefkühler
Die SGE empfiehlt für das Hauptfach des Kühlschranks höchstens 5 Grad und für den Tiefkühler höchstens minus 18 Grad. Im Kühlschrank ist es nicht überall gleich kalt. Fleisch, Fisch und Wurst lagern Sie laut SGE bei 0 bis 2 Grad, Milch bei etwa 4 Grad. Im Gemüsefach sind es 8 bis 10 Grad, im Türfach 10 bis 12 Grad. Ein Kühlschrankthermometer zeigt, ob die Einstellung stimmt.
Leitungswasser nach dem Einzug
Stand die Wohnung vor dem Einzug einige Zeit leer, ist das Wasser lange in den Leitungen gestanden. Der Schweizerische Verein des Gas- und Wasserfaches (SVGW) rät, das Wasser laufen zu lassen, bis es konstant kühl ist. Zum Trinken und Kochen verwenden Sie nur frisches, kaltes Wasser. Nach einer längeren Abwesenheit wie den Ferien ist laut SVGW ein längeres Spülen angezeigt.
Notvorrat neu anlegen
Der Umzug ist ein guter Anlass, den Notvorrat zu prüfen. Das BWL empfiehlt pro Person mindestens 9 Liter Wasser, das reicht für drei Tage zum Trinken und Kochen. Dazu kommen Lebensmittel für rund eine Woche, zum Beispiel Reis, Teigwaren, Konserven, Hartkäse oder Zwieback. Lagern Sie den Vorrat kühl, trocken und lichtgeschützt, verbrauchen Sie ihn im Alltag und ersetzen Sie ihn laufend.
Zügeln mit Unterstützung von UmzugKraft
UmzugKraft ist ein Umzugs- und Reinigungsunternehmen mit Einsätzen in der ganzen Schweiz. Beim Privatumzug tragen wir Möbel und Kartons in die neue Wohnung. Für wenige Möbel oder eine kleine Wohnung eignen sich Kleinumzug und Zügelhilfe. So bleibt Ihnen am Zügeltag Zeit für Küche und Kühlbox. In der alten Wohnung übernehmen wir auf Wunsch die Endreinigung mit Abnahmegarantie.
Bei der kostenlosen Besichtigung legen wir gemeinsam fest, was wir tragen und was Sie selbst transportieren, zum Beispiel die Kühlbox mit den Lebensmitteln. Danach erhalten Sie eine Offerte mit Fixpreis für den beschriebenen Umfang.
Telefon 062 558 77 59, WhatsApp 076 419 55 88, erreichbar Montag bis Freitag 08.00 bis 18.30 Uhr und Samstag 08.00 bis 16.00 Uhr.
Häufige Fragen
Darf ich angetaute Lebensmittel wieder einfrieren?
Nein. Aufgetaute Lebensmittel frieren Sie laut BLV nicht erneut ein. Lagern Sie sie im Kühlschrank und brauchen Sie sie rasch auf.
Ab wann brauche ich eine Kühlbox?
Die SGE empfiehlt eine Isolier- oder Kühltasche, wenn Tiefkühlprodukte länger als eine Stunde unterwegs sind oder es sommerlich warm ist. Am Zügeltag ist das oft der Fall.
Kann ich Lebensmittel nach dem Mindesthaltbarkeitsdatum noch essen?
Oft ja. Laut BLV sind viele Produkte auch nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums geniessbar, solange sie einwandfrei riechen, aussehen und schmecken. Beim Verbrauchsdatum gilt das nicht.
Wohin mit verdorbenen Lebensmitteln?
Das regelt Ihre Gemeinde. In den Städten Bern und Zürich gehören Speisereste ohne Verpackung in die Sammlung für Grüngut oder Bioabfall. Andernorts kann das anders sein, fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach.
Wie viel Wasser gehört in den Notvorrat?
Das BWL empfiehlt mindestens 9 Liter pro Person, zum Beispiel ein Sixpack mit Flaschen zu 1,5 Litern. Das reicht für drei Tage zum Trinken und Kochen.
Quellen
- Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV, Hygiene im Umgang mit Lebensmitteln (blv.admin.ch)
- Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV, Informationen auf der Lebensmitteletikette (blv.admin.ch)
- Schweizerische Gesellschaft für Ernährung SGE, Merkblatt Einkauf, Transport und Aufbewahrung von Lebensmitteln, 2026 (sge-ssn.ch)
- Der Bundesrat, Aktionsplan gegen die Lebensmittelverschwendung, 6. April 2022 (bafu.admin.ch)
- Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung BWL, Kluger Rat, Notvorrat (bwl.admin.ch)
- Schweizerischer Verein des Gas- und Wasserfaches SVGW, FAQ Trinkwasser (svgw.ch)
- Stadt Zürich, Fachstelle Schädlingsprävention, Die Dörrobstmotte, Merkblatt, April 2023 (stadt-zuerich.ch)
- Stadt Zürich, Bioabfall (stadt-zuerich.ch)
- Stadt Bern, Grüngut was / was nicht (bern.ch)
- Staat Freiburg, Amt für Umwelt, Bioabfälle (fr.ch)
Alle Quellen abgerufen am 27. Oktober 2026.
Angaben ohne Gewähr. Massgebend sind die Regeln Ihrer Gemeinde, Ihres Kantons und Ihr Vertrag.
Zügeltag mit Unterstützung planen
Wir tragen Möbel und Kartons, bringen auf Wunsch einen Möbellift mit und übernehmen die Endreinigung der alten Wohnung. So bleibt Ihnen Zeit für Küche und Kühlbox. Die erste Besichtigung ist kostenlos.
Erreichbar Montag bis Freitag 08.00 bis 18.30 Uhr, Samstag 08.00 bis 16.00 Uhr.






