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Wohnfläche pro Person, wie viel Platz ein Haushalt in der Schweiz braucht
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Wohnfläche pro Person, wie viel Platz ein Haushalt in der Schweiz braucht

Laut BFS stehen in der Schweiz pro Person im Schnitt 46,6 Quadratmeter Wohnfläche zur Verfügung. Wie viel Platz Ihr Haushalt braucht, hängt von Personenzahl, Möbeln, Arbeit zu Hause und Stauraum ab.

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Veröffentlicht am 5. November 2026. Mit Quellenangaben am Ende der Seite.

Das Wichtigste in Kürze

  • Laut der Gebäude- und Wohnungsstatistik 2025 des BFS stehen in der Schweiz pro Person im Schnitt 46,6 Quadratmeter Wohnfläche zur Verfügung. Seit 2021 stagniert dieser Wert.
  • Eine bewohnte Wohnung ist im Durchschnitt 102 Quadratmeter gross, und 54 von 100 Wohnungen haben drei oder vier Zimmer.
  • Das Wohnungs-Bewertungs-System des Bundes nennt als Mindestfläche zum Beispiel 60 Quadratmeter für eine 3-Zimmer-Wohnung und 80 Quadratmeter für eine 4-Zimmer-Wohnung.
  • Die Stadt Zürich verlangt für ihre Wohnungen eine Mindestbelegung von Zimmerzahl minus eins. Laut einer Studie des BWO von 2012 hatte rund die Hälfte der gemeinnützigen Wohnbauträger Belegungsvorgaben.
  • Planen Sie die Grösse nach Personen, Möbeln und Stauraum. Was vorübergehend keinen Platz findet, können Sie einlagern, statt grösser zu mieten.
Zwei Frauen mit Umzugskartons und einer Pflanze in der neuen Wohnung

Wie viel Wohnfläche ein Haushalt braucht, hängt vor allem von der Zahl der Personen, den Möbeln und der Lebensphase ab. Als Orientierung dient der Schweizer Durchschnitt, laut der Gebäude- und Wohnungsstatistik 2025 des Bundesamts für Statistik (BFS) stehen pro Person im Schnitt 46,6 Quadratmeter zur Verfügung. Für Wohnbauten nennt der Bund zudem Mindestflächen je Zimmerzahl. Dieser Ratgeber zeigt aktuelle Zahlen und Richtwerte und hilft Ihnen, den Platzbedarf für Ihre nächste Wohnung abzuschätzen.

Wie viel Wohnfläche hat eine Person in der Schweiz?

Die durchschnittliche Wohnfläche pro Person lag gemäss der Gebäude- und Wohnungsstatistik 2025 bei 46,6 Quadratmetern. Laut BFS war dieser Wert bis 2021 regelmässig gestiegen und stagniert seither. Für das Jahr 2023 weist der Statistische Atlas des BFS 46,5 Quadratmeter aus. Eine bewohnte Wohnung misst im Durchschnitt 102 Quadratmeter, und 54 von 100 Wohnungen haben drei oder vier Zimmer.

Ein Durchschnitt sagt allerdings wenig über den einzelnen Haushalt. Laut BFS lebten 2025 in 55 von 100 bewohnten Einfamilienhäusern nur eine oder zwei Personen. Wer dagegen mit mehreren Personen in einer Stadtwohnung lebt, hat pro Kopf oft deutlich weniger Platz.

Unterschiede zwischen den Regionen

In der Genferseeregion lag die Wohnfläche pro Person mit 42,5 Quadratmetern unter dem Schweizer Durchschnitt. Mehr Platz hatten die Menschen in der Ostschweiz mit 49,7 und im Tessin mit 49,8 Quadratmetern. Noch grösser ist die Spannweite zwischen den Gemeinden. Im Jahr 2023 reichte sie laut dem Statistischen Atlas des BFS von 31,8 Quadratmetern in Chavannes-près-Renens und Meyrin bis 91,5 Quadratmeter in Cerentino.

Auch innerhalb eines Kantons wohnen die Menschen sehr unterschiedlich. Im Kanton Zürich lag die Wohnfläche 2023 bei 45 Quadratmetern pro Kopf. Laut dem kantonalen Amt für Statistik und Daten lebte ein Viertel der Personen in Haushalten mit weniger als 32 Quadratmetern pro Kopf. Ein anderes Viertel wohnte deutlich grosszügiger, mit mindestens 69 Quadratmetern pro Kopf.

Miete, Genossenschaft oder Eigentum

Wie viel Platz jemand hat, hängt auch davon ab, wem die Wohnung gehört. In der Stadt Zürich lag die Wohnfläche 2024 bei 39,5 Quadratmetern pro Person. In städtischen Wohnungen waren es 32 Quadratmeter, in Genossenschaftswohnungen 35 Quadratmeter. In Mietwohnungen privater Eigentümer standen knapp 40 Quadratmeter zur Verfügung, in selbst bewohntem Eigentum 53 Quadratmeter.

Wovon hängt der Platzbedarf ab?

Die Statistik zeigt, wie viel Platz Haushalte haben, nicht wie viel sie brauchen. Für die eigene Planung zählen vor allem diese Punkte.

  • Zahl der Personen. Mehrere Personen teilen sich Küche, Bad und Wohnzimmer, deshalb sinkt die Fläche pro Kopf. Im Kanton Zürich haben Haushalte ab fünf Personen im Mittel weniger als ein Zimmer pro Person.
  • Lebensphase. Im Kanton Zürich steigt die Wohnfläche pro Kopf laut den Auswertungen des Kantons spätestens ab 50 Jahren deutlich an, etwa wenn erwachsene Kinder ausziehen und die Eltern in der Wohnung bleiben.
  • Arbeit zu Hause. Wer regelmässig im Homeoffice arbeitet, braucht einen ruhigen Arbeitsplatz, im Idealfall in einem eigenen Zimmer.
  • Möbel und Hobbys. Ein Klavier, eine Werkbank, Sportgeräte oder eine grosse Büchersammlung brauchen einen festen Platz.
  • Stauraum. Keller, Estrich und Einbauschränke entlasten die Wohnräume. Fehlt Stauraum, wirkt auch eine grosse Wohnung schnell eng.

Wer nach dem Auszug der Kinder oder im Alter weniger Platz braucht, findet Hinweise im Ratgeber In eine kleinere Wohnung ziehen.

Richtwerte des Bundes je Zimmerzahl

Eine Orientierung bietet das Wohnungs-Bewertungs-System (WBS) des Bundesamts für Wohnungswesen (BWO). Mit diesem Instrument werden Wohnbauten geplant und beurteilt, der Bund setzt es unter anderem in der Wohnraumförderung ein. Die Ausgabe 2015 nennt für die Nettowohnfläche folgende Mindestwerte.

  • Wohnung mit 1 Zimmer, mindestens 30 Quadratmeter
  • Wohnung mit 2 Zimmern, mindestens 45 Quadratmeter
  • Wohnung mit 3 Zimmern, mindestens 60 Quadratmeter
  • Wohnung mit 4 Zimmern, mindestens 80 Quadratmeter
  • Wohnung mit 5 Zimmern, mindestens 100 Quadratmeter
  • Wohnung mit 6 Zimmern, mindestens 120 Quadratmeter, mit 7 Zimmern mindestens 140 Quadratmeter

Zur Nettowohnfläche zählen laut WBS alle begeh- und belegbaren Bodenflächen innerhalb der Wohnung ab einer Raumhöhe von 1,50 Metern. Das erste Zimmer soll mindestens 14 Quadratmeter gross sein, jedes weitere mindestens 10 Quadratmeter, sofern kantonale Bestimmungen keine kleineren Zimmer zulassen. Balkon und Sitzplatz führt das WBS separat als Aussenbereich.

Diese Werte sind Mindestgrössen für die Planung von Wohnbauten. Für Ihre Wohnungssuche sind sie eine untere Orientierung. Wer viele Möbel hat oder zu Hause arbeitet, rechnet mit etwas mehr Fläche.

Belegungsregeln bei Gemeinden und Genossenschaften

Manche Vermieter verlangen eine Mindestzahl an Personen pro Wohnung. Die Stadt Zürich legt für ihre Wohnungen eine Mindestbelegung von Zimmerzahl minus eins fest. In einer 4,5-Zimmer-Wohnung müssen also mindestens drei Personen leben. Wohnen weniger Personen darin, ist die Wohnung unterbelegt. Das duldet die Stadt Zürich während höchstens einem Jahr, nach einem Todesfall während zwei Jahren.

Auch im gemeinnützigen Wohnungsbau gibt es solche Regeln. Laut einer vom BWO veröffentlichten Studie von 2012 hatte rund die Hälfte der gemeinnützigen Wohnbauträger Belegungsvorgaben. Diese galten für 68 von 100 gemeinnützigen Mietwohnungen. Verbreitet ist vor allem die sogenannte Zimmerregel. Danach darf die Zahl der Zimmer die Zahl der Bewohnerinnen und Bewohner nur um eine bestimmte Zahl übersteigen.

Die Regeln unterscheiden sich je nach Gemeinde und Genossenschaft. Lesen Sie vor der Bewerbung das Vermietungsreglement und prüfen Sie, ob Ihr Haushalt auch in einigen Jahren noch zur Wohnung passt.

So schätzen Sie Ihren eigenen Platzbedarf ab

Die Zimmerzahl allein sagt wenig darüber, ob eine Wohnung zu Ihrem Alltag passt. Mit diesen Schritten planen Sie genauer.

Räume nach Nutzung planen

Schreiben Sie auf, wofür Sie Räume brauchen. Dazu gehören Schlafzimmer, Kinderzimmer, Arbeitsplatz, Essplatz, Gästebett und Platz für Hobbys. Überlegen Sie, welche Nutzungen sich ein Zimmer teilen können, zum Beispiel Gästebett und Arbeitsplatz. Denken Sie auch an die nächsten Jahre, etwa an Nachwuchs, an erwachsene Kinder oder an mehr Arbeit zu Hause.

Möbel ausmessen und Grundriss prüfen

Messen Sie grosse Möbel wie Sofa, Bett, Schrank und Esstisch aus und zeichnen Sie diese massstäblich in den Grundriss der neuen Wohnung ein. So sehen Sie, ob genug Platz zum Gehen und für offene Türen bleibt. Das WBS prüft unter anderem, ob sich die Zimmer mit einem Doppelbett möblieren lassen, und bewertet Zimmer mit einer Breite von mindestens 3 Metern als Vorteil. Achten Sie auch auf Türen, Treppenhaus und Lift. Was nicht durch das Treppenhaus passt, lässt sich oft mit einem Möbellift über Balkon oder Fenster in die Wohnung bringen.

Hausrat und Kartons abschätzen

Je mehr Hausrat Sie mitnehmen, desto mehr Stauraum braucht die neue Wohnung. Eine erste Schätzung liefert die Zahl der Umzugskartons. Wie Sie diese berechnen, lesen Sie auf der Seite Wie viele Umzugskartons Sie brauchen. Prüfen Sie danach, wie viel Platz Keller, Estrich und Einbauschränke in der neuen Wohnung bieten.

Kosten der zusätzlichen Fläche

Mehr Fläche bedeutet in der Regel mehr Miete, und auch Heizung und Reinigung betreffen jeden zusätzlichen Quadratmeter. Rechnen Sie aus, was ein zusätzliches Zimmer pro Jahr kostet, und stellen Sie dem gegenüber, wie oft Sie diesen Raum tatsächlich nutzen.

Einlagern statt grösser mieten

Manchmal ist es nicht der Alltag, der nach mehr Fläche verlangt, sondern Dinge, die selten gebraucht werden. Dazu gehören Erbstücke, Saisonartikel, Kinderkleider für später oder Möbel aus einem zweiten Haushalt. Statt dafür ein zusätzliches Zimmer zu mieten, können Sie diese Dinge einlagern.

  • Einlagern eignet sich für Möbel, die Sie später wieder brauchen, etwa nach einem Auslandaufenthalt oder bis zum Bezug eines Eigenheims.
  • Zwischen Auszug und Einzug hilft ein Lager, wenn die neue Wohnung erst einige Tage oder Wochen später frei wird.
  • Was Sie nicht mehr brauchen, verkaufen, verschenken oder entsorgen Sie vor dem Zügeln. Hinweise dazu finden Sie unter Wohin mit alten Möbeln.

Wie die Einlagerung abläuft, lesen Sie auf der Seite Möbel einlagern.

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Häufige Fragen

Wie viele Quadratmeter braucht eine Person?

Das hängt von Ihren Möbeln und Ihrem Alltag ab. Im Schweizer Durchschnitt stehen laut BFS 46,6 Quadratmeter pro Person zur Verfügung. Für eine Wohnung mit einem Zimmer nennt das WBS des Bundes 30 Quadratmeter als Mindestfläche.

Wie gross sollte eine Wohnung für eine Familie mit zwei Kindern sein?

Mit einem Elternschlafzimmer, zwei Kinderzimmern und einem Wohnzimmer kommen Sie auf vier Zimmer. Das WBS nennt dafür eine Mindestfläche von 80 Quadratmetern. Mit Homeoffice oder viel Hausrat planen Sie mehr Fläche ein.

Was bedeutet Zimmerzahl minus eins?

So lautet die Mindestbelegung bei den Wohnungen der Stadt Zürich. In einer Wohnung sollen mindestens so viele Personen leben, wie sie Zimmer hat, abzüglich eins. In einer 4,5-Zimmer-Wohnung sind das mindestens drei Personen. Andere Vermieter wie Genossenschaften haben teilweise eigene Regeln.

Zählt der Balkon zur Wohnfläche?

Im WBS des Bundes zählen zur Nettowohnfläche die begeh- und belegbaren Bodenflächen innerhalb der Wohnung ab 1,50 Metern Raumhöhe. Balkon und Sitzplatz führt das WBS separat als Aussenbereich. Fragen Sie bei der Verwaltung nach, welche Flächen in der Angabe im Inserat enthalten sind.

Ist ein Lagerraum sinnvoller als ein zusätzliches Zimmer?

Das hängt davon ab, wie oft Sie die Dinge brauchen. Für Möbel und Kisten, die Sie selten oder erst später wieder nutzen, kann ein Lager die passende Lösung sein. Rechnen Sie die Mehrkosten eines zusätzlichen Zimmers pro Jahr aus und stellen Sie diese den Kosten für das Lager gegenüber.

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Quellen

  • Bundesamt für Statistik BFS, Gebäude- und Wohnungsstatistik 2025, Medienmitteilung «2025 war jedes vierte Gebäude mit einer Wärmepumpe ausgestattet» vom 15. September 2026 (bfs.admin.ch)
  • Bundesamt für Statistik BFS, Statistischer Atlas der Schweiz, Durchschnittliche Wohnfläche pro Person 2023 (atlas.bfs.admin.ch)
  • Bundesamt für Wohnungswesen BWO, Wohnungs-Bewertungs-System WBS, Ausgabe 2015 (bwo.admin.ch)
  • Bundesamt für Wohnungswesen BWO, Vermietungskriterien der gemeinnützigen Wohnbauträger in der Schweiz, Studie von 2012 (bwo.admin.ch)
  • Stadt Zürich, Mietbedingungen für Wohnungen der Stadt Zürich (stadt-zuerich.ch)
  • Stadt Zürich, Wohnverhältnisse 2024 (stadt-zuerich.ch)
  • Kanton Zürich, Amt für Statistik und Daten, Zahlen und Fakten zu den Wohnverhältnissen (zh.ch)

Alle Quellen abgerufen am 5. November 2026.

Angaben ohne Gewähr. Massgebend sind die Regeln Ihrer Gemeinde, Ihres Kantons und Ihr Vertrag.

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