Einbruchschutz in der neuen Wohnung, so schützen Sie Ihr Zuhause
Schliessen Sie die Wohnungstür auch bei kurzer Abwesenheit ab, lassen Sie keine Fenster gekippt und klären Sie beim Einzug mit der Verwaltung, wer Schlüssel hat. Für ein Zusatzschloss braucht es in der Regel die schriftliche Zustimmung der Vermieterschaft.
Veröffentlicht am 26. Oktober 2026. Mit Quellenangaben am Ende der Seite.
Das Wichtigste in Kürze
- Klären Sie beim Einzug mit der Verwaltung, wie viele Schlüssel zur Wohnung gehören und ob der Schliesszylinder nach dem Auszug der Vormieter ersetzt wurde.
- Schliessen Sie die Wohnungstür auch bei kurzer Abwesenheit ab. Gekippte Fenster gelten laut Schweizerischer Kriminalprävention als offene Fenster.
- Für bauliche Veränderungen braucht es laut Mieterinnen- und Mieterverband die schriftliche Zustimmung der Vermieterschaft. Das betrifft in der Regel auch ein Zusatzschloss.
- Mit Beginn der Winterzeit nehmen Einbrüche laut Kantonspolizei Zürich tendenziell zu. Licht mit Zeitschaltuhr und ein geleerter Briefkasten lassen die Wohnung bewohnt wirken.
- Viele Polizeikorps beraten zum Einbruchschutz, je nach Kanton kostenlos oder gegen Gebühr. Bei Verdacht wählen Sie die Notrufnummer 117.

In der neuen Wohnung sichern Sie zuerst die Wohnungstür, die Fenster und die Balkontür und klären mit der Verwaltung, wie viele Schlüssel im Umlauf sind. Danach zählen einfache Gewohnheiten wie eine abgeschlossene Tür, ganz geschlossene Fenster und Licht am Abend. Besonders im Herbst und Winter lohnt sich der Blick darauf, denn mit Beginn der Winterzeit nimmt die Zahl der Einbrüche laut Kantonspolizei Zürich tendenziell zu. Dieser Ratgeber zeigt, was Sie beim Einzug prüfen, was Sie als Mieterin oder Mieter selbst einbauen dürfen und wo Sie Beratung erhalten.
Warum sich der Einzug für mehr Sicherheit eignet
Beim Einzug sehen Sie Türen, Fenster und Keller mit frischem Blick. Gleichzeitig wissen Sie wenig über die Vorgeschichte der Wohnung, etwa wer früher einen Schlüssel hatte. Laut der Schweizerischen Kriminalprävention (SKP) geschehen Einbrüche in Häuser und Wohnungen überwiegend tagsüber oder am frühen Abend, also dann, wenn viele Bewohnerinnen und Bewohner unterwegs sind. Die Kantonspolizei Zürich weist darauf hin, dass Täter die düstereren Tage und die früh einsetzende Dämmerung nutzen.
Die SKP betont, dass kaum eine Massnahme allein den Schutz deutlich erhöht. Wirksam ist die Kombination aus solider Mechanik, aufmerksamem Verhalten und einer Nachbarschaft, die sich kennt. Prüfen Sie beim Einzug gleich auch andere Sicherheitsfragen, zum Beispiel die Rauchmelder in der neuen Wohnung.
Schlüssel und Schloss mit der Verwaltung klären
Vor dem Einzug lohnt sich ein kurzes Gespräch mit der Verwaltung. Fragen Sie, wie viele Schlüssel zur Wohnung gehören, und lassen Sie die Anzahl bei der Übergabe im Protokoll festhalten. Fragen Sie auch, ob der Schliesszylinder nach dem Auszug der Vormieter ersetzt wurde. Mängel an Schlössern, Türen oder Fenstergriffen melden Sie gleich bei der Übergabe.
Wenn Schlüssel fehlen
Fehlen Schlüssel oder ist unklar, wer noch einen besitzt, besprechen Sie mit der Verwaltung einen Wechsel des Zylinders. Die Kantonspolizei Zürich rät, Schlösser zu ersetzen, wenn Schlüssel gestohlen wurden. Tauschen Sie einen Zylinder in der Mietwohnung nicht auf eigene Faust aus. Schliessen Haustür, Keller und Briefkasten mit demselben Schlüssel, betrifft ein Wechsel mehrere Schlösser.
Ersatzschlüssel nicht verstecken
Verstecken Sie keinen Ersatzschlüssel unter der Fussmatte, im Blumentopf oder im Briefkasten. Laut SKP rechnen Einbrecher damit, dass irgendwo ein Ersatzschlüssel versteckt ist. Geben Sie einen Zweitschlüssel lieber einer Vertrauensperson in der Nähe.
Wohnungstür und Hauseingang sichern
Schliessen Sie die Wohnungstür ab, auch wenn Sie nur kurz in den Keller oder in die Waschküche gehen. Das empfehlen sowohl die Kantonspolizei Zürich als auch der Verein Sicheres Wohnen Schweiz. Der Verein rät zudem zu Schlössern, die sich beim Zuziehen der Tür selbst verriegeln.
Was eine sichere Wohnungstür ausmacht
Ob eine Tür gut schützt, hängt von mehreren Teilen ab. Die SKP nennt diese Punkte.
- Eine Mehrpunktverriegelung, die die Tür an mehreren Stellen im Rahmen hält
- Ein Schliesszylinder, den ein Sicherheitslangschild schützt
- Schliessleisten im Türrahmen, die fest verschraubt und verankert sind
- Ein fachgerechter Einbau, denn auch ein gutes Schloss hilft wenig, wenn es schlecht montiert ist
Für den Ersatz einer Tür gibt es Modelle, die als einbruchhemmend zertifiziert sind. Ein Türspion zeigt laut Sicheres Wohnen Schweiz, wer vor der Tür steht, ohne dass Sie öffnen müssen. In der Mietwohnung braucht es für solche Arbeiten in der Regel die Zustimmung der Vermieterschaft, mehr dazu weiter unten.
Hauseingang, Keller und Estrich
Im Mehrfamilienhaus beginnt der Schutz bei der Haustür. Sicheres Wohnen Schweiz rät, Eingangstüren geschlossen zu halten und keine unbekannten Personen ins Haus zu lassen. Drücken Sie den Türöffner erst, wenn Sie wissen, wer geläutet hat. Abstellräume und Kellertüren sollten ebenfalls verschlossen sein. Wertsachen gehören nicht ins Kellerabteil oder in den Estrich.
Fenster, Balkon und Erdgeschoss
Laut SKP gelten gekippte Fenster als offene Fenster. Schliessen Sie deshalb Fenster, Balkon- und Terrassentüren ganz, bevor Sie die Wohnung verlassen. Sicheres Wohnen Schweiz hebt ebenerdige und erkletterbare Fenster hervor. Gemeint sind etwa Fenster im Erdgeschoss oder solche, die sich über einen Balkon oder ein Vordach erreichen lassen.
Die SKP empfiehlt abschliessbare Fenstergriffe und Beschläge mit Pilzkopfzapfen, die sich über den Griff verriegeln lassen. Gitter über Lichtschächten vor Kellerfenstern sollten fest verschraubt sein. Eine Leiter oder ein Gartentisch unter dem Balkon erleichtert das Hochklettern. Räumen Sie solche Gegenstände weg.
Was Mieterinnen und Mieter selbst einbauen dürfen
Ein Zusatzschloss, ein Türspion oder abschliessbare Fenstergriffe verändern die Mietsache. Laut dem Mieterinnen- und Mieterverband sind bauliche Veränderungen ohne schriftliche Zustimmung der Vermieterschaft nicht erlaubt. Kleinere Änderungen, die keine Schäden verursachen, sind zulässig. Wo die Grenze liegt, klären Sie vorab mit der Verwaltung.
So holen Sie die Zustimmung ein
- Beschreiben Sie der Verwaltung, was Sie einbauen möchten, wo und durch wen.
- Lassen Sie sich die Zustimmung schriftlich geben. Eine mündliche Zusage genügt laut Mieterverband nicht.
- Halten Sie fest, ob Sie den Einbau beim Auszug entfernen müssen oder ob er bleiben darf.
- Lassen Sie Arbeiten an Tür und Fenster fachgerecht ausführen.
Beim Auszug kann die Vermieterschaft laut Mieterverband verlangen, dass Sie den ursprünglichen Zustand wiederherstellen. Hat sie dem Einbau zugestimmt und bleibt ein Mehrwert zurück, können Sie unter Umständen eine Entschädigung verlangen. Bewahren Sie Rechnung und Zustimmung deshalb bei Ihren Mietunterlagen auf.
Abwesenheit und dunkle Jahreszeit
Eine Wohnung, die abends ganz dunkel bleibt, wirkt laut SKP unbewohnt. Die Kantonspolizei Zürich rät, Licht brennen zu lassen und keine Hinweise zu geben, dass niemand zu Hause ist. Diese Punkte helfen, wenn Sie abends oder länger weg sind.
- Licht mit einer Zeitschaltuhr zu wechselnden Zeiten einschalten
- Den Briefkasten täglich leeren oder bei Abwesenheit leeren lassen
- Nachbarn über längere Abwesenheiten informieren und um einen Blick auf die Wohnung bitten
- Ferien nicht öffentlich in sozialen Medien ankündigen
- Keine Notizen an Tür oder Briefkasten anbringen, die eine Abwesenheit verraten
In den ersten Wochen kennen Sie die Nachbarn oft noch kaum. Stellen Sie sich kurz vor. Wer sich kennt, achtet leichter aufeinander und bemerkt eher, wenn Fremde im Treppenhaus unterwegs sind.
Sicherheitsberatung der Polizei nutzen
Viele Kantons- und Stadtpolizeien prüfen auf Anfrage, wo eine Wohnung oder ein Haus Schwachstellen hat, und zeigen passende Massnahmen. Ob die Beratung etwas kostet, ist je nach Kanton verschieden.
- Im Kanton Zürich sind die Beratungsangebote der Kantonspolizei laut Kanton kostenlos (Stand Oktober 2026). Laut einer Medienmitteilung vom November 2025 berät auch die Stadtpolizei Zürich Private und Gewerbetreibende kostenlos.
- Die Kantonspolizei Aargau analysiert auf Bestellung Wohnhäuser auf Schwachstellen, vom Einfamilienhaus bis zum Mehrfamilienhaus. Beratungen verrechnet sie gemäss kantonaler Gebührenverordnung mit CHF 150 pro Stunde (Stand Oktober 2026).
Erkundigen Sie sich bei der Polizei Ihres Wohnkantons oder Ihrer Stadt nach Angebot und Kosten. Besprechen Sie das Ergebnis mit der Verwaltung, bevor Sie etwas einbauen lassen.
Bei Verdacht und nach einem Einbruch
Sehen Sie verdächtige Personen im Haus oder in der Nachbarschaft, rufen Sie die Polizei über die Notrufnummer 117 an. Die Kantonspolizei Zürich ruft mit der Winterkampagne «Bei Verdacht Telefon 117» dazu auf, bei verdächtigen Beobachtungen die Notrufnummer zu wählen. Vorsicht ist auch geboten, wenn Unbekannte an der Tür um Hilfe bitten, denn Hilfsbereitschaft wird laut Kantonspolizei Zürich oft ausgenutzt.
Wenn eingebrochen wurde
- Alarmieren Sie die Polizei über 117 und verändern Sie nichts am Tatort.
- Lassen Sie gestohlene Bank- und Kreditkarten sowie elektronische Geräte umgehend sperren.
- Geben Sie der Polizei möglichst genau an, was fehlt.
- Informieren Sie die Verwaltung, damit beschädigte Türen und Fenster repariert und bei gestohlenen Schlüsseln die Schlösser ersetzt werden.
- Melden Sie den Schaden laut Kantonspolizei Zürich auch Ihrem Versicherer.
Ein Einbruch kann lange nachwirken. Die Kantonspolizei Zürich rät, sich medizinisch oder therapeutisch unterstützen zu lassen, wenn Unruhe oder Angst stark sind oder anhalten.
Zügeltag ohne offene Türen
Am Zügeltag stehen Wohnungs- und Haustür oft stundenlang offen, und viele Menschen gehen ein und aus. Mit etwas Planung behalten Sie trotzdem den Überblick.
- Packen Sie Bargeld, Schmuck, wichtige Dokumente und Ersatzschlüssel separat und transportieren Sie diese selbst.
- Beschriften Sie Kartons mit Wertgegenständen neutral, zum Beispiel nur mit dem Zimmer.
- Bestimmen Sie eine Person, die bei offener Tür in der Wohnung bleibt, oder schliessen Sie zwischen den Gängen ab.
- Schliessen Sie am Abend des Zügeltags alle Fenster der neuen Wohnung, auch wenn noch Kartons herumstehen.
Die alte Wohnung bis zur Abgabe
Wohnen Sie schon in der neuen Wohnung, ist die alte bis zur Abgabe oft leer. Leeren Sie dort den Briefkasten, schliessen Sie die Fenster und lassen Sie keine Wertsachen zurück. Die neue Adresse melden Sie bei Gemeinde und Post, mehr dazu unter Umzug melden.
Umzug und Reinigung mit UmzugKraft
UmzugKraft ist ein Umzugs- und Reinigungsunternehmen mit Einsätzen in der ganzen Schweiz. Beim Privatumzug tragen wir Möbel und Kartons in die neue Wohnung. Für wenige Möbel oder eine kleine Wohnung eignen sich Kleinumzug und Zügelhilfe. In der alten Wohnung übernehmen wir auf Wunsch die Endreinigung mit Abnahmegarantie.
Bei der kostenlosen Besichtigung legen wir gemeinsam fest, welche Kartons Sie selbst transportieren, zum Beispiel Dokumente und Wertsachen. Danach erhalten Sie eine Offerte mit Fixpreis für den beschriebenen Umfang.
Telefon 062 558 77 59, WhatsApp 076 419 55 88, erreichbar Montag bis Freitag 08.00 bis 18.30 Uhr und Samstag 08.00 bis 16.00 Uhr.
Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Muss ich das Schloss nach dem Einzug auswechseln?
Nicht in jedem Fall. Fragen Sie die Verwaltung, ob der Zylinder nach dem Auszug der Vormieter ersetzt wurde und ob alle Schlüssel zurückgegeben wurden. Ist das unklar, besprechen Sie einen Wechsel mit der Verwaltung, statt den Zylinder selbst auszutauschen.
Darf ich ein Zusatzschloss an der Wohnungstür montieren?
In der Regel braucht es dafür die schriftliche Zustimmung der Vermieterschaft, denn ein Zusatzschloss greift in Tür und Rahmen ein. Beim Auszug kann die Vermieterschaft verlangen, dass Sie den ursprünglichen Zustand wiederherstellen.
Was kostet eine Sicherheitsberatung der Polizei?
Das ist je nach Kanton und Polizeikorps verschieden. Im Kanton Zürich ist sie kostenlos, die Kantonspolizei Aargau verrechnet CHF 150 pro Stunde (Stand Oktober 2026). Fragen Sie bei der Polizei Ihres Kantons nach.
Sind gekippte Fenster ein Risiko?
Ja. Laut SKP gelten gekippte Fenster als offene Fenster. Schliessen Sie Fenster und Balkontüren ganz, wenn Sie die Wohnung verlassen, auch für kurze Zeit.
Brauche ich eine Alarmanlage?
Nicht unbedingt. Laut SKP ist eine Alarmanlage nicht überall nötig. Entscheidend ist die Kombination mehrerer Massnahmen, von der soliden Tür bis zur aufmerksamen Nachbarschaft.
Was mache ich zuerst nach einem Einbruch?
Rufen Sie die Polizei über 117 an und verändern Sie nichts am Tatort. Lassen Sie danach gestohlene Karten und Geräte sperren und informieren Sie die Verwaltung.
Quellen
- Schweizerische Kriminalprävention SKP, Riegel vor! 7 Tipps, wie Sie Ihr Heim gegen Einbruch schützen sollten, 3. Auflage 2021 (skppsc.ch)
- Sicheres Wohnen Schweiz SWS, Gegen Einbruch kann man sich schützen, Einbruchhemmende Massnahmen, März 2026 (skppsc.ch)
- Kanton Zürich, Kantonspolizei, Einbruch und Diebstahl (zh.ch)
- Kanton Zürich, Sicherheitsdirektion, Bei Verdacht Telefon 117, Gemeinsam gegen Einbruch, 3. November 2025 (zh.ch)
- Kanton Aargau, Kantonspolizei, Beratungen und Referate (ag.ch)
- Mieterinnen- und Mieterverband, Do-it-yourself macht Spass, hat aber seine Tücken, Miettipp vom 2. April 2025 (mieterverband.ch)
- Mieterinnen- und Mieterverband, Umbau und Renovation, Tipps (mieterverband.ch)
Alle Quellen abgerufen am 26. Oktober 2026.
Angaben ohne Gewähr. Massgebend sind die Regeln Ihrer Gemeinde, Ihres Kantons und Ihr Vertrag.
Umzug in die neue Wohnung mit Unterstützung planen
Wir planen Ihren Zügeltag mit Ihnen, tragen Möbel und Kartons, bringen auf Wunsch einen Möbellift mit und übernehmen die Endreinigung der alten Wohnung. Die erste Besichtigung ist kostenlos.
Erreichbar Montag bis Freitag 08.00 bis 18.30 Uhr, Samstag 08.00 bis 16.00 Uhr.






