Pendlerabzug nach dem Umzug, was für den neuen Arbeitsweg gilt
Angestellte können die Kosten für den neuen Arbeitsweg nach dem Umzug als Pendlerabzug geltend machen. Beim Bund sind 2026 höchstens CHF 3'300 abziehbar, bei den Kantonssteuern gelten die Regeln des Kantons, in dem Sie am 31. Dezember wohnen.
Veröffentlicht am 30. Oktober 2026. Mit Quellenangaben am Ende der Seite.
Das Wichtigste in Kürze
- Angestellte können die notwendigen Kosten für den Weg zur Arbeit abziehen. Nach dem Umzug zählt der neue Arbeitsweg.
- Bei der direkten Bundessteuer sind 2026 höchstens CHF 3'300 abziehbar. Fürs Auto gelten neu 75 Rappen pro Kilometer, für Velo, Mofa und Motorrad mit gelbem Kontrollschild pauschal CHF 700.
- Das Auto zählt nur mit einem anerkannten Grund, etwa wenn es keinen öffentlichen Verkehr gibt oder Sie damit mehr als eine Stunde pro Tag sparen.
- Ziehen Sie in einen anderen Kanton, gelten für das ganze Jahr die Regeln des Kantons, in dem Sie am 31. Dezember wohnen. Die Höchstbeträge der Kantone sind sehr verschieden, 2025 zum Beispiel CHF 5'200 in Zürich und CHF 7'000 im Aargau.
- Bewahren Sie die Quittungen der Abos auf und tragen Sie alten und neuen Arbeitsweg getrennt mit den jeweiligen Arbeitstagen ein.

Angestellte, die nach einem Umzug einen neuen Arbeitsweg haben, können die Kosten dafür als Pendlerabzug von den Steuern abziehen. Bei der direkten Bundessteuer sind für das Steuerjahr 2026 höchstens CHF 3'300 abziehbar, bei den Kantons- und Gemeindesteuern gelten die Regeln des Kantons, in dem Sie am Ende des Jahres wohnen. Dieser Ratgeber zeigt, was nach dem Zügeln für Abo, Auto und Velo gilt, wie Sie einen Umzug unter dem Jahr angeben und welche Belege Sie brauchen.
Was der Pendlerabzug umfasst
In den Steuerformularen erscheint der Pendlerabzug unter Fahrkosten zwischen Wohn- und Arbeitsort. Er gehört zu den Berufskosten von Angestellten. Abziehbar sind die notwendigen Kosten für den Weg von der Wohnung zur Arbeit und zurück. Der Höchstbetrag gilt laut ESTV für private und öffentliche Verkehrsmittel zusammen. Die Thurgauer Steuerpraxis zählt ausdrücklich auch Velo, Motorrad und die Fahrkosten bei einem Wochenaufenthalt dazu.
Ein Umzug ändert an diesen Grundsätzen nichts. Er verändert aber oft die Strecke, das Verkehrsmittel und manchmal den Kanton, dessen Regeln für Ihre Steuererklärung gelten. Im Jahr des Umzugs lohnt es sich deshalb, den Abzug genau anzuschauen.
Welcher Kanton nach dem Umzug zuständig ist
Ziehen Sie während des Jahres in einen anderen Kanton, sind Sie für das ganze Jahr im neuen Kanton steuerpflichtig. Massgebend ist der Wohnsitz am 31. Dezember. So steht es im Merkblatt der Steuerverwaltung des Kantons Bern zum Wohnsitzwechsel und in der Steuerpraxis des Kantons Thurgau. Beide Kantone wenden diese Regel auch an, wenn Sie innerhalb des Kantons in eine andere Gemeinde ziehen.
Für den Pendlerabzug bedeutet das, dass bei den Kantons- und Gemeindesteuern für das ganze Jahr der Höchstbetrag und die Ansätze des neuen Kantons gelten. Ziehen Sie zum Beispiel im Sommer von Basel-Stadt in den Aargau, gilt für das ganze Jahr das Aargauer Steuerrecht. Laut der Übersicht der ESTV für die Steuerperiode 2025 lag der Höchstbetrag in Basel-Stadt bei CHF 3'200 und im Aargau bei CHF 7'000.
Anders ist es beim Zuzug aus dem Ausland. Dann besteht die Steuerpflicht laut Kanton Bern nur für den Teil des Jahres ab dem Zuzug. Den Höchstbetrag für die Fahrkosten kürzt der Kanton Thurgau in diesem Fall nicht, ebenso wenig bei Teilzeit oder bei einer Stelle, die erst im Lauf des Jahres beginnt. Wie Sie sich bei der Gemeinde ab- und anmelden, erklärt die Seite Umzug melden.
Abo, Auto oder Velo, was abziehbar ist
Welche Kosten zählen, hängt vom Verkehrsmittel ab. Für die direkte Bundessteuer gelten 2026 laut Formular Berufskosten der ESTV diese Regeln.
Öffentlicher Verkehr
Abziehbar sind die Kosten für Abonnemente von Bahn, Tram und Bus. Die Thurgauer Steuerpraxis verlangt dafür die tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Kosten. Bewahren Sie die Quittungen deshalb auf. Ändert sich mit dem Umzug die Strecke, ändert sich in der Regel auch der Preis des Abos.
Velo, Mofa und Motorrad
Für Velo, Mofa und Motorrad mit gelbem Kontrollschild gibt es eine Pauschale von CHF 700 pro Jahr. Für ein Motorrad mit weissem Kontrollschild sind es 40 Rappen pro Kilometer.
Eigenes Auto
Das Auto gilt nur in bestimmten Fällen als notwendig. Im Formular der ESTV für 2026 müssen Sie begründen, weshalb Sie damit zur Arbeit fahren. Vorgesehen sind diese Gründe.
- Es gibt kein öffentliches Verkehrsmittel.
- Mit dem Auto sparen Sie mehr als eine Stunde pro Tag.
- Ihr Arbeitgeber verlangt, dass Sie das eigene Auto ständig für die Arbeit benützen, und entschädigt Sie dafür. Legen Sie eine Bestätigung bei.
- Sie können den öffentlichen Verkehr wegen Krankheit oder Gebrechlichkeit nicht benützen. Dafür braucht es ein Arztzeugnis.
Liegt einer dieser Gründe vor, gilt beim Bund ab dem Steuerjahr 2026 ein Ansatz von 75 Rappen pro Kilometer, bisher waren es 70 Rappen. Laut EFD richtet sich der Ansatz neu nach dem Kilometerpreis, den der TCS jedes Jahr für ein Musterauto veröffentlicht. Der Kanton Bern übernimmt die 75 Rappen auch für die Kantons- und Gemeindesteuern. Andere Kantone haben eigene Ansätze. Der Kanton Thurgau etwa rechnet laut seiner Steuerpraxis (Stand 2026) je nach Jahreskilometern mit 60, 50 oder 40 Rappen. Fehlt ein Grund für das Auto, ist im Thurgau nur der Betrag abziehbar, den Bahn, Tram oder Bus gekostet hätten.
Ein Rechenbeispiel zeigt, wie schnell der Höchstbetrag erreicht ist. Wer an 220 Tagen je 15 Kilometer hin und zurück fährt, kommt auf 6'600 Kilometer. Zu 75 Rappen ergibt das CHF 4'950. Bei der direkten Bundessteuer sind davon höchstens CHF 3'300 abziehbar.
Höchstbeträge in den Kantonen
Die Kantone können für ihre Steuern einen eigenen Höchstbetrag festlegen. Wie verschieden diese ausfallen, zeigt die Übersicht der ESTV für die Steuerperiode 2025.
- Basel-Stadt CHF 3'200
- Zürich CHF 5'200
- Thurgau CHF 6'000
- Luzern CHF 6'500
- Aargau, Bern und Solothurn je CHF 7'000
- St. Gallen CHF 8'000
- Graubünden, Tessin und Waadt ohne Obergrenze
Die Beträge können sich von Jahr zu Jahr ändern. Prüfen Sie für das Jahr Ihres Umzugs die Wegleitung des Kantons, in dem Sie am 31. Dezember wohnen.
Homeoffice und Teilzeit nach dem Umzug
An Tagen im Homeoffice fällt kein Arbeitsweg an. Wer nach dem Umzug häufiger zu Hause arbeitet, fährt seltener und kann beim Auto entsprechend weniger Kilometer abziehen. Wie Homeoffice angerechnet wird, regeln die Kantone unterschiedlich.
- Im Kanton Solothurn gewährt das Steueramt den Abzug in der Regel für 220 Arbeitstage bei einem vollen Pensum. Arbeiten Sie mindestens einen Fünftel der Zeit im Homeoffice, werden die Arbeitstage im gleichen Verhältnis gekürzt (Steuerbuch, Fassung 2023).
- Im Kanton Freiburg wird der Abzug laut Übersicht der ESTV im Verhältnis der Tage im Homeoffice gekürzt.
Den Höchstbetrag selbst kürzt der Kanton Thurgau bei Teilzeit nicht. Geben Sie in der Steuererklärung die Tage an, an denen Sie tatsächlich zur Arbeit gefahren sind.
Den Umzug in der Steuererklärung angeben
Im Jahr des Umzugs haben Sie oft zwei Arbeitswege, einen ab der alten und einen ab der neuen Wohnung. Im Formular Berufskosten der ESTV für 2026 erfassen Sie Fahrten mit dem Auto pro Strecke, mit Start und Ziel, Kilometern pro Fahrt, Fahrten pro Tag und Arbeitstagen. Tragen Sie die beiden Strecken deshalb getrennt ein, jeweils mit den Arbeitstagen vor und nach dem Umzug. Beim öffentlichen Verkehr zählen die Kosten aller Abos, die Sie im Jahr für den Arbeitsweg gelöst haben.
Halten Sie diese Unterlagen bereit.
- Datum des Umzugs sowie alte und neue Adresse
- Adresse des Arbeitsorts und die Distanz pro Strecke. Das Steueramt Solothurn stützt sich bei der Berechnung des Arbeitswegs auf Google Maps.
- Quittungen für alle Abos des Jahres
- Anzahl Arbeitstage am Arbeitsort vor und nach dem Umzug
- Begründung und Belege für das Auto, etwa die Bestätigung des Arbeitgebers oder ein Arztzeugnis
- Lohnausweis, besonders wenn der Arbeitgeber ein Abo oder ein Geschäftsauto zur Verfügung stellt
Wer wegen einer neuen Stelle unter der Woche auswärts wohnt, kann zusätzliche Mehrkosten geltend machen. Was dann gilt, erklärt der Beitrag Wochenaufenthalt anmelden. Ob sich die Kosten für das Zügeln selbst abziehen lassen, lesen Sie auf der Seite Umzugskosten von den Steuern abziehen.
Zügeln in die Nähe der neuen Stelle
Ziehen Sie wegen der Arbeit um, übernimmt UmzugKraft Ihren Privatumzug in der ganzen Schweiz. Auf Wunsch bringen wir einen Möbellift mit Bedienung mit. Ist die neue Wohnung noch nicht frei, können Sie Möbel bei uns einlagern. Nach dem Auszug übernehmen wir die Endreinigung mit Abnahmegarantie. Die Besichtigung ist kostenlos. Danach erhalten Sie eine Offerte mit Fixpreis für den beschriebenen Umfang.
Telefon 062 558 77 59, WhatsApp 076 419 55 88, erreichbar Montag bis Freitag 08.00 bis 18.30 Uhr und Samstag 08.00 bis 16.00 Uhr.
Massgebend sind die Angaben Ihres kantonalen Steueramts.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Pendlerabzug beim Bund 2026?
Für das Steuerjahr 2026 sind bei der direkten Bundessteuer höchstens CHF 3'300 abziehbar. Fürs Auto gelten 75 Rappen pro Kilometer, für Velo, Mofa und Motorrad mit gelbem Kontrollschild pauschal CHF 700.
Welcher Kanton gilt, wenn ich im Herbst umziehe?
Der Kanton, in dem Sie am 31. Dezember wohnen. Er besteuert Sie für das ganze Jahr, deshalb gelten seine Regeln für den ganzen Abzug bei den Kantons- und Gemeindesteuern.
Wird der Höchstbetrag gekürzt, wenn ich nur einen Teil des Jahres pendle?
Laut Thurgauer Steuerpraxis nicht, auch nicht bei Teilzeit oder einer Steuerpflicht, die erst im Lauf des Jahres beginnt. Abziehbar sind aber nur Kosten, die Ihnen tatsächlich entstanden sind.
Darf ich das Auto abziehen, wenn der Zug länger braucht?
Nur wenn Sie mit dem Auto mehr als eine Stunde pro Tag sparen oder ein anderer anerkannter Grund vorliegt, etwa fehlender öffentlicher Verkehr. Sonst ist zum Beispiel im Thurgau nur der Betrag abziehbar, den Bahn, Tram oder Bus gekostet hätten.
Kann ich Fahrkosten abziehen, wenn ich ein Geschäftsauto fahre?
In der Regel nicht. Laut Thurgauer Steuerpraxis ist der Arbeitsweg seit 2022 im pauschalen Privatanteil für das Geschäftsauto enthalten. Im Gegenzug sind keine Fahrkosten für den Arbeitsweg abziehbar.
Quellen
- ESTV, Formular Berufskosten, Steuerperiode 2026 (estv.admin.ch)
- ESTV, Steuermäppchen Steuerperiode 2025, Abzug für Fahrkosten, Stand 27. November 2025 (estv2.admin.ch)
- Eidgenössisches Finanzdepartement, EFD passt Steuertarife an Teuerung an, Medienmitteilung vom 11. September 2025 (estv.admin.ch)
- Steuerverwaltung des Kantons Bern, Wichtigste Neuerungen im Steuerjahr 2026 (taxinfo.sv.fin.be.ch)
- Steuerverwaltung des Kantons Bern, Merkblatt 1 zum Wohnsitzwechsel natürlicher Personen ab 2021 (sv.fin.be.ch)
- Steuerverwaltung des Kantons Thurgau, Thurgauer Steuerpraxis, Fahrkosten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte, Ausgabe September 2026 (steuerpraxis.tg.ch)
- Steuerverwaltung des Kantons Thurgau, Thurgauer Steuerpraxis, Beginn, Änderung und Ende der Steuerpflicht, Ausgabe Januar 2025 (steuerpraxis.tg.ch)
- Steuerverwaltung des Kantons Thurgau, Thurgauer Steuerpraxis, Einkommen aus Kostenübernahme für die Fahrt zum Arbeitsort, Ausgabe Januar 2026 (steuerpraxis.tg.ch)
- Kantonales Steueramt Solothurn, Solothurner Steuerbuch, Fahrkosten zum Arbeitsort, Fassung vom 9. November 2023 (steuerbuch.so.ch)
Alle Quellen abgerufen am 30. Oktober 2026.
Angaben ohne Gewähr. Massgebend sind die Regeln Ihrer Gemeinde, Ihres Kantons und Ihr Vertrag.
Umzug zum neuen Arbeitsort planen
Wir planen Ihren Umzug in die Nähe der neuen Stelle, bringen auf Wunsch einen Möbellift mit und übernehmen die Endreinigung mit Abnahmegarantie. Die Besichtigung ist kostenlos.
Erreichbar Montag bis Freitag 08.00 bis 18.30 Uhr, Samstag 08.00 bis 16.00 Uhr.



