Einbaugeräte und Mobiliar beim Auszug, was in der Wohnung bleibt
Herd, Kühlschrank, Vorhangschienen und andere Einrichtungen der Vermieterschaft bleiben beim Auszug in der Wohnung. Eigene Möbel, Lampen und Geräte nehmen Sie mit, auch was Sie vom Vormieter übernommen haben.
Veröffentlicht am 6. November 2026. Mit Quellenangaben am Ende der Seite.
Das Wichtigste in Kürze
- Was die Vermieterschaft eingebaut oder mitvermietet hat, bleibt in der Wohnung, etwa Herd, Backofen mit Blech und Rost, Kühlschrank, Geschirrspüler, Vorhangschienen und Sonnenstoren.
- Eigene Möbel, Lampen, Vorhänge und Geräte nehmen Sie mit. Das gilt auch für Gegenstände, die Sie vom Vormieter übernommen haben.
- Für Veränderungen wie den Einbau einer eigenen Waschmaschine braucht es zuerst die schriftliche Einwilligung der Vermieterschaft.
- Bei Änderungen ohne Zustimmung kann die Vermieterschaft spätestens bei Mietende verlangen, dass Sie den früheren Zustand auf eigene Kosten wiederherstellen.
- Was zur Wohnung gehört, zeigen Mietvertrag und Protokoll vom Einzug. Übernahmen und Ausnahmen halten Sie schriftlich fest.

Beim Auszug bleibt alles in der Wohnung, was die Vermieterschaft eingebaut oder mitvermietet hat, zum Beispiel Herd, Backofen, Kühlschrank, Geschirrspüler und Vorhangschienen. Was Ihnen gehört, nehmen Sie mit, auch Möbel oder Lampen, die Sie vom Vormieter übernommen haben. Ob Sie eigene Einbauten zurückbauen müssen, hängt davon ab, ob die Vermieterschaft zugestimmt hat und was dabei schriftlich abgemacht wurde. Massgebend sind der Mietvertrag, das Protokoll vom Einzug und solche Abmachungen.
Was gehört zur Mietsache?
Zur Mietsache gehört alles, was Sie laut Mietvertrag mitgemietet haben. Das sind die Räume selbst, Nebenräume wie Keller, Estrich oder Garage und die Einrichtungen, die beim Einzug schon da waren und der Vermieterschaft gehören. Welche Einrichtungen das sind, sehen Sie im Protokoll vom Einzug. Ein Abnahmeprotokoll von mietrechtspraxis (mp), das auf der Website des Mieterinnen- und Mieterverbands abrufbar ist, führt unter anderem diese Positionen auf.
- Küche mit Herd, Backofen und Zubehör wie Blech und Rost, Dampfabzug, Kühlschrank oder Tiefkühler und Geschirrspüler
- Bad mit Spiegelschrank, Badetuchstange, Seifenhalter und Papierhalter
- Vorhangbretter und Vorhangschienen, Rollläden und Sonnenstoren
- Beleuchtungskörper, die zur Wohnung gehören
- Kellerabteil, Estrich, Briefkasten und alle Schlüssel
Diese Dinge bleiben in der Wohnung. Fehlt bei der Abnahme etwas, wird es im Protokoll als fehlender Gegenstand festgehalten. Legen Sie deshalb Bleche, Roste und anderes Zubehör vor der Abgabe bereit. Geben Sie auch alle Schlüssel zurück, laut Mieterverband auch solche, die Sie auf eigene Kosten nachmachen liessen.
Das Protokoll vom Einzug als Nachweis
Für Schäden, die schon vor Mietbeginn bestanden, haften Sie nicht. Als Beweis dient laut Mieterverband in erster Linie das Protokoll vom Einzug. Zudem können Sie das Protokoll des vorherigen Mietverhältnisses verlangen. Suchen Sie diese Unterlagen vor dem Auszug heraus. So sehen Sie auch, ob ein Gerät oder eine Lampe beim Einzug schon in der Wohnung war.
Was nehmen Sie beim Auszug mit?
Mitnehmen müssen Sie alles, was Ihnen gehört. Dazu zählen Möbel, eigene Geräte, Teppiche, Lampen und Vorhänge. Denken Sie auch an Gestelle im Keller und an Gegenstände im Estrich, in der Garage und auf dem Balkon. Was zurückbleibt, ohne dass es abgemacht ist, sorgt bei der Abnahme schnell für Diskussionen.
Gegenstände vom Vormieter
Haben Sie beim Einzug Möbel oder andere Gegenstände von der Vormieterin oder vom Vormieter übernommen, zählen sie nun zu Ihren Sachen. Laut der Broschüre «Wohnen in der Schweiz» des Bundesamts für Wohnungswesen BWO müssen Sie solche Gegenstände beim Auszug unter Umständen auf eigene Kosten entfernen oder entsorgen. Das kann ein übernommener Schrank sein, ein Regal oder eine Lampe. Klären Sie im Zweifel mit der Verwaltung, ob ein Gegenstand inzwischen zur Wohnung gehört.
Lampen und Vorhänge
Lampen, die Sie selbst gekauft und montiert haben, nehmen Sie mit. Beleuchtungskörper, die beim Einzug schon montiert waren und im Protokoll stehen, bleiben hängen. Was Laien beim Abmontieren und Anschliessen selbst tun dürfen, erklärt der Ratgeber Lampe anschliessen nach dem Umzug. Bei Vorhängen ist es ähnlich. Ihre Vorhänge gehören Ihnen, Vorhangbretter und Vorhangschienen der Wohnung bleiben montiert.
Haken, Kleber und Dübel
Poster, Kleber und Selbstklebehaken entfernen Sie laut Merkblatt des Mieterverbands vor der Abgabe. Ob Sie Dübellöcher zuspachteln oder nur die Dübel herausnehmen sollen, klären Sie vorher mit der Verwaltung. So vermeiden Sie, dass Sie Arbeiten erledigen, die gar nicht verlangt sind.
Eigene Geräte und Einbauten
Wer in der Mietwohnung etwas verändern will, braucht laut BWO zuerst die schriftliche Einwilligung der Vermieterschaft. Als Beispiele nennt die Broschüre unter anderem das Ersetzen eines Teppichs und den Einbau einer Waschmaschine. Für die Frage, was beim Auszug mit einem Einbau geschieht, ist deshalb entscheidend, ob eine solche Zustimmung vorliegt.
Ohne Zustimmung eingebaut
Mieterinnen und Mieter dürfen die Mietsache nicht eigenmächtig verändern. Tun sie es trotzdem, kann die Vermieterschaft laut den Gerichten des Kantons Zürich spätestens bei Mietende verlangen, dass der frühere Zustand auf Kosten der Mieterschaft wiederhergestellt wird. Eigenmächtige Änderungen können zudem ein Grund für eine Kündigung sein.
Verlangt die Vermieterschaft das, kommen eine eigene Waschmaschine, ein selbst montierter Schrank oder eine ausgetauschte Küchenarmatur beim Auszug wieder heraus. Ein Gerät der Wohnung, das Sie ausgebaut und eingelagert haben, bauen Sie wieder ein. Wasser- oder Stromanschlüsse, die dabei frei werden, lassen Sie im Zweifel von einer Fachperson verschliessen.
Mit Zustimmung eingebaut
Liegt eine schriftliche Zustimmung vor, kommt es auf deren Inhalt an. Halten Sie deshalb schon beim Einbau fest, ob das Gerät beim Auszug bleiben darf, ob Sie es entfernen müssen und ob Sie für einen Einbau, der bleibt, etwas erhalten. Fehlt eine solche Abmachung, fragen Sie vor dem Auszug bei der Verwaltung nach und lassen Sie sich die Antwort schriftlich geben. Bei Unsicherheit geben Mieterverbände Auskunft.
Was gilt, wenn der Nachmieter etwas übernimmt?
Manchmal möchte die Person, die nach Ihnen einzieht, Möbel, Lampen oder ein Gerät übernehmen. Das ist eine Abmachung zwischen Ihnen und Ihrer Nachfolge. Halten Sie schriftlich fest, was übernommen wird und ob dafür ein Betrag bezahlt wird. Geht es um Einbauten, informieren Sie die Verwaltung, denn sie entscheidet, ob diese bleiben dürfen. Wer etwas übernimmt, muss es beim eigenen Auszug unter Umständen auf eigene Kosten entfernen. Kommt keine Übernahme zustande, räumen Sie die Sachen bis zur Abgabe aus.
Wohin mit Möbeln und Geräten, die nicht mitkommen?
Was nicht in die neue Wohnung passt, können Sie verkaufen, verschenken, einlagern oder entsorgen. Planen Sie dafür genug Zeit vor dem Zügeltag ein, denn Abholungen und Sammeltermine lassen sich nicht beliebig verschieben.
- Elektrogeräte geben Sie an einer Verkaufsstelle oder an einer offiziellen Sammelstelle zurück. Laut einem Merkblatt des Amts für Umwelt des Kantons Solothurn von 2018 ist die Rückgabe dort kostenlos, auch ohne Neukauf. Verkaufsstellen nehmen Geräte zurück, die sie im Sortiment führen. Mehr dazu lesen Sie unter Elektrogeräte entsorgen.
- Möbel entsorgen Sie als Sperrgut. Wie Sperrgut abgeholt oder angenommen wird und was das kostet, regelt Ihre Gemeinde. Hinweise finden Sie unter Möbel entsorgen.
- Möbel, die Sie später wieder brauchen, können Sie einlagern, bis die neue Wohnung bereit ist.
In vier Schritten zur klaren Trennung
- Mietvertrag und Protokoll vom Einzug heraussuchen und notieren, welche Einrichtungen zur Wohnung gehören.
- Eigene Möbel, Geräte, Lampen und Vorhänge auflisten und festlegen, was mitkommt, was verkauft oder verschenkt und was entsorgt wird.
- Eigene Einbauten prüfen, mit der Verwaltung klären, was bleiben darf, und die Antwort schriftlich festhalten.
- Zubehör der Wohnung wie Bleche, Roste und Schlüssel bereitlegen und Keller, Estrich, Briefkasten und Garage räumen.
So unterstützt UmzugKraft beim Auszug
UmzugKraft ist ein Umzugs- und Reinigungsunternehmen mit Einsätzen in der ganzen Schweiz. Bei der kostenlosen Besichtigung klären wir mit Ihnen, was mitkommt, was eingelagert und was entsorgt wird. Danach erhalten Sie eine Offerte mit Fixpreis für den beschriebenen Umfang.
- Privatumzug mit Möbeln und Geräten in die neue Wohnung, auf Wunsch mit Möbellift mit Bedienung
- Entsorgung und Entrümpelung von Möbeln und Geräten, die nicht mitkommen
- Möbel einlagern, wenn die neue Wohnung noch nicht bereit ist
- Endreinigung mit Abnahmegarantie für die alte Wohnung
Telefon 062 558 77 59, WhatsApp 076 419 55 88, erreichbar Montag bis Freitag 08.00 bis 18.30 Uhr und Samstag 08.00 bis 16.00 Uhr.
Was zählt bei der Abnahme?
Bei der Wohnungsübergabe prüfen Vermieter- und Mieterschaft laut BWO gemeinsam den Zustand der Wohnung und halten Mängel schriftlich in einem Protokoll fest, auch kleine Schäden. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass Sie einverstanden sind und allenfalls Kosten übernehmen. Lesen Sie das Protokoll deshalb genau durch.
- Unterschreiben Sie nichts, wovon Sie nicht überzeugt sind. Die Unterschrift darf verweigert werden, und Vorbehalte sind möglich.
- Nach der Aufnahme des Protokolls führen Sie laut Mieterverband keine Reparaturen mehr selbst aus und geben auch keine in Auftrag.
- Wird kein Protokoll erstellt oder ist die Haftung unklar, muss die Vermieterschaft innert weniger Arbeitstage schriftlich und genau angeben, welche Mängel sie geltend macht. Allgemeine Bemerkungen genügen nicht.
Wie Sie sich Schritt für Schritt auf den Termin vorbereiten, zeigt die Checkliste zur Wohnungsabgabe. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Darf ich den Kühlschrank der Wohnung mitnehmen?
Nein. Ein Kühlschrank, der beim Einzug zur Wohnung gehörte, bleibt dort. Haben Sie ihn durch ein eigenes Gerät ersetzt, klären Sie vor dem Auszug mit der Verwaltung, welches Gerät in der Wohnung bleibt, und halten Sie das schriftlich fest.
Muss ich Lampen abmontieren, die schon beim Einzug da waren?
Das hängt davon ab, wem sie gehören. Stehen die Lampen im Protokoll als Teil der Wohnung, bleiben sie hängen. Haben Sie die Lampen vom Vormieter übernommen, gehören sie zu Ihren Sachen, und Sie müssen sie unter Umständen entfernen. Fragen Sie im Zweifel bei der Verwaltung nach.
Brauche ich für eine eigene Waschmaschine eine Erlaubnis?
Ja. Laut BWO braucht es für Veränderungen in der Wohnung zuerst die schriftliche Einwilligung der Vermieterschaft, und der Einbau einer Waschmaschine wird ausdrücklich als Beispiel genannt. Halten Sie dabei gleich fest, was beim Auszug mit dem Gerät geschieht.
Kann ich Möbel für den Nachmieter in der Wohnung lassen?
Nur wenn das abgemacht ist. Halten Sie die Übernahme schriftlich fest und informieren Sie bei Einbauten die Verwaltung. Kommt keine Übernahme zustande, müssen die Möbel bis zur Abgabe weg.
Was passiert, wenn bei der Abnahme etwas fehlt?
Fehlende Gegenstände wie ein Backblech oder ein Schlüssel werden im Protokoll festgehalten. Gemeinsam wird dann abgemacht, wer welche Kosten übernimmt. Prüfen Sie deshalb vor dem Termin anhand des Protokolls vom Einzug, ob alles vorhanden ist.
Quellen
- Bundesamt für Wohnungswesen BWO, Wohnen in der Schweiz, Informationen rund um das Mieten einer Wohnung, Ausgabe 2022 (hallo.sg.ch)
- Gerichte des Kantons Zürich, Änderungen an der Mietsache durch die Mieterin (gerichte-zh.ch)
- Mieterinnen- und Mieterverband, Merkblatt Auszug, was müssen Mieterinnen und Mieter reinigen (mieterverband.ch)
- Mieterinnen- und Mieterverband, Merkblatt Auszug, für welche Schäden müssen Mieterinnen und Mieter aufkommen (mieterverband.ch)
- mietrechtspraxis mp, Wohnungsabnahmeprotokoll mit Mängelliste, Ausgabe 2021 (mieterverband.ch)
- Amt für Umwelt des Kantons Solothurn, Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte, Merkblatt von 2018 (so.ch)
Alle Quellen abgerufen am 6. November 2026.
Angaben ohne Gewähr. Massgebend sind die Regeln Ihrer Gemeinde, Ihres Kantons und Ihr Vertrag.
Auszug und Räumung mit Unterstützung planen
Wir zügeln Ihre Möbel und Geräte, entsorgen, was nicht mitkommt, und übernehmen auf Wunsch die Endreinigung mit Abnahmegarantie. Die Besichtigung ist kostenlos.
Erreichbar Montag bis Freitag 08.00 bis 18.30 Uhr, Samstag 08.00 bis 16.00 Uhr.






